Preis vierteljährig 1 ft 12 h. mit Bringerlohn. Durch die Post bezogen vierteljährig 1 fl. 27 kr.
Erscheint täglich, mit' Ausnahme Sonntags.
Expedition: Canz lei berg, Lit. B. Nr. 1.
Anzeige- und Amtsblatt für den Kreis Hießen.
Nr. 133.
Montag den 10. Jnni
1872.
Amtlicher T h e i!.
Betr.: Das Departements-Crfatz-Geschäft für 1872.
Das Departements-Ersatz-Geschäft für 1872 wird im Kreise Gießen Freitag den 21. und Samstag den 22. Juni d. I. stattfinden.
Es habeii sich.an den genannten Tagen vor der Großherzoglichen Departcmcnts-Ersatz-Commission im Bezirk der 49. Infanterie-Brigade jedesmal von 7 Uhr Vormittags an im Rathhaussaale zu Gießen zu stellen.
Freitag den 21. Juni d. I.
die von der Kreis-Ersatz-Commission als dauernd unbrauchbar erkannten Militärpflichtigen;
die zur Ersatz-Reserve II. Elaste und zur Ersatz-Reserve I. Elaste designirten Militärpflichtigen;
die von den Truppentheilen zur Disposition der Ersatz-Behörden entlassenen Soldaten;
die von den Truppentheilen abgewiesenen einjährig Freiwilligen.
" Samstag den 22. Juni d. I.
die von der Kreis-Ersatz-Commission als brauchbar und einstellungsfähig erkannten Militärpflichtigen, einschließlich der vorzugsweise und primo loco einzustellenden Mlllt^pfllchtlgen früherer Jahrgänge, jedoch ausschließlich derjenigen Militärpflichtigen früherer Jahrgänge, welche disponibel geblieben sind.
, Ansprüche aus Zurückstellung sind Freitag den 21. d. Mts. geltend zu machen und haben sich Familienangehörige, auf deren Arbeitsun- fahtgkert der Zuruckstelluugsanspruch gegründet wird, an eben diesem Tage zur ärztlichen Untersuchung cinzufinden.
Den Großherzoglichen Bürgermeistereien werden besondere Ladungen für die Militärpflichtigen k. H. zugehen, welche den Betreffenden unverzüglich zuzustellen sind. Der Vollzug der Ladung ist innerhalb 8 Tagen anzuzeigen.
Sollte eine Ladung nicht vollzogen werden können, so ist der Grund hiervon berichtlich mitzutheilen und ist, wenn ein Militärpflichtiger von seinem bisherigen Wohnorte weggezogen ist, zugleich anzugeben, wohin derselbe verzogen ist.
Die Großherzoglichen Bürgermeister haben an dem Tage, an welchem Militärpflichtige ihrer Gemeinde zur Vorstellung kommen, selbst anwesend zu sein und sich darum zu bemühen, daß die Letzteren rechtzeitig zur Stelle sind.
Gießen, 6. Juni 1872.
Großherzogliche Kreis-Ersatz-Commission des Kreises Gießen.
Kekulö, Kreisassessor.
P o i i t ifcher T b e i l.
Die französische Militärdebatte
vor den Kopf, weil sie von Bem Eingeständniß des moralischen Verfalls ausgehen
O
läge darzustellen.
Gewiß hat diese Auffassung eine Berechtigung; wäre aber die Absicht der Gesetzgeber selber lediglich auf die Revanchepolitik gerichtet und fühlte sich ledig, iich durch leicht verständliche Rücksicht verhindert, dem Gedanken, der sie erfüllt, Ausdruck zu geben, so könnten wir uns auch mit dieser Lage der Dinge befriedigt erklären.
Die Dinge sind bisweilen stärker als die Menschen, und indem die Reden der französischen Nationalversammlung, um die Gesetzvorlage vor dem Scheitern zu bewahren, sich darauf beschränken, die aus der Natur der Verhältnisse sich ergebenden Gründe aufzusuchen und den Bestimmungen der Vorlage eine Richtung nach dem Vernünftigen, Zweckmäßigen und Patriotischen zu geben, könnte es ihnen begegnen, daß sie eine Institution schaffen, welche gerade die thörichten Hintergedanken zunichte machen würde, von welchen aus fie dieselbe ins Leben zu rufen meinten.
Die allgemeine Wehrpflicht entwickelt naturgemäß eine sittliche Kraft; die ihr entsprechenden militärischen Einrichtungen haben eine pädagogische Wirkung, und eine durch die Schule der allgemeinen Wehrpflicht gegangene Nation gewinnt sich nicht blos ein Selbstgefühl, welches sich auf militärische Geschicklichkeit stützt, sondern auch das stolze Bewußtsein ernster Pflichterfüllung und deö durch schwere Proben gestählten Charakters.
Die allgemeine Wehrpflicht gibt nicht der Regierung eines Staates lediglich den Vortbeil großer Mil'tärcontingcnte, sie verpflichtet ihn auch, die ihm einge. räumte Machtbefugniß mit den Forderungen der wirthschastlichen Entwickelung des Staates in Einklang zu bringen, deren Bedingungen sonst zu einer Collisiou der StaatSzwecke führen müssen, unter welcher der Staat selber am meisten Schaden litt.
Kurzum: mag das letzte Ziel, welches die französische Negierung sich bei Vorlage des neuen Wehrgesetzes gestellt hat, noch so abenteuerlich, d. h. kriegerisch und reoanchelustrg sein, sie wird an den Wirkungen des Gesetzes sehr bald »fahren, daß die allgemeine Wehrpflicht, weit davon entfernt, einen friedlichen Staat in ein Heerlager und gewerbfleißige Bürger in Soldaten zu verwandeln, — gerade im Gegentheil für jede Regierung das stärkste Motiv einer friedlichen Po- i litik wird.
„Ein Volk in Waffen" wird zwar immer unbezwinglich sein, aber die Po- litik, welche nur auf Abenteuer sinnt, kann nur eine Armee von Berufssoldaten i brauchen und finden, welche ihr folgen, weil der Krieg allein ihnen die Ernte
A/^als er sich daran gewöhnt hat, nur Rechte und Freiheiten vom Staate zu abzufinden, "statt dem Gebot'der MlttP.' der Phrase
Um den Franzosen die bittere Pille, welche ihr die Staatsweisheit zu »er- schreiben gedenkt, zu versilbern, wäre es wohl denkbar, daß, während die Redner der Nationalversammlung sich streng an die Sache halten, die Presse sogar von Regierungswegen aufgemuntert wird, nur die Revanche als Zweck der Gesetzvor-
6 Im Allgemeinen zwar ist durch die großen welthistorischen Vorgänge der letrten Fahre zunächst die Wirkung erzielt worden, daß dir Forderung allgemeiner Abrüstung oder Entwaffnung, zum Zweck der Friedenserhaltung, diese Forderung, mit welcher vordem die KriegSminister bei Vorlegung und Prüfung ihrer Budgets aeäraert wurden, von ernsthaften Politikern nicht mehr erhoben wrrd; sie ist nur noch ein AgitationSmittel für diejenigen geblieben, welche durch die avgemnne Entwaffnung nicht den Krieg verbannen, sondern die öffentliche Ordnung ihres Schutzes btrauben möchten. . . f -
Es ist daher auch in der französischen Nationalversammlung von dieser Forderung nicht die Rede; vielmehr herrsch't allseitige Einstimmigkeit darüber, daß die Wehrkraft einer Nation sich nach dem Maße ihrer politrschen Zwecke eniw'.ckeln müsse und der französischen Eitelkeit und Großmannssucht sagt es ,a ganz entschieden zu: la grantle Nation auch durch la grande arinee reprasentiren iU ^Ein Anderes aber ist cs: die militärische Entwickelung Frankreichs auf das Princip ter allgemunen Wehrpflicht zu basiren, und die neue Hcerese.nrtchtung im ^"^"Eine"solche Forderung stöß?d!e französische Eitelkeit nicht blos sehr unsanft
ist ganz dazu angethün. nickt bloß die Aufmerksamkeit des französischen Publikums muß: sic verlangt Opfer, welche der Einzelne UM so weniger zu bringen geneigt zu fesseln, sie ist für alle Welt von großem onierqje uuu jwu* miuh als er sich daran aewöbnt bat. nur Reckte und Freibeiten vom Staate m
ber dramatischen Effecte, deren eine französische Staatsartion nun einmal nicht entbehren kann. Diese Effecte werden indeß nur durch persönliche Gereiztheiten oder Ambitationen hervorgerufen, während im Uebrigen die Verhandlungen sich einer Enthaltsamkeit befleißigen, welche — Verdacht erweckt.
Die Franzosen selber haben uns durch ihr ewiges Revanchegeschrei so sehr daran gewöhnt, bei allen ihren politischen Bestrebungen nach dem Verhältniß zu blicken, in welchem dieselben zu den Revanchegedanken stehen, als daß wir bei der jxdi ter Bcrathung der Nationalversammlung unterbreiteten Vorlage auf diesen Gesichtspunkt verzichten sollten. Es ist daher sehr begreiflich, daß die Enthalt- samkeit der Redner uns nicht als Unbefangenheit gilt.
Da es zu sehr natürlich und verständlich wäre, daß Frankreich, wenn eß nach einer neuen Militärverfassung strebt, um mittelst derselben sich für die Re- Eriche vorbereiten zu können, eß den bedrohten Gegnern eine solche Absicht nicht früher kunbgeben wird, bevor es sich nicht in die Lage gebracht hat, dessen Gegen- Wirkung trotzen zu können. Mit einem Worte: es ist erlaubt, zu denken, daß gerade deshalb, weil die Debatten der Nationalversammlung mit möglichster Vor- Acht von der Revanchepolitik adschen, diese das treibende Motiv sei, zumal die französische Presse selber nicht — Nein! dazu sagt.
Freilich aber könnte die französische Presse auch von der Regierung dazu benutzt werden, der Gesetzvorlage eine Bedeutung zu geben, welche sie nicht hat, aber dazu dienen würde, sie populär zu machen. Denn starke Triebfedern mußten in Bewegung gesetzt werden, um einem Gesetze Eingang zu verschaffen, welches dem Lande so große materielle Opfer und den Individuen so ungewohnte Leisiun-


