zeigt, daß die verfassungsmäßigen Bestimmungen diesen Sinn nach Absicht des Gesetzgebers haben." Redner gab nun eine Entwicklungsgeschichte des Placet, zeigte an wörtlich angeführten Beispielen den Gebrauch des Placet unter Georg dem Reichen, Max Emanuel, unter Max Joseph I. bei Abschluß des Concordats durch die darüber geführten Verhandlungen, indem das Concorbat nur unter der Bedingung des Placet genehmigt und abgeschlossen wurde, an mehreren Beispielen unter König Ludwig I., so namentlich bei Gelegenheit der Verkündigung eines Jubiläumsablasses zur Feier der Thronbesteigung des Papstes, welche Verkündi gung ohne Placet erfolgte und sich eine energische Rüge zugezogen. Sowohl aus der Praxis als aus dem Wortlaute der Verfassung geht hervor, daß sich das Placet auch auf innere Angelegenheiten der Kirche beziehe. Dies beweise auch ein Brief, den der päpstliche Nuntius von Regensburg nach München im Jahre 1822 gerichtet habe an den Grafen Rechberg, worin derselbe das Placet als Be- schränkung der kirchlichen Freiheit beklagt, und sagt: daß es den kirchlichen Einrichtungen entgegengesetzt sei, indem ja ohne königliche Erlaubniß nichts (fir$- licheS) publicirt werden dürfe. Dieses Schreiben habe die Staatsregierung dahin beantwortet, daß das Placet schon unter den Kurfürsten gegolten habe und keineswegs die kirchliche Freiheit beeinträchtige. Redner erzählt: daß ihm der Cardinal Consalvi selbst gesagt habe, Rom erkenne das Placet nie an, es lasse sich dasselbe nur gefallen. (Unruhe rechts.) Die bayerische Regierung habe sich, um sich zu vergewissern, welchen Inhalt das Placet in anderen Ländern habe, auch nach Frankreich und Oesterreich gewendet. Hier seien die Mittheilungen von Frankreich, welche sich dahin zusammenfassen lassen: daß in Frankreich kein Breve, keine Bulle, kein von Rom ausgehendes Rescript ohne Genehmigung des Gouvernements veröffentlicht werden dürfe, und von Oesterreich finden wir einen Bericht vom Jahre 1820, welcher im wesentlichen dasselbe sagt. Redner citirte einige Schriften, in denen Vie Geltung des Placet- theils vorausgesctzt, theils ausdrücklich ver- thetdigt wird. Ferner berichtigt er den Abgeord. Dr. K. Barth, der erzählt hatte: der päpstliche Stuhl habe in Beantwortung einer von Bayern nach Rom erlassenen Instruction die Behauptung aufgestellt, daß die bayerische Regierung erklärt habe, das Religionsedict beziehe sich nicht auf innere Angelegenheiten der Kirche. Redner bemerkt dazu, daß damals der römische Stuhl einer Mystisication unterlegen sei. Redner erzählt nun die nähere Geschichte dieser Mystifikation. Cardinal Häffelin, bayerischer Gesandter am römischen Stuhl, habe aus persönlichen Gründen, ohne Wissen des Staatsministeriums und des Königs, diese Zusicherung gemacht, sei aber hiesür streng geahndet und die Berichtigung sofort an Cardinal Consalvi gegeben worden. Dann fahrt er fort: Meine Herren! Wenn man sagt, der Staat müsse der Kirche das brachium saeculare leihen, so ist das nur insofern richtig, als die Kirche keine Verfaffungsverletzung begeht. Weil aber die Kirche jetzt ihr Gebiet überschreitet, kann man ihr nicht das brachium saeculare leihen. Wie würde sich wohl Kaiser Ludwig IV., dessen Denkmal Sie in der Frauenkirche sehen, dazu verhalten? Wenn Sie uns verurtheilen, müssen Sie auch ihn und alle deutschen Kaiser verurtheilen. (Sehr gut, links.) Kann man sagen: der Staat solle nicht seinen Arm der Kirche entziehen, die tausend Jahre älter als der Staat, deren Grenzen weit über die des Staates hinausgehen? Ja wohl, die Kirche wird nicht begrenzt durch diesen Berg, dieses Thal, allein was soll das sein, wenn das Placet nicht in allen Fällen gilt, in welchen die bayerische Regierung darauf muntren könnte? Ein Redner hat gesagt: Wenn nur das Placet nicht wäre, die Regierung steht gewiß nicht auf das Placet, sie streicht die betreffenden Paragraphen der Verfassung aus! (Heiterkeit.) Das heißt mit andern Worten: die Regierung soll das Placet entweder gar nicht beanspruchen, oder nur gleichsam als Formel, um es stets zu gewähren, wie zur Eti- quette. Ich verstehe das dahin, daß der Staat, der Grenzen und weniger Geburtstage als die Kirche hat, in aller Demuth gehorchen, feine Ohnmacht und Bedeutungslosigkeit gegenüber der viel älteren Kirche fühlen soll. (Sehr gut, links.) Man hat auch gesagt, daß der bayerische Thron um einige Stufen gesunken sei! Meine Herren, das ist das Bestreben, die Empfindungen derer, die am blau-weißen Bande mit Liebe hängen, zu benützen, sie wollen fechten mit Gründen, dir dabei nichts zu thun haben! (Sehr gut, Bravo! links.) Man sagt ferner, überall hat man gewartet, ob denn wirklich das Dogma staatsgefährlich sei, nur bei uns nicht. Meine Herren, Vas heißt, wir sollten die Thüre zumachen, wenn die Kuy aus dem Stall ist, oder noch besser, wir sollten die Thüre aufmachen, damit die Kuh hinaus kaun. (Lebhafte Heiterkeit und Bravo! links.) Meine Herren, lassen Sie den württembergischen Clerus das brachium saeculare verlangen, und es wird sich auch diese Regierung rühren müssen, wenn erst einmal ein Döllinger dort auferstanden, und ein Bischof Hefele ntcht wäre! Wir mischen uns nicht ein, wir hinoern oder treiben Niemanden, wenn Jemand nicht auS eigener Überzeugung Katholik wird, durch uns, meine Herren, wird er cs gewiß nicht. (Allgemeine anhaltende Heiterkeit.) Meine Herren, mag die Abstimmung ausfallen wie sie will, die Beweisgründe für uns sind so gute, daß mit der Abstimmung Ver Streit noch nicht beendet ist; denn Wissenschaft steht auch auf unserer Seite, und defftn bin ich sicher, vaß die, welche etwas verstchm, das Recht auf unserer Seite juchen!
Darmstadt, 27. Jan. Heute stand der „Starkenburger Bote" abermals wegen Beletdtgung eines Privatmannes vor dem Bezirksstrafgericht. In Lorsch wurde zu Ehren der heimgckehrten Soldaten ein Friedensfest gefeiert und hielt der Ortspfarrer dabei eine Rede. Während diese Rede im Gang war, entfernte sich ein dortiger Fabrikant mit seinem Sohne aus dem Saal, wie sich ergab, wegen des Gedränges und Platzmangels. Der „Starkenburger Bote" jedoch fand wahrscheinlich in dem Verlassen des Saales während der Rede eines Geistlichen ein Vergehen gegen den Re,pect, welchen man demselben schuldig sei und fi l nun mit höhnenden und kränkenden Worten über den Mann her, der mit seinen Mit- bürgern tu Begleitung seiner Familie das Friedensfest hatte begehen wollen. Die Staatsanwaltschaft erkannte die Gehässigkeit des Artikels an und überließ die Strafausmeffung dem Gerichte, welches feinen Ausspruch auf acht Tage vertagte.
(Main-Ztg.)
Darmstadt, 29. Jan. Heute ist mit dem Ausräumen des Schuttes aus den Ruinen des abgebrannten Hoftheat rö begonnen worden; auch die nicht mehr brauchbaren Mauern im Innern, insbesondere die beiden hohen Giebelmauern, welche einst den Bühnenraum einschloffen, werden abgebrochen; an ihrer Sp tze hoch in oer Luft sind Arbeiter mit Herabschlagen der Steine beschäftigt.
Mainz, 29. Jan. Die heute hier zusammengetretcne, von etwa 900 Wein- Groß- und Kleinhändlern und Wirthcn aus allen Theilen des Großherzogthums besuchte Landesversammlung zur Berathung der Schritte behufs Abschaffung der Weinsteuer nahm nach lebhafter Debatte folgende Anträge einstimmig an: ..Die Versammlung erklärt die Aufhebung der dermalen im Großherzogthum noch be-
stehenden Steuer auf Trauben-Obstwein für eine immer unerträglicher gewordene Last und beschließt gleichzeitig und baldthunlichst an bas Großherzogliche Finanz- ministenum und die zweite Ständekammer die Bitte zu richten: 1) Diese indirekten Steuern aufzuheben und als solche vom Einnahme-Budget abzusetzen. 2) Zur Erhaltung des Einnahmepostens während der nächsten Finanzperiove eine direkte Steuer in der Art einzuführen, baß jeder seither von der Weinsteuer Betroffene entweder auf Grund ver amtlichen Register oder mittelst Selbsteinschätzung mit jenem Betrag zur Abgabe herangezogen werde, welcher der DurchschntttSsumme seiner in den letzten drei Jahren entrichteten Steuerbeträge gleichkommt. 3) Inhalt und Motive des der Kammer vorliegenden Antrages ves Abg. George gleichen Betreffs anzunehmen und auszuführen und während des unter 2) bezeichneten Zeitraumes den gänzlichen Wegfall der Weinbesteuerung durch Einführung einer ra- kionellcn Einkommcnsteu'-r anzubahnen." Den Vorsitz führte Hr. Louis Lauteren. Noch einem anderen ebenfalls einstimmig angenommenen Antrag constituirle sich die Versammlung als Verein mit Offenhaltung des Beitritts aller Interessenten und dem zu Dem erst.n Antrag bezeichneten Zwecke und ernennt ein Comtte zur schleunigsten Ausführung ihrer Beschlüsse.
Frankfurt, 30. Jan. Nach uns gewordenen Mittheilungen wurde ein des Mordes an dem Viehhändler Hamburger verdächtiges Individuum in Bockenheim sammt dessen Geliebte gefänglich eingezogen. In dem Bette der Letzteren soll man eine größere Geldsumme, über deren Erwerb sie sich nun auSzuweisen haben wird, gefunden haben; auch soll ihr Zuhälter an dem kritischen Morgen in der Nähe des Vtehhofs gesehen worden sein und gestern im Laufe des Tages verschiedene Schulden bezahlt haben. Die Untersuchung wirb Licht bringen.
Frankfurt, 31. Jan. Der wegen des Raubmordes an dem Viehhändler Hamburger verhaftete Bursche soll nicht leugnen, daß er an dem kritischen Tage auf der Allerheiligengasse gewesen, will auch einen grünen Kittelrock getragen, aber nicht den Raub verübt haben. In dem Bett seiner Geliebten wurden einige Hundert Gulden gefunden, welche diese als ihr Eigenthum reclamirt, während der Verdächtige nachweislich am Montag viel Geld besessen und Schulden damit bezahlt haben soll.
Marburg, 28. Jan. Einer im hiesigen Kreisblatt enthaltenen amtlichen Bekanntmachung gemäß ist durch Erlaß des Hanbelsmtnisters vom 4. b. dem (So- mit6 für die Bremen-Marburger Eisenbahn die Genehmigung zur Aufnahme der generellen Vorarbeiten für eine Eisenbahn von Bremen über Bielefeld, Paderborn, Corbach, Frankenberg nach Marburg bezüglich des preußischen Gebietes ertycilt worden, und wird der mit der Aufnahme beauftragte Baumeister Kretschmer mit Gehülfen zur Terrain - Untersuchung in nächster Zeit im hiesigen und im Kreise Frankcnberg eintreffen.
Berlin, 30. Jan. lieber die Angelegenheit Der bayerischen Gesandten im Auslande ist man noch nicht ganz im Klaren. Von München aus war gemeldet und Notizen in der hiesigen Presse stimmten damit überein, daß die bayerische Gesandtschaft in Brüssel aufgehoben sei. Jetzt meldet, der „K. Ztg." zufolge, der belgische „Moniteur", Herr Rudhart, Geschäftsträger Bayerns in Paris, habe am 25. Januar dem belgischen Minister des Auswärtigen die Schreiben übergeben, durch welche er als bayerischer Geschäftsträger in Brüssel beglaubigt wird. Danach wird also Herr Rudhard, wie es scheint, zugleich Geschäftsträger in Paris und Brüssel sein, wenn auch in Paris wohnen. Früher hatte es geheißen, die Geschäfte Der bayerischen Gesandtschaft in Brüssel sollten vorläufig auf die bayerische Legation in Paris übertragen werden. Man hätte sich also in München in dieser Beziehung anders besonnen, was etwas auffällig wäre. Belgien hatte inzwischen fernen Gesandten in München, Baron Greindl, nach Brüssel berufen, wo ihm eine Stellung im Ministerium zugedacht fein soll. Ob die belgische Regierung jetzt ihrerseits dem Vorgänge Bayerns folgend, einen Geschäftsträger in München beglaubigen wird, steht dahin.
Köln, 29. Jan. Zu der Thatsache, daß vom KriegSministcrium die Militärkirche von St. Pantaleon den Altkatholiken zum Simultangebrauch zugestanven ioorDen, bemerkt die „Germania", daß diese Kirche in Folge dessen vom Armee- IBischof Staniczanowski bereits für den Fall mit dem Interdikt belegt worden, daß die Altkatholiken darin Gottesdienst halten würden. Da dies am 2. Februar (Lichtmeß-Tag) wirklich stattfinden wird, so werde unmittelbar vorher noch einmal der Divisionspfarrer Lünnemann vor seiner Militärgemeinde cekbriren und Dann die Krrche meiden. „Es würde ein grober Jrrthum fein (fügt die „Ger- mania" drohend bei), wenn das preußische Kriegsministerlum die Macht eines nach seinen heiligsten Gesetzen handelnden katholischen Bischofs unterschätzen wü de! Der Herr Armee-Bischof hat die Katholiken von ganz Deutschland aus seiner Seite!"
Frankreich.
Paris, 30. Jan. Berichten aus Den occupirten Departements zufolge werden die deutschen Truppen in Baracken logirt. —- Der todtgesagte Commune- General Dombrowski soll sich in der Schweiz befinden. (?) — Die osficielle Verlustliste des letzten Krieges gibt die Zahl der Todten und Verwundeten zusammen auf 92,000 an.
Paris, 31. Jan. Der Asstsenhos des Departements Seine et Oise hat in gestriger S tzung Rabourdin Vater und Sohn, als der Lieferung von Vieh und Getreide an die deutschen Armeen schuldig, zu 5 Jahren Gefängniß verurtheilt. — Lebeau, der Director des „Journal officiel" unter der Commune, ist zur Deportation an einen befestigten Platz verurtheilt worden. — Aus Madrid wird gemeldet, daß die Ruhe in Barcelona wieder hergestellt worden ist.
Versailles, 30. Jan. Die Annahme des Gesetz-Entwurfs, betreffend die Kündigung der Handelsverträge, wird in parlamentarischen Kreisen als wahrscheinlich betrachtet. — Thiers hat sich gestern nach Paris begeben, um zum ersten Male sein zerstörtes Haus zu besichtigen. — Es verlautet, daß die Regierung wahrscheinlich keinen Militär-Reorgantsationsentwurf vorlegen, sondern den Entwurf der Commission mit einigen Aenderungen annehmen wird.
Türkei.
Konstantinopel, 24. Jan. Wieder einmal wird die Behauptung verbreitet, dcr Viceköntg von Aegypten wolle sich mit dem Sultan aussöhnen und feine persönliche Aufwartung bei der Pforte machen. Die Veranlassung zu dieser neuen Spiegelfechterei durfte in der Angelegenheit des Suez-Canals zu vermuthen sein. Ismail Pascha möchte dieses kostspielige Geschenk der Civilisation gerne los werden, um ansehnlichen Preis natürlich; die immer gelddurstige Pforte aber möchte ihm den Profit nicht allein lassen und legt daher unter dem Vorwand politischer


