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I. Vilbort unterzeichnet war, demselben Ehrenmanne, der im Jahre 1866 in so hervorragender Weise die Gastfreundschaft unserer Staatsmänner und Heerführer genossen, demselben Vilbort, der nach dem böhmischen Kriege nicht müDc wurde, den Rothen Aolerorden zu sollicrtiren, was er mündlich wie schriftlich gethan; demselben Vilbort, der zwischen seine Stellung beimSiccle" und den preußi­schen Orden gestellt schließlich in einem offenen Briefe die Annahme der

erbettelten Auszeichnung verweigerte, nicht ohne gleichzeitig in einem privatim an

den Grafen v. d. Goltz, damaligen preußischen Botschafter m Paris, gerichteten

devoten Schreiben dessen Verzeihung für diese öffentliche Ablehnung nachgesucht zu

haben; demselben Vilbort, der in den Jahren 1867 und 1868 Mitarbeiter und Correjpondent verschiedener deutscher Zeitungen war und dem es selbst später nie­mals au Lust gemangelt, diese Mitarbeiterschaft wieder aufzunehmen, wenn man sie nur gewünscht hätte u. s. w. Was aber das Schönste an der Sache, ist, daß Herr Vilbort, der angeblich von nationalem Haß getragene Schriftsteller, gar kein Franzose, sondern ein geborener Niederländer ist, so daß ihm sein Deutschenhaß für oen Moment nur als milchende Kuh dient, die ihn mit Butter, Brod und Fleisch versorgt. (K.Z.)

Die Waldbrände am Oststrande von Algerien dauern fort. Von Algier sind 5000 Mann nach Bona geschickt worden, um die branvstifterischen Stämme zu züchtigen. Ja der Provinz Algier ist die Ruhe wieder hergestellt.

Glaubwürdigen Nachrichten aus Caprera zufolge ist Garibaldi wieder sehr leidend, so daß er nicht einmal das Zimmer verlassen kann.

Frankfurt, 15. August. Wie wir hören, sind Verhandlungen mit Hannover und Leipzig wegen Abhaltung des Schützenfestes im Jahre 1872 angeknüpft.

f Berlin, 14. August. Die verschiedenen Behörden lassen nicht ab, ihr Augenmerk fort und fort auf die Maßregeln zu richten, welche dem Herannahen der Cholera entgegengesetzt werden müssen. Die hiesige Garnison-Verwaltung richtet angesichts der drohenden Gefahr bereits Cholera-Lazarethe ein.

Man versichert von verschiedenen Seiten, daß mindestens vier Fünftel der­jenigen Summen, welche der Finanzminister zur Bildung des PensionS- und Jn- validenfonoS von der KricgS-Contribution in Empfang nimmt, Hypothekarisch werden angelegt werden. Es bestehen hierüber altere gesetzliche Vorschriften, welche für den auf Preuß-n entfallenden Antheil ohne Weiteres in Kraft treten.

t Berlin, 14. August. Obwohl die Maurerarbeit thatsächlich an mehreren Stellen wieder ausgenommen worden ist, bleibt doch die Majorität der Berliner Maurer nach wie vor auf dem Boden der Resolution stehen, wonach kein Geselle auf irgend einem Bau arbeiten darf. Nach und nach haben inzwischen, wie ge­sagt, viele der Feiernden die Arbeit zu den alten Bedingungen wieder ausgenom­men, Andere sich zu gleichem erboten und zugleich beschlossen, an alle Fachgenossen ein Circular zu übersenden, in welchem sie, Zwecks einer allgemeinen Statistik des Strikes über die von ihnen vor Ausbruch desselben, sowie augenblicklich beschäftigten Arbeiter Auskunft zu geben haben. Auch ein Fragebogen ist allen Fachgenoffen zugestellt worben, auf welchem dieselben über bestimmte Vorkommnisse bei dem dies­maligen Strike, namentlich über ungesetzliche Handlungen und Beeinflussungen der Gesellen, auch über die Frage, ob die strikenden Gesellen die vereinbarte ober ge- setzmäßige Kündigung innegehalten haben, Auskunft zu ertheilen haben. Dies Material soll bann als Grundlage zu einer Petition wegen Beschränkung der Coalitionsfreiheit benutzt werden. UebrigcnS hat der HanbelSminister im Hin­blick auf d efe und andere, jetzt so scharf hervortretenden Differenzen zwischen Arbeit­gebern und Arbeitnehmern in einem unterm 31. Juli d. I. ergangenen Erlaß wiederholt den Wunsch ausgesprochen, daß Der Gedanke, die Schlichtung von Differenzen über die gewerblichen Arbeitsverhältnisse schiedsrichterlichen, zu gleichen Theilen aus Arbeitgebern und Arbeitnehmern zusammengesetzten Organen anzu­vertrauen, auch seitens der Behörden in seiner ganzen Bedeutung gewürdigt wer­den möge.

t Berlin, 14. August. Die Arbeitseinstellung der Maurergesellen ist zwar auch heute noch nicht ganz beendet, aber sie geht mit Riesenschritten ihrem Ende entgegen. In der gestrigen Sonntagsversammlung versicherten zwar die Haupt- wortsührer noch hoch und theuer, binnen vier bis fünf Tagen würden die Meister ganz gewiß zum Nachgeben gezwungen sein durch ein ganz neues Geheimmittel, welches das Gesellen-Comite erfunden habe; thatsächlich ist jedoch die Zahl der Strikenden bereits auf die Hälfte zusammengeschmolzen, und es steht zu erwarten, daß mit Ende dieser Woche der Strike faktisch zu den überwundenen Standpunkten zählt. Leider scheint jetzt den Meistern die bisher bewahrte Mäßigung abhanden zu kommen, denn eifrig sammeln sie das Material aus den Erfahrungen der letzten Wochen, um eine Petition an das Bundeskanzleramt wegen Beschränkung Der Coalitionsfreiheit zu begründen. . Als ob sich eine Erscheinung Der politischen Zeitströmung einfach hinwegdekretiren ließe! Nicht bekämpfen, benutzen muß man derlei Ereignisse, denn nichts ist grundfalscher, als die heutige, an und für sich berechtigte und naturgemäße Arbeiterbeweguug als eine Zufälligkeit oder gar als ein küustüches Getriebe aufzufassen.

Berlin, 15. August. Nach derSpener'fchen Zeitung" nehmen die Frank­furter Friedensverhandlungen keine erfreuliche Wendung. Frankreich habe nur Wünsche, biete aber kein Aequivalent. Die Verhandlungen gerathen ins Stocken; möglicherweise werden sie abgebrochen weroen. Deutschland würde Dann mit voller Ruhe den Franzosen Zeit lassen, zur Besinnung zu kommen, um die Wiederauf­nahme oer Verhandlungen durch entsprechende Anerbietungen zu ermöglichen.

München, 15. August, 2 Uhr 20 Min. Fürst Bismarck ist nebst Gemahlin und Tochter hier eingetroffen und in dem HotelZu Den vier Jahreszeiten" ab- gestiegen.

München, 15. August. Fürst Bismarck stattete bald nach seiner Ankunft dem Justiz, uno Cultu-minister v. Lutz einen längeren Besuch ab.

Köln, 13. August. Weil die Cholera in dem östlichen Theil unseres Staates (in Königsberg und Elbing) ausgebrochen und eine weitere Verbreitung wahr­scheinlich ist, denkt man schon am Niederrhein an Vorsichtsmaßregeln. So deS- inficirt bereits die Rheinische Eisenbahn-Gesellschaft die Aborte der Station, und die gemeinderäthliche Commission wird morgen über Die von Der StaDt zu treffen­den Anordnungen in Berathung treten.

Insterburg, 10. August. Die erste Cholera-Erkrankung ist hier, wie die Bromb. Ztg." meldet, gestern ärztlich constatirt worden.

Straßburg, 11. August. Aus Dem Unterelsaß geht DemNiederr. Kur." eine Correspondenz zu, welche bittere Beschwerde führt über das Treiben Der Aus-! wauderungsagenteu. Als besonders hervorstechendes Factum wird angeführt, daß^

einer armen Wittwe Der älteste Sohn, 17 Jahre alt, ohne ihr Wissen und un­bekannt durch wen, abspenstig gemacht und nach Afrika in ein Zuavenregiment geschickt sei. Der Correspondent knüpft hieran folgende Betrachtung: Was haben nun die Werber bewirkt? Frankreich zählt einen Soldaten mehr, aber eine arme Wittwe und vier Waisen seufzen im tiefsten ElenDe. Vermuthlich hätte dieser Sohn in einigen Jahren Der deutschen Wehrpflicht Genüge leisten müssen; aber dis Dorthin wäre auch wieder eine andere Stütze h^rangewachsen und das arme Weib hörte heute nicht hülflos ihre armen Kinder um Brod schreien!

Paris, 12. August. Unter Den EntschädigungSforDerungen, die an die hiesige deutsche Gesandtschaft gelangt sind, siguriren mitunter recht seltsame Artikel. Siebzehn Jungfrauen aus Strelitz haben sich hierher gewandt, um siebzehn fran- zöstsche Offiziere für internationale Thaten der Minne zur Rechenschaft zu ziehen. Acht von Den siebzehn Patriotinnen gehören Den sogenannten besseren StänDen an. Da DieRecherche de la paternitö in Frankreich nicht gestalter ist, so fehlt jede Aussicht auf Erfolg dieser Reclamationen, abgesehen Davon, daß derartige Beschädigungen" wohl im Frankfurter Frieden nicht berücksichtigt worden sind. Das Verhalten gewisser deutscher Damen während des letzten Kriege- ist hinläng­lich gebrandmarkt worden. Mich dünkt indeß, die züchtigen Strelitzerinnen ver­dienen ein specielles Hoch! Darf es uns wunDern, wenn die Franzosen Über Die Deutsche Frauenwelt Apercus loslassen, die uns Die Röthe der Scham in die Wangen treiben? Ich beantrage, in künftigen Fällen den Strelitzern nur Schwerverwundete anzuvertrauen und die Halbwegsgeheilten sofort wegzuschaffen. Was soll'- geben, wenn Seelitz einmal ein Paar Regimenter Turko's bekömmt? Wir sind Der ger­manischen Race doch einigen Respect schuldig. (Frkft. Journ.)

Paris, 14 Aug. In Versailles glaubt man allgemein an eine allseitige Verständigung Der verschiedenen Parteien Über die Verlängerung Der ThierS'schen Vollmacht. Das Gerücht, daß Larcy abtreten werde, bestätigt sich nicht. Das Londoner Couiite der Internationale hat Den in Den englischen Städten als Flücht­linge sich aufhaltenden Mitgliedern Der Pariser Commune die Mittheilung gemacht, daß sie von Der englischen Regierung als politische Flüchtlinge angesehen und nicht ausgelieiert werden würden.

Wien, 15. August. DiePresse" schreibt: Mit Dem Fürsten Bismarck treffen in Gastein Die Legationsräthe v. Keudell und Bucher, sowie ein Theil Der Cabinetskanzler aus Berlin ein. Graf Beust hat gleichfalls feinen diplomatischen Slab verstärkt und dürste man der Anwesenheit des Grafen Andraffy in Gastein entgegensetzen. Dieses Aufgebot eines größeren Apparates läßt darauf schließen, daß es sich um mehr als um Den bloßen Austausch von Höflichkeitsbezeugungen handeln wird. In wieweit ein in diplomatischen Kreisen cursirenbeS Gerücht von förmlichen Stipulationen über eine gemeinsame Politik in allen Fragen, welche Den europäischen Frieden zu trüben drohen, begründet ist, will DiePresse" vor­läufig dahingestellt fein lassen. An unmittelbarem aktuellem Anlaß hierzu fehlt es nicht, dafür haben Die rumänischen Kammern gesorgt, Deren bekannter Beschluß für Die französischen und russischen Jntriguen einen bequemen, ohne ZauDern be- nutzten Anknüpfungspunkt geboten hat.

Athen. 11. August. Der neue Gesandte für Petersburg, Buduris, ist auf s-inen Posten abzereist. Die hiesigen Zeitünge i äußern sich sehr unzufrieden Darüber, daß der König so lange außer Landes bleibt.

Florenz, 13. Aug. Die Aushebung Der Rekruten in Rom geht, wie von dort berichtet wird, ohne alle Störung vor sich. Zur Verhütung Der Ein­schleppung Der Cholera sind seitens der Regierung alle möglichen Vorsichtsmaß­regeln aetroffen worDen.

Nom, 12. August. Aus Dem Vatican verlautet, es sei Der Wille des Papstes, daß in Malta Das eventuelle Conclave abgehalten werde. (Pr.)

Kopenhagen, 14. Aug. Durch ministerielle Verfügung wurden Die gesetz­lichen Maßregeln gegen Einschleppung Der Cholera von Der Secseite gegenüber allen von Königsberg fommenDen Schiffen in Kraft gesetzt.

Constantinopel, 11. August. In Damaskus ist Die Cholera ausgebrochen.

Vermischtes.

Handel und Gewerbe.

* ISUlgetneine Unfallversicherungsbank in Leipzig.) Durch das Gesetz vom 7. Juni 1871, betreffend die Verbindlichkeit zum Schadenersatz für die bei dem Betriebe von Eisenbahnen, Bergwerken?c. herbeigeführten Todtungen und Körperverletzungen, sind Bestimmungen von großer volkSwlrthschaftlicher Bedeutung in dem deutschen Reiche zur Geltung gekommen. Dat Gesetz bestimmt in §. 1 : Wenn bei dem Betriebe einer Eisenbahn ein Mensch getödtet oder körperlich verletzt wird, so haftet der Betriebsunternehmer für den dadurch entstandenen Schaden, sofern er nicht beweist, daß der Unfall durch höhere Gewalt oder durch eigene- Verschulden del Getödtrten oder Verletzten verursacht ist. §. 2 lautet: Wer ein Bergwerk, einen Steinbruch, eine Grkiberei (Grube) oder eine Fabrik betreibt, haftet, wenn ein Bevollmächtigter oder ein Re­präsentant oder eine zur Leitung oder Beaufsichtigung des Betriebe- oder der Arbeiter angenommene Person durch ein Verschulden in Ausführung der Dienstverrichtungen den Tod oder die Körper­verletzung eines Menschen herbeigeführt hat, für den dadurch entstandenen Schaden. Diese Be­stimmungen find von einschneidender Wirkung in zweifacher Richtung: in Beziehung auf den ju Entschädigenden und in Beziehung auf denjenigen, welcher die Entschädigung zu leisten hat. Ueber die wohlthätige Wirkung des Gesetzes für den Arbeiterstand, überhaupt für die der Gefahr Aus­gesetzten, wird kaum ein Zweifel sein. Beim größten Grad der Sorgfalt bleibt immer noch eine Zahl von Unglücksfällen übrig, die man im Leben zwarverschuldet" nennt, die aber im statisti­schen Sinn unvermeidlich sind , und weder die vorsorglichsten Anordnungen der Unternehmer oder Arbeitgeber, noch die Vorsicht der Arbeiter selbst vermögen es zu v^bindern, daß fast täglich Töd- tungcn oder Verletzungen durch gewaltsame äußere Ursachen sich ereignen. Beinahe jede Zeitung liefert einen Beleg dafür, mit welch auffallender Regelmäßigkeit solche Unglücksfälle sich ereignen. Es liegt auch in der Natur der Sache, daß sich dieselben in demselben Maße vermchren, tu welchem die Entwicklung der deutschen Industrie fortschreitet und damit die Zahl der in berfeÜM beschäftigten Personen sich vermehrt. Namentlich seitdem an Stelle deS Kleingewerbes mehr und mehr die Großindustrie tritt und Maschinen eingeführt werden, stellt sich heraus, daß die Zahl der Unglücksfälle sich vergrößert. Tritt nun ein solche- beklagenswerthes Unglück ein. so sollen die Betroffenen nicht angewiesen sein auf den guten Willen des Arbeitgebers und Unternehmers, oder gar wie bis jetzt häufig und bei größeren Unglücksfällen beinahe ausschließlich der Fall war, aus die öffentliche Mildthätigkeit oder auf die Unterstützung der vielleicht armen Gemeinde, foiibet» gerecht und billig ist, wenn derjenige entschädigen muß, in dessen Diensten das Unglück geschehe« ist. Ist so das Gesetz von größtem Interesse und von Vortheii für diejenigen, welche auf Eisen­bahnen oder in Fabriken u. s. w. Beschädigung erlitten haben, so stellt sich die Sache ander- vorn Standpunkt des Unternehmers. Dieser kann trotz aller angewandten Vorsicht im einzelnen Fall äußerst hart betroffen werden durch die Entschädigungöpfficht. Es können sich wiederholt Unfällt von so großem Umfange ereignen, daß die Mittel deS Unternehmers zur Deckung seiner Ersatzver- btndlichkelten nicht ausreichen. Sollte aber das Unglück auch nicht einen solch bedeutenden Uw­ifang erreichen, daß der Unternehmer finanziell ruinirt ist, so können insbesondere bei kleineren Geschäften mir weniger großartigem Betrieb schon kleinere Unglücksfäll« mit vielleicht wenigen l Verunglückten hinreichen, einen höchst störenden Einfluß auf die Vermögens- inSbesondere'die Be­triebskapital - Verhältnisse auszuüben. AuS diesen Gründen müßte den Unternehmer daS neue !ReichSgesetz mit Sorge erfüllen, wenn es nicht möglich wäre, die dem Einzelnen erwachsenden oft

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