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Erscheint täglich, mit AuS« nähme Sonntags.

Expedition: Canzleiberg, Lit. B. Nr. 1.

Preis vierteljährig 1 st. 12 fr. mit Bringcrlohn. Durch die Post bezogen vierteljährig i g. 27 fr.

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Anzeige- und Amtsblatt für den Kreis Kielen.

Nr. 128.Dienstag den 4. Juni 1872.

Bestellungen auf den Gießener Anzeiger L'SLÄLLn *1,18

Abonnenten, welche den Anzeiger bei der Erpeditiou abholen lassen, erhalten denselben für den Monat Juni zu 20 fr.

Amtlicher L h e i L

den 2lnkanf von Remonten pro 1872 betreffend.

«VI 3'^tn>\r^n^atr1^ ^cm°ntcuni Don vorzugsweise drei, und ausnahmsweise vier und fünf Jahren, sind im Großherzogthum Hessen nachstehende Morgens 8 Uhr resp. 12 Uhr beginnende Märkte anberaumt worden und zwar:

den 23. August in Alsfeld,

24. Nieder-Gemünden,

26. Nidda,

27. Nieder-Wöllstadt,

n 29. Vid),

20. September in Lorsck) (8 Uhr),

20. Bürstadt (12 Uhr),

Die von der Militär-Comniission nad) gegenseitigem Uebereinkommen fort baar bezahlt.

den 21. September in Biblis,

23. Gernsheim,

24. Goddelau,

25. Groß-Gerau,

26. Bickenbach,

27. Groß-Bieberau (8 Uhr),

27. Groß-Umstadt (12 Uhr.)

erkauften Pferde werden zur Stelle abgenommen und gegen Quittung so

Sogenannte Luxuvpferde werden bei zu hohen Preisforderungen vom Handel ausgeschlossen, ebenso die zu wenig entwickelten, oder solche, die zu schwach, schwerfällig und ordinär, den Ansprüchen an ein Militär-, Zug- oder Reitpferd nicht entsprechen, auch Pferde, welche dnrck) zu frühen Gebrauck) gelitten haben, mangelhaft gebaut, mit bedeutenden Knochen oder anderen erheblichen Fehlern behaftet und nicht gängig sind.

Pferde mit wichen Fehlern, welche nach den Landesgesetzen den Kauf rückgängig machen, sind vom Verkäufer gegen Erstattung des Kaufpreises und der sämmtlichell Unfoftcn zurülEzunehmeu. Die Perkäufer finb ferner verpflichtet, fedem verkauften Pferde eine neue starke rindlederne Trense mit starkem zweckmäßigem Gebiß, eine starke Kopfhalfter, von Leder oder Hanf, mit zwei mindestens sechs Fuß langen starken Stricken ohne besondere Vergütung mitzugeben. Kriegs-Ministerium Abtheilung für das Remonte-Wesen.

_______________________________ gez. v on Schön. S ch m i ch.

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nsäisiger rodukie, etwaige Hausung geboten. Ludolf (202i5)

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Deutschland.

Berlin. Die Verhängung der Amtssuspension und Disciplinar-Untkrsuchung gegen len Feldpropst Ramszanowski, welche ton dir halbamtlichenProv.-Corr." miigethkilt worden ist, Hot überall und namentlich auch in den parlamentarischen Kreisen eine lebhafte Sensation hnvorgerusen. Die nationalliberaleB. A. C." schreibt:Was wird sich die römische Curie, welche auf ganz andere Kämpfe mit der weltlichen Macht zurückblickt, als sie gegenwärtig mit dem deutschen Reiche herauszubeschwönn im Begriffe ist, daraus wachen, wenn einer ihrer Priester eines DiSc'plinarvergehens als preußischer Militäibeamter schuldig befunden und des­wegen in Strafe genommen wird; wie hort diese Strafe auch sein mag, die Kirche wird ihr leidendes Glied darum nicht von dem Gehorsam entbinden, welches das- selbe ihr schuldet; sie wirb es aus die lange Reihe ton Priestern Hinweisen, welche sogar mit ihrem Blute für die größere Ehre Gottes wider die weltlichen Macht­haber Z.vgniß abgelegt haben; gerade rem Standpunkt der Diseiplin aus wird das Verhalten des katholischen FellpropsteS sich am leichtesten erklären lassen, wenn diese Erklärung auch keineswegs dahin fuhren wird, ihn wegen feines Vorgehens gegen die militärische Diseiplin nun milder zu bestrafen. DiSciplin steht hier gegen DiSciplin. Für Deutschland ist es aber ton der größten Wichtigkeit, daß jetzt vor Aller Augen klar wird: es besteht ein Zustand der Feindseligkeit zwischen der Staatsgewalt und ter römischen Curie. Angesichts eines solchen Zustandes wird die Regierung zu der Entscheidung gedrängt, ob sie noch länger ihre Au­torität den Priestern einer Kirche leihen will, weiche, sobald ihre geistlichen Oberen es ihnen gebieten, den Anordnungen der staatlichen Autorität zuwiderhandeln Entkleidet man das Verhalten des Herrn Ramszanowski des internationalen Charakters, den der Ultramontanismus sich selbst bcizulegen beliebt, so hat die Sache an sich weiter nichts Auffälliges. Es ist einfach ein Militärbeamter mehr, der wegen Verletzung feiner Amtspflichten zu einer DiSciplinarunterfuchung ge­zogen und einstweilen von feinem Amte fuSpcndirt wird; es gibt da gar keinen anderen Weg, als einen solchen Bki-chten, der gegen die Anordnung des Vor­gesetzten versügt, vom Amte zu entfernen. Damit kann aber die Sache nicht ab- gethan sein. ES handelt sich nicht eine bloße Verletzung der DiSciplin von Seiten eines Militärbeamten, der zufällig katholischer Priester ist; es handelt sich darum, obein Staat im Staate" aufgerichtct werden soll, dessen Diener, je nachdem es den Interessen ihres ausländischen Oberhauptes entspricht, die Au­torität der weltlichen Regierung für ihre Amtshandlungen in Anspruch nehmen oder ober den Anordnungen derselben Autorität zuwiderhandeln, nachdem sie für ihr dessallsigiS Verhalten die Billigung ihrer auswärtigen Oberen eingeholt haben. Abgesehen von den aus allgemeinen politischen Erwägungen zu treffenden Maß­nahmen, scheint auf dem in Rede stehenden Gebiete der einzige Ausweg aus dem Dilemma, in welchem wir uns befinden, der zu sein, daß der amtlich angeordnete MilitärgotteSdienst überhaupt aufgehoben und jedem Soldaten überlassen wirb, ob und in welcher Weise er seinem religiösen Bedürfnisse Befriedigung verschaffe."

Das hier Gesagte ist wohl im Ganzen richtig und unbestreitbar; nur daß der schließlich bezeichnete Ausweg doch auch feine Bedenken hat und für unsere Armee­einrichtung immerhin einen Rückschritt bezeichnen würbe. In den FriedenSgarni- sonen wird allerdings in der Regel jeder Soldat für seine religiösen Bedürfnisse sich leicht eine leidlich ausreichende Befriedigung verschaffen können; aber in Kriegs­zuständen wurde die Beschaffung der nölhigen Seelsorgekräste sehr erschwert fein, wenn die Armee auf ganz freiwilligen Zuzug angewiesen bliebe, und die Qualität dieses Zuzuges würde gewiß auch nicht unter allen Umständen die wünschens- wertheste sein. Der angedeutete Ausweg wird seitens der kaiserlichen Armeeleitung gewiß nicht eher betreten und nicht länger festgeholten werden, als ein schroffer Eigensinn der Gegenseite jede Herstellung eines leidlichen Verständnisses unmöglich macht. So lange die gegenwärtige Herrschaft der Jesuiten über Papst und Bi­schöfe fortdauert, so lange ist freilich auf eine Verständigung zwischen dem mo­dernen Staate und der römischen Kirche und ein Abstehen der Curie und des ihr unbedingt unterworfenen Clerus von ihrem neuerdings überall angenommenen aggressiven Vorgehen gegen den modernen Staat nicht zu hoffen.

DieGenfer Correspondenz" meldet, daß diejenigen in der Wohnung des Herrn v. Kozwian beschlagnahmten Papiere, welche über die Beziehungen zwischen Rom und den Katholiken Rußlands handeln, von den preußischen Beamten der russischen Regierung ausgeliefert worden sind. DieGermania" bestätigt dies.

Die etwaigen Maßregeln gegen den Bischof von Ermeland, sollte sich die Regierung durch die weitere Haltung des Bischofs dazu veranlaßt sehen, werden in der Form von denjenigen verschieben fein, die gegen den Feldpropst zur Gel­tung gekommen sind. Die clerikalen Blätter haben es an dem Hinweis nicht fehlen lassen, daß eine dirccte Suspension des Bischofs feilens der Staatsbehörde nicht erfolgen könne. Dies aber auch zugegeben, würde doch, wie schon bemerkt, eine Entziehung der Einkünfte und der Abbruch jedes amtlichen Verkehrs mit dem Bischof einer Suspension tatsächlich und in den Wirkungen gleichkommen. Der Bischof selbst würde das auch schwerlich mit Glcichmuth hinnehmen, und es bleibt abzuwarten, ob nicht schon das jetzt kundgegebene Symptom von dem ernsten Ent­schlüsse der Regierung, einen Staat im Staate nicht aufkommen zu lassen, den Clerus zum Einlenken bestimmen wird.

Berlin, 1. Juni. Man schreibt derNeuen Preuß. Zeitung" aus Posen: Die ultramontanen Blätter colportiren die zuerst von derGenfer Corresponb." gebrachte Nachricht, daß diejenigen in der Wohnung des Prälaten v. Kozmian polizeilich in Beschlag genommenen Papiere, welche über die Beziehungen zwischen Rom und den Katholiken Rußlands handeln, von den preußischen Beamten der russischen Regierung ausgeliefert worden seien. Diese völlig au« der Luft gegrif­fene Nachricht findet ihre Widerlegung durch die verbürgte Thatsache, daß dem Prälaten v. Kozmian sämmtliche, sowohl in seiner Wohnung wie im Jesuiten- kloster in Schrimm, mit Beschlag belegten Correspondenzen und anderen Schrift­stücke, auch diejenigen nicht ausgenommen, welche an das Ministerium eingefandt waren, in diesen Tagen von der Behörde zurückgegeben worden sind.

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