beugend unterstützt, keineswegs als durch die Verfassung beseitigt anzusehen ist. Dies wohl erkennend, hütet Bischof Krementz sich, die Fortzahlung seines Gehalts, wie ihm unter den Kuß gegeben wurde, vor Gericht zu verlangen. Leider möchte ihm dieser Schritt schon deshalb mißlingen, weil der Rechtstitel, auf Grund dessen die Bewilligungen an die Kirche im Budget bisher geschahen, so überaus dunkel ist, daß im Landtag schon wiederholt auf Prüfung und Klärung desselben gedrungen ward. Bon der „Nat.-Ztg." wurde die Maßnahme des Cultusministers ver- muthlich deshalb für unlogisch und juridisch unhaltbar erklärt, um ihn weiter und zwar zu der ursprünglich allerdings beabsichtigten Amtssperre zu drängen. Nur treten hier Beziehungen zu der Verwaltung des Kirchenvermögens mit Einschluß von Patronaten auf, die in Ermeland und Kulm durch Regulative von 1850 vorläufig geordnet wurden, aber, endgiltige Feststellung verlangend, dem Gesetzgeber gegenwärtig ganz neue Gesichtspunkte bieten. Zur Temporaliensperrc gegen den Bischof ist Dr. Falk hauptsächlich aus der Erwägung geschritten, daß ihm die Fortzahlung des Gehalts durch das Verhalten desselben zweifelhaft gemacht worden war. Nur darüber ist kein Zweifel geblieben, daß die Regierung es mit der Auseinandersetzung zwischen Staat und Kirche nun ernst nehmen wirb, und daß sich der römisch-katholische CleruS, falls er sich die bisher vom Staate genossenen Be- günstigungen erhalten will, den Staatsgesetzen ohne Vorbehalt nach ihrem ganzen Umfang unterwerfen muß. Der preußische Staat, der hinfort nur als Theil des deutschen Nationalstaats und ganz in dessen Sinn auftritt, kann nicht mehr dulden, daß durch ein auswärtiges Kirchenhaupt erlassene Kirchengesetze — die von der Hierarchie planmäßig, aber nichtsdestoweniger unzulässig, sogleich Gesetze Gottes genannt werden — den Staatsgesetzen vorgehen. Keine Kirche steht nach Reichsbegriff neben oder über dem Staat; jede steht in ihm. So lange die Häupter der preußischen Landeskirche römisch-katholischen Bekenntnisses zugleich Beauftragte und Besoldete des Staats sind, dürfen sie diesem Grundsatz nicht entgegenhandeln. Wie weit die Religionsgesellschaften sich der Anerkennung desselben entziehen dürfen und erst bei der Zuwiderhandlung dem Staatsanwalt verfallen sollen, ist Sache der bevorstehenden Gesetzgebung. Wie weit die Religronsgesellschaften auf die ihnen nur gegen bestimmte Verpflichtung gewährte StaatShilfe verzichten wollen, und wie weit ihre eigenen Mittel für ihre Verselbstständigung genügen, mögen sie immerhin schon jetzt einmal erproben. Sobald die in Fulda versammelt gewesenen Bischöfe, wie gegenwärtig verlautet, in einer der preußischen Regierung zu über- reichenden Denkschrift mit dem Bischof von Ermeland solidarisch auftreten, können die Preußen unter ihnen unfehlbar darauf rechnen, daß auch sie die Temporalirn- sperre ereilen wird. Wollen die zahlreichen Vereine, welche sich als die Vertreter und Sachwalter des katholischen Volkes aufspielen, sodann den Versuch machen, die dem Bischof oder den Bischöfen staatsseitig entzogenen Existenzmittel aus frei- willigen Gaben zu erstatten, so werden die ihnen dabei gesetzlich entgegenstehenben Hindernisse wohl zu umgehen sein. Für den einzelnen Fall und für kurze Dauer werden die Vereine von Mainz u. s. w. die Gelder vielleicht aufbringen. Bevor sie jedoch im Zusammenhang damit ihre Forderungen, wie Windthorst empfahl, nach nordamerikanischem Muster eiurichten, mögen sie wohl zusehen, wie weit ihr Mehl überhaupt reicht. Denn auf die historischen Ansprüche der Hierarchie wird namentlich Preußen sich bet der Neuregultrung der kirchlichen Dinge nicht ein- lassen, sondern nur die allgemeine Wohlfahrt als den Maßstab seines Verhaltens im Auge behalten.
Berlin, 9. Oct. Die „Provinzialcorrkspondenz" bezeichnet als Ehrenpflicht des Herrenhauses, die Berathung der Kreisordnung derart zu fordern, daß für die schließliche Vereinbarung zwischen beiden Häusern volle Zeit bleibt. Die Staatsregierung lege in ihrer Gesammtheit den entschiedensten Werth auf die nun- mehrige Durchführung bedeutsamer Reformen, in welchen zugleich die Grundlagen einer wahrhaft kommunalen Selbstverwaltung enthalten sind. Sie wird, Dank der günstigen Finanzlage, im Stande sein, der selbstständigen provinziellen Verwaltung jetzt weitere finanzielle Grundlagen darzubieten. Um so entschiedener darf sie darauf rechnen, daß alle Mitglieder des Herrenhauses, welche die Regierung unterstützen wollen, unverweilt zu Beginn der Session eintreffen. — Bezüglich der jüngsten Eisenacher Versammlung schreibt die „Prov.-Correfp.": Die tiefgehende Wichtigkeit der verhandelten Fragen und der damit zusammenhängenden Staatspflichten wird von der Reichsregierung so entschieden anerkannt, daß dieselbe im Begriffe steht, sich über die allgemeinen Gesichtspunkte und Aufgaben zunächst mit der österreichischen Regierung ins Einvernehmen zu setzen. Gemeinsame Berathun- gen werben in wenigen Wochen stattfinden.
Berlin, 9. Oktober. Mit dem Monat September ist Der dreimonatliche Termin abgelaufen, welchen der BundeSrath den Bundesregierungen gestellt hatte, um die vorgeschriebenen Erhebungen über die Orden oder religiösen Genossenschaften anzustellen, welche nach dem Reichsgesetz vom 4. Juli als dem Jesuitenorden verwandt zu betrachten sind und demgemäß unter das Reichsgesetz fallen. Die deSfallsigen Nachweise werden jetzt, der „Magdeb. Ztg." zufolge, zusammengestellt und demnächst dem BundeSrath behufs weiterer Beschlußfassung vorgelegt werden. Die definitive Entscheidung über die Orden u. s. w., welche „dem Jesuitenorden verwandt" sind und deren Niederlassungen demgemäß innerhalb des Reichsgebietes aufgehoben werden müssen, hat sich der BundeSrath bekanntlich Vorbehalten.
Berlin, 9. Oktober. Das „Militär-Wochenblatt" schreibt: An dem Gerüchte, der Generalstab habe die Druckbogen des zweiten Heftes seines Werkes über den Krieg 1870—71 dem Marschall Mac Mahon zur Verbesserung etwaiger Unrichtigkeiten zugesandt, ist ebensowenig etwas Wahres, wie an dem, baß etwa Herrn Thiers die erste Lieferung des Werkes zu demselben Zwecke zugcsanbt worden wäre."
Die heutige „Prov.-Corr." schließt einen Artikel: „Berathungen über die sociale Frage" mit den Worten:
„Die (Eisenacher) Versammlung, in welcher sich eine erhebliche Anzahl bedeutender Lehrer der StaatSwiffenschaften, hervorragender Mitgliederderparlamentarischen Versammlungen, sowie Männer der großen Industrie und der Presse vereinigt hatten, zeigte im Allgemeinen eine große Einmüthigkeit und verständigte sich über die Aufstellung bestimmter Anforderungen in Bezug auf die weitere Fortbildung der Fabrikgesetzgebung im Allgemeinen, sowie auf die Arbeitsein, stellungen und die Gewerkvereine. Die tiefgehende Wichtigkeit der verhandelten Fragen und der mit denselben zusammenhängenden Pflichten des Staates wird von der Regierung des Deutschen Reiches so entschieden anerkannt, daß dieselbe im Begriff steht, sich über die dabei in Betracht kommenden allgemeinen Gesichtspunkte und Aufgaben zunächst mit der österreichisch - ungarischen Regierung in
Einverständniß zu setzen. Die zu diesem Zwecke schon früher verabredeten gemeinsamen Besprechungen werben in wenigen Wochen stattfinben."
Coblenz, 8. Oct. Es wurde vor mehreren Wochen gemeldet, daß 15 Personen, varunter ein Beamter, vor den Schranken des Zuchtpolizeigerichts standen unter der Anklage, die Professoren Knoodt und Reinkens auf öffentlicher Straße verhöhnt und beleidigt, bezw. groben Straßenuufug verübt zu haben, und daß H Personen freigesprochen, die vier andern dagegen zu einer Geldstrafe von 25 Thalern, bezw. 14 Tagen Gefängniß und Tragung der Kosten verurtheilt worden seien. Die Verurtheilten hatten gegen dieses Unheil appellirt. Die Sache kam in der heutigen Sitzung der Appellkammer zur Verhandlung. Die Appells- tion wurde verworfen unb bas Urtheil erster Instanz bestätigt. Der betreffende Beamte wird unter diesen Umständen nicht anders können, als um seinen Abschied einkommen.
München, 8. Oct. Der Erzbischof von Maryland in Nordamerika, der vom Katholikencongreß in Köln nach Bonn sich begeben hatte, wird dieser Tage zum Bruche hervorragender Führer der Altkatholiken hierher kommen.
Frankreich.
Paris, 7. Oct. Die insbesondere von den Legitimisten beförderte ultra- montane Agitation dürfte in Lourdes die Periode einer tiefen antikirchlichen Re. action eröffnet haben. Der mit Vergnügungszügen der Eisenbahnen das ganze Land durchstreifende Mirakelscandal wrrd nächstens sogar für das von den ultra- montanen Bischöfen tyranniflrte Heer von 60,000 Priestern keine verdauliche Geistesnahrung, keine Herzstärkung und keine Belustigung mehr sein. Aus theologischen Kreisen erheben sich Stimmen, welche versichern, daß die Geistlichkeit sich um alles ehrbare Ansehen gebracht hat und nächstens zum Kinderspott herabsinken wird. Das Kaiserthum lieferte die Geistlichkeit den Ultramontanen und Jesuiten aus, weil sie unter solcher Leitung und Disciplin ein geeigneteres Werkzeug dcS bemoralisirenden Despotismus war. Diese ultramontane Politik besteht heute nicht mehr; die Gesellschaft und die Nation wollen in einer edleren Ordnung sich rehabllitiren. Indem Die Regierung der ultramontanen Agitation Den weitesten Spielraum gewährte, benahm sie Den Jesuiten Den gegen die Republik auszu- veutenden Profit einer angeblichen Religionsverfclgung, und gab sie ihnen hingegen Die unwiderstehliche Gelegenheit, den clerikalea Charlataniömus in den Augen und in der Meinung Der Mehrzahl der Nation, und vielleicht der Geistlichkeit selbst, noch unter das Niveau der Offenbach'schen Musik herabzuwürdigen. Die von dem Uitramontanismus in solcher Weise geschaffene Lage, wobei die Industrie des rohesten Aberglaubens, welcher auf Elend unb Gebrechen fpeculirt, der falschen Wunder und Dogmen, der Jesusherzen u. s. w. Die Hauptrolle spielt, wird auch von Geistlichen als schrecklich bezeichnet, da aus ihr eine allgemeine vollständige Glaubenslostgkeit, Religionslosigkeit hervorzugehen droht. Zunehmendes Aufsehen erregt in dieser Beziehung die Vorrede beS Herrn Jean Wallon zu seiner in der altkatholischen Buchhandlung Sandoz und Fischbacher soeben erschienenen „Wahr- beit über das Concil". Noch einige Exceffe, unv Der ultramontane CleruS wird sich in offener Rebellion gegen die Gesellschaft und Den Staat befinden. Daß ultramontane Bischöfe und Bazaine'sche Generale miteinander gehen, versteht sich von selbst.
Pans, 10. October. Wie aus unterrichteter Quelle verlautet, hatte Italien Dem Cabinet von Versailles in Den Unterhandlungen bezüglich des Handelsvertrages wichtige Zugeständnisse gemacht und wurde der Abschluß der Verhandlungen al- bevorstehend betrachtet.
Schweden.
Stockholm, 9. Oct. Das Leichenbegängniß des Königs hat unter allgemeiner Theilnahme Der tief ergriffenen Bevölkerung ftattgefunDen. Der Leiche folgten die Mitglieder des königlichen Hauses und die Fürsten von Waldeck und von Wicd. Der Beisetzung in der Ritterholmskirche wohnten Die Specialgesandten der ausländischen Höfe und das diplomatische Corps bei. Der Leichenwagen wurde unterwegs mit Blumen und Kränzen überschüttet.
Rußland.
Warschau, 2. October. Die russischen Blatter entwerfen ein schreckenerregendes Bild von den Verheerungen, welcye die Cholera in vielen Gegenden Rußlands anrichtet, und von der verzweifelten Lage, in die sie Die von ihr betroffene länd- liche Bevölkerung versetzt. In sehr vielen Ortschaften, z. B. im Gouvernement Pultawa, wo Die Choleraepidemie schon feit Monaten mit zunehmender Heftigkeit grasstrt, wird ihre Verbreitung Dem gänzlichen Mangel an allen sanitätspolizeilichen Vorkehrungsmaßregeln zugeschrieben. In Den Städten übt die Polizei noch eine gewisse Wachsamkeit und die Leichtigkeit, mit der dort wenigstens für Den Wohl- haoenden ärztliche Hülfe zu bekommen ist, bewirkt, daß Die Schrecknisse der Epidemie sich nicht in so grellen Farben barstellen, aber auf dem Lande, wo Die bitterste Noth herrscht, wo in einer Hütte oft mehrere Familien und ganze Generationen mit Frauen und Kindern zusammenwohnen, wo in einem engen Stübchen alle häuslichen Verrichtungen vorgenommen, die Speisen gekocht und gegessen werden und Schweine unv Federvieh mit den Menschen zusammen ihr Nachtlager haben, wo also Die Atmosphäre mit faulenDen Stoffen reichlich geschwängert ist, — dort verbreitet sich die Choleraepidemie mit rasender Schnelligkeit unD nimmt Den bösartigsten Charakter an. An Aerzten fehlt es auf Dem Lande gänzlich. Der einzige Kreisarzt beschränkt seine ganze ärzliche Hülfe Darauf, daß er von Zeit zu Zeit in- Dorf kommt, beim Gernemdewoyt Choleratropfen oder ein DeSinfec- tionsmittel zurückläßt und Dann sich eiligst wieder entfernt, ohne Den im Orte befindlichen Kranken auch nur Den flüchtigsten Besuch gemacht zu haben. Die Gutsbesitzer kümmern sich nicht um die Bauern, weil Diese sie nichts angehen* die Kursstände sind gesetzlich ebenfalls nicht verpflichtet, die Initiative zu Vor' kehrungsmaßregeln gegen Die Verbreitung Der Epidemie zu ergreifen und Die Behörden, denen diese Pflicht gesetzlich obliegt, sind völlig sorglos und entbehren auch Der Mittel p energischem Handeln. Unter solchen Umständen kommt es häufig vor, das ganze Hütten und Ortschaften aussterben und die Leichen so lange unbeerdigt liegen bleiben, bis irgend Jemand der Mühwaltung der Beerdigung sich freiwillig unterzieht. Die Nachbarn fliehen die von der Cholera befallenen Hütten und die Kranken und Sterbenden werden oft von Den eigenen Angehörigen verlassen. Bei Dtefer Lage der Dinge und bei der gänzlichen Pflichtvergessenheit der Staats- und Communalbehörden ist es fein Wunder, daß Rußland schon seit Jahren das Hecknest Der Cholera ist, von wo aus sie sich periodisch über Europa verbreitet.


