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Gichemr Anzeiger.
vrschttnt täglich, mit nähme MontagS.
Expedition: Eanzleiberg
Ltt. B. Nr. 1.
Anzeige- und Amtsblatt für den Kreis Kielen.
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Nr. 167.
Samstag den 22. Inti
1871.
BestKlLurkgen auf den Gießener Mnzeiger ^L'°Lf!-E^^m°°n-n u2' au<6
Brodpreife vom 22. bis 28. Juli 1871,
nach eigener Erklärung der Bäcker:
4 Pfund gemischtes Brod 21 fr. 2 Pfund gemischtes Brod 10y2 fr. 4 Pfund Roggenbrod 18 fr. 2 Pfund Roggenbrod 9 fr.
21. Juli.
f lieber die Vertheilung der Beihilfen an Angehörige der Reserve und Landwehr, zu welchem Behufe die Bundesregierungen durch das RejchSgesetz vom 22. Juni d. die Summe von vier Millionen Thaler aus der französischen Kriegs- entschävigung zur Verfügung gestellt ist, theilt die „Provinzialcorrespondenz" Folgendes mit: Nach den Beschlüssen des BundeSrathS ist auf die preußische Monarchie ein Antheil von nahezu drilthalb Millionen gefallen, wovon drei Viertheile sofort auf die einzelnen Provinzen vertheilt, da« letzte Vieltheil aber zur späteren Ausgleichung und Deckung der in den einzelnen Landestheilen etwa hervortretenven Mehrbedürfnisse vorläufig zurückbehalten werden soll. Bei der Vertheilung unter die Provinzen ist das Verhältniß zu Grunde gelegt worden, in welchem aus denselben Offiziere, Aerzte und Mannschaften des Beurlaubtenstandes während des letzten Krieges zur Fahne einberufen worden sind. Den großen Städten von 50,000 Einwohnern und darüber ist ein verhältnißmäßiger Antheil zu unmittelbarer 23ertoenbung überwiesen worden. Nach der im Kriegsministerium aufgestellten Nachweisung wurden aus der Reserve, der Landwehr und der Ersatzreserve l.Classe
eingezogen in den
Provinzen
Preußen
941 Offiziere,
112
Aerzte,
89,641
Unterosfiz. u. Mannsch.
Pommern
440 „
62
43,862
u
Brandenburg
897 „
241
II
95,318
II
Sachsen
740 „
115
//
72,422
H
Posen
365
52
u
51,434
u
Schlesien
989 „
163
w
106,833
II
Westfalen
418
118
w
56,229
II
Rheinprovinz
1012
266
II
117,020
II
Schleswig-Holstein
138 „
4
21,375
n
Hannover
163
9
II
21,751
Hessen-Nassau
166
25
22,352
„
zusammen also 6269 Olfiziere, 1167 Aerzte, 698,227 Unterosfiz. u. Mannsch. Der auf Grund dieser Nachweisung festgestellte DertheilungSplan ergibt für die einzelnen LandeStheile und für die einzelnen großen Städte folgende Antheile: Provinz Preußen 224,900 Thaler, Stadt Königsberg 8300 Thaler, Danzig 6! 00 Thaler, provinzialständischer Verband Pommern 107,300 Thaler, Stettin 6000 Thaler, provinzialständischer Verband Brandenburg 211,300 Thaler, Berlin 65,600 Thaler, provinzialständischer Verband Sachsen 169,300 Thaler, Magdeburg-Suden- bürg 7400 Thaler, Provinz Posen 133,000 Thaler, Stadt Posen 4800 Thaler, Schlesien 272,500 Thaler, Breslau 13,700 Thaler, Westfalen 150,600 Thaler, Rheinprovinz 269,900 Thaler, Crcfeld 4800 Thaler, Köln 11,200 Thaler, Aachen 6100 Thaler, Elberfeld 5800 Thaler, Barmen 5800 Thaler, Düsseldorf 5700 Thaler, hohenzollern'sche Land 6500 Thaler, Schleswig-Holstein 53,300 Thaler, Altona 3900 Thaler, Provinz Hannover 55,000 Thaler, Stadt Hannover 2200
in solche genöthigt worden sind. Diese Kategorie erhält außerdem auch nur die für Heucr und den Unterhalt der Besatzung während des gezwungenen Aufenthalts im Hafen erwachsenen Auslagen ersetzt. Als oberstes Tribunal zur Prüfung und Entscheidung der Ersatzansprüche fungirt die Liquidationscommission.
Mit der Auszahlung der AntheilSquoten an der Dotation von vier Millionen Thaler an Reservisten und Landwehrleute ist am Montag in Berlin der Anfang gemacht worden. Einzelne kleine Handwerker erhielten 30 bis 50 Thaler Unterstützung.
Die Ultramontanen sind bekanntlich entschlossen, den Kampf mit der Staats- gkwalt in vollem Umfange durchzukämpsen. In Uebcreinstimmung mit diesem Beschluß hat denn auch der Bischof von Ermeland die Ausführungen des Ministerial- reseripts vom 29. v. M. in der Braunsbergcr Schulfrage sofort mit einem ausführlichen Protest beim CultuSminister beantwortet.
Die Berliner „Germania, Zeitung für das deutsche Volk", erklärt heute wiederholt, daß alle diejenigen in einem vollständigen Irrthum sich befinden, welche das Blatt als ein „Organ der Centrumsfraction" bezeichnen. Sie usurpirt in edler Bescheidenheit nur den Platz eines „Organs des Caplans Majunke". Es ist dies natürlich nur ein müßiges Wortgekling 1.
Der Kaiser hat auf Antrag des Kronprinzen dem General v. d. Tann die Feldmarfchallswürde in der preußischen Armee verliehen.
Dem König Ludwig II. von Bayern ist der Schwarze Adler-Orden mit Eichenlaub zugetheilt worden und wird demselben mit einem eigenhändigen Schreiben des Kaisers von Ems aus überreicht werden.
In den Zeitungen ist noch immer die Rede von einem gemeinschastlichen Vorgehen der Reichsregierungen gegen den bayerischen Episkopat. Wir wider- •vrad'en dem schon früher und können heute die uns von informirter Seite gemachte Versicherung hinzufügen, daß wenigstens einstweilen von einem solchen gemeinschaftlichen Vorgehen ganz abgesehen ist.
t Nachdem das Gesetz, betreffend die Gerichtsorganisation in Elsaß-Lothringen, wie es vom Bundcsrath beschlossen ist, nunmehr die kaiserliche Sanction erhalten bat, steht dessen Publication bevor und werden bereits einzelne Details über den Inhalt bekannt. Wenn auch in Betreff des AppellationSgerichkS und der Landgerichte, sowie der FriedenSgerichte die definitive Bestimmung noch aussteht, so nimmt man doch als feststehend an, daß das Appellationsgericht feinen Sitz in Colmar und zum Präsidenten den Senatspräsidenten des rheinischen Appellhofes, LeuthauS, haben wird. Die Justizferien sind in dem erwähnten Gesetze in die Monate August und September verlegt und schließt man daraus, daß die Sitzungen der Gerichtsbehörden mit dem 1. Oktober eröffnet werden. Zur Organisation an Ort und Stelle ist vom preußischen Justizminister der Vortragende Rath in rheinischen Personalangelegenheiten, Schneegans, vor einiger Zeit nach dem Elsaß abgegangen.
Thaler, comwunalftändischer Verband Wiesbaden 20,900 Thaler, Stadt und Kreis Frankfurt 3700 Thaler, communalständischer Verband Cassel 33,900 Thaler, in Summa 1,870,300 Thaler. In welcher Weise die Vertheilung der bewilligten Summe in den einzelnen Provinzen zu bewirken, die Prüfung der Unterstützungsansprüche und die Bewilligung der Beihilfen zu regeln ist, darüber ist den Pro- vinzialständen, in den großen Städten den Communalbehörden, die freie Beschlußfassung überlassen worden, welche zu diesem Zwecke besondere Commissionen nieder- gesetzt haben. Die Wirksamkeit derselben ist überall im Gange.
Die, betreffend die Entschädigung der deutschen Rhcderei, niedergesetzte Liqui- dationscommission beschloß in ihrer ersten, unter Vorsitz des Geh. OberregierungS- raths Eck abgehaltenen Sitzung, zunächst eine öffentliche Aufforderung zur Anmeldung und Nachweisung der Entschädigungsansprüche zu erlassen, vorläufig ohne Festsetzung einer Präklusivfrist. Es wird hierbei ein scharfer Unterschied gemacht zwischen den von Frankreich weggenommenen Schiffen und Ladungen und den sog. Stillliegern. Für erstere ist der volle Werth zu ersetzen, den die Schiffe zur Zeit der Ausbringung, oder die Ladungen zur Zeit des Abgangs des Schiffes incluf. der Seeversicherungsprämie gehabt Haden. Sind die Schiffe zurückgegeben, so erhalten die Eigenthümer resp. Rheder, Ladungseigenthümer und Schiffsbesatzungen die durch die Aufbringung der Schiffe erlittenen Verluste am Werth der Ladung, Hafengelder, Notariatskosten, Verlust an Schiffsproviant, die Heuer der Besatzungen für die Zeit der Gefangenhaltung, die Verluste an der Habe derselben rc. vergütet. Der Werth dieser Habe wird für einen Schiffsführer auf 400 Thaler, für einen Steuermann auf 200 Thaler, für einen Untersteuermann, Bootsmann, Zimmer mann oder anderen Seemann gleichen Ranges 150 Thaler, für jeden sonstigen Schiffsmann auf 100 Thaler angenommen. Für Verluste jeder Art, welche durch Versicherung gegen Kriegsgefahr gedeckt sind, wird außer dem Ersatz der gezahlten Versicherungsprämie eine Entschädigung nicht gewährt. — Die sogen. Stilllieger können auf einen Ersetz überhaupt nur bann Anspruch erheben, wenn sie durch feindliche Bedrohung in außerdeutschen Häfen zurückgehalten oder zum Einlaufen
Es gewinnt ben Anschein, als ob in Frankreich doch eine gewisse Besonnen- beit zur Geltung käme. Der Jahrestag der Kriegserklärung gibt Manchem zu denken. Das „Journal bes Debets" schreibt: Gestern war der erste Jahrestag der tollen Kriegserklärung, welche das Kaiserreich zu Boden warf und Frankreich einem Feinde, der kein Erbarmen und keine Großmuth kennt, ausliefern sollte. Eine große Zahl auswärtiger Blätter hat aus Anlaß dieses düsteren Datums !vom 15. Juli einen Rückblick auf das verstossene Jahr geworfen. Ein solcher Rückblick darf uns sicherlich fein Gefühl des Hochmuths eingeben. Selten ist eine Niederlage so vollkommen gewesen, wie die, welche wie erlitten Huben. Diese demüthigende Wahrheit dürfen wir uns nicht unter großen Redensarten und eitlen und abgeschmackten Prahlereien verhüllen. Nein, wir müssen sie im Gegentheil in aller ihrer Härte ins Auge fassen und uns von ihr durchdringen, damit diese vernichtenden Schläge uns wenigstens heilsam wären; wir müssen die Fehler abstellen, die und zu Grunde gerichtet haben, und ein Jeder von uns muß einen tiefen Abscheu gegen die Familie gewinnen, welche uns dreimal in einem halben Jahrhundert die Schande der Invasion zugezogen hat. Wir dürfen uns aber auch nicht verhehlen, daß der wahnwitzige Ehrgeiz des ersten und die anspruchsvolle Unfähigkeit des letzten Bonaparte nicht die einzigen Ursachen des Kriegsunglücks sind, welche dem Fremdling die Straße nach Paris geöffnet haben, sondern daß auch unsere persönlichen, nationalen Schwächen, die Fehler, die uns eigen sind, wenn auch kein Kaiser uns regiert, einen großen Antheil an unserem Unglück gehabt haben. Es ist jetzt Zeit, diese besonnenen Betrachtungen anzustellen, zunächst um und zu heilen, dann aber um einst durch eine kluge Politik wieder zu gc- '»innen, was wir in diesem unvernünftigen Kriege verloren haben.
Der „Constitutionnel" fährt fort, zu schüren, zu Hetzen und zu lügen. So schreibt er: Vor dem Kriege benundrte die deutsche Presse uns Europa als ein herabgekommcnes, erniedrigtes und aller Strafen des Himmels und der Erde würdiges Volk; sie berief Deutschland, bas tugendhafte Deutschland, zum heiligen Kriegszuge; sie trieb den König Wilhelm, das Schwert des richtenden Gotte«


