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Preis vierteljährig 1 fl. 12 ft. «it Brinzerlohn. Durch bie Noß brzog«l vierteljährig 1 fl. 29 kr.
Erscheint täglich, mit Luv* nähme Sonntags.
Expedition: Canzleibero, Lit. B. Nr. 1.
Anzeige- und Amtsölaü für den Kreis Kielen.
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Bcstkllungcn auf den Gießener Anzeiger
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Betreffend: Zurückstellung unabkömmlicher Beamten für den Fall einer Mobilmachung Gießen, am 12. November 1872.
Die Großherzogliche Kreis-Schul-Commission Gießen
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Preußen für Deutschland.
S M««»I Nicht als ob m ^„»üir.onlanismus es ursprünglich grade auf Preußen abgeseven hatte, im Gegenthetl, der preußische Staat, wie er aus dem System Olmütz sich
entwickelt hatte und noch weiter zu entwickeln drohte, wurde von der dentalen Partei mit offenkundiger Vorliebe betrachtet. Aber der Bruch mit Olmütz, der machtvolle Aufschwung Preußens, der Ausschluß Oesterreichs aus Deutschland und endlich die Erneuerung des deutschen Reichs und die Vereinigung der Kaiser
krone mit der preußischen Königskrone: diese lange Reihe gewaltiger Ereignisse brachte in der Stimmung der Ultramontanen einen voll gen Umschwung hervor. Ein deutsches Reich unter Preußens Führung war ihnen ein Gegenstand des tiefsten Abscheues, sie haßten diese größte Schöpfung des preußischen Genius und selbstverständlich verfolgten sie mit gleichem Hasse den preußischen Staat selbst,. eben weil er im Widerspruche mit allen Idealen des zugleich kosmopolitischen und in Bezug auf Deutschland durch und durch partitularistischen, überall ^ie eng- herzigsten Sonderbestrebungen pflegenden UltramontaniSmus das nationale deutsche Kaiserreich geschaffen hatte.
Der Ultramontanismus ließ es bei dem Hasse nicht bewenden: er ging zum offenen Kampfe über; er griff mit vollem Ungestüm das Reich und die preußische Regierung an, und ging auch in den übrigen Staaten, soweit die Ge- legenhdt dazu sich bot, von den einmal eingenommenen Positionen aus zu weiteren Angriffen vor. In Boyern ordnete er stch bet seinem Kampfe gegen die schwankende Staatsgewalt der Führung der extremsten revolutionären Elemente unter.
Aber die Kämpfe in den kleineren und in den Mittelstaaten vermehren wohl den Lärm und steigern die Leidenschaft und Erbitterung der Kämpfenden, eine Entscheidung jedoch können sie nicht herbeiführen. Die Entscheidung fällt principicll in das Reich; aber da die Organisation des Reichs noch nicht so weit vorge- schritten ist, um sofort eine endgültige Regelung der kirchlichen Fragen in Angriff zu nehmen, so bleibt es zunächst dem preußischen Staate überlassen, die für die Beziehungen zwischen Staat und Kirche maßgebenden Grundsätze innerhalb seines Bereiches in Anwendung und zur Geltung zu bringen.
Daß die preußische Regierung die Frage im großen Sinne auffaßt und wirklich sie einer grundsätzlichen Lösung zuzuführen bemüht ist, darf nicht bezweifelt werden. Wie weit die betreffenden Gesetze in den vorbereitenden Stadien durch- gearbeitet sind, darüber gehen die Nachrichten weit auseinander; daß aber die Regierung ihre Ausgabe sehr ernst nimmt, daran zweifelt Niemand, auch der Gegner nicht.
Mit außerordentlicher Spannung sah daher grade wegen der in Aussicht gestellten kirchenpolitischen Vorlagen ganz Deutschland der Herbstsission des preußischen Landtages entgegen. Es handelte sich hier ja keineswegs um eine fpecistsch preußische; es handelte sich thatsächlich um eine deutsche Frage, und zwar um die wichtigste Lebensfrage des Deutschen N iches, die von Seiten der preußischen Staatsorgane ihrer Lösung zugesührt werden sollte.
Da trat in der Angelegenheit der Kreisordnung jene verhangmßvolle Wendung ein, welche bie allgemeine Aufmerksamkeit für einige Zeit von den kirchlichen Fragen ablenkte unv die inneren Verhälinisse des preuß'lcheu Staates plötzlich zum Gegenstand der lebhaftesten Theilnahme nicht nur Deutschlands, sondern des ganzen Europas machte. Eine Ausgabe, über deren Nothwendigkrtt kein Zweifel herrschen konnte, drohte an dem Widerstande des Herrenhauses zu scheitern. Und dabei handelte es sich nicht um eine liberale Tendenzmaßregel,
G^etz, in welchem die konservativen Interessen mit der größten Rücksicht und Sorgfalt gewahrt waren; um ein Gesetz, über welches nach jähre- langer Vorberettvng endlich im Abgeordnttenhause unter thätiger Mitwirkung i dt^ar der konservativen Partei eine Vereinbarung mit der Regierung erzrelt war. Wenn ,,n fdA»» lA-e-v pin fahr#» ®
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einige Aussicht vorhanden sei, die weiteren großen 0qMtv>.-?ire P<v ganz von denen die Regierung sich gerüstet hatte, zum Ziele zu führen, und diese Frage mußte schlechthin verneint werden. Es war für die Regierung unmöglich, nach einer schweren Niederlage mit ihren kirchenpolitischen Organisationsentwürfen vorzugehen, zumal da sie bet jedem Schritte vorwärts dieselbe, allen staatsmännischen Erwägungen unzugängliche, Herrenhausmajorität auf Seiten ihrer ultrawontanen
Gegner zu finden voraussetzen wußte.
Daher handelte es sich nach der Ablehnung der Kreisordnung von Seiten des Herrenhauses nicht mehr ausschließlich um das Schicksal dieser einen Vorlage, sondern zugleich um das Schicksal aller der Gesetze, welche dazu bestimmt sind, den kirchlichen Frieden wieder herzustellen, und deren Inslibentreten von derselben Bedeutung für das deutsche Reich, wie für das Königreich Preußen ist. Preußen mußte um des eigenen und des Reichsinteresscs willen Alles aufbieten, um in fcetJ Kreisordnungsfrage dem Staatsgedankcn zum Siege zu verhelfen: denn eine Niederlage in dieser Frage wäre zugleich zu einer Niederlage in allen übrigen für diese Session bestimmten Angelegenheiten geworden.
Daraus ergab sich für die Regierung die absolute Nothwendigkeit, die Kreisordnung nicht fallen zu lassen. Die Interessen der inneren und der Reichspolitik gingen hier Hand in Hand Sie verlangten, daß Preußen sich in den Stand setze, die ihm obliegenden gesetzgeberischen Aufgaben durchzuführen. Dazu aber bedurfte es einer Veränderung in den Organen der Gesetzgebung selbst, da das Herrenhaus in feiner gegenwärtigen Gestalt nicht die Functionen zu erfüllen vermag, die das Preußen von 1872 von seinen gesetzgebenden Faktoren in Anspruch zu nehmen hat.
Es wird sich daher jetzt — nach osficiösen Andeutungen und wie es auch der Sachlage entspicht, nicht blos um einen Pairsschub, sondern zugleich um eine organische Reform des Herrenhauses handeln. Je verantwortlicher und bedeutungsvoller Preußens Stellung im Reiche ist, um so mehr muß es darauf Bedacht nehmen, sich in die Verfassung zu setzen, um seine Reichspflichten auch in der Gesetzgebung mit vollem Nachdruck erfüllen zu können. Die Berathung der KreiSordnung hat bewiesen, daß die Majorität des Herrenhauses eine Stellung eingenommen hat, in der sie des inneren Zusammenhangs mit den Zuständen der Gegenwart vollkommen entbehrt. Die Fäden zur Wiederanknüpfung dieses Zu- sauimenhangs zu finden, das ist die große Aufgabe, die aus den bisherigen Schicksalen der Kreisordnung sich für den preußischen Staat ergeben hat; eine Aufgabe, deren befriedigende Lösung auch auf die Reform der kirchenpolttischen Zustände von entscheidendem Einfluß sein wird.
Deutschland.
* Gießen, 12. November. Zu den Landtagswahlen. Das Wahl- Comite, weiches zu Frankfurt a. M. tagte und als „Central-Wahl-Comite" für das ganze Land aufgetreten ist, hat fein Programm auSgegeben. Es schweigt über die Stellung, welche es dem Ministerium Hofmann gegenüber einzunehmen gesonnen ist, verhält sich abwartend, stimmt aber bezüglich der zu erstrebenden Ziele so ziemlich mit dem überein, was dieses Ministerium als fein Programm bezeichnet hat. Treues Festhalten am Reich — Entwicklung und gesetzliche


