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Nr. 13

1872.

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Montag den 15. Januar

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Preis vierteljährig 1 ft. 12 fr. mit Vringerlohn. Durch die Post bezogen vierteljährig l fl. 27 kr.

Erscheint täglich, mit Aus­nahme Sonntags.

Expedition: C an z lei berg, Lit. B. Nr. 1.

Abiturienten der sechs Gymnasien des Landes sich kaum fünf bis sechs der Theo- logie zugewenvet haben, ja daß dieses Mal sich gar kein Abiturient zur Theologie entschlossen hat, und die Zahl der Studirenven bis auf 19 gesunken ist. Alles das sind landeskundige Verhältnisse. Der Correspondent derNeuen Preußischen Zeitung" schiebt aber die Abnahme der Theologie Studirenven der theologischen Facultät in die Schuhe, und prophezeiht mit einer merkwürdigen Verwirrung der Begriffe die Trockenlegung der Facultät und des Predigerseminars in Friedberg, was doch nur Sinn hat, sofern protestantische Jesuiten die Trockenlegung bc* wirken. Wir haben schon oben gezeigt, wie in der juristischen Facultät ohne Veränderung ihrer Mitglieder die Zahl der Studirenven in sieben Jahren von 127 auf 32 gesunken war, und nur klägliche angeblich orthodoxe Beschränktheit könnte die wahren Gründe so ignoriren, ja verdrehen, wie der Correspondent der

Aber wir wüßten doch nicht, ob wir nicht dem Correspondenten derNeuen Preußischen Zeitung" zu viel Ehre anthun, wenn wir ihn einer bloßen (und nur angeblich) orthodoxen Beschränktheit bezüchtigen. Der Mann sagt nicht nur die Unwahrheit, indem er die Zahl der Studirenven noch geringer angibt, als sie ist, sondern er fügt hinzu, daßdem Vernehmen nach (?) von obigen 16 zwölf mit nächstem Curs Gießen verlassen und nach Tübingen oder Erlangen gehen werden". Wer steht nicht hier eine tendenziöse Verdächtigung? Und ist es ein Wunder, wenn solche Auslassungen dieDarmstädter kirchlich Gesinnten" in Verruf bringen? Und einer solchen Secte von Correspondenten öffnet dieNeue Preußische Zeitung" ihre Spalten? (F-3-)

Darmstadt, 13. Jan. Ihre Königliche Hoheit Prinzessin Ludwig mit den Durchlauchtigsten Kindern, sowie S. K. H. der Herzog von Edinburg sind hnite mit der Königs. Zlacht Victoria and Albert in Antwerpen angekommen. Die Höchsten Herrschaften reisten alsbald mit der Eisenbahn nach Brüssel, wo Höchst-

dieselben einige Tage verweilen werden.

Offenbach. Die hiesigen Hutfabrikanten haben, einer beabsichtigten Arbeits­einstellung ihrer Arbeiter zuvorkommend, schon in voriger Woche ihre Fabriken geschlossen. Bis jetzt ist eine Verständigung nicht zu Stande gekommen und haben deshalb alle ledigen Arbeiter ihre Papiere verlangt, um von hier abzu- reisen.

Berlin, 12. Jan. Das Oberkommando der Occupationsarmee in Frank, reich ist aus Grund allerhöchster Ermächtigung veranlaßt worden, die unterstellten

Deutschland.

Gießen. Den Beispielen anderer Blätter folgend, machen wir die Besitzer der Großh. Hess. 50 fl. und 25 fl. Loose auf den wenig bekannten Art. 21 des Amortisationsgesetzes vom 20. Juli 1858 aufmerksam. Dasselbe bestimmt:Das Forderungsrecht aus einem Anlehensloose verjährt mit dem Ablauf von zehn Jahren, gerechnet von dem öffentlich verkündigten Tage an, an welchem das LooS auSzu- zahlen ist. Bezüglich der vor der Publikation des gegenwärtrgen Gesetzes fälligen Loose laufen jene Jahre vom 1. September 1858 an." In Folge dieser Be­stimmung ist bereits eine nicht unbedeutende Anzahl gezogener Loose vollständig

Bestellungen auf den Gießener Anzeiger Expeditionen und den Land-Postboten entgegm genommen. ' $ ^Cn

Abonnenten, welche den Anzeiger bei der Expedition abholen lassen, erhalten denselben pro I. Quartal zu 1 fl.

Bekanntmachung.

Betreffend: Anmeldung und Prüfung der einjährig Freiwilligen.

Diejenigen. Militärpflichtigen, welche als einjährig Freiwillige dienen wollen und im Großherzogthum Hessen nach §. 20 der Militär-Ersatz-In­struction vom 26. März 1868 (Reg.-Blatt Nr. 21) gestellungspflichtig sind, haben ihre Anmeldung schriftlich, unter Berücksichtigung der §§. 148, 149, 151, 152, 153, 154 und 155 der erwähnten Militär-Ersatz-Jnstruction bis zum

1 F e b r u a r 18 7 2 bei der unterzeichneten Commission einzureichen, falls sie sich der tm März k. I. stattffndenden Prüfung zu unterziehen beabsichtigen.

Der Meldung find beizulegen:

a) ein Geburtszeugniß (Taufschein),

b) eine beglaubigte Einwilligung des Vaters, oder des Vormundes,

c) ein Unbescholtenheitszeugniß, welches für Zöglinge von höheren Schulen (Gymnasien, Realschulen, Progymnasien und höheren Bürgerschulen) von dem Director beziehungsweise Rector der betr. Lehranstalt, für alle übrigen jungen Leute aber von der Polizei-Obrigkeit auszustellen ist.

Bei Nichtbeobachtung der bestehenden Vorschriften, oder Einreichung des Gesuchs nach dem angegebenen Termine, kann die Zulassung zu der nächsten Prüfung nicht stattfinden. Der Prüfungstermin, sowie das Local, worin dieselbe vorgenommen wird, wird später öffentlich bekannt gemacht werden, eine specielle Einladung erfolgt nicht.

Die unterzeichnete Commission macht außerdem auf folgende Bestimmungen ausdrücklich aufmerksam:

Die Berechtigung zum einjährig freiwilligen Militärdienst darf nicht vor dem vollendeten 17. Lebensjahre und muß bei Verlust des Anrechts spätestens bis zum 1. Februar des Kalenderjahres nachgesucht werden, in welchem das 20. Lebensjahr vollendet wird.

Mit der Anmeldung um Zulassung zum einjährigen Militärdienste ist die Aufgabe des Rechts, an der Loosung Theil zu nehmen, verbunden.

Ausnahmsweise kann der durch die versäumte rechtzeitige Anmeldung verloren gegangene Anspruch durch Entschliesiuna der Ersatzbehörde dritter Jn- stam wieder verliehen werden, bor s^iigtc MttttarpsMyrige noch ".nA an «u.er Loöjuttg ^yesi zu keymcii dörWnM «'«v v.v. Sv../,vöv Numme! Usponibel geblieben ist. In letzterem Falle darf die Vergünstigung indeß nur dann emtreten, wenn der d-ßfallstgc Antrag vor der zweiten Aus- Bebuna, bei welcher der betheiligte Militärpflichtige zu concurriren hat, formirt wird.

9 3' Gauche um Wiederverleihung der durch versäumte rechtzeitige Meldung verloren gegangenen Berechtigung smd an die zuständige Kreis - Ersatz-

Commlssimi M nchteii.^ A^-nber 187L Großherzogliche Prüfungs-Commission für einjährig Freiwillige.

Pabst. Strecker.

M enberger,

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«Keller.

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werthlos geworden.

Aus Oberhessen, 12. Jan. Ein Artikel in der Beilage* zu Nr. 2 der ........ ,, ,o.......... ... -------- ,

Neuen Preußischen (Kreuz-) Zeitung" zeigt nicht nur, welches Geistes KinderNeuen Preu ischen Zeitung" thut, um die theologische Facultät zu verungümpfen. die Darmstädter kirchlichen Eiferer sind, sondern charakteristrt auch treffli^ den Correspondenten derNeuen Preußischen Zeitung". Jeder verständige Mensch weiß, doß bei kleinen Universitäten, welae auf die Inländer angewlffen sind, Stu­dium und Zahl der Studirenven zumeist von der Frage abhangt, welches Stu­dium eine frühere und bessere Versorgung hoffen lasse. So zählte die juristische Facultät in Gießen im Sommer 1852 laut Ausweis des Personalbestandes Studirenve, und dieselbe Facultät genau mit denselben Mitgliedern (Birnbaum, Jhering, Wasserschleben, Deuter) sieben Jahre später, 1859, nur 32, weil es an Versetzung für die Juristen fehlte. Nun weiß jedes Kind im Großherzogthum Hessen, daß und wie sehr die Candtdaten der Theologie über ihre ganzen -öer hältnisse klagen, daß sie 1012, ja 14 Jahre als Vicare umhergeworfen worden sind, daß viele Stellen nicht besetzt wurden (noch nicht werden?), um mit ben Einkünften der Pfarrei während der Vacanz die Gebäude zu bessern re., daß dur p die vielen Präsentationsstellen jüngere Candivaten vorgezogen und die altern, welche keine Connexionen haben, zurückgestellt werden, daß die armen Candivaten, wenn sie nach 101214jährigem Harren endlich definitiv angestellt werden, in einem Alter von 3640 Jahren meist nur eine Stelle mit 600700 fl. erhalten, daß deshalb die Zahl der Theologiestudirenden schon seit einer Reihe von Jah­ren abgenommen hat, ja daß (um dieser Verhältnisse willen) Niemand im Großherzogthum Hessen so zu sagen mehr Theologie studiren mag, weil jeder an­dere Stand schnellere und bessere Versorgung bietet, daß es aber trotz alledem noch immer Candivaten von 3640 Jahren gibt, die auf Anstellung warti.

So ist es gekommen, daß schon seit einer Reihe von Jahren von sammtltchen