Gießener Alyeiger
1872
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Edition,
Preis vierteljährig 1 fl. 12 fr. mit Bringerlohn. Durch die Post bezogen vierteljährig 1 fL 27 fr.
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Gerechtigkeit existire; das Gewissen Europas werde zwischen den Franzosen und ihren Unterdrückern richten u. s. w. u. s. w.
Das Gewissen Europas hat schon gerichtet. Es hat über die scandalösen Freisprechungen, und die Befriedigung, mit der dieselben von der öffentlichen Meinung Frankreichs ausgenommen worden sind, grade eben so geurtheilt, wie Fürst Bismarck in seiner Depesche, die durchaus Nichts enthält, was das Urtheil der Welt zu Gunsten Frankreichs und zu Ungunsten Deutschlands stimmen könnte.
Als die Nachricht von der Freisprechung Tounelet's mit allen Nebenum- standen, der Rede des Vertheidigers, der Haltung des Präsidenten, drm Beifall des Publikums, bekannt wurde, erhob sich ein Ruf der Entrüstung in der ganzen deutschen Presse, der fast in allen Zeitungen Europa's einen Widerhall fand. Die öffentl che Meinung der civilisirten Welt sprach sich fast einstimmig dahin aus, daß, wenn derartige Freisprechungen nicht nur Vorkommen, sondern auch den Beifall des Landes finden, darin ein Beweis zu finden sei, daß in der That in
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„ _ Der Erlaß des Fürsten Bismarck
vom 7. December hat die französische Presse in einen zwar nicht gerade überraschenden aber jedenfalls völlig ungerechtfertigten Zorn versetzt. Das eine Blatt ist der abgeschmackten Meinung, der Reichskanzler wolle in den Deutschen, in der Besorgniß, sie könnten des enormen Äriegsbudgets müde sein, den Haß gegen Frankreich unterhalten; „Avenir national" steht in der Depesche den Beweis, daß Fürst Bismarck Borwände suche, um die Occupation zu verlängern. Die „Presse" meint, BrennuS hat unser Gebiet noch nicht verlassen und sucht eine günstige Gelegenheit, um uns zu verhindern, uns von unserem Fall zu erholen. „Journal des Debats" behauptet, daß die Anzahl der von Franzosen begangenen Gewalt- thaten geringer sei, als die durch deutsche Soldaten verübten; (eine Lüge, die hundertmal widerlegt, doch immer von neuem wiederholt wird, da die Franzosen jede Widerlegung eben einfach ignoriren). „Siecle" ist entrüstet über die Be- hauptuug, daß in Frankreich weder ein Sinn für Moral noch ein Gefühl für
Erscheint täglich, mit Ausnahme Sonntags.
Expedition: Canzleiber, Lit. B. Nr. 1.
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cm-r-.- betreffend: Anmeldung und Prüfung der einjährig Freiwilligen.
^^jeiugen ÄNilltarpfllchtlgen, welche als einjährig Freiwillige dienen wollen und im Großherzoqthum Hessen nach 20 der Militär - Ersntr EWÄH — *• >*■ «M® WU 5? “Ä
, , , . ,, . ~ ,rr, 1. Februar 1872
bn der unterzeichneten Commission eiuzureichem falls sie sich der im März k. I. stattfindenden Prüfung zu unterziehen beabsichtigen
. . , Der Meldung srnd beiruleaen:
a) em Geburtszeugniß (Taufschein),
b) eine beglaubigte Einwilligung des Vaters, oder des Vormundes,
e) ein Unbescholtenheitszeugniß,
3ff.?hnru z?n,^^,Ten (Gymnasien, Realschulen, Progymnasien und höheren Bürgerschulen) von dem Director beziehungsweise Rector der betr Lehranstatt, für alle übrigen jungen Leute aber von der Polizei-Obrigkeit auszustellen ist. a ; 0 1 ocn
beLB.eP^eniien Vorschriften, oder Einreichung des Gesuchs nach dem angegebenen Termine, kann die Zulassung zu der nächsten f^dSS2ng «Sgt nM. ^ufungstermin, sowie das Local, worin dieselbe vorgeuommen wird, wird später öffentlich bekannt gemacht werden, eine Die unterzeichnete Commission macht außerdem auf folgende Bestimmungen ausdrücklich aufmerksam:
Die Berechtigung zum einjährig freiwilligen Militärdienst darf nicht vor dem vollendeten 17. Lebensjahre und muß bei Verlust des Anrechts svätestens bis zum 1. Februar des Kalenderjahres nachgesucht werden, in welchem das 20. Lebensjahr vollendet wird. ' W WWeniS
„,3 Anmeldung um Zulassung zum einjährigen Militärdienste ist die Aufgabe des Rechts, an der Loosung Thcil zu nehmen, verbunden.
k" ber bu^ b(e, ""säumte rechtzeitige Anmeldung verloren gegangene Anspruch durch Entschließung der Ersatzbehörde dritter Jn- nben' wenn der betheiligte Militärpflichtige noch nicht an einer Loosung Theil zu nehmen verpflichtet war, oder vermöge seiner Loos- Nummer disponibel geblieben st. In letzterem Falle darf die Vergünstigung nideß nur dann eintreten, wenn der deßfallsige Antrag vor der zweiten Aushebung, bei welcher der Beteiligte Militärpflichtige zu concurriren hat, formirt wird. B B ä
Commissimi zu richten 9$iebcroettei^un8 der durch versäumte rechtzeitige Meldung verloren gegangenen Berechtigung sind an die zuständige Kreis - Ersatz.
Darmstadt, den 1. December 1871. Großherzogliche Prüfungs-Commission für einjährig Freiwillige.
______________ ______________Pabst. Strecker.
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Dieselben können nur bei der Post oder den Landpostbotcn abonm'ren ^"^lahnge Abonncmentspreis 1 st. 27 ft. incl. Postaufschlags, sattes bestimmen zu können, ersuchen wir Aste, welche auf den Gießener An^7er X """ ®“?nb sind, die Austage des
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gebiegenen ^Theil T'Z ‘T"' WU
merffam, daß das Manuscript der so sehr spannenden Original-Novell S tolr l,r,ferc «eftr darauf auf-
rst und w.r also nicht verfehlen werden, mit dieser Novell? das Feuisteton'im Jahr 1872 z^röffnen.^ Waßani'3 unseren Händen
_ Die Redaction.


