Ausgabe 
1.10.1872
 
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des Staates ist. Welches Maß productiver Initiative ihm innewohnt und ob er fähig ist, mit staatsmännischer Energie Großes und Gutes zu schaffen, wird die Zukunft lehren muffen. Vorläufig wissen wir mit Bestimmtheit, daß er ein feiner und überaus anständiger Beamter ist, der so lange ein Ministerium Hohenlohe nicht möglich Nichts verderben wird. Seine Vergangenheit, die ihn in eng­sten bayerischen Kreisen stets festhielt, läßt vermuthen, daß ein Drang sich in große Kämpfe zu stürzen, bei ihm nicht vorhanden sein wird, denn leicht wird auch ein hochbegabter Mann in solcher Umgebung Etwas von jener bayerischen Gemüthlichkeit annehmen, die sich nicht gerne unnöthig anstrengt und die Lösung großer Fragen lieber hinausschiebt, als rücksichtslos zu erstreben trachtet. Herr v. Pfretzschner ist der älteste bayerische Minister, hat schon unter v. d. Pfordten gedient und, so lange er Fachminister für Finanzen war, hat er manche politische Krisis persönlich unangefochten überstanden. Nun aber hat sein engeres Vater­land ihn, als den zur Zeit einzig Möglichen, zur ersten Stelle berufen. Hoffen wir, daß ihm in seinem neuen politischen Amte der Ruhm der Festigkeit nicht fehlen, und daß das größere Vaterland über ihn, der an den von ihm nicht ge­schaffenen, aber sich von selbst heran drängenden großen Fragen ehrlich arbeiten wird, nicht zu klagen haben wird. (Spen. Ztg.)

Deutschland.

Darmstadt- Die Reform des Wahlgesetzes ist bei weitem die dringendste Aufgabe, welche jetzt an Regierung und Stände des Landes herantritt.

Der von dem vorigen Ministerium den Ständen vorgelegte Entwurf eines neuen Wahlgesetzes bezweckt bereits wesentliche Aenderungen des bestehenden Rechts. Wir heben folgende Punkte als die wichtigsten hervor:

1) Das Wahlgesetz von 1856 macht die Wählbarkeit zum Abgeordneten, wie zum Wahlmann von einem beträchtlichen Einkommen abhängig. Der Ent­wurf beseitigt diesen Passiv - CensuS für die Abgeordneten ganz, für die Wahlmänner bis auf einen sehr geringfügigen Betrag.

2) Das Recht der adeligen Grundeigenthümer, aus ihrer Mitte sechs Ab- geordnete in die zweite Kammer zu wählen, wird beseitigt. Statt dieser sechs Adels-Abgeordneten sollen, nach dem vorliegenden Entwurf,

a. drei Abgeordnete, welche die 40 höchstbesteuerten Grundbesitzer aus ihrer Mitte wählen,

b. drei Abgeordnete, welche die 40 höchstbesteuerten Staatsbürger, die nicht zu den unter a. genannten Grundbesitzern gehören, aus dem Stande der Handelsleute oder Fabrikanten wählen,

in die zweite Kammer treten. Zugleich sieht der Entwurf vor, daß die Zahl der Mitglieder der ersten Kammer, deren Ernennung Seiner Königl. Hoheit dem Großherzog zusteht, von 10 auf 12 erhöht werbe und baß hiervon mindestens zwei dem Stande der adeligen Grundbesitzer und zwei dem Handels- oder Gewerbstande angehören sollen.

3) Das jetzt bestehende Wahlgesetz enthält bezüglich der Wählbarkeit der Beamten gewisse beschränkende Bestimmungen. Mitglieder der Ministerien können nicht zu Abgeordneten gewählt werden. Eine Reihe von Local - Beamten find innerhalb ihres Amtsbezirks nicht wählbar, und jeder active Beamte, der gewählt wird, bedarf zum Eintritt in die Ständeversammlung des Urlaubs der Staatsregierung.

Der Entwurf des neuen Wahlgesetzes will diese Beschränkungen auf­gehoben wissen.

Endlich enthält der Entwurf

4) eine erhebliche Abweichung von dem bestehenden Wahlgesetz hinsichtlich der Erneuerung der 2. Kammer. Bisher wurden nach Ablauf jeder sechsjährigen Wahlperiode sämmtliche Mitglieder der 2. Kammer neu gewählt. Nach dem Entwürfe sollen die Wahlen zwar auch auf sechs Jahre stattfinden, allein es soll alle drei Jahre die Hälfte der Mitglieder der 2. Kammer ausscheiden, so daß alle drei Jahre regelmäßige Neuwahlen vollzogen werden, welche sich jedoch nur auf die Hälfte der Abgeordnetenzahl erstrecken.

(Darmst. Ztg.)

Berlin, 28. September. Es bestätigt sich, baß der König am vorgestrigen Tage die Beschlüsse des Staatsministeriums in Betreff des Verfahrens gegen den Bischof von Ermeland genehmigt hat. In Folge dessen hat der CultuSminister au den Bischof Krementz einen Erlaß gerichtet, in welchem er im Hinblick auf die jüngsten Verhandlungen das Entgegenkommen in den neuesten Erklärungen des Bischofs anerkennt, anderntheils aber constatirt, baß die Staatsregierung sich außer Stande sieht, in den Kundgebungen des Bischofs diejenigen Bürgschaften zu finden, welche sie im Interesse des Staats und seiner Angehörigen zu fordern verpflichtet ist. Bekanntlich hatte der Bischof in einer früheren Rückäußerung sich erboten, seine Diöcesanen dahin zu belehren, daß nach dem heutigen Staats- und Kirchenrecht durch die Ausschließung aus der Kirche die bürgerliche Ehre der Betroffenen nicht beeinträchtigt werde. Eine solche Belehrung ist aber bisher nicht ertheilt worben und würbe auch in der vom Bischof beabsichtigten Form nicht ausreichen, um die den Herren Wollmann und Michelis durch die Ex- communication zugefügte Schädigung an ihrer bürgerlichen Ehre wieder zu beseitigen. Andererseits ist die Aeußerung des Bischofs in seiner jüngsten Jmmediat-Antwort, durch welche er sich zum Gehorsam gegen die Staatsgesetze erklärt, mit ErwägungS- gründen und Zusätze verbunden, welche bezeugen, daß derselbe seinen Standpunkt im Wesentlichen unverändert festhält. Aus diesen Gründen sieht die Staats- regierung stch veranlaßt, der wiederholten Ankündigung, daß sie sich genöthigt sehen werde, ihrer Beziehung zu dem Bischof von Ermeland anderweitig zu gestalten, Folge zu geben. Insbesondere kann Die Staatsregierung bis zur weiteren Ent- scheidung nicht die Verantwortung dafür übernehmen, aus Mitteln des Staats, dessen Gesetzen der Bischof sich nicht unbedingt unterwerfen will, für den Unter­halt desselben Zahlungen zu leisten, die von der Landesvertretunz unter anderen Voraussetzungen bewilligt worden sind. Es ist daher dem Bischof notificirt worden, daß die Zahlungen bis auf Weiteres eingestellt werden.

Berlin, 29. September. Der Reichstagsabgeordnete Dr. Friedrich Kapp ist kürzlich durch Zufall in den Besitz von Acten gekommen, welche auf ven Soldatenhandel deutscher Fürsten nach Amerika", den er in einem 1864 neu erschienenen Werke so trefflich geschildert hat, neue Schlaglichter werfen. Außer anderen überraschenden Thatsachen wird dadurch auch der Wortlaut des bisher nur dem Inhalte nach bekannten Briefes festgestellt, in welchem Friedrich der Große seinen Abscheu gegen den schmachvollen Menschenhandel seiner fürstlichen College» ausspricht. Die Liebhaber des Fortbestandes deutscher Kleinstaaten, auch

solcher, die nur noch durch künstliche Mittel erhalten werden können, mögen darüber zürnen, alle übrigen werden Kapp Dank wissen, wenn er durch schleunige Veröffentlichung seines Fundes und durch Ergänzung seines früheren Buches der deutschen Nation die vor weniger als hundert Jahren begangenen Schandthaten deutscher Kleinstaaterei in's Gebächtuiß zurückruft.

Berlin, 29. September. Der Kaiser reiste gestern Abend 11 Uhr nach Baden-Baden ab, in Begleitung von Grafen Pückler, Flügeladjutanten Lehndorff, Fürst Radziwill, Lindequist und übrigem bekannten Gefolge.

Frankfurt, 29. September. Der Kaiser traf um 10 Uhr Vormittags hier ein, nahm ein Dejeuner in der Westendhalle und besuchte den Palmengarten. Um H1/2 Uhr setzte er seine Reise nach Baden-Baden fort.

Ems, 29. September. Gestern wurde die Spielbank geschloffen, die erste in Deutschland, welche in Folge des Aufhebungsgesctzes nunmehr aufgehört hat zu existiren. Der im letzten Sommer erzielte Gewinn beträgt über 400,000 fl.

München, 28. Sept. DerSpen. Ztg." schreibt man: Unsere glücklich beendigte Ministerkrise hat Mitspieler und Leser, Acteure und Publikum gründlich ermüdet. Dennoch verlohnt es sich vielleicht, noch einige Notizen zu ihrer Ge­nesis nachzutragen, wie sie von wohlunterrichteten Seiten allmalig transpiriren. Nach mir gewordenen Mittheilungen hatte die Krise neben ihren politischen auch ihre persönlichen Motive. Daß die Gemahlin des Herrn v. Gaffer früher die Gouvernante des Königs, und daß Herrn v. Gaffer selbst deßhalb ein hohes Hofamt bei der künftigen Königin von Bayern bestimmt war, darf als bekannt vorausgesetzt werden; weniger bekannt dürfte sein, daß der König stch auch nach der Aufhebung seiner Verlobung gewissermaßen in derSchuld" des Herrn v. Gaffer glaubte und demselben einepersönliche Revanche" zugedacht hatte. Auf diese persönliche Beziehung war die Jntrigue gebaut, deren Hauptmotive wohl nicht mit Unrecht am Nesenbach gesucht werden. Frau v. Gaffer wird mit der besonderen Gunst der Königin Olga beehrt, deren Verstimmung gegen das preußische Vasallenthum" wohl keinem politischen Kreise ein Geheimniß ist. Nur daß stch bas kleinere Königreich in der Represston gegen das neue Deutschland nicht voranzugehen getraut, sondern den größeren Nachbarn vorzufchieben sucht.

Schweiz.

Gens, 27. Sept. Die Antwortschreiben des Pfarrers Mermillod an die Genfer Regierung lauten wörtlich:

Genf, 2. Sept. 1872. Herr Präsident! Meine Herren! Ich habe die Ehre, Ihnen den Empfang Ihres Briefes vom 30. August anzuzeigen. Ich werde ihn meinen Vorgesetzten mittheilen, von welchen ich die von mir seit sieben Iah- ren, ohne jemals irgend einen Artikel der Verfassung und der Gesetze verletzt zu haben, verwaltete kirchliche Jurisdiction erhalten habe. Ihnen allein steht die Prüfung einer Frage zu, welche in der katholischen Kirche, der Freiheit und Würde ihrer geistlichen Beamten garantirten Rechte so nahe berührt, f ® a ö- pard Mermillod, Bischof von Hebron."

Berufen zu einer Unterredung mit Abgeordneten des Staatsraths ertheilte Pfarrer Mermillod auf folgende geschriebene Frage:Will Herr Mermillod, Pfarrer von Genf, sich von nun an den im Briefe des StaatSrathS vom 30. Au­gust enthaltenen Vorschriften fügen? nachstehende Antwort!

Msgr. Mermillod erkennt die Competenz des StaatSrathS in einer aus­schließlich kirchlichen Verwaltungsfrage nicht an. Die Vollmachten als Auxiliar- Bischof und Generalvicar sind ihm vom heil. Stuhl und dem Bischof übergeben worden. Seit sieben Jahren hat er die bischöflichen Functionen und die ihm an- vertraute geistliche Jurisdiction im Namen des hierarchischen Chefs ausgeübt; diese doppelte Aufgabe hat er bis Monat October 1871 erfüllt, ohne auf Hin- berniffe Seitens der Civilbehörde zu stoßen. Er kann daher seine geistlichen Functionen auch erst dann aufgeben, wenn sie ihm von der religiösen Behörde, die sie ihm anvertraut hat, wieder entzogen werden. Niemals seit 1815, als die katholischen Gemeinden Genfs vom Erzbischof von Chambery verwaltet wür­ben, niemals seit 1819, als kraft eines Vvm Papst Pius VII erlassenen Breve's die geistliche Verwaltung dem Bischof von Lausanne übergeben ward, wurden die Generalvicare von irgend einem StaatSrath weder genehmigt noch abgesetzt. Msgr. Mermillod hat sich daher betreffend den Brief des StaatSrathS vom 30. August an seine kirchlichen Obern gewandt. In Folge dessen hält er es weder mit seiner Ehre noch mit seinem Gewissen verträglich, den Befehlen und Drohun­gen des Staatsraths, die Functionen als Auxiliar-Bifchof und Generalvicar ein- zustellen, Gehorsam zu leisten. Es ist dies für ihn eine Pflicht unverletzlicher Treue zum Rechte der Kirche, welche mit der Aufopferung für sein Land wohl vereinbar ist. Genf, 5. Sept. 1872. -j- Gaspard Mermillod, Bischof von Hebron."

Holland.

Luxemburg, 25. September. Bei dem Höllenlärm, der in diesem Augen­blick in der französischen und leider auch englischen Presse mit der Verhaftung About's in Staßburg getrieben wurde, ist es vielleicht nicht ohne Interesse, dem größeren Publikum das Verfahren der Großmacht Luxemburg in identischen Fällen vorzuführen. Was diese von dem benachbarten Deutschland unterscheidet, ist bekanntlich ihr in Friedenszeiten sich auf 250 Mann belaufendes, bisher mit Percussionsflinten bewaffnetes Heer, das in Kriegszeiten auf 500 Mann gebracht werden kann. Wir brauchen also nicht, wieDaily News" Preußen vorwirft, auf unsere Militärmacht zu pochen und gehen auch nicht auf Eroberungen aus. Aber wenn ein Ausländer unfern König oder auch nur unsere Regierung in aus­wärtigen Blättern etwas scharf mitnimmt, dann verstehen wir keinen Spaß, sollten selbst die Angriffe auf einem Körnchen Wahrheit beruhen. Fragen Sie nur Herrn Karl Grün, der im Staatsstreichsjahre 1856 sich erlaubte, im Hamburger Jahrhundert" gegen die hiesigen Staatsstreichler zu Felde zu ziehen: zwei Jahre Gefängniß wurden ihm durch die Gerichte dictirt, und als Grün einige Jahre pater auf einer Reise von Brüssel nach Deutschland hiesige Freunde besuchen wollte, ward diesen auf ihre Anfrage kund gethan, der Besucher laufe Gefahr, eingesetzt zu werden. Grün nahm daher lieber einen Umweg und ließ die Luxemburger Luxemburger sein. Erstes Beispiel. Hier ein zweites. Im bensch- barten Arlon erscheint ein französisches Blatt, das bisweilen besser weiß als wir selbst, was hier vorgeht. Die Enthüllungen sind deshalb öfters unliebsam, und wenn Prinz oder König hie und da Haare lassen mußte, so gab's Gefängnißstrafe für den Verleger. Da man aber, hier wie in Nürnberg, Einen haben muß, bevor man ihn hängt, so war Der Verleger damit quitt, daß er sich hütete, einen Fuß über die Grenze zu setzen. Und weil die Gerichte müde wurden, Abwesende

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