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PreiS vierteljährig 1 fl. 12 fr. mit Dringerlohn. Durch die Post bezogen vierteljährig 1 fl. 27 fr.
Gießener Anzeiger.
Erscheint täglich, mit Ausnahme Sonntags.
Expedition: Canzletberg, Lit. B. Nr. 1.
Anzeige- und Amtsblatt für den Kreis Kielen.
Nr. 33.
Freitag den 1. März
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Bekanntmachung.
Unsere Verordnung vom 8. December v. I., das Einhalte» der Hunde in der Stadt Gießen bett., (Nr. 287 des Anzeigers) setzen wir hierdurch wieder außer Kraft.
Gießen, den 29. Februar 1872. Großherzogliches Kreisamt Gießen.
v. Röder.
Bekanntmachung,
. die Abhaltung des Faselmarkts zu Bad-Aauheim betr.
Der von dem landwirthschaftlichen Bezirksverein Friedberg gegründete Faselmarkt, soll in diesem Jahre
_ . . Dann er st ag den 21. März
zu Bad-vtauyerrn abgehalten werden.
Sämmtliche aufgetriebene Fasel werden von der Kreisbullen-Commission gemustert und den Besitzern der als preiswürdig erkannten Thiere Geldprämien zugebilligt, wozu von dem landwirthschaftlichen Bezirksverein und der Stadt Bad-Nauheim ein Betrag von' zusammen '80 fl. zur Disposition gestellt ist. Prämiirt werden nur wirklich vorzügliche Thiere und zwar ohne Ansehung, ob sie im Kreise Friedberg und von dem Besitzer gezüchtigt worden sind oder nicht. Fasel, welche um 9 Uhr Vormittags noch nicht am Platze sind und solche, welche für Gemeinden Dienste thun, sind von der Preisbewerbung ausgeschlossen. Den Besitzern tauglich befundener, aber nicht prämiirter und nicht verkaufter Fasel wird auf Verlangen eine Wegvergütung ausgezahlt. Nicht genügend gefesselte und geführte Thiere werden vom Platze weggewiesen.
Verkäufe sind dem am Platze anwesenden Großherzoglichen Bürgermeister von Bad-Nauheim anzuzeigen. Erwünscht ist, daß auch Fasel der Vogelsbergerrace zu Markt gebracht werden, nach welchen im vorigen Jahre starke Nachfrage war, ohne daß derselben genügt werden konnte.
Friedberg, den 23. Februar 1872. Großherzogliches Kreisamt Friedberg.
Trapp.
Polit t s ch
* Internationale Fragen und Verschwörung der „Internationale".
Wenn große Ereignisse über die Völker hereingebrochen und zu Katastrophen geführt haben, welche nach ihrer Ueberwinvung dazu nöthigen, die inneren, sowie die internationalen Verhältnisse von Neuem zu ordnen, wird sich immer die Net- gung, sowie die Nöthigung finden, dieser Regelung eine principielle Basis zu geben.
Die Gewalt, d. h. die Thatsachen, gehen vor dem Recht vorbei; aber sie fordern auch dazu auf, die Form für neue Rechtsverhältnisse zu finden.
So wird die Alabamafrage unstreitig zu einer Fortbildung des Völkerrechts beziehungsweise der Stellung und Pflicht der Neutralen führen, und in Awerika, wo man ein dringendes Interesse hat, die Frage in diese Bahn zu lenken, bereitet man sich bereits darauf vor, ihr auch mit erleichtertem Gewissen nahe treten zu können.
Es sind bereits Anträge gestellt worden, um zu untersuchen, ob die Unions- regierung für die während des deutsch-französischen Krieges bewirkten Waffen- lieftrungen an die eine kriegführende Macht — an Frankreich — von einer Mitschuld belastet sei, und man wird, falls eine solche nicht gefunden wird, mit um so größerem Aplomp die Entschädigungsansprüche der Union vor dem Genfer Schiedsgericht plaidiren können.
Eine andere Frage, für welche in Folge der großen Umwälzungen, denen Europa in letzter Zeit unterworfen war, eine ernstlichere Erwägung und präcisere Formulirung nöthig werden wird, ist die Frage des Asylrechts.
Kriege und Revolutionen haben Prätendenten und Verschwörer über ganz Europa verstreut, und es ist gewiß eine schwierige Aufgabe für jeden Staat, in welchem das Asyl besteht, dasselbe mit seinen internationalen Pflichten in Einklang zu bringen, so lange nicht allgemein bindende Normen in dieser Beziehung fest- gestellt sind.
Wie beunruhigend diese Collision der Pflichten werden kann, zeigt eine in der belgischen Kammer eingebrachte und erledigte Interpellation wegen des Aufenthaltes des Grafen v. Chcrmbord in Antwerpen.
' Ist er Verschwörer oder Prätendent?
Die Kammer hat sich mit der Erklärung der Regierung zufrieden gegeben, daß er— Prätendent sei; aber in dem Augenblick, in welchem ein solcher in Unterhandlungen mit den Parteien tritt, um Schritte zu seiner Restauration auszuführen, unterscheidet er sich doch wohl nicht wesentlich von einem Verschwörer — was die belgische Regierung gerade in vorliegendem Falle ebenfalls hätte einräumen können, ohne sich mit Frankreich zu verfeinden.
Denn so lange Frankreich in seinem provisorischen Zustande verbleibt, eine Republik auf Kündigung, so lange die Frage wegen der künftigen Verfassung noch in der Schwebe erhalten wird, hat jeder Prätendent das Recht, seine Vorberei-
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Jungen für die Zukunft zu treffen; wo Alle sich verschwören, kann auch Graf Ehambord cs thun, oder doch die Legitimisten zu seinen Gunsten sich verschwören.
Eine ernste Frage aber ist es, ob ein Staat, ohne aus dem europäischen System herauszutreten, einer Verschwörung gegen constituirte Staaten, oder vielmehr gegen den Staat überhaupt, Asyl gewähren darf, zumal wenn diese Verschwörung überallhin Sendlinge schickt, um ihre Pläne für die Ausführung vor- zubereitcn.
Wir haben hier natürlich das Verhältniß der englischen Regierung zu der „Internationale" im Auge, gegen derin Gefahr man jetzt in Frankreich entsprechende Schutzmittel aufsucht und auch in dem von der internationalen Agitation schwer heimgesuchten Sachsen zur Anlündigung energischer Maßregeln geführt hat, nachdem man in Spanien schon früher die Internationale außerhalb des Verfassungsrechts gestellt hat.
Wie uns scheint, kommt in Folge dieser Regierungsacte das englische Gouvernement in eine ganz neue Lage.
Es handelt sich nicht darum, daß es politischen Flüchtlingen Asyl gewährt, welche individuell Schlimmes gegen diese oder jene Regierung planen, sondern eine Gesellschaft, welche als Verschwörung gegen die Staatsordnung von den verschiedensten Regierungen characteristrt wird, im Lande duldet und ihr dadurch erst die Gelegenheit, ja erst die Möglichkeit gibt, ihre Umwälzungspläne gegen die einzelnen Staaten in's Werk zu setzen.
Wohlverstanden aber handelt es sich nicht um eine Verschwörung, hinsichtlich deren Tendenzen die englische Regierung ihre Unwissenheit vorschützen könnte, sondern um einen Verein, welcher aus seiner Absicht durchaus kein Hehl macht.
Mir wissen nicht, ob England bisher in die Verlegenheit gekommen ist, die gegen die Internationale geübte Duldung unter dem Gesichtspunkt seiner internationalen Pflichten zu betrachten, jedenfalls aber wird es jetzt genöthigt werden, die Frage ins Auge zu fassen, ob es ihm selber gedeihlich, dem auf seinem Territorium vorbereiteten Kriege gegen Staat und Gesellschaft noch länger Vorschub zu leisten.
Der spanische Minister des Aeußern, du Blas, hat nämlich unterm 9. v. M. ein Rundschreiben erlassen, durch welches die spanischen Gesandten bei den europäischen Höfen angewiesen werden, die Frage wegen der Internationale zum Gegenstand ihrer Vorstellungen zu machen und ein gemeinsames Vorgehen aller Staaten herbeizusühren: entsprechend dem universalen Character der Verschwörung. Zum Schluß heißt es:
„Die gemeinsame Vertheidigung gegen die Internationale würde dadurch bedeutend erleichtert werden, wenn eine der großen Mächte sich damit befaßte, die Grundzüge eines gemeinsamen Einverständnisses und einer allgemeinen und gleichzeitigen Action zu formultren."


