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Besitzer ausgedehnt werde; es umfasse aber auch so sehr vaS Interesse jedes ein» zelnen Menschen, daß es sich durchaus nicht zur Vorberathung in einer Com- Mission eigne, deren Sachverständige gewöhnlich gleichzeitig auch Interessen­ten sind.

Dr. Bamberger (Mainz). Die Eisenbahnen könnten die pecuniäre Ein­buße, welche ihnen das Gesetz drohe, wohl tragen, weil sie sich auf die Allge- meinheit der Aktionäre vertheilt. Wolle man die Eisenbahnen von dem Beweise ihrer Schuldlosigkeit entlasten, so würde der Beschädigte in der Regel nichts be­kommen. Er (Redner) habe kein Bedenken, das Gesetz en bloc anzunehmen und stimme daher gegen die EommissionSberathung.

Graf Bethusy-Huc (Creutzbürg) für die Commission. Er wünsche nicht §. 1. im Sinne des §. 2, sondern umgekehrt §. 2 im Sinne des §. 1 rno- dificirt zu sehen.

Duncker (Berlin). Der Streit drehe sich um das Princip, ob nur ein­zelne Personen oder sämmtliche Industrielle für jeden Schaden bei ihrem Ge­schäftsbetriebe verantwortlich gemacht werden sollen, und dieser principielle Dissens könne nur im Plenum ausgetragen werden. Im Interesse der Gerechtigkeit müsse §. 2 nach Analogie des §. 1 erweitert werden, denn beispielsweise sei von bergmännischen Sachverständigen anerkannt, daß die schlagenden Wetter auf ein Minimum reducirt werden könnten, wenn überall für genügende Ventilation in den Gruben gesorgt würde. Die Unfälle auf Eisenbahnen seien verhältnißmäßig sehr geringfügig gegen die bet anderen industriellen Unternehmungen; dem Gru­benbesitzer sei der Beweis schuldbaren Derschens niemals zu führen bei Explosionen, die sämmtliche Arbeiter tödten und alle Maschinen zertrümmern.

Lasker (Meiningen). In der Vo/lage habe man es eigentlich mit zwei Gesetzen zu thun, über die Haftpflicht der Eisenbahnen und jener der Fabriken, die nichts weiter wie das Object des Schadenersatzes gemeinsam haben. Das, natürliche Recht sage, die Eisenbahnen müßten für jeden Unfall bet ihrem Be^ trieb verantwortlich gemacht werden, weil sie aus der Na)ur des Unternehmens zu der denkbar größten Controle der Sicherheit verpflichtet sind. Anders stehe es mit den Fabriken; schon die Frage, wo der Fabrikbetrieb anfange, sei eine sehr schwierige und sollte im Sinne des vorliegenden Gesetzes stets nur durch Ge- schworne beantwortet werden. Bezüglich der Verpflichtungen der Fabrikbesitzer sei der Entwurf allerdings noch sehr verbesserungsfähig, aber so lange dafür keine bestimmte Anträge Vorlagen, sei auch kein Grund vorhanden zur CommissionS- berathung.

Ein Antrag auf Schluß der Debatte wird angenommen und dann^der An­trag auf Ueberweisung der Vorlage an eine Commission abgelehnt.

Sonnemann (Frankfurt) erklärt mit Bezug auf die von v. Rochau zu An­fang der Sitzung überreichten Actenstücke; er werde dieselben im Druck zusammen­stellen lassen, damit die Mitglieder des Hauses sich ein vollständiges Urtheil über die Behauptung v. Rochau's bilden könnten. v. Rochau entgegnet, schon die bloße Einsicht der überreichten Blätter werde genügen, um die Ueberzeugung von der Wahrheit seiner Behauptung zu gewähren.

Schluß 4y2 Uhr. Nächste Sitzung morgen 12 Uhr. Tagesordnung: Wahlprüfungen, dritte Lesung des Gesetzes über die Einführung norddeutscher Bundesgesetze in Baiern, dritte Lesung der revidirten Verfassung.

Zürich, 11. April. Heute beginnen im hiesigen RathhauSsaale die Der- Handlungen des Kriegsgerichts über die Anklage gegen die französischen Militärs wegen der Vorfälle in der Tonhalle. Sie werden gemäß dem Bundessirafgesetz für die eidgenössischen Truppen vom 27. August 1850 geführt. Das Kriegsge­richt wird darnach gebildet aus drei vorsitzenden Richtern und acht Geschworenen. Oeffentlicher Ankläger ist der Auditor Eugen Borel von Neuenburg, als Ver- theidiger treten zwei französische Anwälte auf. Die Anklage ist gerichtet auf Verletzung des Hausfriedens und Körperverletzung in Raufhändeln und geht gegen sieben in Verhaft befindliche und vier unbekannte Abwesende. Außer zwei Ser­geanten sind alle Angeklagte Officiere. Großrichter (Vorsitzender) ist Oberrichter und Major Moser von Bern, welcher vor Jahren auch den bekannten Demme'- schen Proceß in Bern leitete.

Telegraphische Depeschen.

4- Paris, 12. April, Abends. Starke Abtheilungen der Nationalgarde sind am Triumphbogen concentrirt. Die Kanonade dauert mit großer Heftigkeit fort. Es bestätigt sich, daß Dombrowski Asnieres zum Ausgangspunkte feiner Operationen gegen LongchampS und Courbevoic zu machen beabsichtigt. DoJ Dorf ist mit Barrikaden, die mit Geschützen versehen sind, befestigt. Der AM griff der Versailler Truppen gegen die Forts DanvreS und Jssy soll nur eflP Schein-Angriff gewesen sein.

Paris, 12. April, Abends. Der Kampf währte gestern Abend zwischen Neuilly Und Clrchy noch mit Hartnäckigkeit fort. Die angebliche Niederlage der Versailler Truppen wird bezweifelt. Die Föderirten haben Kanonen auf dem Trocadero gegen die südwestlichen Batterieen des Mont Valerien ausgepflanzt. Die englische Gesandtschaft warnt Ausländer in Paris zu bleiben, welches sie auf eigene Gefahr thun würden. Ein allgemeiner Angriff wird heute Nacht erwartet.

4- Paris, 13. April, 7 Uhr Morgens. Der Commune ist folgende Mit­theilung des Obersten Henry zugegangen:Ich erhalte von Dombrowski vor- treffliche Nachrichten. Neuilly ist bereits zu drei Vierteln in unserem Besitz; wir belagern den Ort nach allen Regeln; die Gärten fallen einer nach dem andern in unsere Hände; heute Abend werden wir an der Brücke von Neuilly sein."

4- Paris, 13. April, Abends. Die Commune hat beschlossen, Bergeret in Arrest zu behalten; Assy dagegen ist in Freiheit gesetzt. Ein lebhaftes Gefecht begann diesen Morgen in der Richtung von Asnieres. Die Versailler Truppen suchten das auf der Insel des Grande Jatte eingeschlossene Detachement zu be­freien , während die Batterieen von Courbevoic den Angriff auf die Verschan­zungen der Avenue verhinderten.

Gestern hatte die Infanterie ein Gefecht an den Ausgängen der Dörfer Levallois und Neuilly. Die Föderirten lagen in den Häusern im Hinterhalte, die föderirten Batterieen vom Kirchhofe von Levallois, von der Eisenbahnbrücke von Asnieres und von den Thoren der TerneS und von Neuilly unterstützten die föderirte Infanterie. Man sagt, daß um 11 Uhr die Föderirten auf mehreren Punkten gewichen seien. Dombrowski forderte Verstärkungen und Munition. Die Journale der Commune von heute Abend sagen, die Truppen von Versailles seien zurückgedrängt.

Paris, 13. April. Dombrowski ging von Asnieres der Paris-Havra Bahn entlang vor bis über Courbevoie hinaus. Seine Tirailleure streiften bis Nanterre. Durch feie* Kanonen des Mont Valerien wurde er indessen zum Rück- zuge genöthigt. Er behauptete feine frühere Stellung in Asnieres.

4- Versailles, 13. April. Die Beauftragten der Union Republicaine sind gestern nach Paris zurückgtkehrt. Die ihnen gestellte Hauptbedingung ist, baß Paris die Waffen niederlegt. Die Aufrührer werden das Leben behalten, ausge­nommen diejenigen, die einen Mord begingen. Das Gemeindegesetz, wie es von der National-Verfammlung beschlossen worden, wird auf Paris wie auf das übrige Frankreich zur Anwendung gebracht. Was Thiers in der National-Ver- sammlung und dasJournal Osficiel" am 10. d. über die Wahrung der Re- pudlik erklärt haben, ist den Beauftragten wiederholt worden. Schoelcher ifl gestern auch nack Paris gegangen, um auf Grund dieser Bedingungen Versöhnung anzubahnen. Seit 48 Stunden haben die Truppen, sowie der Mont Valerien Bcsehl, die Stadt nicht aNzugreifcn, sondern sich auf die Abwehr der Angriffe Seitens der Aufständischen zu beschränken. Die Regierungstruppen haben gestern eine Recognoscrrnng auf Jonvisy an der Orleansbahn gemacht.

4- Versailles, 13. April, Mittags. Die angeblichen Siege, welche die pariser Journale melden, sind nicht begründet. Am Dienstag und Mittwoch kam kein Gefecht vor: es gab Nur eine Kanonade und Gewehrseuer von Seiten der Insurgenten - gegen Feinde, welche nicht vorhanden ober außer Schußweite waren.

+ Versailles, 13. April. Die Versammlung hat die Interpellation über die Haltung, welche die Regierung in Bezug auf Krieg oder. Frieden mit Paris, der vielhunbertjährigen Hauptstadt von Frankreich anzunehmen gedenkt, auf einen Monat vertagt.

A Versailles, 13. April. Der Kronprinz von Sachsen hat von seinem Hauptquartier Compiegne aus einen Tveil der Departements Seine et Oise und Wine et Marne in Belagerungszustand erklärt.

A Lille, 13. April. Die von Ducrot in Rennes unternommene Bildung der Westarmee aus den auf dem Seewege zurückkehrrnden Kriegsgefangenen schreitet langsam fort. Hier ist man nicht ohne Unruhe über diese aus den verschiedensten Elementen zusammengesetzte eximperialistische Armee uno deren Führer.

A London, 14 April. Nach Berichten derTimes" aus Paris vom 13. zum 14. ds. dauert die Beschießung noch immer fort. 1 Starke Mitrailleusen- batterien vertheidigen die Ruinen des Maillotthores. Die Versailler Truppen halten das Schloß von Neuilly noch immer besetzt, während Dombrowsky die Neuillyvorstädte im Besitz hat. So stehen sich beide Theile einander gegenüber, machen so sehr viel Lärm, ohne sich gegenseitig viel zu schaden, daher ihr Verlust nur gering ist. Die Batterien Ternes und des Maillotthores beherrschen die Neuillyavenue, während die Batterien von Courbevoie das Vordringen der Föde­rirten verhindern. Der Mont Valerien schweigt. Nachdem jedoch Neuilly von den Föderirten ganz besetzt war, eröffnete der Mont Valerien sein Feuer wieder. Heute begann der Mont Valerien seine Kanonen gegen die Wälle von Paris spielen zu lassen. Auteuil und Passy dienen den der Seine entlang über die Pontonbrücke bei Suresnes ziehenden Versailler Truppen als Deckung.

A Petersburg, 14. April. Dir Negierungsanzeiger bestätigt, daß in Odessa am Montag, Dienstag und Mittwoch heftige Excesse gegen die jüdische Secte und Griechen ftattfanden. Die Ordnung wurde durch die Militärmacht unter Anwendung der Bayonette hergestellt. Es wurden viele Personen verwundet. Etwa 100 Individuen, welche die Läden der Juden geplündert hatten, wurden verhaftet.

A Bucharest, 14. April. Der Fürst von Rumänien hofft, daß sich die Pacificirung des Landes vollziehen lasse, ohne daß eine Occupation fremder Trup­pen vorläufig stattfindet.

A Florenz, 14. April. Die Franco-Italienische Grenzfestung Susa muß laut Anweisung des Krtegsministeriums binnen 40 Tagen restaurirt und vollstän­dig armirt sein.

Local-Notizen.

Gießen, 14. April. Nachbemerkte Anklaqesachkn werden vor dem Schwurgericht vom II. Quartal l. I. zur Verhandlung beziehungsweise Aburtheilung kommen:

Montag den 17. April, Vormittags 9 Uhr, gegen Werner Hedrich von Lauterbach, wegen Diebstahls; Verth.': Gr. Hofg. Adv. Heusler.

Denselben, Vormittags 11 Uhr, gegen Konrad Kehr von Kirch-GönS, wegen Diebstahls; ^Mh.: Gr. Hofg.-Adv. Thorwart.

M Dienstag, den 18. April, Morgens 8 Uhr, gegen Konrad KloS von Nleder-Weisel, wegen Mebstahls; Verth.: Gr. Hofg.-Adv. Labroisse.

Denselben, Vormittags 11 Uhr, gegen Conrad Albus von Michelnau, wegen Meineids; Verth.: Gr. Hofg.-Adv. Steinberger.

Mittwoch den 19. April, Morgens 8 Uhr, gegen Johannes Adolph III. von Burkhards, wegen Raubs; Verth.: Gr. Hofg.-Adv. Dr. Neatz.

Donnerstag den 20. April, Morgens 8 Uhr, gegen Georg Heinrich Döring von Alsfeld, wegen Brandstiftung; Verth.: Gr. Hofg.-Adv. Kraft.

Freitag den 21. April, Morgens 8 Uhr, gegen Adam Schäfer von Hutzdorf, wegen Meineids; (Vertheidigcr z. Z. noch nicht bestellt).

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Auszug aus den Kirchenbüchern der Stadt Gieße»,

a, Evangelische Gemeinde.

Kopulirte

Den 10. April. Christian Emil Franz, Bürger und Privattcribent dahier, des verstorbenen hiesigen Bürgers und Schuhmachermeisters, Conrad Franz, ehelicher Sohn; und Luise Karoline Demuth, des verstorbenen hiesigen Bürgers und Weißbinder­meisters, Heinrich Demuth, eheliche Tochter.

Den 11. April Dr. Karl Ernst Rüdiger Hachtmann, Gymnasiallehrer zu Detmold, des Königlichen Appellations-Gerichtsraths zu Naumburg, Ernst Hachtmann, ehelicher Sohn; und Anna Karoline Georgette Ferdinande Hermine Sophie Friederike Zimmermann, oes Großhcrzoglichen Hofgerichtsraths dahier, Dr. Friedrich Zimmermann, eheliche Tochter.

Getaufte.

Den 9. April. Dem Bürger und Sattler, Julius Franz Senner, eine Tochter, Johanna Wilhelmine, geboren den 28. Februar.

Denselben. Dem Bürger und Möbelfabrikanten, Friedrich Fürst, ein Sohn, Karl Georg, geboren den 22. März.

Denselben. Ein unehelicher Sohn von hier, Ludwig Albert, geboren den 10. März.

Denselben. Dem Bürger und Zimmermeister, Conrad Marx, ein Sohn, Friedrich Christian, geboren den 15. März.

Den 10. April. Dem Bürger und Schuhmachermeister, Philipp Mootz, eine Tochter, Anna Auguste Susanne Elisabeth Wilhelmine, geboren den 13. Februar.

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