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Preis vierteljährig 1 fl. 12 kr. mit Bringerlohn. Durch die Post bezogen vierteljährig 1 fl. 27 kr.

ichmer Anzeiger.

Erscheint täglich, mit Aus­nahme Sonntags.

Expedition: Canzleiberg, Lit. B. Nr. 1.

Anzeige- und Amtsblatt für den Kreis Kielen.

Nr. il. Freitag te 12. Januar 1872._

cvy fvj werden noch fortwährend sowohl bei der Expedition, Canzleiberg B. 1, als auch bei allen Post

ä3C|tCllUllflni UUf Dell läHCpCilft Zlll^ClQCl Expeditionen und den Land-Postboten entgegen genommen.

Abonnenten, welche den Anzeiger bei der Expedition abholen lassen, erhalten denselben pro I. Quartal zu I fl.

Amtlicher

Theil.

Bekanntmachung.

Betreffend: Anmeldung und Prüfung der einjährig Freiwilligen.

Diejenigen Militärpflichtigen, welche alö einjährig Freiwillige dienen wollen und im Großherzogthum Hessen nach §. 20 der Militär-Ersatz-In­struction vom 26 März 1868 (Reg.-Blatt Nr. 21) gestellungspflichtig sind, haben ihre Anmeldung schriftlich, unter Berücksichtigung der §§. 148, 149, 151, 152 153 154 und 155 der erwähnten Militär-Ersatz-Jnstruction bis zum

I. Februar 18 7 2

bei der unterzeichneten Commission einzureichen, falls sie sich der im März k. I. stattfindenden Prüfung zli unterziehen beabsichtigen.

Der Meldung find beizulegen:

a) ein Geburtszeugniß (Taufschein),

b) eine beglaubigte Einwilligung des Vaters, oder des Vormundes,

c) ein Unbescholteuheitszeugniß,

welches für Zöglinge von höheren Schulen (Gymnasien, Realschulen, Progymnasien und höheren Bürgerschulen) von dem Dtrector beziehungsweise Rector der betr. Lehranstalt, für alle übrigen jungen Leute aber von der Polizei-Obrigkeit auszustellen ist.

Bei Nichtbeobachtung der bestehenden Vorschriften, oder Einreichung des Gesuchs nach dem angegebenen Termine, kann die Zulassung zu der nächsten Prüfung nicht stattsinden. Der Prüfungstermin, sowie das Local, woriil dieselbe vorgenommen wird, wird später öffentlich bekannt gemacht werden, eine specielle Einladung erfolgt nicht. t

Die unterzeichnete Commission macht außerdem auf folgende Bestimmungen ausdrücklich aufmerksam:

Die Berechtigung zum einjährig freiwilligen Militärdienst darf nicht vor dem vollendeten 17. Lebensjahre und muß ber Verlust des Anrechts spätestens bis zum 1. Februar des Kalenderjahres nachgesucht werden, in welchem das 20. Lebensjahr vollendet wird.

Mit der Anmeldung um Zulassung zum einjährigen Militärdienste ist die Aufgabe des Rechts, an der Loosung Theil zu nehmen, verbunden.

Ausnahmsweise kann der durch die versäumte rechtzeitige Anmeldung verloren gegangene Anspruch durch Entschließung der Ersatzbehörde dritter In­stanz wieder verliehen werden, wenn der betheiligte Militärpflichtige noch nicht unfeiner Loosung Theil zu nehmen verpflichtet war, oder vermöge seiner Loos- Nummer disponibel geblieben ist. In letzterem Falle darf die Vergünstigung indeß nur dann eintreten, wenn der deßfallsige Antrag vor der zweiten Aus­hebung, bei welcher der betheiligte Militärpflichtige zu concurriren hat, formirt wird. .

Gesuche um Wiederverleihung der durch versäumte rechtzeitige Meldung verloren gegangenen Berechtigung sind an die zuständige Kreis - Ersatz- Commission zu richten. .

Darmstadt, den 1. December 1871. Großherzogliche Prufungs-Commlssion für emzahng Freiwillige.

P a b st. S t r e ck e r.

Politischer

Theil.

Franzosen und Pariser.

Die Depesche des Fürsten Bismarck vom 7. December v. I. bat die ge- sammle politische Welt in doppelter Weise interessirt; einmal unmittelbar wegen ihres Inhalts, sodann wegen des Zweckes ihrer Veröffentlichung, obwohl das Verständnis des letztern doch außerordentlich nahe lag. Sie ist recht eigentlich nur geschrieben worden, um veröffentlicht zu werden, und wenn man sich in Frank­reich noch immer über diese Veröffentlichung empört zeigt, weil man darin eine absichtliche Beleidigung erkennt, so kommt wenig darauf an, ob die französische Eitelkeit zusammenzuckt, wenn nur gleichzeitig auch das Verständniß für die that- sächlichen Verhältnisse geschärft wird.

Diesem Verständniß ist neuerdings durch eine Berliner Corresponrenz der Köln. Ztg." nachgeholfen worden, welche daran erinnert, wie nahe das deutsche Heer bei Chateau Thierry steht, und wie wenig Frankreich bei seiner gegenwärtig gen Revanchestimmung darauf hoffen dürfe, daß Deutschland auch nur auf den kleinsten Theil seiner starken VertheidigungSstellung verzichten könne.

In Ausführung dieser Ansicht bedient sich der Correspondent eines sehr glücklichen Wortes, dessen wir uns bemächtigen, weil es geeignet ist, dem Urthetl über eine der bedeutenden Fragen, mit denen sich demnächst die französische Na­tionalversammlung zu beschäftigen haben wird, eine sichere Unterlage zu geben.

In Frankreich sagt die Köln. Ztg. wohnen zwei Völker: die Fran­zosen und die Pariser; das erstere liebt den Frieden; das zweite schreibt die Zeitungen und macht Händel, die dos erstere auszufechten hat."

Ist diese Bemerkung nicht bloS pikant, sondern auch richtig, so wird durch dieselbe auch die zwischen Herrn Thiers und der Nationalversammlung schwebende Frage wegen Verlegung der Regierung von Versailles nach Paris in ein ganz neues Licht geworfen; in der Thal aber ist ihre Richtigkeit durch zwei Thatfachen außer allen Zweifel gestellt: durch das letzte PlebiScit unter dem Kaiserreich und durch die Wahlen zur Nationalversammlung.

Um das Kaiserreich zu verdammen, constattren auch die Pariser, daß Frank­reich sich zu jenem PlebiScit nur entschlossen habe, weil es geglaubt Hove, mit demselben einer Friedenspolitik zu huldigen; aber sie verschweigen bei der Anklage, daß die Pariser Presse zum Kriege gehetzt und daß die Pariser, als er unver­meidlich geworden war, ihn mit Zubel begrüßt haben.

Und ebenso wählten die Franzosen zur Nationalversammlung nur solche Männer, von welchen sie erwarteten, daß sie zur Herstellung des Friedens und

der Ordnung beitragen würden, während die Pariser, ihrer Gewohnheit des Scandalm^chens treu, ihre rothen Abgeordneten schickten, wie immer; zugleich aber auch den großen Gegensatz zwischen Franzosen und Parisern selbst zu erkennen gaben, indem sie die, nicht unter dem Einfluß des Pariser Geistes gewählte, Nationalversammlung mit dem Spott- und Schimpfnamen derBauernversamm- lung" belegten.

Es waren nicht die Pariser, welche sich dem Kriege widersetzten und es waren auch nicht die Pariser, welche sich dcS ScandalS der Commune zu erwehren wußten, gleichwohl aber verlangen sie, auch trotz der neueste.n Revolutionen, welche den fiühcren das Datum vom 4. September und 18. März hinzufügtrn, daß die Franzos n sich dem Pariser Geiste unterwerfen sollen.

Denn darauf läuft doch die Frage wegen Verlegung der Regierung nach Puris hinaus, und wenn Herr ThterS noch viel überzeugender, als er es hat thun können, die Bürgschaften der äußerlichen Ordnung nachgewiesen hätte, welche die Nationalversammlung in Paris fordern würde, so ist es doch unmöglich zu glauben, daß die Nationalversammlung in beständigem Contact mit dem Pariser Geist den wohl verstandenen französischen Interessen treu bleiben könnte.

Der Geist der Unordnung, des Aberwitzes, der blinden Leidenschaft, welcher sich in der Pariser Presse wiederspiegelt, die Verwilderung des sittlichen Urtheils, welche kort allgemein geworden ist, die aus der Verzweiflung an politischen Ga­rantien und Formen erwachsene Lust an politischen und socialen Monstruositäten, welche sehr bezeichnend jetzt zur Wahl eines Victor Hugo hindrängte düse ganze pestilenzialische und gewitterschwüle Atmosphäre soll die Brutwärme für die Wiedergeburt des an ihr fast zu Grunde gegangenen Frankreichs werden!

Was denkt sich Herr Thiers dabei, daß er die Nationalversammlung mit aller Gewalt nach Paris bringen will, selbst wenn er davon überzeugt ist, sie vor den Pariser Fäusten sicherstellen zu können? Ist es seine Absicht, sie dem Pariser Geiste zu unterwerfen, und täuscht er sich so sehr über diesen Pariser Geist Abwohl er hören muß, daß Krieg und Revanche von allen Dächern gepredigt to(rt> daß er glaubt, er werde in Paris den Frieden, welchen die Franzosen wollen, aufrecht erhalten können? Traut er sich selber den Muth zu, eben so bestimmt und nachdrücklich wie er in Versailles gethan, auch in Paris von einer Pariser Gallerte den Frieden als eine für Frankreich unbedingte Nothwendigkeit empfehlen zu können? Er, der in Entbehrung des beständigen Verkehrs mit dem Pariser Geist verschmachtet, sollte sich die Kraft zutrauen, dem Spott oder der