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Kriegsschule.

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Cngland.

London, 6. Juni. Der Ausschuß zur Linderung der HungerSnoth in Persien hat, wie auf bir letzten Versammlung mitgetheilt wurde, im (Tanzen 18,500 L. zusammengebracht und hiervon bisher 15,600 L. verausgabt. Die letzten Stele« giamme aus Persien schildern die Roth als noch immer bedeutend; zumal an ein­zelnen Punkten sind die Zustande ungemein beklagenSwerth und thut noch immer Hülfe noth; aber die Ernteunssichten sind prachtvoll, und der Ausschuß hofft daher seine Sammlungen mit Ende Juli einstellen zu können.

Amerika.

Newyvrk, 6. Juni. Die republikanische Convention in Philadelphia wählte einstimmig Grant als Candidaten für die Präsidentschaft und Senator Henry Wilson als Cand.daten für die Vieeprästventschaft. Cs herrschte großer EnthusiaS. mus in der Versammlung.

Newyork, 7. Juni. Die Küste von Neu-England wurde von verheerenden Stürmen heimgesucht. Viele Schiffe sind gescheitert. Die ouSgebrochenen Ar- beitersirikes, welche eine Arbeitszeit von acht Stunden und eine Lohnerhöhung von 20 pCt. bezwecken, erstrecken sich auf olle industriellen Beschäftigungen des ganzen Landes. Die Polizei bewacht die Geschäftshäuser, deren Inhaber auf die Forde- rungen der Strikenben nicht eingehen wollen. In mehreren Städten haben auf- lührerische Kundgedungen stattgefunden. Es geht das Gerücht, baß die Strike« von der Internationale angeregt feien.

Weihung (execratio) zu sprechen, ohne indeß diese Einwendungen kirchenrechtlich begründen zu können. Bestimmter Aufforderung gegenüber habe NamSzanowSki subjeetive Ausflüchte auf seine bischöfliche Verantwortung für das Seelenheil der Militärgemeinve gebraucht, und es schließlich ganz unvermittelt zum Conflict Be­trieben. Die Pro».-Corr, schließt mit folgenden Sätzen, die wir, als richtung­gebend für das weitere Vorgehen des Staates gegen die feindliche Kirche, wört­lich hersetzen:

Je weniger da- Auftreten des Feldpropstes sich auf irgend welche bindende kirchliche Vorschriften gründete, desto entschiedener und bedeutsamer tritt tn dem- selben die willkürliche und rücksichtslose Auslehnung gegen die Staatsgewalt her­vor. Diese Auflehnung muß aber um so ernster beurtheilt werben, als sie au" demjenigen Gebiete des Staatswesens erfolgt, aus welchem der Gehorsam und die Unterordnung unter die Anordnungen der Vorgesetzten die Grundbedingungen aller Wirksamkeit sind. Jeder Militärgeistliche schwört bet seinem Amtsantritt, daß er dem Könige untertänig, treu und ergeben fein, auch seine Untergebenen dazu anhalten und nie eine Handlung begehen wolle, wodurch dem königlichen Dienste irgend ein Nachtheil zugefügt werden könnte. Er schwört und gelobt, die ihm anzuvertrauende christliche Gemeinde zu gleicher unverfälschter Treue und Ergebenheit aufzufordern und zu ermahnen, selbst mit gutem B ispiele voranzu- gehen und überhaupt sich so zu betragen, wie e« einem rechtschaffenen Geistlichen und treuen Unierthanen geziemt. Wie ist es mit diesem Eide und Gelödniß ver­einbar, daß Militärgeistliche sich in schroffe Auflehnung gegen die Anordnungen der höchsten militärischen Behörden setzen, baß der Felbpropst selbst so offenkundig das Beispiel des Ungehorsams gibt und die Aufforderung dazu an seine Unter­gebenen erläßt! Indem die Regierung diesem Beginnen sofort und entschieden entgegentrat, handelte cs sich für sie unbedingt um die Wahrung der höchsten Interessen des Staatswohles. Die Thatsache aber, daß der Felbpropst sich bei seinem Vorgehen auf bie Billigung und Anerkennung des Papstes stützte und daß diese Billigung erfolgt war, ohne baß man in Rom auch nur ben Versuch einer Verhandlung mit der Regierung für nöthig erachtet hatte, diese ausdrückliche Er­munterung der Auflehnung seitens des römischen Stuhles ließ cs nur um so drin- genber erscheinen, den Ungehorsam und den kirchlichen Uebergriff unverweilt aus's Entschiedenste zu ahnden. Die Regierung konnte sich nicht darauf beschränken, blo« ein diSeiplinarischeS Verfahren gegen den Feldpropst NamSzanowSki einzu- leiten, sondern sie mußte durch sofortige Enthebung desselben vom Amte, wie sie das Disciplinargesetz gestattet, dafür Sorge tragen, daß seiner Wirksamkeit aus die Militärgeistlichen ohne Weiteres ein Ziel gesetzt werde. Nachdem aber durch den Verlauf der Angelegenheit unverkennbar hervorgetreten war, daß die Aufleh­nung gegen da« Ansehen und die Interessen des Staats nicht blos auf der per- sönlicheu Auffassung des Bischofs NamSzanowSki, sondern auf der Stellung be­ruhte, welche der päpstliche Stuhl gegenwärtig Dem Staate gegenüber einnimmt,

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Berlin, 5. Ium. Die neuesteProv.-Corr." beleuchtet in drei längeren Uebersichtsartikeln den Confliet mit dem Feldpropst Namrzanowsti. Im ersten gibt das ministerielle Organ eine rechtsgeschichtliche Darstellung des Instituts der Felvpropsteien, welchem der Bischof von AgaihopoltS m parhbus infidelium ben Cbaraeter ce< Staats-, bezw. Militär-Amts bestreiten wollte. Die P-ov.-Con. wttst nach, daß Herr NamSzanowSki diese Auffassung that,achl<ch im^Jahre 1869, «I« .« M um di- MW a,u,laubu«g i«m « -«ml»« ®?«'

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Bremen, 6. Juni. Vom Weserleuchtthurm geht die telegraphische Meldung in daß der belgische DampferEmS" sich im sinkendem Zustande befindet. Meh-

Jahre 1868 mancherlei Schwankungen unterworfen. Wahrend zuerst (1849) . der Fürstbischof von Breslau, v- Diepenbrock, als Bischof der Armee fungirt und ! einen Felbpropst al« seinen Stellsertreter ernannt hatte, kam es nach dem Tode desselben zunächst zu keiner festen Regelung des kirchlichen Verhältnisses. Im Jabre 1859 wurde der Dr. Pelldr-m jum päpstlichen Delegaten und Feldpeopst der'Armee ernannt, nach dessen Ernennung zum Bischof von Trier wurde bereits durch allerhöchste Ordre vom 24. Februar 1866 der Propst zu Kontgsberg, NamSzanowSki, als Feldpropst in Aussicht genommen, gleichzeitig aber Verhand. lungen über die Errichtung eines in geistlichen Dingen unmittelbar vom römischen Stuhle, nicht von einem Bischöfe abhängigen katholischen FeldvieariatS angeknupft. Der Abschluß dieser Verhandlungen erfolgte durch das päpstliche Breve vom 22. Mai 1868. DerSt.-Anz." berichtete seiner Zeit darüber:Um die Stellung des Feldpropstes tn Beziehung auf die ihm nunmehr unmittelbar und ohne Da- rwischenkunft eines anderen Bischofs zustehenden kirchlichen Befugnisse richtig zu kennzeichnen, hat das Oberhaupt der katholischen Kirche dem dazu ^-ersehene» Geistlichen den Titel eines Bischofs m parhbus be,gelegt. In dem Verhältnisse des Feldpropste« dem Staate gegenüber ist dadurch eine Aenderung nicht einge- treten." Die Berufung des Feldpropstes sollte fortan durch gemeinsamen Besmiuß des päpstlichen Stuhles und der preußischen Regierung erfolgen. Im zweiten Theil ihrer Darstellungen weist die Prov.-Corr. nach, daß dem Vorgehen des Bischofs NamSzanowSki in Sachen der St. Pantaleonskirche auch leber schein einer Begründung im kanonischen Rechte fehle, da diese Kirche eine evangelische sei, welche die Katholiken bisher ganz ohne Bedenken zu ihrem Gottesvienst^wih benützten. Erst nach der EinräumunL.M^ KMtz- %anT von einer Ent-

Deutschland.

Darmstadt, 5. Juni. Wie wir aus guter Quelle vernehmen, wird die Re- gierung bet'den Ständen zuerst die Aufbesserung der Lehrerstellen beantro9en dann aber den Ständen auch Propositionen zur Aufbesserung der sPsarrsteUen

nahmen ihr Absteigequartier im Hotel Hauffc. Eine Compagnie vom 107. Re- aiment mit der Fahne machte unter klingendem Spiel tote militärischen Honneur«.

Metz 4 Juni. In voriger Woche wurde hier eine unterirdische Telegraphen- leituna von Fortificatioas-Soidaten aufg-funden, tote wahrscheinlich in der Krieg«- ieit gelegt wortoen ist; man hat Viesen Fund bi« jetzt sehr geheim gehalten unto ist biö lum Augenblick noch nichts Näheres über denselben bekannt geworden. Seit einigen Tagen befindet sich hier der Generalinspekteur des B.lvungSwesen« der Armee, General der Infanterie v. P.ucker, behufs Jnspietrung der hiesigen

ihrer Mühen verheißt, während der in der Schule der allgemeinen Wehrpflicht gebildete Bürger Ruhm, Ehre, Glück nur der FrievenSarbeit verdanken will.

^ Monseigneur Du^anloup betheuert, daß ein Volk von ©o baten nur in Barbarenvolk sein könne! Wir hoffen, erwirb sich überzeugen, daß b.e allgemeine Wehrpflicht, mit deren Erprobung mir vorangegangen sind und welch sich die Franzosen jetzt nur auferlegen, um sich für eine militärische Keoanche <uch g z machen, sich vielmehr geschickt machen werbe, aus ihrer gegenwärtigen Baroarei de« sittlichen und politischen Chaos wieder herauszukommen.

kann sich die Regierung der Erwägung nicht verschließen, ob unter solchen Um­ständen die Stellung eine« katholischen Feldpropstcs Überhaupt aufrecht erhalten werden kann, ob es mit dem Staatsinteresse verträglich ist, die katholische Militar- qeistlichkeit einer Leitung zu überlassen, weiche eintretendenfalls statt des Gehorsam« und der Treue gegen den König und seine Regierung die Auflehnung gegen die militärischen Oberen geradezu vorschreibt und fördert."

Berlin 7. Juni. Die Frage des Jesuiten-GesetzeS hat insofern einen Schritt vorwärts gethan, als die Mitglieder des Justiz-AuSfchusseS im BundeSrathe, gutem Vernehmen nach, vertraulich eingeladen wurden, ihre Instructionen für den Fall bereit zu halten, daß eine Vorlage in Verbindung mit dem ReichStags Votum vom 16. Mai dem BundeSrathe zugehen sollte. Der Justiz-Ausschuß hat, wie versichert wird, einen Referenten schon bezeichnet. Das alles laßt die Einbringung einer Vorlage a>S wahrscheinlich ansehen, obgleich die osficielle Bestätigung noch immer aussteht. Die Aufhebung der Freizügigkeit für die Jesuiten und ähnliche Ordens-Asfiliirten soll neuerdings in Erwägung gezogen fein. Positives über den vcfinitiven Entscheid hat auch in diesem Punkte noch nicht verlautet.

Berlin 8. Juni. Die evangelischen Geistlichen Hoßbach, Lisco, Richter, Thomas und Dtüllcr protestiren heute, indem sie ihre vollste Üebereinstimmung mit dem Prediger Sydow kundgeben, gegen das vorn Consistorium gegen Letzteren ein» i geleitete DiSkiplinarverfahren.

Berlin, 8. Juni. Freiherr v. Roggenbach erhielt den Kronen-Orden erster

Frankreich.

Paris 5. Juni. Die deutschen Occupationstruppen in Frankreich halten im August unto September ihre Manöver ab. Der Minister toe« Innern hat durch Rundschreiben die Präfekten der occupirten Departements davon ,n Kenntnitz aesekt. Dieses Rundschreiben lautet: ,

Herr Präfect! Ich habe bie Ehre, Sie zu benachrichtigen, baß vor den großen Manövern der deutschen Truppen, welche definitiv angenommen worden sind, diese nämlichen deutschen Truppen regiments- und bngadeweEe Manöver machen, bie eine vorgeschriebene Dauer von vier Wochen haben. Der Anfang Vieser Manöver war durch ein Dekret, welches aus alle deutschen Truppen an­wendbar war, auf den 26. Juli festgesetzt; aber in Folge der Bemerkungen der Präsecten und aus Ansuchen unseres außerorbentlichen Kommissar« wurde beschlossen, daß die Regiments- und Brigade-Manöver für di, ausnahms.

V.T. TjvHvn wir SU. ddcY 2d. August beginnen werden, um so viel als mög­lich den Schaden an der Ernte und bie Schwierigkeiten zu verhindern, welche die Folge davon sein könnten. Empfangen Sie k. Versailles, im Mai 1872.

Ein Rundschreiben des Marne-Präfecten, da« sich mit der nämlichen Ange- legenheit beschäftigt, lautet:

An die Herren Maires der Departements.

Meine Herren! Ich habe die Ehre, Ihnen nachstehend ein Cireular zu über­reifen , in welchem der Herr Minister des Innern mich benachrichtigt, daß die deutschen Oecupationstruppen ihre Manöver regiments- und brigadeweise gegen den 20. ober 25. August beginnen unb daß bie großen Manöver bieser nämlichen Truppen vom 5. bis 25. September stattfinben. Ich bitte Sie, die Instructionen de« Herrn Minister« Ihren Mitbürgern zur Kenntniß bringen zu wollen. Ge» nehmigen Sie ic. Versailles, int Mai 1872.

Italien.

Ferrara, 6. Juni. In Folge des Dammbruches befinden sich etwa 4000 Personen ohne Obdach. Dieselben wohnen theil« in Zelten, theils in elenden Strohhüten. Man glaubt, daß der materielle Schaken auf 20 Millionen anzu- setzen ist.

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