Preis vierteljährig 1 fl- 12 h. mit Bringerlohn. Durch die Poft bezogen vierteljährig 1 fl. 27 kr.
ießener Anzeiger.
Erscheint täglich, mtf Ausnahme Sonntags.
Expedition: Canzleiberg, Ltt. B. Nr. 1.
Anzeige- und Amtsötatt für den Kreis Kielen.
Nr. 105. Samstag den 4. Mai KM'2.
Alt? (Wto&onov WitlotAOf werden noch fortwährend sowohl bei der Expedition, Canzleiberg B. 1, als auch bei allen Poft-
Bestellungen aus VCll VZ-leßeNer ZItlgcigcr Expeditionen und den Land-Postboten entgegen genommen.
Abonnenten welche den Anzeiger bei der Expedition abholen lassen, erhalten denselben für die Monate Mai und Juni
zu 40 kr.
Brodpreise vom 4L bis 10. Mai 1872,
nach eigener Erklärung der Bäcker:
2 Kilo gemischtes Brod 21 kr. 1 Kilo gemischtes Brod 10y2 kr. 2 Kilo Roggenbrod 18 kr. 1 Kilo Roggenbrod 9 kr.
Gießen, am 2. Mai 1872.
Betreffend: Die Vertilgung der Maikäfer und ihrer Larven. v
Das Grotzherzogliche Krelsamt Gießen
an die Großherzoglichen Bürgermeistereien.
Sie erhalten durch die Post eine Anzahl Exemplare eines Sonderabdrucks des in Nr. 15 der landwirthschaftlichen Zeitschrift veröffentlichten Artikels über die Vertilgung der Maikäfer und Engerlinge mit der dringenden Empfehlung, dafür zu sorgen, daß der Inhalt dieser Schrift möglichst allgemein bekannt wird und mit allem Nachdruck dahin zu wirken, daß die hierin ertheilten Rathschläge befolgt werden und daß insbesondere ohne Verzug und zwar am Besten auf Kosten der Gemeinden das Einsammeln und Tödten der Maikäfer stattfindet.
Ueber den Erfolg wollen Sie innerhalb 8 Tagen berichten.
v. Röder.
Gesundens Gegenstände:
(Sin Pserdetevvich, ein U-berzug non Wachstuch für einen Regenschirm, ein Schlussel, ein kleines Kinderpeitschchen, ein Waagebalken (am Schiffenberger Weg gefunden), ein hölzerner Stuhl, ein ohngesahr 10' langes Brett, ein Rasirmesser, eine Dopvellciter, eine goldene Vorstecknadel, blau und weiß emailllrt, sechs Thalcr IN Papier- fAeinen unb eine arößere Anzahl Vorhangringe (zusammengebunden.) . . m . c m .
Die Eigenthümer werden aufgefordert, sich binnen 3 Wochen bei uns zu melden, widrtgenfalls diese Gegenstände auf Verlangen an bte Finder zurückgegeben oder später zu Gunsten der Armenkasse werden versteigert werden. v
Zugelaufen: Ein kleines schwarzes Hündchen (Weibchen) und em grauer Schäferhund. . . T, M ..
Sielen, den 4. Mai 1872. Großherzogliche Polizei-Vewaltung der Provmzralhauptstadt Gießen.
Politischer Lveti.
* Der Ultramontanismus in Frankreich.
Die vatikanischen Decrete haben in Frankreich verhältnismäßig sehr geringe Aufregung hervorgerufen. Zur Zeit ihrer Verkündigung war Frankreich von näher liegenden schweren Sorgen in Anspruch genommen und kümmerte sich wenig um das, was die Kirchenfürsten in Rom beschlossen. Aber auch abgesehen davon herrscht in Frankreich im Allgemeinen eine große Gleichgültigkeit gegen dogmatische Fragen. Die klerikale Partei rechnet es sich zur Ehre, sich blindlings jedem Drcrete des Papstes zu unterwerfen, für sie enthielt das Unfehlbarkeitsdogma durchaus nichts Neues; es entsprach ihren Principien vollkommen; es galt ihr als das Symbol der Herrschaft der Kirche über den Staat, für die sie seit Zähren mit Eifer gekämpft hatte. Von einer Gewissensfrage, einem Kamps der Uebcrzeugung gegen eine ausgedrungcne Lehre konnte bei diesen Herren überhaupt nicht die Rede sein, da in ihren Augen ja das kirchliche System ein wesentlich politisch-sociales System ist, jede Glaubensfrage also für sie des innerlichen Charakters entkleidet und zu einer politischen Parteifrage wird, bei deren Beurtheilung es sich nur darum handelt, ob sie in das System sich passend einfugt und für die Partei- zwecke förderlich ist. Ist dies bei einer von Rom aus decretirten Lehre der Fall, so kommt ein Zweifel an der Wahrheit dieser Lehre durchaus nicht mehr in Frage.
Aber auch die französischen Freidenker nahmen an der neuen Lehre wenig Anstoß. Denjenigen unter ihnen, die sich von der Kirche fernhalten, ist es völlig gleichgiltig, was Rom der Kirche als Glaubenssatz vorschreibt; diejenigen dagegen, die sich aus politischen Beweggründen äußerlich zur Kirche halten, thun dies doch nur mit dem Vorbehalt, daß sie über religiöse Fragen denken und gelegentlich auch sprechen können, was sie wollen. Gegen diesen Vorbehalt hat denn auch die Kirche wenig einzuwenden. Wer seine Kinder in ein von Geistlichen geleitetes Erziehungsinstitut schickt, wer in dem obligatorischen Schulunterricht eine sociale Gefahr erblickt, der ist ein guter Katholik, wenn die Kirche auch sehr wohl weiß, daß er intra morus für Voltaire schwärmt, und die Encyklopädie als Quelle der Weisheit und Wahrheit verehrt.
Das Znfallibilitätsdogma und der Syllabus spielten daher auch bei den Scharmützeln zwischen der clerikalen und den liberalen Parteien nur eine ganz untergeordnete Rolle: man spottete zuweilen darüber, um die Clerikalen etwas zu ärgern; die liberalen Zeitungen schrieben anstandshalber einige anerkennende Artikel für die wenigen Priester, welche den Muth hatten, wider den Strom zu zu fchwimmen und ihre Verwerfung des Dogmas offen auszufprechen. Damit aber war es auch abgethan. Der eigentliche Kamps zwischen den Liberalen und Clerikalen bewegte sich um eine überwiegend politische Frage: um die Frage der weltlichen Papstmacht; auch der bevorstehende Kamps über den obligatorischen Schulunterricht hat mit den religiösen Glaubensfragen wenig zu thun.
Jetzt nun aber legt der Clerus, wie es scheint, es plötzlich darauf an, einen Kampf über das Jnfallibilitätsdogma anzufachen.
Das Dogma war bisher noch nicht feierlich verkündigt worden, weil es nach dem Concordat und den organischen Artikeln dazu der Genehmigung der Regierung bedarf, die noch nicht erfolgt war. Nichtsdestoweniger war es bekannt genug, daß die Bischöfe sich demselben unterworfen hatten, und auch der kirchlich gesinnte Theil der katholischen Bevölkerung dachte gar nicht daran, sich wider tic Unfehlbarkeit des Papstes auszulebnen, die thatsächlich in Frankreich bereits als Kirchenlehre galt, obgleich sie noch nicht in Hirtenbriefen den Gläubigen förmlich als solche vorgelegt war. Zu diesem formellen Act hat sich jetzt aber der Erzbischof von Paris entschlossen. In einem Hirtenbriefe proclawirt er in seiner Diöcese die UnfchlbarkcitSlehre, wie sie vom Concil decretirt worden ist, wodurch er sich mit den bestehenden Gesetzen in den offensten Widerspruch setzt.
Ob er absichtlich das Gesetz herausgefordert hat, oder ob er sich im Voraus den Rucken gedeckt hat, wie vielfach angenommen wird, muß sich bald Herausstellen. Die clerikalen Blätter jubeln natürlich unmäßig und erwarten, daß das heroische Beispiel des Mfgr. Guibert allgemeine Nachfolge finden werde. Was der That des Herrn Guibert in ihren Augen einen so hohen Werth verleiht, ist gerade der Umstand, daß sie gegen das Gesetz verstößt und die Schranken des Concordats als nicht vorhanden betrachtet.
Die liberalen Blätter können natürlich nicht umhin, ihre pflichtschuldige Indignation über Msgr. Guibert's eigenmächtiges Verfahren auszufprechen. Aber ein energisches Auftrete« der Regierung scheinen sie weder zu erwarten, noch rathen sie dazu mit der Entschiedenheit, mit welcher sie sonst der Regierung ihre Pflichten ins Gedächtniß zu rufen lieben. „TempS" führt aus, daß cs sich nicht mehr lohne, die organischen Artikel zu erörtern, wenn sie ein todter Buchstabe geworden feien und die Decrete des Vatikans nicht mehr der Einregistrirung bedürften. Guibert habe die Frage zerhauen. Um sich zu trösten über das Zerhauen der Frage constatirt der „TempS", daß die Kirche zu dem Angriff auf das Concordat das erste Signal gebe.
Eine so schwächliche Sprache, die eine offenkundige Gesetzesverletzung als das Zerhauen einer wichtigen Frage bezeichnet, und damit gewissermaßen auf jeden Widerstand verzichtet, kann natürlich die Regierung nicht ermutigen, dem ungehorsamen Prälaten mit dem Gesetze entgegenzutreten. Der Rath aber, nun das Concordat als gesprengt zu betrachten und die Trennung von Staat und Kirche ins Werk zu setzsn, ist leichter zu geben als durchzuführen. Thiers wird sehr wenig Neigung haben, zu anderen Sorgen noch mit der einer Auseinander- sctzung von Staat und Kirche auf neuer Grundlage sich zu beladen. Es bleibt ihm gar nichts übrig, als entweder den Bischöfen stillschweigend einen Freibrief zu geben, zu thun oder zu lassen, was sie wollen, oder gegen Guibert mit aller


