Turn right 90°Turn left 90°
  
  
  
  
  
 
Download single image

I

*

eramte schwebt die

Die- Lothmg schwätz Unveibts btr W

aal bes 1 Vieser Hin M tlsässl, Vie einst Kmintn Wenvunge

m

besonder

i' '«i 81 u.

für säwmtliche Mitglieder beider Kammern als Bedingung der Mitgliedschaft be- zeichnet (Art. 10 des anliegenden Entwurfs).

4) In dem Artikel 13 des anliegenden Entwurfs (Artikel 12 des vor­gelegten Entwurfs) wurde der letzte Absatz (der die höchstbesteuerten Grund­besitzer von der Wählbarkeit ausschließt. D. R.) gestrichen, um dadurch die Wählbarkeit der zu der Wahl von Mitgliedern der ersten Kammer stimmberechtigten adeligen Grundbesitzer auch für die Wahlen der Städte und Wahlbezirke aufrecht zu erhalten.

Wenn auch diese adeligen Grundbesitzer selbstverständlich nicht zur ersten und zugleich zur zweiten Kammer wählen können, so schien doch kein zureichender Grund vorzuliegen, den Wählern der Städte und Wahlbezirke die Möglichkeit zu entziehen, ihre Wahl auf einen solchen adeligen Grundbesitzer zu richten, wenn sie ihm ihr Vertrauen schenken. Im Zusammenhang damit ist der Artikel 47 des anliegenden Entwurfs (Artikel 44 des vorgelegten Entwurfs) allgemein gefaßt worden, so daß darnach die Option eines mehrfach Gewählten auch dann freisteht, wenn derselbe von den adeligen Gundbesttzern in die erste Kammer und von einer Stadt oder einem Wahlbezirk in die zweite Kammer gewählt worden ist.

System der indirekten Wahlen bei, während die Reich-verfaffuug von 1871 nach dem Vorgänge der Norddeutschen Bundesverfassung für den Reichstag direkte Wahlen vorsteht.

Pelt och in hl Universität ätschen 6 tir sanatisi tir Wng Eliten Cer em zählt ihre Itnbt' Ezr Unb >ir totale vach/, tiufö mögt Vorpater U faföe ist. che Kräfte 'einer zu th !aub M !and ist eii

ik

D

L dl 6t j

S

E

3

t1,

x s

.2lu grelle und Elogie n Mennjfött lotter des ? > H 'gaben sich '^ntm Ede! M-r, sch Am einer Witt Breit,

if

n

4

II

UH?

d

ei a'1

A

ss««

fjöt iff' °! f?it b»l

E*. n<i ,9

Wir Trn r fei

: avt r earopä

I*

< steter l eüDN eüuitn foonncn. ihr ich dem zur Ki" Gotte-; b4 die

; Zahrhun hort- A

i 3* W Gerechtig

j

^7

K 1 er

r ru . Nr. L*

Imj Syp -dar |Gen (in I L 4 bet

Man hat sich daran gewöhnt, in unserer Frage eine Freiheitsfrage zu erblicken, das System der direkten Wahlen für ein liberaleres zu halten, als da- entgegengesetzte. Diese Anschauung ist aber eine durchaus irrthümliche, weder in der Theorie noch in der Praxis stimmt der Gegensatz: direkte und indirekte Wahl überein mit demjenigen: liberal oder nicht liberal. Hierauf muß schon der Ge­danke führen, wie verschieden die Staatswesen sind, in denen das direkte Wahl­recht zur Anwendung gekommen ist. Es erscheint in dem republikanischen Nord­amerika wie in dem absolutistischen napoleonischen Kaiserthum, es förderte dort die Freiheit, hier den Despotismus. Es erhält in England den ältesten Parla­mentarismus der Welt, und es gab dem dritten Napoleon ein Mittel, seine» usurpirten Thron zu behaupten. In den deutschen Staaten sind schon die liberal­sten Wahlen aus dem indirekten Wahlsystem hervorgegangen, wie ein Blick in die letzten Jahrzehnte beweist; die Opposition siegte oft bei indirekten, sie unterlag schon bei directen Wahlen. Auch die Theorie unserer Staatsrechtslehrer zeigt, 5) In dem Artikel 14 de- anliegenden Entwurf, wurde die dem bestehe». M." D« »WW. v

b( entsprechende Rich,Wählbarkeit der Lokalbeamt.n in ihrem Dienstbezirk, über stand, vlrtheibigt die direet", W^hl während tberMe Kotfl iS

w°lch- »er «°r-e.eg.e Entwurf nicht mehr aufrecht erhalten wollte, wieder auf' und Spb-l ihr nochvorKurzem Parlament<2« X t

genommen, weil es wunschenswerth erschien, einerseits die Localbeamtcn der Der- Man kann also den Gedanken, welcher dem ^System indirekter Wabl m

^tz ihren Etnflich zur Erwirkung ihrer Wahl geltend zu machen, Grunde liegt, nicht darin suchen, eine Beschränkung freier parlamentarischer Ent-

. uL*4* 41 «°'g°l-gttn"En.wurf- sollte di. erste Abstimmung schen"Einze'.st^

Mhil bafßr %9e,n«ee(."eOr6'nDen'JJO to6'n 6le 3>flt,eien ^°" »°u umfassen, wenn wir nicht irren! durchschnittlich 17,000 Seelen Lab ab"

P-ss-nd ist eine'solche Bestimmung dagegen für di- Abgeorbne.enwahl, und gchen^° in Diäten,ostgkeit g-.

geeignete^Stelle gAh/°'^ "" 34 an Cie muffen dringend davor warnen, die diree.en Wahlen °>s da- absolut

, . 8) 3" dm Artikel 49 de- anliegenden Entwurf. (Artikel 46 de- bt ®W«Un

^wL/^rÄL Gehalt verbunden ist, sich einer Neuwahl unterziehen muß. Dieselbe entsprich, der Abgeordneten betreff nd h .L fm unv 6ic Wahlen

d-« Art. 21 der R-ichSverfaffung und findet sich in vielen anderen Verfassung«. Kammer ist S- Erlaucht' 6« fm,®MMatter in der ersten

und Wahlgesetzen. Sie erscheint zweckmäßig, um zu constatiren, daß der Abgeorv- Ober - AppellattonSgcricht« . Ratb^^nt^n? ®°rB',ln 6er zweiten, Herr uete, welchem eine Begünstigung der bezeichneten Art zu Theil geworben ist, sich Kammer hat beretts am 5 ? JMtMe der zweiten

auch ferner noch de- Vertrauen« seiner Wähler erfreut. welcher man L?m. st » Vorbesprechung stattgefunden, in

Hiernach erschien e. den unterzeichneten Ministerien, nach eingeholter Aller- geeinigt ha, 6 ^""ng de- zu erstattenden Berichtes vorläufig

höchster Entschließung Seiner Königlichen Hoheit des Großherzog-, nicht nöthig, Berlin 6 w, » , d°n «it Schreiben vom 28. August l. I. vorgelegten Entwurf zurückzuziehen, Bi-ma7ck,' ?Ra^em der lanen'bu?? H'nd-lSj-itung" schreibt über die drei wohl aber zweckmäßig, mit Rücksicht auf die leichtere GeschästSbehandlung und vermögen angenommen da iff^m ^, Lanviag das Gesetz über vas Dominial- Ueberficht die al« wunschenswerth erkannten Aenderungeu in den Entwurf selbst ßischmMinisttrpräsidenttn der Mun^S, n^«9'lNmister Bismarck dem preu- einzutragen und in demselben zugleich durch bi- jene A-n°-rungen beteten Bern Se,nehmen nn» ba, °nV1 * ,U °'k-nn,n gegeben,

bloßen RcdaetionSänderuugen vorzunehmen. !rer p"ußische Bismarck darauf in sehr -ntgeg-nkomme».

Lediglich aus diesem Grunde entstand die anliegende neue Reda-tion b-S ^r-rzstr-itiMt^^ei'ne «wa7 4" ^7" ?^?''°'^^sterien"7rch Entwurfs, deren Mittheilung an die Stände Seine Königliche Hoheit der Groß- Bi«uarck batte fi* K.77 7.7a -7 Stimmung gerathen. Der lauenburgische

Herzog Allerhöchst zu genehmigen geruht haben. " wig -Itter bttla!, Da ab» Regierung in Schl--.

D,e Gr. Regierung hat mi, Rücksicht auf die zur Verabschiedung de« Wahl- in ^Schutz nahm9 ist de« tauenburattÄ^l»- Bismarck seine Regierung entschiede» gesetze« noch übrige äußerst kurz bemessen- Frist die von ihr in Vorschlag zu Jnteventton de. Rei»«kantt. a"'9 7 S-blieben, al« die

bringenden Aenderungen de- ursprünglichen Entwurfs auf di. möglich gering- S.ch L S'ü Reichskanzh

Zahl beschrankt. W-nn von S-it-n b-r einen -d-r d-r and-ren Kamm-r d?r Sttasibura 3 Ott Mr »

S'°nd- noch weiter- Aenderungen de- ursprünglichen Entwurf- gewünscht werden S:ite gehör?, e-'s-ttn 4-500 E,^ M 7 w?*?' ^n "°" iue"IdfP8cr

f°D,cn,- wi-° die Gr. Reg.erurg solchen Wünschen gern in dem Maße ent- al. F-iwillige eina ?eten bLTL 6,fr fl^ni.onuenfcen Regimenter gegenkommen, welche- durch di- Rücksicht auf di- zwischen beiden Kammern b-r um 1,0 zu nlebriK'^-eariffen war X » 7. 7' 76 Dfefe vielleicht Staube hunltch balb h-rbeizuführend- B-rstänbigung einzuhalten geboten wirb. fang lov'ember wäbtt dürfte ff* X' 7 der Anmelbung noch bi« An-

Di- unterzeichneten Ministerien beehren sich bie au«°rückliche Bemerkung E« ifi^hf. bei f ""f '^-"d erhöhen,

beizusugen, daß e« die Absicht ist, den vorliegenden Gesetzentwurf gletchzettig zur frühe ihre Laae übe *ar 9 7 ' 7 t,ll70Cn' toet4t ni*t °P||rn, schon B-rathung beider Kammern der Stände zu bringen. E- wird dah» nach ArtM nun mmal nto, »Ä nurmbe," L ©«»« "bwarteten, um dann per 25 der Landständischen Geschäftsordnung und um die Verständigung zwischen Bildug ha,4 ,rat^als EiEri? un^^V-g». Wer bi-.hige b-iden Kammern b-r Slanbe zu -rl-ichiern, zw-ckmäßig unb nolhwendig sein, Freiwlliger -in da ibm?7* 7 m' .77 C,cft ®an8tlle- Drrijährig.

v°t »» Beraihung des En,Wurf« in der zweiten Kammer ein Benehmen der zu düfen -Zahlreich? Beittt.r.T, b" wurde, sich sein Regiment wählen b-treffenden Ausschuss- beider Kammern mit -in!nd-r herbeizuführen. 7»» (er flarni »n U n Eltern hat besonder-

3" Gemäßheit Allerhöchster Entschließung Seiner Königlichen Hoheit de« möglh, all- Freiwilligen unttrirchttn?-»j? Artillerie ist es übrigen« kaum Großherzog« beehren sich nunmehr bie unterzeichneten Ministerien mi, Bezug aus wohne berei,« eine.7.,9 0 g'^>g-n Parade auf dem Broglie

da« ergebenste Schreiben vom 28. »origen Monal«, den anliegenden Gesetzeniwur # $ 1 $ 6 eingekle,beten ,ungen Leute bei. (Straßb.Z.)

an die beiden Kammern der Stände zur verfassungsmäßigen Berathung und ^u- Schweiz,

stimmung gelangen zu lassen. J

Darmstadt, 6. Ott. Sollen bi- Abgeordneten zu S.ändekammern durch Bewrung:^ bie 2 M«!\ke'an^7'r Bischof-ronflic, einige unmittelbare Wahl der Stimmberechtigten ernannt werden oder sollen von diesen und >ieser f-lber da, ?oet,.n " bressen an Herrn Mermillod erlasse», al« Urwählern zunächst Wahlmänner bezeichnet werben, welche al«bann unter sich sp-r, reff.nd »ich,n ' Genser Staat-ra.hebeschluff-, sein-Amt«.' die Wahl ber Abgeordneten vollziehen? Die Frage ist beinahe so alt, wie tk ' wl* «Bf?8 a !« ( n 6,01 ®»rtibtn H"'n Mer.

kontinentalen Reprasentativverfassungen überhaupt, und in diesen balb zu Gunsten charcttristischen Schl'üb berv^?' Mui,®«1! 6tb{n wir de»

1 iu Gunsten ber anderen Wahlform beantwortet worben. Meisten« an en heiliaen Stub? 6 ^ttester unb Bischof appelltre ich

en,schteb sich d,e Gesetzgebung zu Gunsten ber tnbireettn Wahl, so in den mi, drü'-n Al« G-^nttr Rüeaer^5r," Ä"" S?e<tk' B-schütz-r der Unter- dem ,wetten Jahrz-hend diese« Jahrhundert« auftrelenben deutschen Verfassung«. pa?,lichk.it meinesLand.leu., m acfuntin ®inn und die Un-

urkunden so eine Zee. lang in Frankreich. Da« zweite sranzostsche Kai'.r.hum rl49en ^4oi«mu61u 6efln;in,^ -uf.

bevorzugte das allgemeine und direkte Stimmrecht (das su(Trage universell verbleiert nock s,in,n^«ik Jobe idj meinen religiösen Glauben

3.^«.. .................. >i.äs 5