1872
Samstag den 30. März
Nr. 77
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Preis vierteljährig 1 fl. 12 fr. mit Bringerlohn. Durch die Post bezogen vierteljährig 1 fl. 27 kr.
Des heil. Osterfestes wegen wird die nächste Nummer des Anzeigers erst Mittwoch den 3. April ausgegeben. Die Expedition.
Brodpreise vom 30. März bis 5. April 1872,
nach eigener Erklärung der Bäcker:
2 Kilo gemischtes Brod 21 kr. t Kilo gemischtes Brod iOl/2 kr. 2 Kilo Roggenbrod 18 kr. 1 Kilo Roggenbrod 9 kr.
Erscheint täglich, mit Ausnahme Sonntags.
Expedition: Eanzleiberg, Lit. B. Nr. 1.
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“ Gießen, den 27. März 1872.
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Hallwachs.
B etreffend : Die Erhebung der Forst- und Feldstrafen von der I- Periode 1872 bei dem Großh. Rentamte Gießen.
Das G rvßhcrzoglichc Rcntamt Gli'ßcn
an sämmtliche Großher^ogliche Bürgermeistereien des Reniamtsbesirks.
Sie wollen alsbald in Ihren Gemeinden auf ortsübliche Weise bekannt macken lassen, daß die Forststrafen aus den Monaten September, October, November und December vorigen Jahres, und die Feldstrafen aus dem Zeitraum vom 20. November vorigen bis 20. Januar diesen Jahres, vom 1. bis 15. April ohne Kosten hierher bezahlt werden können. L v n ck e r.
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* Hoher und niederer Clerns.
Der Stifter des Christenthums hat in seiner Schülergemeinde Ansprüche auf Vorrang des Einen vor dem Anderen stets entschieden verdammt und den Ehrgeiz, der nach Auszeichnungen strebte, auf den Dienst der Mitbrüder angewiesen. Er wollte ja eine Religion hingehender und ausopfernder Biuderliebe stiften, und ohne arglistige und gewaltsame Deutung ist es nicht möglich, in seinen hinterlassenen Reden die Absicht jener hierarchischen Gliederung zu finden, die sich im Lauf der Zeiten in der katholischen Kirche ausgebildet hat.
Noch enthält zwar der Titel der Päpste das servus servorum Dei — „Knecht der Knechte Gottes"; aber nicht mehr als demülhige Erinnerung an des Meisters characteristisches Gebot, sondern als hochmüthige Satyre auf dasselbe. Denn wie weit von dem Ideal einer Kirche allgemeinen und gleichberechtigten PriesterthumS, das dem Reformator von Nazareth vorschwebte, ist jene Kirche entfernt, in der eirp einzelner Mensch unfehlbar und unumschränkt über die Gewissen aller anderen gebieten will — Ein Herr über Millionen von Seloven!
Dieses System der Knechtung beherrscht natürlich auch das Verhältnis des hohen zum niederen Clerus und lastet mit doppilter Wucht auf dem letzteren. Wie die Bischöfe in der Hand des Papstes, so müssen die Priester in der Hand des Bischofs willenlose Werkzeuge sein. Zwar schien es einmal, als wolle dieser schreckliche Bann sich lösen: es war in der Zeit, in der die Bischöfe selbst sich mit EmancipationSgedanken trugen, in der die Emser Punckationen und der Josephinismus zum Vorschein kamen. Aber wie kurz war die Dauer dieser freiheitlichen Regungen; kaum daß ihre Nachklänge in das zweite Decenium unseres Jahr- hunderts reichten! Der Jesuitismus gelangte allmählich wieder zur Macht und Herrschaft in der katholischen Kirche; begünstigt von der kurzsichtigen Politik be- wegungSscheuer Regierungen, konnte er die Zügel immer straffer dnziehen, und schließlich ist es ihm fast allcrwärtS gelungen, die Erziehung und Bildung der Priester in seinen Händen zu monopolisiren.
Die Resultate dieses Umschwungs liegen vor Jedermanns Augen. Wie Wenige unter den Priestern unserer Tage hotten noch io viel geistige Spannkraft und Muth, um gegen das Dogma vom 18. Juli 1870 Einsprache zu erheben! Man sagt freilich, die Zahl der Opponenten würde Legion geworden sein, wenn die StaatSregierungen gleich von vornherein der altkatholischen Bewegung wehr Vorschub geleistet hätten; allein womit will man den Beweis für diese Behauptung führen? Bet so großen, so welthistorischen Anlässen muß der Mensch den Muth seiner Ueberzeugung in sich selbst findin, und das „Seufzen der Creatur", welches der feinhörende Beobachter aus den Reihen des Priester standes allerdings vernehmen kann, beweist eben nur, daß in diesem Stande in der That die freie Willensbestimmung völlig gebrochen ist.
Dazu ist die materielle Lage des niederen Clerus keineswegs eine beneidens- werthe. Die Bischöfe sind selbst in Ländern, in welchen Säkularisationen statt- gefunden haben, außerordentlich gut gestellt; wo aber, wie z. B. in Oesterreich, die Revolutionsstürme den geistlichen Besitz unberührt gelassen, da sind ihre Einkünfte meist ungeheuer. Das kirchliche Gebot der Armuth hat nur für die ein- fachen Priester thatsächliche Geltung. Nickt bloS aus Giünden der Ascese sind unter diesen jene AbtSgcstalten eine Seltenheit, denen „zwei Männer den Schmeer- bauch" nicht umspannen. Der fetten Pfarrpfründen gibt es nur v. enige, und die schmalen Bissen werten noch schmäler durch die mancherlei außerordentlichen Lasten, welche die ultramontonen Agitationen verursachen. Denn die reichen Bischöfe sind weit entfernt davon, die Kosten dieser Agitationen selbst zu bestreiten; daü müssen die armen Pfarrer thun, soweit die Beiträge der Gläubigen nicht ausreichcn, die nicht immer mit gleicher Willigkeit fließen. Was der Pfarrer des Jahres hindurch auf Presse und Vereinswesen, auf Adressen und Petitionen und was sonst im bischöflichen PalatS für nothwendig gehalten wirb, verwenden muß,
repräsentirt eine Summe, die in den meisten Fällen außer allem Verhältniß zu seinem Einkommen steht; aber was kann er thun r-ls zahlen, wenn er Oben gut angeschrieben bleiben will?
Die Kcnntniß dieser Verhältnisse ist wenig verbreitet im Laicnpublikum, und doch gehört sie mit zur Beurtheilung der Lage des niederen Clerus. Diese letztere wird aber noch schlimmer dadurch, daß die Bischöfe grundsätzlich allem abhold zu sein scheinen, was das Einkommen ihrer Geistlichkeit wesentlich ausbessern kann; sie mögen denken, daß ein hungriger Magen demüthigcr ist als ein satter. Einen frappanten Beleg hierfür hat dieser Tage der österreichische Episkopat geliefert.
So lange in Oesterreich das Concordat und mit diesem der Episkopat herrschte, hotte die Regie,ung kein Auge für die materielle Lage des niederen Clerus; erst nachher wurde man in Wien darauf aufmerksam und beschloß Abhilfe: das Abgeordnetenhaus des ReichSratheS bewilligte der Regierung die Summe von einer halben Million Gulden zur Unterstützung hilfsbedürftiger katholischer Priester. Diese Beihilfe des Staates, sollte man denken, würde den Bischöfen sehr angenehm sein; aber das gerade Gegentheil ist der Fall. Nach bischöflichen Ansichten soll der Priester dem Staate nichts, der Kirche alles zu verdanken haben; und wo letztere Herz und Beutel verschließt, da mag er darben. Indessen die Frage war einmal von Außen her auf die Tagesordnung gesetzt, und so konnten auch die Bischöfe sie nicht ignoriren. In darob gehaltenen Besprechungen einigten sie sich zunächst darüber, daß die direkte Intervention des Staates abzulchnen sei, selbst auf die Gefahr hin, daß der Episkopat aus eigenen Mitteln Opfer bringen müsse, um dem Nothstonde iw niederen Clerus abzuhelfen; aber in einer kürzlich in Prag veranstalteten Schlußeonferenz war von eigenen Opfern nicht mehr die Rite, sondern wurde nur befchloffcn, von der Regierung zu verlangen, daß eine Besserstellung des niederen Clerus nur unter Mitwirkung des Episkopats stattsinde. Diese Mitwirkung wird sich wohl in der Vertheilung der Summen bethätigen sollen, die der Staat in die Hände der Bischöfe zu legen hätte, welche dann immer noch im Nimbus des Wohlthäters erscheinen könnten.
Die österreichische Regierung wird wohl nicht aus diesen schlauen Plan eingehen, der ihre Absichten geradezu ins Gegentheil verkehren würbe; denn daß die Bischöfe mit der halben Million nur die gefügigsten Werkzeuge ihrer stautöfeind- lichen Politik bedenken würden, darf als sicher angenommen werden.
Aber in dem Vorgehen der österreichischen Regierung liegt ein Fingerzeig, den andere Regierungen sich nicht entgehen lassen sollten. Wenn die Kirche im Priester den Menschen zu unterdrücken sucht, so hat der Staat dagegen alle Ursache, dem letzteren die Hand zur Wiedererhcbung zu bieten, und er darf ihm nicht bloS mit Kanzelstrafparagraphen gegenübertreten. Die vorhandenen Anknüpfungspunkte sorgfältig benutzen, wird eine weise Politik sein; sie liegen theilS. in der materiellen Lage der Priester, theils in den BildungSverbältnissen derselben; in beiderlei Richtung kann mancherlei geschehen, was das AbhängigkenSverhaltniß zu untermi'nircn geeignet ist, in dem der niedere Clerus schmachtet. Wir müssen uns heute aus Rücksichten des Raumes auf kurze Andeutungen beschränken und wollen daher nur noch Folgendes bemerken: „Trennung von Kirche und Staat ist eine für die praktische Lösung noch lange nicht reise Schulfragc, die den Staat zu keiner Unvorsichtigkeit verleiten darf. Unvorsichtig im höchsten Grade aber würde es sein, der Kirche, die sich dem Staate als kriegführende Macht gegenüber stellt, das Monopol der Priester-Erziehung zu überlassen; es würde das soviel heißen, als dem Feinde gestatten, aus den eigenen Angehörigen des Staates seine Armee zu rekrutiren, denn der niedere Clerus ist die Armee des PapftthumS. Und war nicht neulich auf einer parlamentarischen Tribüne davon die Rede, daß der Jesuitismus sich keinen Augenblick betenken würde, die Armee des Staates zu desorgamsiren? Warum also sollte der Staat rücksichtsvoller gegen die Kirche sein?


