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Samstag bei; 1. Jinn

Nr. 126

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an sämmtliche Großherzogliche Bürgermeistereien des RciitamlsbeMs.

Sie wollen alsbald in Ihren Gemeinden zur öffentlichen Kenntniß bringen, daß die Bezahlnng der Forst« und Feldstrafen von der II. Periode 1872 bis zum 15. Zuni bei Meidung der Mahnung geschehen muß.

L y n ck e r._____

Gießen, den 29. Mai 1872.

Betreffend: Die Erhebung der Forst- und Feldstrafen von der II. Periode 1872 bei dem Großh. Rentamte Gießen.

SlSoA-rtflittt/ioti nitf Son fXltoftonor werden noch fortwährend sowohl bei der Expedition, Canzleiberg B. 1, als auch bei allen Post-

Vesteuungen aus DCH vsjlvpcncr Expeditionen und den Land-Postboten entgegen genommen.

Abonnenten, welche den Anzeiger bei der Expedition abholen lassen, erhalten denselben für den Monat Juni zu 20 kr.

Bro-preise vom 1. bis 7. Juni 1872,

nach eigener Erklärung der Bäcker:

2 Kilo gemischtes Brod 21 kr. 1 Kilo gemischtes Brod 10y2 kr. 2 Kilo Roggenbrod 18 kr. 1 Kilo Roggenbrot» 9 kr.

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Anzeige- und Amtsblatt jur den Kreis Sichen.

-LZrrjs vrerreljährig 1 fl. 12 kr. mit Bringerlohn. Durch die Post bezogen vierteljährig.

1 fL 27 kr.

CMF- Inserate wolle man gefälligst nur in der Expedition (Brand Lit. B. Nr. 1) schriftlich abgeben und keine mündlichen Aufträge den Hernmträgern des Anzeigers oder sonstigen Personen ertheilen, da sonst sehr leicht Unzu- träglichkeiten entstehen. Uns nicht bekannte Personen wollen den Betrag derselben gleich hinterlegen.

Die Erped. des Gießener Anzeigers.

Erscheint täglich, mit Aus­nahme Sonntags.

Erpedition: Canzleiberg, Lit. B. Nr. 1.

Politischer T h e i l.

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Frankreich und Deutschland.

Unter dieser Ueberschrist bringt dieKölnische Ztg." vom 30. Mai Folgendes: Wenn man die in den letzten Tagen uns zugegangenen französischen Zeitun- gen liest, kann man nicht umhin, zu der melancholischen Ueberzeugung zu kom­men, daß es außerordentlich schwer ist, mit unseren Rachbarn jenseit der Mosel und der Vogesen ein ruhiges Gespräch über Geschäfte zu fuhren. Seit längerer Zeit behaupteten die Franzosen, daß ihr Dichten und Trachten nur auf einen Punkt gerichtet sei: auf die baldmögliche Entfernung der deutschen Oceupation aus den sechs Departements, welche wir noch besetzt holten. Wenn man beachtet, mit welchen Nareetheidingen die Pariser sich bischästigen, welche Theater sie füllen, an welchen Stucken, dem Himmel sei «s geklagt, sie Gefallen finden, welchen via- torischen Lustbarkeiten sie sich in Versailles hingeben, so steigen allerdings einige Zweifel in unseren Gemuthern auf, ob es den Franzosen wirklich Ernst damit ist, jedes Opfer zu bringen, um uns los zu werten.

Indessen Herr Thiers hat sich zum Organ der angeblichen oder wirklichen Wünsche seiner Landsleute gemacht und noch vielem Bemühen von dem deutschen Botschafter erlangt, daß derselbe seine Wünsche in Bezug auf Evakuationen des französischen Territoriums und seine Vorschläge in Betreff ter finanziellen Garantie, welche Frankreich an Stelle des territorialen Pfandes uns bieten kann, dem Fürsten Reichskanzler übermittelte. Diese Vorschläge kennen, wenn wir recht unterrichtet sind, in dem Augenblick, wo wir schreiben, wahrscheinlich nur Herr ThierS und Graf Arnim, denn wenn wir uns nicht täuschen, ist der letzt'e Pariser Feldjäger erst vorgestern durch Köln passirt, und es ist daher im höchsten Grate wahrschein­lich, daß selbst ter Fürst Reichskanzler, wenn er gestern nicht sehr spät zur Ruhe gegangen oder heute nicht sehr früh aufgeflanten ist, in tiejem Augenblicke noch nicht genau weiß, was Herr Thiers eigentlich will. Niemand in ter Welt kann mit gutem Gewissen auf sich nehmen, seinen Zeitgenossen mitzutheilcn, welche Ant- wort Herr Thiers aus Berlin-Varzin erhalten hat.

In Paris freilich ist man, vermuthlich in Folge somnambuler Zustände, in der Kenntniß der Sachlage dem übrigen Europa um mehrere Courierzuglängen vorausgeeilt; denn dort, wo man mit frommem Köhlerglauben auf irgend ein Telegramm schwört, weiches in irgend einer Zeitung gestanden haben soll, weiß man, daß der deutsche Botschafter Herrn Thiers bereits tie Antwort der kaiser­lichen Regierung überbracht hat, daß dieselbe sich unter allen Umständen den Besitz von Belfort Vorbehalten und tie Neutralisirung der sechs Departements bis zu dem Zeitpunkte stipuliren will, wo die drei Milliarden in Gold, Silber ober Wechseln in den deutschen Kassen liegen. Darob ist nun in Frankreich nicht blos

ein allgemeines Schütteln der Köpfe, sondern ein entsetzliches Geraffel der Federn entstanden; es ist nur die Rede von den unerhörten prdtentions und exigcnces de 'M. de Bismarck, und die Milchigsten geben Herrn Thieis den Rath, auf eine so schreckliche arrogance einfach mit Abbruch der Veihandlungen zu ant.

Worten. ,

Wie bitten Euch, gute Franzosen und schlechte Poli'iker, echauffirt Euch nicht! Wenn Ihr weiter keine Schmerzen habt, so kann Euch leicht geholfen werden. Wenn Ihr vorzieht, daß wir nicht blos in Belfort, sondern auch in

Rheims, Nancy, Tons, Verdun u. s. w. bleiben, während Ihr Euch mit der Zahlung Der Drei Milliarden beschäftigt, so haben wir dagegen nicht das Mindeste einzuwenden, denn zahlen müßt Ihr, geehrte Nachbarn, am 1. März 1874 ohne­hin, auch wenn wir nicht ein einziges der besetzten Departements evacuiren sollten.

Es kommt uns nicht darauf an, in diese so sehr verfrühte Diskussion Bitter­keit zu bringen, wir wollen vielmehr die Gelegenheit benutzen, um es einmal recht klar auszusprechen, wie die Sache eigentlich liegt. Nach dem Friedensvertrage vom 10. Mai 1871 hat Frankreich die Verpflichtung übernommen, die ganze Kriegsentschädigung bis zum 2. März 1874 zu bezahlen. Bis dahin, d. h. bis zur gänzlichen Bezahlung der 5 Milliarden, bleibt das deutsche Oceupationsheer in den sechs Departements, den beiden Marnen, den Vogesen, den Ardennen, Meurthe und Maas; außerdem hält sie die Festung Belfort besetzt. In allen Den Verträgen, welche wir feit Beendigung des Kriege« mit Frankreich geschloffen haben, ist diese allgemeine Bestimmung mit keinem Worte geändert worden. Die Sache liegt also vertragsmäßig heute noch so, daß, wenn beispielsweise Frank­reich am 28. Februar 1874 zwei Milliarden 999,999,999 Francs gezahlt Haden sollte, die deutsche OccupationSarmee immer noch berechtigt sein würde, zur Si­cherung des Restes Rheims, Epernay, Toul, Verdun, Nancy, Belfort U. s. w. besetzt zu halten. Es findet sich nun freilich in dem Artikel 3 des Versailler Friedens die deutscherseits gegebene Zusicherung, daß Se. Majestät der Kaiser geneigt sein wird, ter territorialen Bürgschaft eine finanzielle Garantie zu sub- stituiren, wenn sie von Der französischen Regierung unter Umständen angeboten werden sollte, welche die deutschen Forderungen hinreichend sicheistellt.

In ihrem Urtheil über die Umstände, unter welchen die kaiserliche Regie­rung eine hinreichende Garantie zu finden glaubt, ist dieselbe von keiner anderen Rücksicht abhängig, als von ihrer eigenen gewissenhaften Erwägung der Gesammt- lage. Dieselben finanziellen Garantien, welche von einem Frankreich acceptirt werden können, dessen Friedensliebe und innere Coniolidirung über allem Zweifel erhaben sind, sind werthlos, wenn sie und angetragen werden von einem Frank- reich, welches von Rachegedanken erfüllt, welches zwischen zahlreichen Parteien rathlos zu schwanken scheint unD für dessen Zukunft Niemand eine Garantie zu Übernehmen vermag.

Die deutsche Regierung beabsichtigt, wie es scheint, keineswegs, sich Der all­gemein gegebenen Zusage des Versailler Friedensvertrages unter frivolen Vorwän­den zu entziehen; aber Niemanv kann ihr verargen, daß sie Den Gesammtzustand Frankreichs Durch Die Loupe ansieht, ehe sie gänzlich auf Die starke militärische Stellung verzichtet, welche sie vertragsmäßig inne hat. Wir wissen, wie gesagt, nicht, welche Antwort die kaiserliche Regierung auf die französischen Vorschläge geben wird. Aber sollte in Der That sie in Die Evacuation nur dann willigen wollen, wenn Frankreich sich verpflichtet, in Den zu räumenden sechs Departements keine Armee anzusammeln und keine Befestigung anzulegen, sollte sie ferner sich das Besatzungsrecht in Belfort, Toul und Verdun bis zur effectiven Bezahlung Vorbehalten, so würde sie nur thun, waS sie als Bonus pater familias wohl be­rechtigt ist. Die Franzosen müssen vor allen Dingen nicht vergessen, Daß wir in

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