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Gießener Anzeiger.
Erscheint täglich, mit AnL« nahme Sonntags.
Expedition: Canzleiberg, Lit. B. Nr. 1.
Anzeige- und Amtsblatt für den Kreis Kielen.
Nr. 178.
Donnerstag de» 1, August
Amtlicher Th eil.
1872.
Nr. 23 des Reichs-Gesetzblattes, ausgeqeben am 16. Juli 1872, enthält:
(Nr. 857.) Gesetz, betreffend die Controle des Reichhaushalts für das Jahr 1872. Vom 5. Juli 1872.
(Nr- 858.) Spectalconvention zwischen Deutschland und Frankreich, die Zahlung des Restes der französischen Kriegskoften-Entschädigungrc. betreffend- Vom 29. Juni 1872.
(Nr- 859.) Bekanntmachung, betreffend die Schiffsoermcssungs-Ordnung. Vom 5. Juli 1872.
(Nr. 860.) Veränderung in dem Jurisdictionsbezirke des Kaiserlichen Consulats in Constantinopel und des Vicekonsulats in den Dardanellen.
(Nr. 861.) Ertheilung des Exequatur an den Vicekonsul der Vereinigten Staaten von Amerika in Berlin.
Nr. 24 des Reichsgesetzblattes, ausgegeben am 24. Juli 1872, enthält:
(Nr. 862.) Gesetz, betreffend die französische Kriegskosten-Entschädigung. Vom 8. Juli 1872.
(Nr. 863.) Bekanntmachung, betreffend den mit der Regierung der Vereinigten Königreiche Schweden und Norwegen vereinbarten gegenseitigen Schutz der Waaren- bezeichnungen. Vom 11. Juli 1872.
(Nr. 864.) Bekanntmachung, betreffend die Umrechnung der Uebergangsabgaben von Bier, Branntwein und geschrotetem Malz, bezw. die Steueroergütungen bei der Ausfuhr der genannten Erzeugnisse nach Maßgabe der durch die Maaß- und Gewichts-Ordnung vom 17. August 1868 eingfführten metrischen Maaße. Vom 18. Juli 1872. Gießen, den 29. Juli 1872. Großherzogliches Kreisamt Gießen.
v. Röder.
B e k a n n t m a ch u n g.
Der Unterzeichnete bringt hiermit zur öffentlichen Kenntniß, daß sein erster Gehülft A. Lauder von Grünberg vom 1. August l. I. an berechtigt ist, für die Rentamtskasse Gelder zu empfangen, Auszahlungen zu leisten und gültig für ihn während seines Urlaubs zu quittireu.
Gießen, den 29. Juli 8872. Lyncker, Großh. Rentamtmann.
Politisch
Deutschland.
Darmstadt, 27. Juli. Nach der auf osficielle Quelle sich stützenden Verlustliste der großh. hessischen (25.) Division iw deutsch - französischen Kriege beträgt, der Gesammtrerlust der aus 10 Bataillonen, 8 Schwadronen und 6 Batterien' formirten Division während der ganzen Kriegsdauer 2632 Monn, nämlich 2091 Todte und Verwundete und 541 an Krankheiten Verstorbene. Den stärksten Verlust von 1665 Mann brachte der 18. August (Gravelotte), an welchem allein das 1. Jägerbataillon 295 Mann, nahezu ein Drittheil des Bestandes, verlor. Vermißt sind im Ganzen 39 Mann.
Darmstadt, 30. Juli. Der bereits erwähnte Garnisonswechsel, in Folge dessen die hier, in Offenbach und Worms garnisonirenben Bataillone des 3. In- santerieregiments einen Theil der Garnison von Mainz bilden werden, soll am 1. October d. I. stattfinden. Wie man ferner erfährt, wird das in Butzbach garnisonirende Reiterregiment nach Darmstadt verlegt werden. Die „Mainztg." theilt mit, daß der Anwaltverein eine Eingabe an das Ministerium wegen Er- Höhung der Anwalttaxe beschlossen.
Darmstadt, 31. Juli. Der hier tagende Turnlehrertag zählt ungefähr 300 Theilnehmer. Die Minister v. Lindelof, v. Bechtold, sowie die Ministerial- räthe v. Rodenstein und v. Lehmann wohnen den heutigen Verhandlungen bei.
Mainz, 30. Juli. Die ultramontane Reichsritterschaft und die gesammte römische Gevatterschaft, welche in den katholischen Vereinen, den Gesellenveninen, den Casinos, dem Preßverein, der Michaeledruberfchast, dem Bomfaciusverein u. s. w. stets als die Tonangeber erscheinen — jener kleine Haufe, welcher romantisches Kreuzritterthum und romanische Wühlerei mit den Pflichten der Religion gewerbsmäßig vermengt, hat unserer vielberufenen Stadt die zweifelhafte Ehre angethan, sie als Sitz dcS „Vereins der deutschen Katholiken" zu bezeichnen. Es ist bezeichnend, daß die hiesigen Katholiken und Bürger der Stadt diesen neuen Mißbrauch ihres Namens durch auswärtige Blätter erfahren müssen. Wieviel Bürger der Stadt sind denn unter den Gründern dieser neuen Streitmacht zur „Vertheidigung der Freiheit und der Rechte der katholischen Kirche und Geltendmachung der christlichen Grundsätze in allen Gebieten des öffentlichen Lebens"? Eine verschwindende Minderheit! Wir kennen hinlänglich die „christlichen Grundsätze" dieser Herren und Haden auch Proben der „Geltendmachung in ollen Gebieten des öffentlichen Lebens", d. h. der Verdummung und der Verfinsterung desselben durch jesuitisches Treiben. Wir kennen auch den Gebrauch der „sittlich und gesetzt lich erlaubten Mittel", deren sich diese „Freiheit" im Munde führenden Fanatiker zur Befriedigung ihrer Herrschsucht bedienen. Das erste Werk dieses „Vereins der deutschen Katholiken" (was er nicht ist) ist eine Lüge, das zweite ist ein Act der Auflehnung. Etwas anderes ist ein Protest gegen ein rechtmäßig zu Stande gekommenes Gesetz nicht. Der Veretn selbst, seine falsche Firma und sein ganzer Zweck sind Werke der Jesuiten, zu denen seine „Gründer" fast alle gehören.
(D. Pr.)
Berlin, 30. Juli. Nach hier eingegangenen Nachrichten hat die Gesellschaft zur Unterstützung der Colonisation und Einwanderung in St. Paulo in Brasilien sich gegenüber der brasilianischen Regierung neuerdings verpflichtet, im nördlichen Europa 10,000 Auswanderer zu engagiren. Dieselben sollen zu ’/io aus ländlichen Arbeitern bestehen und die Gesellschaft hat sich verbindlich gemacht, sie als Arbeiter oder Knechte oder als Pächter in der Weife unterzubringen, daß der Pächter die Hälfte des Ertrages dem Eigenthümer abgeben muß, oder endlich sie als Grundbesitzer auf unurbarem von dem Coloaist der Gesellschaft abzukaufenven
e r T h e i z.
Lande abzufinden. Der Colonist kann der Gesellschaft seinen Contract erst nach Bezahlung seiner Schulden kündigen. Die Erfahrung hat hinlänglich gezeigt, daß die auf derartige Vorschläge bisher eingegangenen europäischen Einwanderer nn trauriges Loos gezogen haben. Die Lage derselben wird in zahlreichen 'Berichten gracezu der Sklaverei gleich gestellt. Die Staatsregtcrung warnt daher wiederholt dringend, derartigen Aufforderungen Gehör zu geben, indem gleichzeitig bemerkt wird, daß ein Herr G. A. Schmidt, Director aus Affunguy, sich .nach Europa begeben hat, um für Brasilien Colonisten zu engagiren.
Vor etwa Jahresfrist hatte die japanische Regierung auf diplomatischem Wege durch den damals grate hier anwesenden deutschen Generalkonsul v. Brandt beim hiesigen Kriegsminißerium eine Anzahl Instruktoren erbeten, welche im Heere des Mikado von Japan die iw letzten Kriege so sehr bewährten Grundsätze der preußischen Meletärerziehung nach und nach einführen und zur Geltung bringen sollten. ES wurden zu diesem Zwecke mehrere frühere Officiere, Wachtmerster, Feuerwerker und ein Wallmrister, kurzum Vertreter sammtlicher Waffengattungen, mit deren Zustimmung nach Japan commandirt. Do sich aber in der Zett von deren Ueberfahrt in Folge verschiedener Umwälzungen die Verhältnisse des dortigen Landes wesentlich verändert hatten, so traten die dorthin commandirten preußischen Militärs nach ihrer Ankunft auch schon ihre Rückreise an. Nur einer derselben, der die Militär.ärztliche Branche vertrat, Fr. Pflugmacher, bis dahin am hiesigen medtcinischcn Friedrich - Wilhelms - Institut, und seit seiner Rückkehr von dort Stabsarzt des hiesigen Reserve - Landwehr - Bataillons, hatte die Energie, sich längere Zeit auch unter den so veränderten schwierigen Verhältnissen dort aufzuhalten und im Verkehr mit dem japanischen Kriegsminister sich Einsicht über die dortigen militärischen Zustände zu verschaffen, bis er seine Rückkehr von dort über St. Franziöko-Newyork autrat. Wie wir hören, hat die japanische Regierung den bei den vor Jahresfrist geführten Verhandlungen betheiligt gewesenen höheren preußischen Oificieren nunmehr äußerst fein gearbeitete Ehrensäbcl zum Geschenk gemacht, und sollen solche erhalten: die Generale v. Roon, v. Kameke, v. Stichle, der Chef des Müllärcabinets General von TreSkow, die Obersten von Hartmann (KriegSministerium) und Bronfart v. Schellendorf (Generalstab), sowie der Generalstabsarzt der Armee Dr. Grimm.
Berlin, 31. Juli. Kaiser Alexander von Rußland wird am 4. September hier eintreffen und im russischen Botschaftshotel Wohnung nehmen. Das Gefolge wird im „Hotel Royal" Quartier nehmen.
Berlin, 3t. Juli. Der „Prov.-Correfp." zufolge wird der Kaiser noch vor der am 2. August erfolgenden Abreise von Homburg nach Gastein den Vortrag des Cultusministers Falck entgegennehmen.
Homburg V. d. H., 30. Juli. Der Kaiser ist um 6J/2 Uhr hier an- gekommen.
Aus der Lausitz, 27. Juli. Das königliche Gerichtsamt zu Bautzen erläßt folgende seltsame Bekanntmachung: Die sranzöfische Regierung wünscht davon unterrichtet zu sein, ob und welche französische Unterthanen am 1. September d. I. in Sachsen sich aufhalten. Die Herren Ortsrichter der Ortschaften des hiesigen Amtsbezirks werben hiermit veranlaßt, am 1. September d. I. eine Zählung der in ihrem Orte sich aufhaltenden französischen Unterthanen vorzunehmen und entweder ein die Namen, das Alter, Geschlecht und den Stand der Anwesenden enthaltendes specielles Verzeichniß oder einen Vacatschein bis zum 5. September 1872 bei Einem Thaler Ordnungsstrafe hier einzureichen.
Aus Bayern, 29. Juli. Als zuverlässig wirb gemeldet, daß der König


