Preis vierteljährig 1 ft. 12 fr. mit Bringerlohn. Durch die Post bezogen vierteljährig 1 fl. 27 kr.
Erscheint täglich, mit Ausnahme Sonntags.
Expedition: Canzleiberg Lit. B. Nr. 1.
Anzeige- und Amtsblatt für den Kreis Hieben.
Nr. Z. Freitag den 5. Januar x , 1872.
Bestellungen auf den Gießener Anzeiger Expeditionen und den Land-Postboten entgegen genommen.
A iomENten, welche dm Anzeiger bei der Erpeditton abhoten taffen, erhalten denselben pro I. Quartal zu 1 fl.
Amtlicher T h e r i.
Bekanntmachung.
Betreffend: Das Kreis-Ersatz-Geschäft für 1872.
Mit Bezug auf die Bestimmungen der Militär-Ersatz-Instruction für den Norddeutschen Bund fordern wir alle im Jahr 1852 gebornen Militärpflichtigen , sowie die in früheren Jahren gebornen, welche sich noch nicht zur Musterung gestellt haben, oder welche hinsichtlich ihrer Verpflichtung zum Eintritt oder ihrer Befreiung vom Militärdienste noch keine definitive Entscheidung erhalten, und entweder im Kreise Gießen ihren gesetzlichen Wohnort haben, oder in demselben als Studenten, Gymnasiasten und Zöglinge anderer Lehranstalten, oder als Haus- und Wirthschaftsbeamre, Handlungsdiener, Lehrlinge, Handwerksgesellen, Lehrbursche, Dienstboten, Fabrikarbeiter oder in ähnlicher Eigenschaft sich aufhalten, hiermit auf, sich behufs Eintragung ihrer Namen in die Stammrolle in der Zeit vom 13. Januar bis zum 1. Februar l. I. bei der Bürgermeisterei ihres gesetzlichen Wohnortes, beziehungsweise ihres Aufenthaltsortes, zu melden und dabei wenn sie an diesem Orte nicht geboren sind, ihren Geburtsschein und wenn sie bereits bei einer früheren Musterung concurrirt haben, ihren Loosungs- und Gestellungsschein vorzulegen.
Wir machen zugleich darauf aufmerksam, daß Diejenigen, welche die Anmeldung unterlassen, zu gewärtigen haben, daß sie mit einer Strafe bis zu 10 Thaler bel gt von der Theilnahme an der Loosung ausgeschlossen und ihre etwaigen Ansprüche auf Zurückstellung rc. verlustig erklärt werden.
Bezüglich derjenigen Militärpflichtigen, welche zur Zeit abwesend sind, sind deren Eltern, Vormünder, Lehr-, Brod- und Fabrikherrn zu diesen Anmeldungen verpflichtet.
Die Großherzoglichen Bürgermeistereien dös Kreises werden beauftragt Vorstehendes in ihren Gemeinden noch besonders auf ortsübliche Weise bekannt machen zu lassen.
Gießen, 3. Januar 1872. Großherzogliches Kreisamt Gießen.
In Verhinderung des Kreisraths:
K e k u l 6 , Kreisassessor.
Politischer T h e L l.
Deutschland.
Gießen, 4. Jan. In einer heute, aus allen Theilen und von allen Parteien des Großherzogthums besuchten Versammlung in Frankfurt wurde unter dem Vorsitze des Grafen v. Solms-Laubach die Frage, ob zur Erinnerung an die ruhmvolle Belheiligung der Hessischen Division bei dem Kriege gegen Frankreich in den Jahren 1870/71 und cn die in Erfüllung ihrer Pflicht gebliebenen Angehörigen derselben ein Denkmal errichtet werden solle, einstimmig bejaht. Ferner wurde beschlossen, in Berücksichtigung des Umstandes, daß schon in der nächsten Zeit in ganz Deutschland Sammlungen veranstaltet werden, um der ganzen deut- scheu Armee ein Denkmal auf dem Niederwald zu errichten, die Sammlungen für den vorgenannten Zweck erst dann zu beginnen, wenn diejenigen für das allgemeine deutsche Denkmal geschlossen sind. Endlich wurde ein aus 9 Mitgliedern (3 aus jeder Provinz) bestehendes Comite gewählt, welches unter dem Vorsitze des Grafen Laubach die nöthigen Vorbereitungen zu triffen hat, damit eine später von Neuem zu berufende Landes-Versammlung die näheren Bestimmungen zur Ausführung des ersten Beschlusses treffen kann.
Mainz, 2. Jan. Bekanntlich hat vor einiger Zeit der Gemeinderath unserer Stadt in Sachen der Stadterweiterung ein Gesuch nach Berlin gerichtet. Am Samstag nun ist, wie der „M. Anz." heute meldet, der abschlägige schuft- liche Bescheid dahier eingetroffen.
Berlin, 3. Januar. Der unglücklich gefaßte §. 5 des Gesetzes, betreffend die Ausprägung von Reichsgoldmünzen, der f. Z. im Reichstage einen Sturm im Glase Wasser Hervorruf — hat auch im Bundesrathe nachträglich noch eine McinungSdifferenz hervorgerufcn. Der Paragraph bestimmt bekanntlich, daß die Reichsgoldmünzen auf der einen Sette den Reichsadler mit der Inschrift „Deutsches Reich" und mit der Angabe des Werthes in Mark, so wie mit der Jahreszahl der Ausprägung und auf der anderen Seite das Bildniß des Landesherrn bezw. das Hoheitszeichen der freien Städte, mit einer entsprechenden Umschrift und dem Münzzeichen tragen sollen. Nun tragen aber die neuen Goldmünzen die Umschrift: „Wilhelm, deutscher Kaiser" und diese Bezeichnung wird von partikula- ristischer Sette nicht als eine dem „Landesherrn entsprechende" angesehen.
Die fortschreitende Bekehrung der bisher Deutschland feindlichen russische» Presse scheint denn doch die Auffassung zu bestätigen, daß der vielbesprochene Toast des Czaren bei der Feier des St. Georgs-Ordensfcstes deshalb eine größere Bedeutung habe, weil die öffentliche Meinung in Rußland selbst der Befestigung freundschaftlicher Beziehungen zu Deutschland durch den Gang der Dinge in dem letzten Jahre günstiger gestimmt worden ist. Außer dem Umschlag, welcher sich in der Haltung der während des Krieges entschieden französisch gesinnten „PeterSb. Dörs.-Ztg." geltend machte, bringt auch die „Mosk. Ztg.", eines der beiden Hauptorgane der jung-russtschen Partei, einen längeren Artikel, welcher, anknüpfend an die bekannten beiden Auslassungen des russischen „Regierungsboten", die Freund- schäft zwischen Rußland und dem geeinten mächtigen Deutschland als „die einzige Garantie der allgemeinen Ruhe" preist, „für Niemanden weder eine Drohung noch eine Gefahr". Wie ernst es mit dieser Bekehrung gemeint ist, bleibt ab- zuwarten.
Der „Nat.-Ztg." wird aus Nancy vom 31. December v. I. berichtet: Ueber die im Laufe der Woche in Vitry-le-Francais erfolgte Verhaftung eines geistlichen Herrn, PrincipalS, das heißt Direktors des dortigen Gymnasiums, bringen die Pariser Blätter heute eine durchaus falsche Darstellung. Nach derselben wäre der Principal verhaftet worden, weil man ihn für eine von seinen Schülern ausgeführte Demonstration verantwortlich mache. Eine solche Demonstration hat aber gar nicht stattgefunden und der geistliche Herr ist einfach wegen Majestätsbeleidigung der allergröbsten Art dem preußischen Kriegsgerichte verfallen. Ein Offizier der Garnison hatte den dienstlichen Auftrag, von dem Principal die Benutzung der Kirche des College zur Abhaltung des Militärgottesdienstes zu verlangen. Der Herr weigerte sich nicht allein, den Schlüssel der Kirche zu verabfolgen, sondern er erging sich sogar dem Offizier gegenüber in den gemeinsten, nicht wiederzugebenden Schmähungen gegen die preußische Armee und besonders gegen den Kaiser. Auf erfolgte Anzeige wurde die Verhaftung des Herrn PrincipalS befohlen, der jetzt im Gefängnisse zu Rheims seiner Aburteilung entgegensteht.
Berlin, 3. Jan. Der General-Postdirector Stephan hat unter dem 1. d. „an die Beamten der Postverwaltung im Greßherzogthum Baden" einen Erlaß gerichtet, in welchem er sie bei dem Eintritt des badischen Postbezirks in die kaiserliche Verwaltung „mit einem herzlichen Willkommen" begrüßt. Zum Schluß spricht das Generalpostamt die vertrauensvolle Erwartung aus, daß die Beamten, „von Hingebung für ihren Culturberuf beseelt, ihre Ehre darein setzen werden, die hohen und schönen Zwecke des vaterländischen Instituts, welchem ste hinfort angehören, mit deutscher Kraft, Ausdauer und Gewissenhaftigkeit zu erfüllen."
Berlin, 3. Jan. Bei dem Empfang am Neujahrstage richtete der Kaiser an die Generäle und Minister einige warme und herzliche Worte, worin er dankend anerkannte, wie ste während des Kriegs zur glücklichen Führung und Beendigung der großen Aufgabe beigetragen. Jetzt müsse das Bestreben Aller darauf gerichtet sein, den Frieden, der uns hoffentlich auf lange Zeit gesichert sei, nutzbar zu machen für die Stärkung der Grundlagen, auf denen wir zu der jetzigen Größe gelangt sind, und für die Entwickelung und die Pflege aller geistigen und äußeren Güter des Volkes. — Der „Provinzial - Correspondenz" zufolge wird General- Lieutenant v. Stosch den Titel „Chef der Admiralität" erhalten. Außerdem ist derselbe zum preußischen Staatsminister ernannt worden.
München. Ueber die Geburtsstunde des AltkatholicismuS gibt Professor Friedrichs Conctls-Tagebuch folgende interessante Auskunft: Ohne Sang und Klang war Erzbischof Scherr, der Gegner der Unfehlbarkeit, am 19. Juli 1870, vom Concil zurückkehrend, um Mitternacht in München angekommen. Am 21. Juli war die Aufwartung der Münchener teologischen Facultät, des Morgens um 10 Uhr. „Wir waren vollzählig (berichtet Dr. Friedrich wörtlich) und Döllinger unser Sprecher. Dieser beschränkte sich auf Worte der Begrüßung. Der Erzbischof dankte. Nach einer Pause Hub er an: „Roma locuta est. Die Folgen davon kennen die Herren selbst. Wir können nichts Anderes thun, als uns darein ergeben." In Döllinger kochte es. „Wir haben lange gekämpft, fuhr der Erz-


