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Ühm: durch 918) mg 1872.
l^oitleßung) — ?on Wilhelm Baer, i von Emile Mario - Deutsche Reichs- - Die Pharoonen- tfijje aus denBaik- >er Knochen in der [ur und Leben. — - Wder-RaM - 38, 39, 40. - Aust aphie gezeichnet von - Deutsche Reichs' uf ReU'Caledonien. m Ghebel Selleleh. len. Originalskizze
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. findet
P e'kis vrerteljährtfi 1 st. 12 ft- mit Brin.ierlohn. Durch dir Post bezogen vinteljährifl 1 ff. 29 ft.
Gießener Anzeiger.
Erscheint täglich, mit ÄuS- nähme Sonntags.
Expedition - Eanzteiberg, Lit. B. Nr. 1.
Anzeige- und Amtsblatt für den Kreis Kietzen.
Nr. 162. Samstag io 13. Juli ' jüäTäT
Bestellungen auf den Gießener Anzeiger SLL »
Abonnenten, welche dm Anzeiger bei der Expedition abholen lassen, erhalten denselbm für ras III. Quartal zu 1 fl.
Brodpreise vom 13. bis 19. Juli 1872,
nach eigener Erklärung der Bäcker:
2 Kilo gemischte« Brod 21 kr. 1 Kilo gemischte» Brod 10'/, kr. 2 Kilo Roggenbrod 18 kr. 1 Kilo Roggenbrod 9 ,r.
21 m t M di e r T b cTl
Gefundene Gegenftände:
Ein Korb für Händler mit Federvieh, ein brauner Kinderstrohhut, ein Seil, 2 Manchetten mit überaoldeten tf-nnnfpn «pi • r f uaku i «n , em Zwicker, cm Farbzeichen, H. 965, ein Kinderhandschuhchen, silbergrau mit darauf genähterröther Se?de, knöpfen, gez.. b. E. Kohler, ein Waschzuber, eine Mistgabel, , Elgenthäiner werden aufgefordert, sich binnen 3 Wochen bei uns zu melden, widrigenfalls diese Gegenstände auf Verlanaen an die «Wnh«« ntrürP später zu Gunsten der Armenkasse werden versteigert werden. B 1 Uf verlangen an dte Finder zurückgegeben oder
Gießen, den 13. Jul, 1872. Großherzogliche Polizei-Verwaltung der Provinztalhauptstadt Gießen
—----- ■- Nover.
Politischer X h e i l.
Deutschland.
Loceum» in !Bel|ort erforderlichen Eredii beantragen. Alle diese Manöver und
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, ...... . npfl,rn Huhtltirten Aukreiiunaen Verbindern nicht, daß die Zahl der für dte französische Rationalität
^«suit«uch""^l^t8end«"bBund,«r»th»beschlüIse nach: Oplir-nd-n weit unter den Erwartungen der Franjosen bleiben wird. Dte wohl.
gelegt.
Berlin, 11. Juli.
U.Ssührungsordnung zum
behvrvin verfügt. ,
Frankfurt a. M., 11. Juli. Dte Ltgue du Bas-Rhin erlalzt im »Steele" und in der „Republique Francaise" em aus Straßburg dattrtes Manifest, welches den Elfaß-Lothringern nochmals ans Herz legt, für die französische Nationalität zu optiren. Es ist nicht das erste Machwerk dieser Art, welches in Elfaß-Lothrin- gen trotz der Wachsamkeit der Behörden verbreitet und in Paris trotz der friedlichen und versöhnlichen Versicherungen der Regierung unbehindert reprobucirt werden konnte. Diese Toleranz der französischen Regierung ließe sich erklären, wenn in den Pamphleten und Manifesten der geheimen Gesellschaft, die sich Ltgue de i'Alsace nennt, die Elsässer ganz einfach ermahnt würden, für die französische Nationalität zu vpttren; aber sie sind angetüllt mit wuihenden Ausfällen gegen Deutschland und mit Prophezeiungen des Revanchekrieges. In dem gestern veröffentlichten Aufruse wird dieser Krieg und die Wiedereroberung der beiden Pro- vinzen binnen wenigen Jahren unvermeidlich genannt und „dem heroischen Volks- tribun von Tours, der die Provinz zum Siege geführt haben würde, wenn infame Eapitulationen ihn nicht machtlos gemacht hätten", eine Lobrede gehalten. Die Elsässer sollen übrigens eine Ausweisung nicht furchten, wenn sie für die französische Nationalität opitrtn; man wird es in Berlin nicht wagen, weil man dort sehr gut wisse, daß alsdann alle in Frankreich wohnhaften Deutschen verjagt werden würden. Damit hat es nun gute Wege, und die Elsässer selbst werden sich schwerlich durch diese plumpe Lüge bethören lassen. Gleichzeitig versichern dte radikalen Blätter, die Regierung wolle Belfort zum Eentrum der Emigration für diejenigen Elsässer machen, welche sich dem preußischen Joche entziehen wollen.
Die Bundesregierungen mögen die Jnternirung auf Fälle beschränken, wo der zu ^nterntrende außer Stande ist, selbst einen bestimmten, ihm nicht versagten Auf- entbaltsort zu wählen; die Negierungen mögen ferner stden einzelnen Fall der Auflvjung einer Niederlassung, der Ausweisung oder Jnternirung unter Nennung bei Namen und Personalverhaltniffe dem Reichskanzleramte anzeigen, sowie binnen dreimonatlicher Frist über vaS Resultat ihrer Erhebungen betreffs der verwandten O^Den^ und Eongregationen berichten.
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der Gesellschaft Jesu und die ihm verwandten Orden und orbenSähnlichen (Son» gngaiicnen sind vom Gebiet dcS deutschen Reichs ausgeschlossen. Die Errichtung von Niederlassungen derselben ist untersage. Die zur Zeit bestchenten Nieder- lassungen sind binnen einer vom Bundesrath zu bestimmenven Frist, welche sechs Monate nicht übersteigen darf, aufzulösen. § 2. Die Angehörigen des Ordens der Gesellschaft Jesu oder der ihm verwandten Ordin oder ordensähnlichen Eongregationen können, wenn sie Ausländer sind, aus dem Bundesgebiet aus- gewresen werden; wenn sie Inländer sind, kann ihnen der Aufenthalt in bestimmten Bezirken oder Orten versagt oder angewiesen werden. § 3. Die zur Ausführung und zur Sicherstellung des Vollzugs dieses Gesetzes erforderlichen Anordnungen werden vom BundcSrathe erlassen. — Die dazu erlassenen AuSführungSbestimwungen vom 5. Juli umfassen folgende drei Paragraphen: 1) Da der Orden der Gesell- schast Jesu vom deutschen Reiche ausgeschlossen ist, so ist den Angehörigen dieses Ordens die Ausübung einer Ordensthätigkeit, insbesondere 'n Kirche und Schule, sowie Vie Abdaltung von Missiomn nicht zu gestatten. 2) Niederlassungen des Ordens der Gcsellschast Jesu sind spätestens binnen sechs Monaten, vom Tage der Wirksamkeit des Gesetzes an, aufzulösen. 3) Die zur Vollziehung des Gesetzes in den einzelnen Fällen zu treffenden Anordnungen werden von den Lanvespolizei-
TüdUlstübt, 10. Juni. Zwei für das Gemeindeleben wichtige Gesetzentwürfe, die Gerne,nbeauSgaden und das Recht der Forensen bei Aufstellung cer Gemeinde- Voranschläge betreffend, wurden unlängst, wie gemeldet, den Standen vvrgelegt und sind nunmehr im Druck nschienen Der erstere enthält im Wesentlichen die Bestimmung, daß der in Artikel 82 und 83 der Gemeindeordnung, bezw. Gesetz vom Jahr 1858 beaiundete Unterschied der @imtinbtum!anrp n i'-uviM sv.xZ) iit •
soll, und halt an dem G»u.,^s-^ r»p, ***» j«» vnnniung utr wemarn.YUYi<ni ti in erster Linie das Gemeindcverwögen zu verwenden sei, während für das eiwa noch Mangelndt, einzelne Falle ausgenommen, da- Gesammtsteuercapital der Ge- , meinte aufzukomwen Hobe, was seither nicht in dieser Weise der Fall gewesen. Zur Wahrung der Interessen der Forensen sollen diese bei den ihre BeitragSpflicht berührenden Angelegenheiten durch einen stimmberechtigten, von ihnen zu wählen, den Vertreter in der Gemeinde vertreten sein. — Den Ständen soll in Kurze dr>e Vorlage behuss Verwilligung der auf angeblich 12,LOO st. veranschlagten Kesten des Zusammentiitts der Dekanatssynoten bezw. der Land>ssynote der evan- aelischen Kirche unterbreitet werden. — Da nunmehr der Großherzog auch dte wegen wahrhaft scheußlichen Gattenmords zum Tob verurtheilte Wittwe Störmcr von Rabhetw zu lebenslänglicher Zuchthausstrafe begnadigt hat, so durste der Schluß gerechtfertigt sein, daß unter dem gegenwärtigen Landesherrn überhaupt kein Todesurtheil mehr zur Vollstreckung gelangen wirb.
Berlin, 9. Juli. Das Jesuitengesetz, welches am 5 ds. fanchomrt worben, „scheint morgen nebst den AuSsührungSverordnungen bes Bunvesrathes. — Die Schüler ber rheinischen höheren Lehranstalten bürsen fortan keinen Sodalttaten und geistlichen Genossenschaften mehr angehören. — Von bem ^bnoralstabswerkc über bcn deutsch-sranzösischen Krieg ist das erste Heft erschienen. — Der „Reichs- anrciaer" veröffentlicht eine kaiserliche Bekannimachung in Betreff ber höheren Lehranstalten Württembergs und Baden-, welche QualisicationSzeugnisse für einjährige Freiwillige ausstellen dürfen.
Berlin, 10. Juli. Zum Antritt seiner Haftstrafe ist vorgestern Mittag der ehemalige Reichstagsabgeorbnete Drechslermeister Bebel mittelst der Dresdener Bahn nach Hubertusburg abgegangen. Ungefähr 100 feiner ^^""""^nossen mochten sich auf dem Bahnhofe eingefunden haben, um von ihm Abschied zu nehmen. Irgend eine Demonstration kam dabei nicht vor.
Am letzten Sonntag wurde zu Bromberg in den katholischen Kirchen Vie Amtssuspension des Probstes an der dortigen Pfarrkirche, Lic. v. Ehoinskr ver- kündet. Verschiedene Beschwerden von Geweindemitgliedern polmscher Zunge, denen sich allerdings auch die Vorsteher der deutschen katholischen Gemeinde ange^ schlossen haben sollen, haben zur Einleitung des kanonischen Prozesses wider den Probst geführt. Der Erzbischof hat im vorliegenden Falle es sur seine Mich gehalten^, den Probst für die Dauer des Prozesses vom Amte zu Bei der wbergabe der Kirchenkaffe und des KirchenvermogenS fettens v s mit feinet Susp.nßon üb«rafd)ten Pi°bst.« an tu. A°mm.str«'°r h° fi» All" n »ollßänblger Dronung vorgksvnden. Dic Sutpenflou ist mit \Mvt Eile bew.tjW, „ab nicht einmal der Magistrat als Patron davon benachrichtigt und bei der Uebergabe der Caffe und des Bcrmogen« an den Administrator zugejogen ist nn


