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München, 20. Febr. Die Correspondenz Hoffmann meldet, daß sich der Minister des Auswärtigen, Graf Bray, heute Morgen im Auftrage des Königs, begleitet von dem LegationSrath Rudhardt, zu den Friedensverhandlungen nach Versailles begeben habe. Staatsrath Daxenberger ist mit der interimistischen Lei­tung des Ministeriums beauftragt.

Florenz, 15. Febr. Heute wurde in der Kammer dem, Präsidenten folgen­der Zusatz zu dem Gesetze über die Garantien überreicht:

Die Unterzeichneten, in Anbetracht der Uebel, welche der Gesellschaft und Kirche durch die politisch-religiöse Genossenschaft, genannt die Gesellschaft Jesu, verursacht werden; in Anbetracht, daß die italienische Revolution stets aus unwider- stehlicher politischer und moralischer Rothwendigkeit von der Austreibung der Je- suiten auS den Provinzen, in denen sich dieselben befanden, begleitet war; in An­rufung deS Hauptinhaltes der Artikel des Gesetzdecretes, datirt Turin, 25. April 1848 schlagen als Zusatzamendement und als unabweisbare Ergänzung des nun der Berathung unterliegenden Gesetzes vor einem Titel 111, bestehend aus fol­genden Artikeln: Titel III. Art. 19. Die Gesellschaft Jesu ist definitiv aus dem ganzm Gebiete des Staates ausgeschlossen; ihre Häuser und Collegien sind aus­gelöst und jede Vereinigung in irg nd welcher Anzahl der Jesuiten ist verboten. Art. 20. Die Gebäude und jede Art Güter, Mobilien, Immobilien, Renten und Credite, welche der Gesellschaft Jesu angehören, sind der Verwaltung des Finanz- Ministers übertragen (Gcneraldirecuon der Domamen) und werden zu Zwecken und Instituten des öffentlichen Unterrichts verwendet. Art. 21. Die nicht in Italien geborenen Individuen, welche dieser Gesellschaft zugehören, sind verpflichtet, innerhalb 14 Tagen nach der Publication dieses Gesetzes die Grenzen des Staates zu verlassen, unter Strafe der Ausweisung; und sobald nach der Ausweisung aus dem Staate irgend welche von Neuem angetroffen werden, unterliegen sie den Strafen, welche die Gesetze über die öffentliche Sicherheit auferlegen. Art. 22. Die Eingeborenen Italiens, welche dieser Gesellschaft angeboren, müssen innerhalb 8 Tagen nach der Publication dieses Gesetzes vor der Oberbehörde der öffent­lichen Sicherheit der Provinz, in welcher sie sich augenblicklich befinden, eine Er- klärung über ihren beschlossenen und bestimmten Aufenthalt abgeben. Art. 23. Diesen letzteren wird, so lange sie nicht auf andere Weise ihren Lebensunterhalt finden, eine jährliche Pension von 500 Liren angewiesen, vom Datum de- gegen­wärtigen Gesetzes an und erhoben aus den Renten des Patrimoniums, von wel­chem im Art. 10 die Rede.

Bargoni. Guerzoni. Molinari. Maldini. Facini. Civinini. Griffini. Corte. Cadolini. Calvino. Legnazzi. Piloti de Bianchi. Mantegazza. Zanardelli. Valussi. Biancardi. Gremanetti. Carini.

Telegraphische Depeschen.

4- Berlin, 22. Febr. Zuverlässig wird bestätigt, daß Preußen das Princip der Nichtmteroention aufrecht hält. Der Friedensvertrag wtrd keinerlei Stipula- tion enthalten, die wegen Luxemburgs oder der Schweiz eine europäische Ein- Mischung, sei es jetzt oder nach dem Friedensschlüsse, veranlassen könnte. Zu einem Congreß wird auch später keine Handhabe geboten sein.

/X Stuttgart, 22. Febr. Die Minister Prankh und Bray sind gestern hier durchgereist. Sie werden unterwegs mit den württembergischen und badischen Ministern zusammentreffen.

4- Bremen, 21. Febr. Dem Senat ist die osficielle Mitthkiiung zugegan­gen, daß tn Orleans die bisher gefangenen '70 deutschen Schiffscapitäne einge- troffen sind und ihre Reise nach Deutschland unverzüglich fortsetzen.

4- Paris, 21. Febr. (Osficiell.) Thiers, Favre, Picard sind gestern hier angekommen. Favre schrieb gleich an Bismarck, baß Thiers sich heute nach Ver­sailles begeben werde, um mit Bismarck zu verhandeln.

DerRappel" sagt: Thiers wird heute allein nach Versailles gehen. Man hofft, daß in dieser ersten Unterredung ein Einverständniß über die Hauptpunkte erzielt werde, und man erwartet, daß der Vertrag schon Samstag der National­versammlung in Bordeaux mitgetheilt werden könne.

/X Paris, 21. Febr. General Trochu veröffentlicht in derLiberte" einen Brief gegen den Marsch der Deutschen durch Pans uno sagt: Nach der Conven­tion, welche nur der Hunger dictiren konnte, wollte der Feind die militärische Ehre von Paris respcctiren und die Trauer der Bevölkerung achten. Der Feind hat die Enceinte nicht genommen, die detachirten Forts nicht gestürmt und das äußere Vertheidigungssystem nicht nehmen können. Wenn die Deutschen einzu­ziehen versuchen, sollten sie auch allein das Odium der Verantwortlichkeit für diesen Gewaltact tragen. Mit einem feierlichen Protest sollte die Stadt ihre Thore schließen und es dem Feind überlassen, düselbtn mit seinen Geschützen wleverzu- öffnen. Das entwaffnete Paris kann der Geschichte das Urtheil über ein solches Verfahren überlassen. Der Brief Trochu's hat Aufregung hervorgerusen. Die Behörden haben 3000 Bomben mit Beschlag belegt. Die Deutschen treffen Vorbereitungen zum feindlichen (?) Einmarsch.

Bordeaux, 21. Febr. DasJournal de Bordeaux" sagt: Wir erklären ohne irgend eine Reserve, daß der Friede als unterzeichnet betrachtet werden kann. Die Territorialsrage wird in einem den französischen Interessen günstigsten Sinne gelöst. Die nationale Ehre wird vollkommen gewahrt bleiben. Thiers wurde vom Kaiser in Versailles empfangen. Die deutsche Armee wird einen kurzen Durch- marsch durch Paris machen.

/X Bordeaux, 21. Febr. DieLiberte" meldet: Der Czaar beauftragte feinen Geschäftsträger Okonnew auf telegraphischem Wege, die Regierung anzu- erkennen.

Bordeaux, 21. Febr. 6 Uhr 45 Min. DieGironde" meldet: Die Türkei erkennt die Regierung an. General Trochu wird morgen hier ein- treffen. Gambeita lehnte eine Einladung, sich nach Lyon zur Jahresfeier des 24 Febr. zu begeben, ab.

Bordeaux, 21. Febr. 2 Uhr. Buffet, welcher angekommen ist, hat das Finanzministerium übernommen. Das Ministerium des Cultus ist, nach den Journalen, für Dupanloup reservirt. DieGazette de France" versichert, daß Thiers eine Depesche von Versailles v. 21. gibt. geschickt habe, nach welcher die Assemblee auf den nächsten Donnerstag zusammen berufen würde, um eine direkte (immediate) Mittheilung zu erhalten.

A Bordeaux, 22. Fcbr. Der ..Moniteur officiel" meldet:Oer Herzog v. Broglie ist zum außerordentlichen Gesandten in London ernannt. Picard be­hält seine Stellung als Chef und Leon Gallard als Souschef des Cabinets des Ministeriums des Innern. Dieselben functioniren.

A Bordeaux, 21. Febr. DerMoniteur" meldet aus Madrid, daß Se-

rano verhaftet sei, aus Ursachen, die noch unbekannt seien. Olozaga, der neue für Frankreich ernannte spanische Gesandte ist hier angekommen.

A Dieppe, 10. Febr. Das 8. deutsche ArmeecorpS wird am Mittwoch hier eintreffen. Die Seuche unter dem für Paris bestimmten Schlachtvieh ist noch nicht erloschen. 8000 Thiere sind davon befallen worden.

4- Lille, 21. Febr. Gestern Abend fand in der Patronenfabrik ein Explo- sion statt. Glücklicherweise wurde Niemand getödtet und nur wenige Leute ver­letzt. -- Die öffentliche Meinung ist mit dem Ministerium zufrieden; nur ein '

klerikales Blatt kann es nicht vertragen, daß Jules Simon UnterrichtSminifter ist. Die Stadt Alencon im Ornedepartement wollte die ihr auferlegte Kontribution von 400,000 Frcs. nicht bezahlen; deshalb sind sechs Stavträthe mit dem Maire verhaftet worden.

4- Brüssel, 21. Febr. DemEcho du Parlament" zufolge will der Mi. nister des Innern abtreten. Zwischen dem päpstlichen Hofe und bedeutenden Per- sönlichkeiten der katholischen Partei Belgiens sind Unterhandlungen im Gange über Verlegung des päpstlichen Stuhles nach Belgien.

4- Loudon, 22 Febr. Daily Telegraph meldet aus Madrid: Die Krank- heit der Königin, die sich als Friese! herausstellte, hat eine bedenkliche Wendung genommen; die Patientin verlangte, mit den Sterbesakramenten versehen zu werden.

Mehrere der Betheiligung an dem Mordversuche Zorilla'S verdächtige Per­sonen wurden verhaftet.

4- Loudon, 22. Febr. DerTimes" wird aus Versailles vom 21. d. M. gemeldet, daß der Friede als beinahe gesichert betrachtet werde.

Der Tag für den Einzug in Paris ist noch nicht bestimmt.

Literarisches.

Das in der Payneschen Verlagshandlung in Leipzig seit Beginn dieses Jahres unter dem TitelNeueste Moden" erscheinende neue illustrirte Modejournal vereinigt mit der vorzüglichen Ausführung, in welcher es die neuen deutschen Original-Moden anschaulich macht, eine gewiß allerseits willkommen geheißene Neuerung in Darstellung der Schnittmuster, insofern diese in verschiedenen Farben gedruckt und zwar so deutlich gegeben sind, daß die practische Anwendung derselben beträchtlich erleichtert ist. Der Kaufpreis ist so gestellt worden, daß das Blatt aller Welt zugänglich ist. Es ist sür's vierteljährliche Abonnement nur 3 Sgr. zu bezahlen. Alle Buchhandlungen und Post- anstalten nehmen Bestellungen entgegen.

In Süddeutschland beträgt der vierteljährliche Abonnementspreis 18 Kr., in Oesterreich circa 32 Nkr-, in der Schweiz sowie in Elsaß und Lothringen 65 Centimes.

An den Deutschen Handels- und Gewerbestand.

Der Augenblick, in welchem Der mit dem Feinde geschlossene Waffenstillstand dem Vaterlande das so Gott will nahe Ende des uns aufgedrungenen Krieges verheißt, legt jedem Deutschen von Neuem die mahnende Aufforderung an's Herz, in werkthätiger Dankoarkeit Derer zu gedenken, die ihr Leben eingesetzt, um uns jenes höchste Gut der Völker, den Segen des Friedens, wieder zu ge­winnen.

Dem deutschen Handels- und Gewerbestande ziemt es, in der Bethätigung dieser Dankbarkeit in erster Linie zu stehen; denn ihm vor Allen kommen die gro­ßen politischen und nationalen Erfolge zu statten, welche sich an die tapferen Thaten der deutschen Armee knüpfen; unter der Herrschaft eines dauernd gesicherten Friedens werden Handel und Gewerbe rasch wieder ausblühen und die Wunden heilen, welche der Krieg dem materiellen Wohlstand geschlagen hat.

Darum ist in den Kreisen deutscher Kaufleute der Gedanke und Wunsch laut geworden: es möchte der deutsche Gewerbe- und Handelsstand seine Dank­barkeit gegen das deutsche Heer ganz besonders bekunden, indem von ihm ein ' Capital aufgebracht wird, dazu bestimmt, den in diesem Kriege gegen Frankreich oder in Folge desselben durch Verwundung oder Krankheit ganz oder theilweise erwerbsunfähig ge­worbenen, der Hülfe bedürftigen Kriegern der deutschen Land- unv Seemacht, sowie den Familien dieser Krieger und den bedürftigen Angehörigen der Gefallenen, ferner denen, welche bei Ausübung einer Berufspflicht im Kriege ganz ober theilweise erwerbsunfähig geworden sind, und deren Familien

Hülfe und Unterstützung zu gewähren.

Freilich ist es an erster Stelle Pflrcht des Staates, für die Invaliden und die Hinterbliebenen seiner gefallenen Krieger zu sorgen, und wir verlangen von Dem ersten deutschen Reichsparlament, daß dies geschehe.

Allein es liegt in der Natur der Sache, auch keine, auch nicht Die liberalste Jnvalidengesetzgebung, vermag dem abzuhelfen, daß die staatliche Unterstützung eine unvollkommene und unzureichende sein und bleiben muß. Schon der Umstand, daß die Staatshilfe an objektive Normen des Gesetzes gebunden ist und gebunden sein muß, legt ihr eine Fessel an, Die es ihr unmöglich macht, sich Dem individuell hervortretenben Bedürfnisse anzupassen; sie kann dem Gesetze wohl genügen, nicht aber Den vielgestaltigen Anforderungen und der immer neu wechselnden Noth des einzelnen Lebens.

Wir wissen auch, daß die ganze Nation bereits aller Orlen thätig ist, hel­fend und spendend hier einzutreten. Ueberall haben sich nach Den segensreichen Vorgängen des Jahres 1866 Localvereine gebildet, welche den Bedürftigen per­sönlich nahe stehen und was ihm fehlt, aus eigenster Anschauung zu beurteilen im Stande sind. Wir wißen und vertrauen, daß auch bei dieser localen Thätig- feit der Handels- und Gewerbestand mit bestem Beispiel vorangeht.

Wollte man aber diesen Localvereinen die Beschaffung der Geldmittel und Die Ausführung der Lieveswerke allein und ohne organischen Zusammenhang unter­einander überlassen, so würde Daraus eine sehr ungleiche Vertheilung der Last her- vorgehen, da gerade die ärmeren ländlichen Distrikte die größte Zahl von Unter­stützungsbedürftigen ausweisen. Es muß also eine große centrale, das ganze ge­einigte Deutschlanv umfassende Organisation geschaffen werden, welche die Unter stützungsthätrgkeit aller Localvereine zusummenfaßt und regelt und welche überall helfend eingreist, wo die localen Mittel nicht ausreichen, um die Unterstützungs- thätigkeit gleichmäßig durchzusühren.

Eine solche centrale Organisation ist unter den Auspicien Sr. Majestät des Kaisers und Sr. Kaiserlichen Hoheit des Kronprinzen auf Den genannten bewähr­ten Grundlagen bereits gesichert.

Für ihre große und schwierige Aufgabe bedarf dieselbe eines CentralsondS, dessen Grenze nicht hoch genug veranschlagt werden kann, wenn man sich der Nach­wirkungen bewußt wirb, welche die Opfer und Anstrengungen dieses Krieges fort­gesetzt :m Gefolge haben werden.

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