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Witgethellte Badekur in Bad Nauheim antreten. Es wurde seither nur die Rück- kunft des Geheiweraths Hofmann abgewartet. Der Vollständigkeit wegen theile ich Ihnen noch mit, daß seit einigen Tagen auch Herr Hosgerichtsrath Kempff in Gießen als Canvibat für eine Rathsstelle im Ministerium der Justiz genannt wird. Sicherem Vernehmen nach soll nach den Plänen der neuen Artillerie- Organisation unser hessisches Artilleriecorps aus ein Sübarttverieregiment gebracht werden, während die reitende Batterie aufgelöst würde. (Fr. I.)

Berlin, 8. Sept. Die Festlichkeiten des gestrigen Tages zu Ehren der drei Kaiser nahmen durchaus den programmmäßigen Verlauf und endeten erst wett nach Mitternacht. Uns erübrigt nur berichtend hinzuzufügen, daß eine endlose Menge des Publikums es mögen sich gestern Abend wohl nahezu 100,000 Köpfe zwischen Dem Brandenburger Thor und dem Rathhause gedrängt haben die Straßen durchwogte. Am tollsten war das Gedränge an der Schloßsreiheit. Hier ging es leider auch nicht ohne Unglücksfälle ab. Es sollen acht Personen todt gebrückt und gegen zwanzig durch Quetschung verwundet worden sein. Der Zapfenstreich selbst machte einen wahrhaft großartigen Eindruck. Die Illumina- tion des Lustgartens, bas elektrische Licht vom Dache des Schlosses, im Gegensatz zu dem in rothem bengalischen Feuer erglänzenden Museum, so wie die Beleuch- tung des Zeughauses mit rothen und grünen bengalischen Flammen, das alles gab Bilder von wunderbaren und unverwischlichen Effecten. Der Zapfenstreich selbst wurde in vollkommen künstlerischer Weise ausgeführt; besonders glänzend machten sich der Marsch aus demTannhäuser" und derRadetzkymarsch." Der Musik- meister des Kaiser Franz-Regiments, Herr Saro, so wie die übrigen Musikmeister und Stabstrompeter dirigirten mit brennenden Fackeln, wie denn Soldaten, welche Fackeln trugen, die Spielleute begleiteten. Langsam verlief sich die Masse.

Berlin, 11. September. DieSpener'sche Zeitung" berichtet über die Ueberreichung der Ehrenbürgerdiplome au den Fürsten Bismarck und den Grafen Moltke Folgendes. Fürst Bismarck äußerte über die Drei-Kaiser-Zusammenkunst: Die Thatsache derselben werde überall als ein den Frieden verbürgender Abschluß der bish rigen großen Ereignisse angesehen werden. Der allgemeine Glaube an den Frieden sei für die emporblühende Gewerbthätigkeit ebenso wichtig als für die Erhaltung des Friedens selbst. Die Bedeutung der Drei-Kaiser-Zufammenkunft scheine auch von der Bevölkerung gefühlt und anerkannt zu werden. Die kaiser­lichen Gäste seien von ihrer warmen Ausnahme in Berlin höchst befriedigt. Graf Moltke bezeichnete als Schwerpunkt der Entrevue ebenfalls die Befestigung des Vertrauens auf den Frieden, worin die Nation mit Recht den Werth dieses Er- eignisses finde.

Fulda, H. September. Zur Bischofsconferenz sind werter angemelder die Bischöfe von Limburg, Paderborn, Mainz, Eichstädt und der Erzbischof von Bamberg. Auch diesmal wird den Kirchenfürsten Seitens der Stadt kein Empfang bereitet.

Breslau, 11. Sept. DieBreslauer Zeitung" meldet: Die Generalver­sammlung der Katholiken Deutschlands nahm in ihrer gestrigen Sitzung den An- trag an, die Katholiken Deutschlands aufzufordern, den Andachten häufig beizu- wohnen, ferner den Antrag, eine Adresse an die in Fulda versammelt gewesenen Bischöfe Deutschlands zu erlassen und denselben unbedingte Treue gegen die Kirche und ihre Hirten auszusprechen und sie um Unterstützung der Vereinsbestrebungen zu bitten. Außerdem nurbc die Erweiterung, resp. die Einführung der Michaels- Bruderschaft, sowie des Xaverius-Misstonswesens bringend empfohlen.

Gleiwitz, 10. Sept. Bei dem katholischen Pfarrer unD Schultnspector Ledroch wurde durch den hiesigen Bürgermeister Haussuchung abgehalten. Man fand verbotene Schriften in polnischer Sprache. Die Untersuchung ist ein- geleitet.

Aus dem Großherzogthum Mecklenburg-Schwerin, 7. Sept. Der Groß­herzog Friedrich Franz von Mecklenburg-Schwerin hat sich jetzt ebenfalls nach Berlin zu der Zusammenkunft der drei Kaiser begeben. Es ist in den in die Ge- Heimnisse der Politik eingeweihkK, Kreisen bekannt, baß gcrabe dieser Fürst wesent­lich mit das Hauptverbienst hat an der Zusammenkunft des Kaisers von Rußland mit dem Kaiser von Oesterreich in Berlin. Der Großherzog ist der entschiedene Liebling seines Oheims, des Kaisers Wilhelm, unb besitzt dessen besonveres Ver­trauen, wie er ja auch bekanntlich im Felvzuge von 1870/71 die Führung einer selbstständigen Armee in Frankreich erhielt. Zugleich verblnbet ihn aber auch eine warme Freundschaft mit seinem Vetter, dem Kaiser Alexander von Rußland, mit welchem er in gleichem Alter steht und stets vielfachen vertraulichen Verkehr gehabt hat, und eine genaue Bekanntschaft und gegenseitige persönliche Zuneigung mit dem Kaiser Franz Joseph von Oesterreich. Gerade diese intimen persönlichen Be- ziehungen mit allen drei Kaisern machten den Großherzog von Mecklenburg- Schwerin besonders dazu geeignet, die erste Vermittelung zu der jetzigen Zusam- menkunft zu übernehmen. So begab er sich denn im Frühling dieses Jahres bei seiner Rückkehr aus vem Orient auf fpeciellen Wunsch des Kai,erö Wilhelm von Deutschland nach Wien, um hier die ersten Anknüpfungsversuche zu der jetzigen Zusammenkunft einzuleiten, und wußte denn auch die bald folgenden weiteren Unterhandlungen so geschickt zu führen, baß die Monarchen von Rußlanb und Oesterreich ihren früheren Groll vergaßen und jetzt in Berlin als Freunde zusam- mentreffen.

München, 11. Sept. Gasser soll gestern folgende Ministerliste vorgelegt haben: Gasser Aeußeres, Lipowskl Inneres, Lobkowltz Finanzen, Lerchenfeld Cultus, Völdemboiff Justiz, Walther Krieg. Die Entscheidung des Königs ist noch nicht erfolgt.

Straßburg, 8. Sept. Der RegierungLpräfibtnt v. Ernsthaufen hat ange­ordnet, der Marre habe künftighin den TitelBürgermeister" zu führen, feine Adjunkten denjenigen vonBeigeordneten" und die Municipalräthe sollen fürder Stadträthe" benannt werden. Ebenso müssen alle Büreaux der Maire ihre Be­zeichnungen ins Deutsche umwandeln, und namentlich ist bas Cabinet du Maire inBürgermeisteramt" zu verwandeln und die am großen Portal befindliche In­schrift Hötel-de-Ville durchStadthaus" zu ersetzen.

Schirmeck, 7. Sept. Dahier haben ver Maire, der Adjunkt und die 12 Municipalräthe für Frankreich optirt, und fand sich kein Bürger, derBürger- meister" werden wollte.

Frankreich.

Paris, 7. Sept. Fast alle Pariser Blätter bringen jetzt auch CorrkspoN' denzen über Berlin und die Reise dahin mit Bemerkungen über Deutschland, wie man sie eben vom Wagen der Eisenbahn aus machen kann. In Berlin klagen fie über das schlechte Pflaster, über die engen Trottoirs, über die langen und!

geraden Straßen und den vielen Sand, der sich in der Umgegend von Berlin befindet, lauter Dinge, welche schon öfter ihre Würdigung gefunden haben. Was die Deutschen anbelangt, so findet ein Theil der Corresponbenten, baß fie den Franzosen überaus schüchtern gegenübertreten.Der Deutsche so schreibt in dieser Beziehung Herr Jules Claretie, der für dasEvenement" nach Berlin ge­reist ist ist ein Parvenü injofern es den Sieg angelangt; feine Schultern sind noch nicht daran gewöhnt, den Siegesmantel zu tragen. Die Schüchternheit rührt von einer besonderen Befürchtung her: die Furcht, in einem Franzosen einen unversöhnlichen Feind zu finden, selbst unfähig, auf eine Unterhaltung einzugehen und nichts zu begreifen, als die Idee der Revanche. Deshalb sind sie auch dop­pelt höflich und wagen nicht, zuerst bas Wort zu ergreifen. Jeder Franzose erscheint ihnen als ein kleiner ambulanter Vulkan, der eine verborgene Lava mit sich hcrumträgt." Daß französische Corresponbenten so schreiben, darf nicht erstau­nen. Sie können nicht begreifen, daß eine Nation, die so große Siege errungen, sich Denen gegenüber, die Darunter schwer gelitten haben, besonders, wenn biese sich unter ihnen b-finden, in einer Weise verhalten, die sie nicht im Geringsten verletzen kann. In Frankreich dagegen, wenn es früher den Siegesmantel trug, war man stets gewohnt, die Besiegten mit Herablassung und geringschätzigem Mit­leid zu behandeln oder ihnen gar davon zu erzählen, daß man vergroßen Nation" nun einmal nicht widerstehen könne. Uebrigens zeigt der gereizte Ton, in welchem oieje Correfpondenzen aus Berlin, um ihren französischen Lesern zu gefallen, ge­halten sind, baß die Deutschen sehr wohl Daran thun, wenn sie sich diesen Gästen gegenüber etwas zuknöpfen.

Paris, 8. Sept. Das Rundschreiben, in welchem Der Minister des Innern die Prafccten aufforbert, keine Bankette oder sonstige Manifestationen am 22. Sep­tember zu dulden, lautet:

Vollständige Ruhe herrschte überall am 4. September; das Land begriff mit tiefem und politischem Gefühle seine Würde und seine wahren Jntereffen, daß lärmende und leidenschaftliche Kundgebungen nicht passend seien. An einigen Orten des Landes scheint man die Bankettbemonstrationen auf Den 21. unD 22. Septem­ber, Den Tag Der Proklamation Der ersten Republik, übertragen zu wollen. Da es nicht Das Datum uuD Der Jahrestag, sondern die politischen Demonstrationen sind, denen wir entgegentrmn, weil diese Die Leidenschaften erregen, Die Zwiste verbittern uuD die Aufregung unterhalten; da es nicht diese ober jene Meinung ist, welche wir beschützen wollen, sondern Den regelmäßigen Verlaus der Anleihe­operation und Der Befreiung des Landesgebietes, so fordere ich Sie auf, meine früheren Weisungen ohne Rücksicht auf bas Datum bei jeder politischen Kund­gebung als zutreffend zu betrachten, Die direkt oder indirekt aus Den vom Gesetze vom 10. Juni 1868 festgesetzten Grenzen herauszutreten strebt. Sie müsse», Den nämlichen Weisungen gemäß, zuerst Vorstellungen machen oDer Rathschläge ertei­len, aber nicht zögern, die Uebertrclbungen zu untcrDrüden, und, um immer Dazu bereit zu sein, sich im Voraus mit Den Gerichts- unD Militärbehörden verständi- gen. Victor Lefranc.

Brest, 10. Sept. In Dem bekannten Processe gegen Den Jesuitenpater Dufour wurde heute das Urthei! verkündigt unD sind beiDe Angeschuldigte in allen Punkten freigesprochen.

(Schluß des Gesetzentwurfs, die Zusammensetzung der beiden Kammern der Stände und die Wahlen der Abgeordneten betr.)

Art. 21. Gemeinden, welche mehr als acht Wahlmänner zu wählen haben, werden nach der Einwohnerzahl in zwei oder mehrere Wahldistricte eingetheilt, so daß in jedem Di- stricte mindestens vier und höchstens acht Wahlmänner zu wählen sind. In den einzelnen Di- stricten können nur solche Staatsbürger zu Wahlmännern gewählt werden, welche in dem betreffenden Districte ihren Wohnsitz haben. Die Abstimmungen erfolgen in dem einen District in Gegenwart ver Wahlcommission unv in den anderen Districten in Gegenwart eines von dem Bürgermeister bestimmten Ortsvorstanvsmitgliedes und zweier aus den stimmberechtigten von dem Bürgermeister bezeichneten Urkundspersonen.

In anderen größeren Orten können zur Abstimmung statt eines, mehrere Tage verwen­det werven.

Art. 22. Die Abstimmenben geben ihre Abstimmung in Selbstperson ab, sie können solche mündlich oder schriftlich mittelst Ueberreichung eines Stimmzettels abgeben.

Art. 23. Ueber die Abstimmungen ist ein besonderes Register zu führen, in welches die Namen aller einzelnen Abstimmenben, sie mögen schriftlich oder mündlich ihre Stimmen abgeben, in der Reihenfolge, in welcher sie abstimmen, cinzutragen sind.

Art. 24. Geschieht die Abstimmung mündlich, so sind die Namen Derjenigen, auf welche die Abstimmung lautet, in bas Abstimmungsregifter neben den Namen des Abstimmenden einzutragen.

Art. 25. Will ein Wähler schriftlich abstimmen, so zieht er in dem Wahlzimmer einen der auf der inneren Seite mit fortlaufenden Nummern versehenen Stimmzettel, trägt daselbst auf der inneren Seite die Bezeichnung Desjenigen oder Derjenigen, welche er zu wählen beab­sichtigt, ein und legt den Zettel in den verschlossenen Stimmkasten. Wer des Schreibens un­kundig ist, ober seinen Stimmzettel nicht selbst schreiben will, kann sich dazu nur eines Mit­gliedes der Wahlcommission oder des Protokollführers oder einer anderen, von der Wahlcom- mtssion dazu ausdrücklich bestimmten Person bebtenen.

Andere, als bei ber Wahl ausgetheilte Stimmzettel, sowie solche, welche aus dem Wahlzimmer verbracht werden, oder solche, welche von anderen, als den allein dazu berechtigten Personen geschrieben sind, sollen nicht zugelassen werden.

In dem Abstimmungsregister ist neben dem Namen des Wählers zu bemerken, daß er schriftlich abgestimmt habe.

Art. 26. Nach Ablauf der zur Abstimmung festgesetzten Zeit werden die Stimmzettel aus dem Stimmkasten herausgenommen; es find sobann Die Namen Derjenigen, welche in den Stimmzetteln und bei der mündlichen Abstimmung Stimmen erhalten haben, in eine Zählliste einzutragen und bei jedem Einzelnen zu bemerken, wie viele Stimmen im Ganzen er erhalten hat. Stimmzettel, welche einen Gewählten nicht hinreichend erkennbar bezeichnen, wohin auch gehört, wenn der Stimmzettel mehr Personen enthält, als zu wählen find, bleiben unberück- sichtigr. Gewählt sind Diejenigen, welchen die meisten Stimmen zugefallen sind. Bei Stim­mengleichheit entscheibet das Loos.

Eine Ablehnung der Wahl zum Wahlmann findet nicht statt.

Art. 27. Das über die ganze Wahlhandlung aufzunehmende Protokoll in welchem falls Stimmzettel nach Den Bestimmungen der beiden vorhergehenden Artikel nicht zugclassen werden oder unberücksichtigt geblieben sind, eines jeden solchen Umstandes besondere Erwähnung geschehen muß wird von der Wahlcommisjion unterschrieben, welche die Gewählten von der auf sie gefallenen Wahl schriftlich in Kcnntniß zu setzen hat.

Art. 28. In Gemeinden, welche in mehrere Wahldistricte eingetheilt sind (Art. 21), erfolgt die Zusammenstellung der in den einzelnen Districten gewählten Wahlmänner in eine Liste Durch Die aus dem Bürgermeister und zwei Urkundspersonen bestehende Wahlcommission.

Art. 29. Zur Leitung der Wahl des Abgeordneten für den Wahlbezirk wird von dem Ministerium des Innern ein Wahlcommissär ernannt, an welchen die Wahlcommissionen (Art. 17) die Protokolle über die Wahlen der Wahlmänncr nebst sämmtlichen Beilagen einzusenden haben.

Art. 30. Zum Zweck der Wahl des Abgeordneten versammeln sich die Wahlmänner des Wahlbezirks; auf rechtzeitig ihnen zuzustellende schriftliche Einladung des Wahlcommiffärs, an dem von diesem bestimmten Wahlorte innerhalb des Wahlbezirks. Die Wahlmänner können nur in eigener Person und nicht durch Stellvertreter handeln.

Art. 31. Der Wahlcommissär zieht bei der Wahl, außer einem Protokollführer, die drei ältesten anwesenden Wahlmänner als Urkundspersonen zu. Dieselben werden, insoweit nicht Geburtsscheine vorliegen, nach den Versicherungen der Wahlmänner über ihr Lebensalter von dem Wahlcommissär ermittelt.

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