Deutschland.
Darmstadt, 6. März. Die noch übrigen Positionen des AuSgabe-EtatS in Geschäftszweigen des Ministeriums des Innern wurden in heutiger Sitzung der »wetten Kammer meist ohne Debatte nach Den betreffenden Regierungsforderungen bewilligt. Zu „Maß- und Gewichtskosten" befürworten George und Fink eine Vermehrung der Faßaichungsstellen im Interesse des Weinhandels. Zu dem Posten ..Beitrag zur Regulirung nicht schiffbarer Flüsse" bringt Kempff einen Antrag tn Erinnerung, welchen er voriges Jahr gelegentlich der sehr bedeutenden Ueber- schwemmungen in der Wetterau gestellt und der die Regierung zur schleunigen Ab- bilfe auffordert. An den Anforderungen zur Verbesserung der Landwirthschaft, namentlich an denen zur Dotation der landwirthschaftlichen Vereine, hatte der Ausschuß Abstriche beantragt, die Kammer bewilligte jedoch nach längerer Debatte, in welcher namentlich der Regierungscommissär v. Starck und die Abgg. Keil (Melbach), Zimmer, George und Möllinger die wohlthätige Wirkung dieser Der- eine sowie die Unmöglichkeit dargethan, mit beschränkten Mitteln ihre Zwecke zu erfüllen, die Regierungsanforderung. Die Kammer schreitet sodann zur Berathung der Ausgabe - Etats in Geschäftszweigen des Ministeriums der Justiz und nimmt bei der Position „Ministerium selbst" Dernburg Veranlassung, über das gcncht- liche Inseraten- und Annoncenwesen Klage zu führen. Er hält es dem politischen Anstand widerstreitend, daß man zur Verbreitung gerichtlicher Annoncen Blatter wie das Mainzer Journal und den in Dieburg erscheinenden Provinzialanzeiger für Starkenburg benutze, welche ihrer ausgesprochen ultramontanen Tendenz wegen nur von dem kleinsten Theile der Bevölkerung gelesen würden. Redner sieht dann eine Schädigung des Interesses der Justiz selbst, sowie eine ungerechtfertigte Sub- vention solcher Preßerzeugnisse. Auch Volhard hält die gerichtliche Verfügung nicht für den richtigen Weg, politisches Kapital zu schlagen und extreme politische Richtungen zu unterstützen. Die Regierung erklärt, in dieser Sache nichts thun zu können, da die Bestimmung der Blätter, in welchen gerichtliche Annoncen 4u
veröffentlichen seien, Sache der einzelnen Gerichte, resp. der Kreisämter sei und daß keineswegs zu diesem Zwecke nur Blätter wie die oben angeführten benutzt würden. Auf die Bemerkung Dernburg's, daß zur Veröffentlichung solcher In- serate Blätter zu wählen seien, welche sich farblos und politisch anständig betragen, erwiderte Backe, daß er namentlich in dem jetzigen Zeitpunkt der Main-Zeitung und dem gesinnungsverwandten Odenwälder Boten gerne die gerichtlichen Annoncen angewiesen sehen möchte, wenn sich diese beiden Blätter als farblos und politisch anständig documentiren würden. Die Anforderungen der Regierung in den ver- schiedenen Etats des Ministeriums der Justiz werden hierauf mit wenig bedeutenden Abstrichen bewilligt.
Die erste Kammer tritt am 20. d. M. zur Budgetberathung zusammen.
Darmstadt, 9. März. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben Allergnädtgst geruht: am 28. Februar den Privatdocenten bei der philosophischen Facultät der Landes - Universität Dr. Max Joseph Hösner zum außerordentlichen Professor bei der genannten Facultät zu ernennen.
Berlin, 5. März. Die telegraphisch gemeldete Freisprechung des exk^tser- lichen Präfecten Janvier de la Motte durch die Geschworenen von Rouen ist ein neues, wunderbares Beispiel, wie heutzutage die Justiz in Frankreich gehandhabt wird, und wirft nachträglich sogar auf das berufene Verdict zu Gunsten der Mörder deutscher Soldaten ein aufklärendes, wenn auch selbstverständlich wenig rühmliches Licht. Der Beamte hatte eine riesige Schuldenlast, veranlaßt durch Exceffe jeder Art, man weiß wie, decken müssen, und die Geschworenen ließen ihn laufen, augenscheinlich weil sie die Ueberzeugung gewonnen hatten, daß es tausend Andere nicht besser gemacht hatten. Aufmerksame Beobachter hatten geglaubt, man werde Herrn Janvier de la Motte alle Uebertragungen von einem Budget auf das andere nebst den obligaten falschen Rechnungen hingehen lassen. Aber das auf Rechnung der Departementalkasse gesetzte Blumengeschenk an seine Maitresse, glaubte man, werde ihm doch theuer zu stehen kommen. Es handelte sich dabei bekanntlich um eine sehr erhebliche Summe. Aber die Geschworenen waren äugen-
scheinlich der Ansicht, daß auch dieser Vorgang in der Geschichte der kaiserlichen Verwaltung keineswegs vereinzelt war. Wäre dieser Prozeß den früheren über die Mörder deutscher Soldaten vorangegangen, so hätte der Ausgang der letz- teren, wie bemerkt, vielleicht weniger überrascht. Das Rechtsbewußtsein Frankreichs ist von dem der übrigen Welt gewohnheitsmäßig verschieden.
Berlin, 9. März. Abgeordnetenhaus. Der Handelsminister erklärt, daß er die Interpellation Elsner's, ob die Regierung beabsichtige, den Bau einer directen Eisenbahn Berlin-Frankfurt a. M. tn die Hände einer Privatgesellschaft übergehen zu lassen, in acht Tagen beantworten werde. Der Gesetzentwurf, betr. die Aufhebung der Artikel 3 und 4 der Uferhegungs-Ordnung für Schlesien und Glatz wird nach der Regierungsvorlage angenommen. Das Gesetz, betreffend den Betrieb der Dampfkessel, wird angenommen, ebenso das Gesetz, betreffend die Bekanntmachung landesherrlicher Erlasse durch die Amtsblätter und die Abänderung des §. 235 des Berggesetzes.
Köln, 7. März. Am 17. d. M. wird tn Bonn eine Delegtrtenconferenz von Altkatholiken Deutschlands zusammentreten zur Vorbereitung der diesjährigen allgemeinen Altkatholikenversammlung, für die man bis jetzt Köln oder München ins Auge gefaßt hat. Wünsche und Beschlüsse der einzelnen Gemeinden können bis zum 15. d. bei Prof. Knoodt in Bonn eingereicht werden. Bei jener Dele- girtenconferenz werden hauptsächlich Rheinland und Westfalen, Nassau, Baden und die bayerische Rheinpfalz vertreten sein. Die Professoren Huber und ReinkenS und v. Schulte aus Prag werden theilnehmen.
Wiesbaden, 8. März. Die kön. Polizeidirection hat nach Anhörung des Gemeinveraths eine Verordnung für den Stadtbering Wiesbaden erlassen, wodurch der gewerbsmäßige Betrieb der Unzucht allgemein untersagt wird.
Karlsruhe, 9. März. Abgeordnetenkammer. Eckhard interpellirt die Re- gierung wegen ihrer Stellung zur Altkatholikenfrage, insbesondere 1) ob sie etwaige altkatholische Priester im Genuß ihrer Pfründen und ihrer Amtsverrichtungen zu schützen gedenke; 2) ob die Regierung etwaigen altkatbolischen Gemeinden Rechtsschutz gewähren wolle, z. B. durch Ueberlassüng von Kirchen; 3) ob sie am obli- gatorifchm Religionsunterricht auch dann festhalte, wenn die Eltern solchen von infallidilistischen Geistlichen für ihre Kinder verschmähen. Staatsminister Dr. Jolly erwidert: Die Regierung habe durch Erlaß vom September 1870 erklärt, daß sie den Beschlüssen des vatikanischen Eoncils keinerlei staatsrechtliche Geltung zuerkenne, sie seien für die Staatsregierung nicht cxistirend. In Folge dessen antworte er ad 1 und 2 einfach mit „Ja", ad 3 mit „Nein". Gegen den Standpunkt des Interpellanten sprachen Hofmann, Junghanns und Föckerer, für denselben Hebting und Jntlekofer. Die Diskussion dauert fort.
Oesterreich.
Wien, 5. März. Der CultuSminister v. Stremayr ließ sich in der gestrigen Sitzung des Abgeordnetenhauses nicht sehen, obgleich er wußte, daß der An- ttag in Betreff der Altkatholiken auf der Tagesordnung stand und die Sache ihn speci'ell anging. Don der äußersten Linken wird eine Interpellation an den CultuSminister beabsichtigt, sowie ein Antrag auf Sistirung der in dem Rundschreiben gegen die Altkatholiken angedrohten Maßregeln bis zur Entscheidung des Abgeordnetenhauses über die bezüglichen Fragen.
Wien, 6. März. Als Antwort auf das Circular, welches CultuSminister Stremayr in Angelegenheiten der Altkatholiken an fämmtliche Länderchefs in Oesterreich erlassen, hat der Cultusoorstanb der ersten selbstständigen katholischen Cultus- gemeinde Wiens folgenden, von den beiden Präsidenten dieser Gemeinde, Schriftsteller Dr. Linder und Moritz Dustschmid, gezeichneten Ausruf erlassen:
Altkatholiken! Der Minister für Cultus und Unterricht Dr. Stremayr hat soeben ein Circularschreiben an die Länoerchefs erlassen, worin die Behauptung aufgestellt wird, daß die altkatholische Bevölkerung in Oesterreich die rein kirch- lichen Gebiete überschritten und in jene äußeren Rechtsgebiete hinübergegriffen habe, für welche nicht die Kirche, sondern die Staatsgesetze maßgebend sind. .Cultus- Minister Stremayr erklärt demnach, daß alle von den altkatholischen Geistlichen geführten Civilstands - Register der öffentlichen Eigenschaft und Glaubwürdigkeit entbehren, und daß den Geistlichen die Führung derartiger Register zu untersagen sei. Altkatholiken! Die Anschauung des Herrn Kultusministers, als hätten wir durch irgend einen unserer Schritte das kirchliche Gebiet überschritten, müssen wir als eine entschieden unrichtige bezeichnen. Nicht wir Altkatholiken sind es, die dem Rechte und der Verfassung in Oesterreich den Krieg erklärt haben, die für verwerflich halten, was die Staatsgewalt anordnet, nicht wir Altkatholiken streben danach, den Staat Der Kirche zu unterwerfen. Wäre von unserer Seite anmaßend die Aufforderung ergangen, die Grundgesetze unseres Staates für nicht verbindlich, als null und nichtig zu erklären, wie dies eine päpstliche Allocution gethan hat, Niemand würde es dann einem verfassungstreuen Minister verargt haben, wenn er solche frevlerische Uebergriffe auf die Selbstständigkeit des österreichischen Staates mit aller Energie zurückgewiesen hätte; Denn ein Stillschweigen des Staates wäre in einem solchen Falle gleichbedeutend mit Abdanken. Uns Altkatholiken kann auch nicht der geringste Vorwurf dieser Art treffen. Wir haben die Principien des modernen Staates nicht verletzt, wir verlangen, daß man uns nicht zwingt, vom Katholicismus abzufallen, und daß das Princip der Gewissensfreiheit, auf dem unsere ganze Verfassung ruht, auch für uns zur Wahrheit werbe. Wir haben mit Berufung auf §. 15 des Staatsgrundgesetzes die Constituirung unse- rer localen Kirchengemeinde vorgenommen. Darin liegt kein Ueberschreiten des rein kirchlichen Gebietes, denn wir haben keine Coalitionen geschaffen, welche die Gränzen des Staates berühren. Die Kirchengemeinde ist im Staate kein Rechts- object, ihre Beamten verlangen nicht mit den Rechten Der Staatsdiener anerkannt zu werden, oder aus konfessionellen Gründen sich staatlichen Functionen entziehen zu dürfen. Nach §. 15 des Staatsgrundgesetzes ist Die Wahl der Confessions- Organe lediglich als eine innere Angelegenheit Der Kirchengemeinde zu betrachten, in Die sich der Staat nicht einzumischen hat. Altkatholiken! Noch haben die Ver- treter des Volkes nicht gesprochen, sie können, sie werden hoffentlich auf unserer Seite stehen. Harret deshalb muthig aus in dem Kampfe, den Ihr unternommen habt für den unverfälschten Glauben, für die Freiheit und Selbstständigkeit unseres Vaterlandes.
Frankreich.
Paris, 5. März. „Sedan war das letzte Wort des militärischen Kaiser- thums • Der Assisenhos von Rouen weiht uns in die Mysterien der Verwaltung des Kaiferthums ein." Mit diesen Worten zeichnet das Siecle die allgemeine pathologische Bedeutung dieses Proceffes, „dessen Held seine Börse mit Der dcS DepartementS vermischt, Der seinen häuslichen Heerd prostituirt, Der Dem Armen, Der um Brod fleht, seine Tochter abverlangt, sich den Ruf Der Großmuth auf Kosten von Anderer Gelbe macht und Darob nicht einmal vor seinen Richtern er- röthet; Diesen Beamten, Der mit wahrhaft kaiserlicher Unbekümmertheit vom Virement zum fiktiven Mandat und zur Veruntreuung Übergeht". Aber mehr noch als der Mann ist Die Race merkwürdig. „Denn", meint das Siecle, „dieses V.'^da!tungsgeschöpf des Empire ward zwölf Jahre lang mit Den Begünstigungen Der Regierung überschüttet und es bedurfte einer Revolution, um der Justiz zu gestatten, Einsicht in die Acten feiner Mißoerwaltung zu erhalten; denn dieser Mann wurde Damals als Der Musterpräfect gefeiert, er glänzte Durch die Cultur osficieller CandiDaten, war bei Hofe wohlgelitten und Vorsitzender per PlebiScit- Ausschüsse, und als er in der Lozere verbraucht war, schickte man ihn zur Eure, und als er sich hier Durch sein Privatleben unmöglich gemacht, zum GarD." Dies ein Stück von Dem LichtbilDe eines Präfecten, wie Napoleon III. unD Eugenie sie mit Gunst unD Gnaden überschütteten. Der Temps berichtet, daß man allgemein Pouyer - Quertier's Entlassung heute im Journal Officiel erwartete und sich um angenehm durch das Schweigen Des Regierungsblattes überrascht fühlte; Denn dieser Scandal fei zweifacher Art: erstens erhelle aus Den GrunDfätzcn Pouyer- Qucrtier's, daß, wäre er 1869 an Pinard'S Stelle Minister Des Innern gewesen, er Janvier nicht zur Disposition gestellt, fondern in Amt und Wurden erhalten hätte; und zweitens gehe aus Pouyer-Quertier'S öffentlichen Auslassungen die hoch- müthige Verachtung hervor, die er über feine Collegen und über Die Regierung zur Schau trage.
Paris, 5 März. In Versailles ist man aufgebracht über Die Auszeichnung, welche Die Königin von England dem Ex-Kaiser und seiner Familie bei Gelegen- heit Der DankeSfeier hat zu Theil werden lassen. Was das Auftreten Deutschlands, falls es zu einem Bürgerkriege in Frankreich kommen sollte, betrifft, sc will man in Versailles wissen, daß dasselbe Dann sofort Die Franche-Connte und die Bresse, so wie Die sechs Departements besetzen lassen werde, die zuletzt geräumt wurden. Pouyer-Quertier soll es aufgegeben haben, an Die National-Versamm- lang zu appellirtn, seit man'ihm ins Gedächtni. zurückgerufen hat, Daß ihm ja der Erlaß Des Ministers Des Innern, Betreffs Der 213,000 Fr., notificirt wurde. Oer Rücktritt Pouyer-Quertier'S wird übrigens ohne besonderen Einfluß auf dte französischen Finanzen bleiben; Daß er au« Dem Cabinet tritt, kann im Gegentheil als ein Glück betrachtet werden, Da er es hauptsächlich war, welcher ThierS in 'feinen fchutzzöllnerifchen und veralteten finanziellen Ideen bestärkte. — Heute fielen ' icoei Individuen auf Dem Bastillenplatz einen Polizeidiener an unD brachten ihm (zehn Messerstiche bei. Die MörDer wurden verhaftet. — Die Rinderpest ist m
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