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Gießener Anzeiger.
Erscheint täglich, mit AuS» nähme Montags
Expedition: Canzleiberg 9it. B. Nr. 1.
Anzeige- und Amtsblatt für den Kreis Hieben.
Ne. Sonntag den 17. Tcccmber 1871.
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Bekanntmachung.
Betreffend: Anmeldung und Prüfung der einjährig Freiwilligen.
DrejenWen Militärpflichtigen, welche als einjährig Freiwillige dienen wollen nnd im Großherzogthum Hessen nach §. 20 der Militär - Ersatz - Jn- st^uction vom 26. März 1868 (Reg.-Blatt Nr. 21) gestellungspflichtig sind, haben ihre Anmeldung schriftlich, unter Berücksichtigung der 148, 149, 151, 152, 153, 154 und 155 der erwähnten Militär-Ersatz-Jnstruction bis zum
1. Februar 1872 bei der unterzeichneten Commission einzureichen, falls sie sich der im März k. I. siattfindenden Prüfung zu unterziehen beabsichtigen.
Der Meldung find beizulegen:
a) ein Geburtszeugniß (Taufschein),
b) eine beglaubigte Einwilligung des Vaters, oder des Vormundes,
e) ein Unbescholtenheitszeugniß, 1
welches für Zöglinge von höheren Schulen (Gymnasien, Realschulen, Progymnasien und höheren Bürgerschulen) von dem Director beziehungsweise Rector der betr. Lehranstalt, für alle übrigen jungen Leute aber von der Polizei-Obrigkeit auszustellen ist.
Bei Nichtbeobachtung der bestehenden Vorschriften, oder Einreichung des Gesuchs nach dem angegebenen Termine, kann die Zulassung zu der nächsten Prüfung nicht stattfindeu. Der Prüfungstermin, sowie das Local, worin dieselbe vorgenommen wird, wird später öffentlich bekannt gemacht werden, eine specielle Einladung erfolgt nicht.
Die unterzeichnete Commission macht außerdem auf folgende Bestimmungen ausdrücklich aufmerksam:
Die Berechtigung zum einjährig freiwilligen Militärdienst darf nicht vor dem vollendeten 17. Lebensjahre und muß bei Verlust des Anrechts spätestens bis zum 1. Februar des Kalenderjahres nachgesucht werden, in welchem das 20. Lebensjahr vollendet wird.
Mit der Anmeldung um Zulassung zum einjährigen Militärdienste ist die Aufgabe des Rechts, an der Loosung Theil zu nehmen, verbunden.
Ausnahmsweise kann der durch die versäumte rechtzeitige Anmeldung verloren gegangene Anspruch durch Entschließung der Ersatzbehörde dritter Instanz wieder verliehen werden, wenn der betheiligte Militärpflichtige noch nicht an einer Loosung Theil zu nehmen verpflichtet war, oder vermöge seiner Loos- Nummer disponibel geblieben ist. In letzterem Falle darf die Vergünstigung indeß nur dann eintreten, wenn der deßfallsige Antrag vor der zweiten Aushebung, bei welcher der betheiligte Militärpflichtige zu concurriren hat, formirt wird.
/ Gesuche um Wiederverleihung der durch versäumte rechtzeitige Meldung verloren gegangenen Berechtigung sind an die zuständige Kreis - Ersatz- Commission zu richten.
Darmstadt, den 1. December 1871. Großherzogliche Prüfungs-Commission für einjährig Freiwillige.
Babst. Strecker.
Politischer Theil.
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Der „Friedrich Karl" hingegen hat sich nicht in dem gleichen Maße bewährt, und muß derselbe nach der kaum beendeten Reparatur vom vorigen Jahr, wo er im Belt eingelaufen war und die Schraube wesentlich beschädigt hatte, ja auch jetzt erst wieder einer langwierigen Reparatur unterworfen werden.
Die „N. Pr. Z." macht mit Recht darauf aufmerksam, daß das in Nancy, dem Hauptquartier der deutschen OccupationSarmee in Frankreich, aufgegebene Telegramm, wonach im ganzen Umkreise des OccupationSrayons in Frankreich der Belagerungszustand proclamirt ist und Verbrechen gegen deutsche Soldaten durch deutsche Militärgerichte abgeurtheilt werden, nicht etwa eine neue Maßregel meldete, sondern sich nur auf die Wiederveröffentlichung eines Sicherungszustandes bezog, der, wie allgemein bekannt ist, in occupirten Gebieten aus selbstverständlichen Noth- wendigkeitsgrünoen stets herrscht und herrschen muß.
AuS den Mittheilungen der Correspondenz HavaS heben wir folgende aus, wofür wir dieser jedoch die Verantwortlichkeit überlassen: „Wir erfahren, daß der Herzog von Gramont nächste Woche vor der Commission erscheinen wird, welche mit der Untersuchung der Handlungen der Regierung der Nationalvertheidigung beauftragt ist. Man erwartet mit Spannung die Aussagen desselben, welche gewisse ausländische Staatsmänner sehr zu fürchten scheinen, denn man glaubt zu wissen, daß die Jsolirung Frankreichs beim Ausbruche des Krieges nicht die Folge eines Mangels an Engagements mit fremden Mächten war. Im Gegentheil existiren Engagements sehr kategorischer Natur, die von gewissen Staaten Befferes hoffen ließen."
Zur Frage des Besuches, den Graf Beust in Versailles abgestattet, will man in Wien wissen, daß Graf Beust die Absicht hatte, mit Thiers bezüglich der gegen die Internationale zu ergreifenden Maßregeln internationaler Natur Verabredungen zu treffen, und es soll auch in der That eine hierauf bezügliche Gesetzesvorlage vor die Nationalversammlung gebracht werden.
Der freundliche Willkomm, den so ziemlich die ganze englische Presse dem Grafen Beust bereitete, war, wie es scheint, nicht ganz der Ausdruck der am königlichen Hofe selbst herrschenden Stimmung. AuS guter Quelle glaubt ein Wiener Blatt folgende Mittheilung geben zu können: „Beust und die Königin Victoria. Als eine Kunst gilt cs gewöhnlich, zwischen den Zeilen lesen zu können, und diese Kunst zu erlernen, betrachtet man wohl allgemein als die Pflicht eines Diplomaten. Versteht Herr v. Beust diese Kunst? Diese Frage drängt sich ynS ^unwillkürlich auf, wenn wir den Wortlaut des Telegramm« lesen, das die Königin Victoria auf die übliche Anfrage, ob die Ernennung Beust's zum Botschafter in London dort genehm sei, an den Kaiser von Oesterreich richtete. Er lautete: Ich bedauere außerordentlich die Abberufung des Grafen Apponyi, und ich habe keinen Einwand gegen die Ernennung des Grafen Beust."
Wie dem Wiener „Volksfreund" aus Rom geschrieben wird, ist dort der Bischof von Diakovar, Herr Stroßmayer, etngetroffen, um seine vollständige Unter-
16. December.
Dir amtlichen Nachforschungen bezüglich der falschen Darlehensscheine über 25 Thaler haben mit ziemlicher Gewißheit ergeben, daß die Fabrikationsstätte in London zu suchen ist. Die Falschmünzerbande, welcher dem Vernehmen nach drei Franzosen und ein Amerikaner angehören, hat die Praxis beobachtet, ihre Fabrikate nicht in England, sondern in Frankreich umzusetzen. Es sind für circa 12,500 Thaler der genannten Scheine in Umlauf gebracht. Von diesen haben ungefähr für 6000 Thaler ihren Weg nach Deutschland gefunden, wo sie aber meistentheils ermittelt worden sind. Es gewinnt den Anschein, als erlaubten die Gesetze den englischen Behörden nicht, gegen die Fälscher einzuschreiten, weil in England selbst die falschen Scheine nicht auSgegcben sind. Die französische Regierung soll es aber abgelehnt haben, die Auslieferung derjenigen Personen von dem englischen Gouvernement zu verlangen, welche in Frankreich die falschen Scheine in Umlauf gesetzt, also dort das Verbrechen des Betruges begangen haben. In Frankreich werden sich von den falschen Scheinen noch für circa 6500 Thaler in Umlauf besinven.
Die beiden neuen deutschen Panzerschiffe „Metz" und „Sedan", deren Bau auf englischen Werften bereits in Angriff genommen ist, sollen schon im nächsten Frühjahr vom Stapel laufen. Zu deriklben Zeit werden auch die beiden im Bau begriffenen Panzersregatten „Große Kurfürst" und „Friedrich der Große" vollendet, so daß alsdann zehn Jahre nach dem eigentlichen Stiftungstage der deutschen Marine (Seegefecht bei Arkona, 17. März 1864) die deutsche Schlachtflotte mit acht großen, vortrefflich ausgerüsteten Panzerschiffen und 16 Dampscorvetten auf offener See wird auftreten können.
Die für den atlantischen Ocean vorbereitete deutsche Expedition wird bei weitem das umfassendste Seeaufgebot sein, was seit der Gründung der preußisch- deutschen Kriegsmarine stattgefunden hat. Die Artillerieausrüstung der vier dazu bestimmten Schiffe berechnet sich auf 32 umringte 21 cm. Geschütze neuester Con- struction oder 200-Pfünder, 34 eben solche 15 cm. Geschütze und 4 12cm. Geschütze ebenfalls neuester Constrvction. Jnsgesammt wird das deutsche Geschwader demnach 72 Geschütze führen, von denen 32 noch auf 1300 Schritt einen acht» zölligen Panzer glatt zu durchschlagen vermögen, während 34 dasselbe auf 600 bis 800 Schritt bei einem 4—5zölligen Panzer zu bewirken im Stande sind. Der Mannschaftsstand der vier Schiffe berechnet sich für den „Kronprinzen" und „Friedrich Karl" auf je 540, für die „Elisabeth" auf 410 und für die „Augusta" auf 280 Mann, zusammen also auf 1770 Mann. Die Maschinenstärke der verschiedenen Fahrzeuge stellt sich beim „Kronprinzen" auf 800, beim „Friedrich Karl" auf 950, bei der „Elisabeth" und „Augusta" auf je 400 Pferdckraft. Diese beiden letzten Corvetten zählen in Anlaß ihnr so kräftigen Maschine, nm ihrer sonst sehr günstigen Bauart zu den schnellsten Fahrzeugen der deutschen Flotte. Auch der „Kronprinz" wird als ein ebenso schnelles, wie zuverlässiges Schiff gerühmt.


