Reichstage Gesetze für Elsaß-Lothringen erlassen soll, so lange die Provinz hier nicht vertreten ist, halte ich für durchaus unzulässig. Nach Lage der Sache kann nur der Kaiser allein die Diktatur üben unv da ist es ziemlich gleichgiltig, ob
der Kaiser als solcher oder im Auftrage des Bundesraihs die Gewalt ausübt.
Hauptsache und Thatsache ist, daß die Diktatur weder unbeschränkt, noch unbe- grenzt ist. Wir wollen eben durch dieses Gesetz die Möglichkeit ausschließen, daß der Kaiser, der in Elsaß-Lothringen herrscht, mit dem Kaiser verwechselt wird,
der an der Spitze des BundeSrathS steht; wie kann man uns nun einen Vorwurf
daraus machen, daß wir hier die Gewalt des Kaisers in Elsaß-Lothringen anders fixiren, wie die des Kaisers in der Bundesverfassung ? Ebenso unbegründet ist der Vorwurf, daß wir das Provisorium zu einem Dcsinitivum gestalten wollen. Nein, wir wollen nur das feststellen, was auf das Provisorium folgen soll und deshalb ist die Bestimmung ausgenommen worden, daß das Landesgesrtz für Elsaß-Lothringen auf verfassungsmäßigem Wege zu Stande kommen soll. Suchen Sie in dem Gesetze nichts Verstecktes, sondern nur das, was in den Worten klar ausge- sprechen ist.
Dr. Löwe (Bochum): Für mich handelt cs sich nur um die Frage, wie wir die Aufgaben, welche uns in Betreff der neuen Provinzen beschäftigen, am besten lösen können. Wir wollen das Land nicht erobern, wir wollen es zu uns herüberziehen und dazu wollen wir das deutsche StammeSbewußisein, den deutschen ParttkulariSmuS benutzen; denn man täuscht sich in der Annahme, die Elsässer würden sich kopfüber in die Ideen des deutschen Einheitsstaates hineinstürzen. Was die Dauer des Provisoriums anlangt, so meine ich, kann der Zeitpunkt nie günstiger sein, die Elsässer ganz zu uns herüberzuziehen, als eben jetzt. Ohne Prophet zu sein, möchte ich doch schon jetzt behaupten, daß die Elsässer und Lothringer in kürzester Frist ganz vorzügliche Mitarbeiter hier unter uns sein werden, denn wenn man aus einer so großen Katastrophe hervorgeht wie sie, verfolgt man zuerst sein Interesse. Vor revolutionären Manifestationen habe ich keine Bange. Darum kürzen Sie das Provisorium möglichst ab, namentlich geben Sie drn Elsässern Gelegenheit, Vertreter in den Reichstag zu senden, was mehr in unserem, als in ihrem Interesse liegt.
Minister Delbrück: Der Herr Vorredner hat bemerkt, daß die provisorische Verwaltung in Elsaß-Lothringen sich hauptsächlich auf die neu zugezogencn Beamten stützt. Die Thatsache ist richtig, aber ich muß dazu bemerken, daß die meisten der französischen Beamten ihre Posten verließen, während es der neuen Verwaltung sehr angenehm gewesen wäre, wenn sie im Amte verblieben.
Krüger (Hadersleben) verliest einen längeren Protest gegen die Annexion; ebenso erklärt Dr. v. Niegolewski, daß die polnische Fraktion sich der Abstimmung enthalten werde. Nach kurzem Resume des Referenten und nach einigen persönlichen Bemerkungen wird §. 1 in der Fassung der Commissionsvorlage mit allen gegen die Stimmen Krüger'S, der Polen, Schraps' und Sonnemann'ö angenommen. Er lautet wörtlich: „Die von Frankreich durch den Artikel 1 des Präliminarfriedens vom 26. Februar 1871 abgetretenen Gebiete Elsaß und Lothringen werden, unbeschadet der in diesem Artikel vorbehaltenen endgiltigen Bestimmung ihrer Grenze, mit dem deutschen Reiche für immer vereinigt."
Schluß 3!/2 Uhr. Nächste Sitzung Montag 12 Uhr. Tagesordnung: Dritte Lesung des Gesetzes über die Prämienloose. Fortsetzung der heutigen Dtdarlc.
— 22. Mai. Die heutige 40. Plenarsitzung eröffnet Präsident Dr. Stmson mit kurzen geschäftlichen Mittheilungen. Das Gesetz über die Jnhaberpapiere mit Prämien wird in namentlicher Schlußabstimmung mit 133 gegen 119 Stimmen definitiv angenommen.
Das Haus nimmt sodann die am Samstag abgebrochene zweite Lesung des Gesetzes über die Vereinigung von Elsaß und Lothringen mit dem deutschen Reiche wieder auf. §. 2 lautet in der Commissionsvorlage: „Die Verfassung des deutschen Reiches tritt in Elsaß unv Lothringen am 1. Januar 1873 in Wirksamkeit; Art. 3 derselben findet jedoch sofort Anwendung. Durch Verordnung des Kaisers mit Zustimmung des Bundesraths können einzelne Theile der Verfassung schon früher eingeführt werden. Die erforderlichen Aenderungen und Ergänzungen der Verfassung bedürfen der Zustimmung des Reichstags." — Es beantragt dazu Abgeordn. Duncker, im ersten Alinea zu setzen anstatt 1873 „1872", und im zweiten Alinea anstatt der Worte: „durch Verordnung des Kaisers mit Zustimmung des Bundesraihs" zu setzen: „durch Reichsgcsetz."
Referent Dr. Lamey erklärt sich gegen die Amendements; ad 1, weil bis 1872 die Organisation der neuen Provinz voraussichtlich noch nicht beendet ist; ad 2, weil es bedenklich sei, die schwerfällige Maschinerie des Reichstages in Anwendung zu bringen, da es sich doch immer darum handle, die betreffenden Der- faffungsabschnitte schnell einzuführen. — Duncker vertheidigt seine Amendements. — Minister Delbrück bittet um Ablehnung beider Amendements, da das Motiv, Vertrauensmangel zu den Verbündeten Regierungen, die Annahme einer Verwerfung des ganzen Gesetzes gleichmachen würde. Redner bekämpft weiter die Aufstellung des Termins von 1872, und erklärt, über den Termin bis zum 1. Januar 1873 sich augenblicklich nicht äußern zu können. — Graf Kleist befürwortet ein neues Amendement, während sich v. Kardorff für unveränderte Annahme der Commissions- Vorlage erklärt. Bei der Abstimmung wird §. 2 in oben mitgetheilter Fassung der Commijsion mit großer Majorität angenommen. Für die Amendements Duncker stimmt nur die Fortschrittspartei und das Centrum.
§. 3 lautet nach der Commissionsvorlage: „Die Staatsgewalt in Elsaß und Lothringen übt der Kaiser aus. Bis zum Eintritt der Wirksamkeit der Reichs- Verfassung wird für Elsaß und Lothringen das Recht der Gesetzgebung in seinem ganzen Umfange vom Kaiser mit Zustimmung des Bundesraihs ausgeübt. Dem Reichstage wird für diese Zeit über die erlassenen Gesetze und allgemeinen Anordnungen und über den Fortgang der Verwaltung jährlich Mittheilung gemacht. Nach Einführung der Verfassung steht zu anderweitiger Regelung durch NeichSgesetz das Recht der Gesetzgebung auch in den der ReichSgesetzgebung in den Bundesstaaten nicht unterliegenden Angelegenheiten dem Reiche zu." — Es liegen dazu folgende Anträge vor: Im dritten Alinea hinter „Bundesrath" hinzuzufügen: „und des Reichstages", und zugleich folgendes neue Alinea einzuschalten: „In dringenden Fällen können jedoch, sofern der Reichstag nicht versammelt ist, vom Kaiser Verordnungen mit Gesetzeskraft erlassen werden. Dieselben sind aber dem Reichstage bei seinem nächsten Zusammentritt zur Genehmigung sofort vorzulegen und treten außer Wirksamkeit, falls der Reichstag diese nicht ertheilt." — Im vierten Alinea statt „Verfassung" „Reichsverfassung", und statt „bis zu ander- weiter Regelung durch Reichsgesctz" zu setzen: „bis zur Feststellung einer Landesverfassung für Elsaß und Lothringen durch ein Reichsgesctz.
v. Stauffenberg und Lasker: Drn zweiten Absatz so zu fassen: „Bis zum Eintritt der Wirksamkeit der Reich-Verfassung ist der Kaiser bei Ausübung der Gesetzgebung an die Zustimmung des BundeSrathS, und bei Gesetzen, welche Elsaß und Lothringen mit Anleihen oder Uebernahme von Garantien belasten, auch an die Zustimmung des Reichstages gebunden." — Reichensperger (Olpe) beantragt, an Stelle des letzten Absatzes folgenden Zusatzparagraphen anzunehmen: „Nach E.nfuhrung der Reichsverfassung in Elsaß-Lothringen wird das Recht der Landesgesetzgebung und Besteuerung in den der Reichsgesetzgebung nicht unterliegenden Angelegenheiten unter Mitwirkung einer Landesvertretung auSgeübt, welche auf Grund einer, unter Zustimmung des Reichstages festzustellenden Landesverfassung für Elsaß und Lothringen gewählt werden soll." Außerdem liegt noch ein eventuelles Amendement desselben Abgeordneten und eines des Dr. Wigard vor. — Der Referent bittet um Ablehnung aller Amendements, Abgeordn. Römer (Württemberg) befürwortet Alinea 1 der Commisstonsvorlage, Freiherr v. Stauffenbcrg befürwortet mit einigen Worten sein Amendement. — Minister Delbrück spricht sich gegen alle Amendements aus. — Nach einigen unverständlichen Worten des Abgeordn. Dr. Techow vertheidigt Reichensperger (Olpe) seinen Antrag unter sichtlicher Abspannung des Hauses. — Lasker erläutert die Tendenz seines Antrags dahin, daß er die Diktatur nicht auf die Finanzverwaltung des deutschen Reiches ausdehnen wolle, denn jedenfalls würde das gesammte deutsche Reich bei der Aufnahme einer Anleihe für Elsaß-Lothringen mit verhaftet fein. — Bei der Abstimmung werden sämmtliche Amendements abgelehnt mit Ausnahme desjenigen von Stauffenberg-Lasker, das an die Stelle des Alinea 2 der Commissionsvorlage tritt. §. 4 wird ohne Debatte angenommen. — Schluß 5 Uhr. Nächste Sitzung morgen 11 Uhr.
München, 22. Mai. Eine große Katholikenversammlung wird aus Pfingsten stattfinden, zu welcher auch Frauen eingeladen werden sollen. Professor Michelis, welcher heute nach Innsbruck und Graz abgereist ist, wird zu jener Versammlung hierher zurückkehren. Stumpf von Coblenz und andere Theologen werden ebenfalls erwartet.
Magdeburg, 22. Mai. Der „Magdeb. Corr." bringt eine Aufstellung über die Rückkehr der ersten Hälfte des Gardecorps, wonach diese Truppen vom 2. bis 11. Juni in Bingerbrück eintreffen und von da nach ihren Bestimmungsorten weiter fahren würden. Die Ankunft derselben in Berlin und Umgegend, in Hannover und Kassel sei vom 4. bis 12. Juni zu erwarten.
Ars an der Mosel. Die beiden Gemeinden Ars und Joug-aux-Arche- haben bis gestern in einer Gefahr geschwebt, deren Größe Niemand ahnte. Durch den Polizeicommissär Allipi wurde in der jene beiden Orte verbindenden neuen Moselbrücke das Vorhandensein zweier geladenen Minen constatirt. Dieselben wurden von den aus Metz beorderten Pionnieren entladen und das Pulver in die Mosel gestürzt. Die beiden Minen, von denen die eine sich im zweiten Pfeiler vom rechten Moselufer befindet, enthielten in sieben Tonnen über sieben Gentner Pulver. An demselben Tage, an dem die Minen entdeckt wurden, sollten die der englischen Gesellschaft gehörigen, zur Unterstützung der armen Lanoleute bestimmten Dampspflüge die Brücke passiren; doch wurde diese gefährliche Passage noch rechtzeitig verhindert.
St. Denis, 22. Mai, 7 Uhr Abends. Die Jsolirung von Paris ist vollständig. Die Batterien auf dem Montmartre feuern schwach. Explosionen fanden wiederholt in Paris statt.
London, 20. Mai. Der Dampfer „Wilhelm III.", welcher mit 350 Mann an Bord auf der Fahrt von Amsterdam nach Batavia begriffen war, ist unterwegs verbrannt. Der Dampfer „Scorpion" traf mit 134 Geretteten in Portsmouth ein. Man glaubt, daß die Uebrigen durch andere Schiffe gleichfalls gerettet worden sind.
Bucharest, 22. Mai. Der Fürst empfing einen eigenhändigen Ferman des Sultans, welcher das Streben nach Consolidirung der Zustände und nach Aufrechthalten der Vertragspflichten anerkennt.
Telegraphische Depeschen.
+ Versailles, 22. Mai, Abends. Unsere Truppen fetzen ihren Vormarsch in Paris fort. Sie haben nach einem leichten Gefechte die Station von Mont Parnasse besetzt. — Die Insurgenten haben eine Batterie auf der Terrasse der Tuilerien aufgestellt, welche die ChampS Elysees bestreicht, aber diese Position wurde durch General Clinchant umgangen. Man hofft, der Widerstand werde nicht mehr lange dauern. Unsere Truppen haben bereits acht bis zehn Tausend Gefangene gemacht. — Niemand wird in den nächsten Tagen aus Paris heraus ober hinein gelassen, bevor nicht die Hauptführer des Aufstandes verhaftet fein werden.
+ Versailles, 22. Mai, Nachmittags. Die Armee hat den Platz an der neuen Oper besetzt; das Hauptquartier des Generals Cissey ist in der Militärschule. Um Mittag fand eine große Explosion mit darauf folgendem Brande in der Reitschule des Generalstabes, in der Nähe des Jnvalidenhotels, statt.
4- Versailles, 22. Mai. In der Nationalversammlung berichtete Thiers über die Operationen der Armee. Er sagt: Dank unserem tapferen Heere siegt die Sache der Gerechtigkeit, der Ordnung und der Civilisation. (Allseit. Beifall ) Der Genera! Douay ist bis zum Triumphbogen vorgerückt, gleichzeitig besetzte General Ladmirault die Avenue de la Grande Armee bis zum Triumphbogen. General Vinoy reicht dem General Cissey die Hand, der seinen linken Flügel auf Mont Parnasse und seinen rechten auf das Jnvalidenhotel stützt. General Clinchant ist durch den Faubourg St. Honore bis zur Oper vorgerückt. So war die Stellung um 2 Uhr. Wir sind geneigt, zu glauben, daß Paris baldigst feinem rechtmäßigen Souverän, d. t. Frankreich, wieder zurückgegeben fein wird. In Be- zug auf die Insurgenten sagt Thiers, Vie Gesetze würden mit Strenge zur An- Wendung kommen. Mit dem Gesetze in der Hand werden wir gegen die Schurken vorgehen, welche weder das Eigenthum noch die Monumente respectirten.
△ Versailles, 23.Mai. Nationalversammlung. Gestern schlug Simon vor, die Capelle Louis XVI und die Vendomesäule wieder herzustellen. Auf letztere soll die Statue Frankreichs kommen. Die Truppen haben die Tuilerien, den Platz Vendome und de la Concorde besetzt.
4- St. Denis, 23. Mai. Die Jsolirung von Paris ist im Norden und Osten vollkommen. Heute früh fand eine furchtbare Kanonade in der Richtung vom Montmartre statt. Die Versailler Infanterie besetzte St. Quen.
A Wien, 23. Mai. Der Director der Escomptebank, Bauer, Bruder des Die Abgeordn. Abbe Bauer, ist plötzlich gestorben.
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