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Preis vrerteljährig 1 fl. 12 h. mit Bringerlohn. Durch die Post bezogen vierteljährig 1 fl. 27 kr.
Mner Anzeiger.
Erscheint täglich, mit Ausnahme Sonntags.
Expedition: Canzleiberg, Lit. B. Nr. 1.
Anzeige- und Amtsblatt für den Areis Sichen.
Nr. Mittwoch den 10. April 1S72.
cva r-i ff e < werden noch fortwährend sowohl bei der Expedition, Canzleiberg B. 1, als auch bei allen Post-
SBcftcflUilflCH ÜUf VCll V^lCßCltCt 2lllJClQCr Expeditionen und den Land-Postboten entgegen genommen.
Abonnenten, welche den Anzeiger bei der Erpedition abholen lassen, erhalten denselben für das 2. Quartal zu 1 fl.
Amtlicher Theiß..
Bekanntmachung.
Zur Ermittlung der Zahl der felddiensttauglichen Pferde ist die Abhaltung einer allgemeinen Pferdemusterung unter Zuziehung von Militär-Commissären angeordnet worden.
Dieselbe wird im Kreise Gießen stattfinden:
Donnerstag den 18. April 1872, Vormittags 9 Uhr, zu Lich
an der Staatsstraße nach Gießen für die Gemeinden: ,
Albach, Annerod, Burkhardsfelden, Dorf-Gill, Eberstadt mit Arnsburg, Ettingshausen, Hattenrod, Llch mit Coln Hausen, Hof-Alba chundMühlsachsen, Münster, Nieder-Bessin gen, Ober-Bessin gen,Oppen rod und Steinbach.
Freitag den 19. April 1872, Vormittags 9 Uhr, zu Groß-Linden
an der Staatsstraße nach Gießen für die Gemeinden:
Allendorf an der Lahn, Garbenteich, Groß-Linden, Grüningen, Hausen, Heuchelheim, Holzheim, Klein-Lind en, Lang-Göns, Leihgestern mit Ober-Steinberg, Ober-Hörgern und Watzenborn-Steinberg.
Samstag den 20. April 1872, Vormittags 9 Uhr, zu Gießen
auf dem neuen Marktplatze (Oswald'scher Garten) für die Gemeinden: ,
Allendorf an der Lumda, Alt-Buseck, Bersrod mit Winnerod, Beuern, Dau bringen mit Heibertshausen, Gießen mit Schiffenberg, Groß-Buseck, Lollar, Mainzlar, Reiskirchen, Rödgen, Ruttershausen mitKirchberg, Staufenberg mit Friedelhausen, Treis an der Lumda, Trohe und Wieseck.
Die Pferdebesitzer werden aufgefordert, ihre sämmtlichen Pferde, mit Ausnahme der Hengste, der Fohlen unter 3 Jahren, der eigentlichen Dienstpferde (Großherzoglicher Beamten) und der kontraktlich zu haltenden Postpferde zu der angegebenen Zeit und an dem angegebenen Orte bei Meidung einer Strafe bis zu 25 fl. dem für den Kreis bestellten Commissäre vorzuführen.
Die Groß herzoglich en Bürgermeister werden veranlaßt, die vorstehende Lerfügung den Pferdebesitzern noch besonders bekannt zu machen, dafür zu sorgen, daß sämmlliche Pferde vorgeführt und daß dieselben an dem Musterungsplatze gemeindeweise nach der oben angegebenen Reihenfolge und der Reihenfolge der eingesandten Gemeindelisten geordnet aufgestellt werden, auch dem Musterungsgeschäste persönlich beizuwohnen und in dem Termine der nach unserer Lerfügung vom 6. v. M. anzufertigenden Ab- und Zugangs-Nachweise vorzulegen.
Gießen / den 8. April 1872. Großherzogliches Kreisamt Gießen.
v. N .'ö d e r.
P o I i t ifcher T d ei l.
Deutschland.
Gießen, 9. April. Sind wir recht berichtet, so hat der hiesige außerordentliche Professor der medicinischen Facultät, Dr. Ferdinand Kehrer, einen Ruf nach Zürich als Director der Entbindungs-Anstalt erhalten.
Mainz, 6. April. Die ehemals gräflich Fürstenbergischen Weinberge, jetzt Bauplätze, bieten seit gestern ein großstädtisches Bild, indem einige Familien, welche seither in dem daselbst noch stehenden alten Gebäude Nothwohnungen inne hatten, im Freien lagern. Andere Familien sind auf dem Speicherboden eines großen alten städtischen Klofiergebäudes, andere in dem mittelalterlichen Thurm am Bahnhof untergebracht, der sonst schwere Verbrecher und Schüblinge verwahrt. Der Mohnungslosen sollen es gegen 80 Familien mit etwa 260 Köpfen sein. Angesichts solcher Zustände muß rühmend hervorgehoben werden, daß der Inhaber des Musikalieuverlags B. Schotts Söhne, Commerzienrath Frz. Schott, seinen Arbeitern auf eigene Kosten billige Wohnungen zu bauen beschlossen hat.
Vom Main, 6. April. Es coursiren falsche Ducaten, welche österreichische Fünfkreuzerstücke sind, denen man durch Aenderung des Gepräges, ducatenähnltche Ränderung uud Vergoldung das Aussehen von Ducaten zu geben versucht hat. Es ist nämlich unter dem Stoße des Ablers zwischen der Umschrift die Ziffer 5 herausgeschnitten und ter Rand mit Kerben versehen. Von Den Ducaten unterscheiden sie stch, abgesehen von geringerem Gewicht: durch den kleinen Durch- mcffer, durch die grobe Kerbung am Rande, dadurch, daß auf den echten Ducaten der Adler viel größer ist und dessen Stoß zwischen der Schrift bis an den Rand reicht, mid durch die lichtgelbe Farbe.
Mda, 9. April. Zu der morgen zu eröffnenden Conferenz preußischer Bischöfe sind bereits eingetroffen: Der Weihbischos von Freiburg für die hohen- zovern'schen Lande und der Bischof von Trier. Heute werden erwartet: Der Erzbischof von Köln, der Fürstbischof von Breslau, die Bischöfe von Ermelano, Paderborn, Münster, Limburg, Hildesheim, ein Stellvertreter des Bischofs von Culm und der Armeebischof Namczanowsk'. Der Bischof von Osnabrück ist durch Krankheit verhindert. Die Sitzungen finden im bischöflichen Seminar statt und find geheim. Das Präsidium führt der Erzbischof von Köln. Die Dauer der Conferenz ist auf 2 Tage festgesetzt.
Berlin. Wir machen das Publikum darauf aufmerksam, daß seit einigen Tagen falsche preußische Thaler im Verkehr sind. Cs sind dies diejenigen preußi- schen Thaler, auf welchen das Bildniß des Königs von Preußen mit dem Lorbeerkranz sich befindet. Farbe, Größe und Prägung ist genau wie bei den echten Stücken; nur ist der Klang ein dumpfer und lassen sie sich mit wenig Kraftanstrengung biegen.
Berlin, 6. April. Ein hiesiger Correspondent schreibt der „Elbf. Ztg." unterm 4. d. M.: „Ich habe ein Gerücht zu registriren, welches ganz leise seine Fühlfäden ausstreckt, aber trotz seines leisen Auftretens doch nicht wohl übersehen werden darf. Es ist das Gerückt von Versuchen, eine Aussöhnung der konservativen und ultramontaneu Partei mit der Regierung herbeizusühren, welche Versuche nicht ohne Aussicht auf Erfolg sein sollen. (??) Es scheint, daß man die Abwesenheit des Fürsten Bismarck geschickt benutzt hat, und vielleicht hängt seine beschleunigte Rückkehr mit dieser Agitation zusammen. Als ein Zeichen, daß das Gerücht nicht ganz grundlos ist, möchte ich erwähnen, daß nach sicheren Nachrichten die Regierung dem Reichstage keine den Jesuitenorden betreffende Vorlage machen wird." — Wir theilen Vorstehendes ohne weitere Bemerkungen mit, nur hinzufügend, daß die „D. Rcks.-Corr." vor einigen Tagen an die früher als erwartet erfolgte Rückkehr des Reichskanzlers ähnliche Bemerkungen knüpfte und von erneuten Versuchen der Camarilla in einem längeren Artikel sprach, welchen die osficiöse „Nordd. Allgem. Ztg." in ihrer gestrigen Nummer fast wörtlich repro- ducirte.
In Bezug auf die Entlassung der Reserve hat der Kaiser für dieses Jahr Folgendes bestimmt:
„Die Entlassung findet bei denjenigen Truppentheilen, welche an den Herbst- Übungen Theil nehmen, am ersten, spätestens zweiten Tage nach Beendigung Der selben bezw. nach dem Wiedereintreffen in den Garnisonen, bei der Festungsartillerie am ersten, spätestens zweiten Tage nach Beendigung der Schießübungen bezw. nach dem Wiedereintreffen in den Garnisonen, bei den übrigen Truppentheilen am 30. August d. I. statt. Die Trainfahrer zu halbjähriger Ausbildung sind, soweit über dieselben nicht seitens der Train-Jnspection behufs Ablösung der älteren Train-Mannschaften der Okkupationsarmee disponirt wird, zum 1. November d. I. bezw. l.Mai k. I. und die Oeconomie-Handwerker zum 1. Oktober d. I. zu entlassen. — Zu denselben Terminen sind ferner von den betreffenden Truppentheilen der Infanterie, der Jäger, der Artillerie, der Pionniere, des Eisen- bahn-Bataillons und des Trains so viel Mannschaften zur Disposition zu beurlauben, daß Die gleichzeitig angeordneten Rekruten - Einstellungen erfolgen können.
Berlin, 6. April. Ueber die Stellung des Adels im neuen deutschen Reiche bemerkt die „Kreuzzeitung" sehr richtig: „Seit die Wehrpflicht und Waffenehre für alle Unbescholtenen des Volkes Gesetzeskraft hat unv sich in den blutigsten Entfcheidungskriegen herrlich bewährte, kann man wohl sagen: das ganze Volk hat den Ritterschlag empfangen, und die mit der Schwertleite dem Adel zufallenden ritterlichen Pflichten und Vorrechte sind allen Ständen zugesallen oder erreich-


