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bet der Ausfuhr von inländischem Branntwein betreffend. Dieselbe betrifft die! Zurückziehung der die der OrtSeinnehmeret Monsheim ertheilten Befugviß zur Revision und Abfertigung von Branntwein, welcher mit dem Anspruch auf Steuer­vergütung ausgeführt werden soll.

II. Bekanntmachung Großh. Ministeriums der Finanzen, die Vereinigung der Großherzoglichen Ober-Steuer-Direktion und der Großherzoglichen Ober-Zoll- Direction zu einer Behörde betreffend.

III. Bekanntmachung Großh. Commission für Postangelegenheiten: Post- cursveränderungen der Provinz Starkenburg betreffend.

IV. Uebersicht der für das Jahr 1871 genehmigten Umlagen zur Be- streitung der Bedürfnisse der israelitischen NeligionSgemeinden des Kreises Worms.

V. Uebersicht der für das Jahr 1871 genehmigten Umlagen zur Bestreitung der Communalbedürfnisse in den Gemeinden des Kreises Alzey.

VI. Desgleichen in den Gemeinden des Kreises Lauterbach.

VII. Ordensverleihungen.

VIII. Ermächtigungen zur Annahme eines fremden Ordens.

IX. Ertheilung eiues Erfindung-patentes.

X. D i e n st n a ch r i ch i e n. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben allergnädigst geruht: am 19. Mai den Geheimen Obergerichtsrath Arnold Fer­dinand Frhrn. Gedult v. Jungenfeld zum Mitgliede der Prüfungs-Commission für das Justiz- und Derwaltungsfach zu ernennen, am 26. Mai den von dem Herrn Fürsten zu SolmS ° Braunfels auf die erste evangeltsche Schulstelle zu Villingen, im Kreise Nidda, präsentirten Schullehrer an der 2. evang. Schule zu Leihgestern, im Kreise Gießen, Heinr. Konrad Repp für diese Stelle zu bestätigen und an demselben Tage dem Schulamts - Aspiranten Adam Wegerich aus Rimbach, im Kreise Lindenfels, die kath. Schulstelle zu Vendersheim, im Kreise Oppenheim, zu übertragen.

XI. Militärdienstnachrichten.

XII. Ch a r akter er theilu ng e n.

XIII. D ienstentlassungen. Seine Königliche Hoheit der Großherzig haben allergnävigst geruht: am 24. Mai den Schullehrer an der Gemeindeschuie zu Nieder-Erlenbach, im Kreise Vilbel, Ludwig Göbel von seiner Dienststelle und den Hospitalverwalter im Hospitale zu Babenhausen, im Kreise Dieburg, Simon Köster von dieser Stelle zu entlassen.

XIV. Concurrenzeröffnungen. Erledigt sind: die evang. Schul­stelle zu Etzen-Gesäß, im Kreise Neustadt, mit einem jährlichen Gehalt von 300 fl., die kath. Schulstelle zu Lützel-Wiebelsbach, im Kreise Neustadt, mit einem jähr­lichen Grhalt von 300 fl. 20 fr., die 1. evang. Schulstelle zu Erzhausen, im Kreise Darmstadt, mit einem jährlichen Gehalt von 347 fl. 3 fr., ausschließlich des Manschen Legates, die 3. kath. Schulstelle zu Abenheim, im Kreise Worms,

der Pension nach der bei der rintretenden Pensionirung bekleideten Charge auch in dem Falle bemessen, wenn der Pensionär dieselbe noch kein volles Jahr be­kleidet." §§. 746 erleiden nur unbedeutende redaktionelle Aenderungen. Zu §. 47 (rückwirkende Kraft) unterliegt auf Antrag von Ziegler und v. Bonin einer auf die Pensionen der Hauptleute bezüglichen Modifikation. §. 49 rechnet der Marine die auf einer in den ostastatischen Gewässern von mehr als 13 Monaten dauern­den Dienstzeit bei der Penstonirung doppelt an. v. Winter beantragt die Wiederherstellung der Regierungsvorlage, d. h. statteuropäischer Gewässer" zu sagenOst- und Nordsee", Schmidt (Stettin) dagegen wünscht statt der jetzigen beiden ersten Alinea nach­stehende Fassung:Bet Expeditionen der zur kaiserlichen Marine gehörigen Schiffe, welche außerhalb der europäischen Gewässer gehen, wird, wenn zwischen dem Ver­lassen des letzten europäischen Hafens und der Rückkehr in einen solchen eine andert­halbfache, und wenn diese über 2 Jahre beträgt, doppelt als penflonsberechtigte Dienstzeit angerechnet." Der Antrag Schmidt wird abgelehnt , der v. Winter angenommen. §. 52 wird dahin amendirt, daß neben den Kindern auch den Eltern und Großeltern verunglückter Schiffsoffiziere rc. die gesetzliche Beihilfe ge­währt wird. §. 62 verordnet die Feststellung der Invalidität und den Grad derselben durch die Militärbehörden; v. Zedlitz beantragt einen Zusatz, wonach eine Re- viston der über die Klassificlrung ergangenen Entscheidung auf Antrag des Pen- stontrten zuläßt. Nach längerer Debatte wird dasselbe in namentlicher Abstimmung mit 146 gegen 114 Stimmen abgelehnt. §. 96 setzt für die Kinder der im Kriege gefallenen Soldaten eine Erziehungsbeihilfe von 3% Thlr. monatlich dis zum vollendeten 15. Lebensjahre aus. Ludwig beantragt, diese Beihilfe bis zum vollendeten 17. Lebensjahre zu gewähren; das Amendement wird abgelehnt. Die Aenderungen, soweit solche bei den übrigen Paragraphen beschlossen worden, find nur unbedeutend und rein redaktioneller Natur.' v. Winter fragt, ob auch diejenigen Unteroffiziere, welche das Gehör vollständig verloren haben, die Ver­stümmelungszulage erhalten? Der Bundescommissar verneint dies. Lasker hofft, daß die Aenderungen, welche das Gesetz erfahren, den gänzlich Tauben trotz der Erklärung des Bundescommissars dieWohlthat der Verstümmelungszulage sichern.

Zu dem dritten Bericht der Bundesschulden-Commisston hat das Haus nicht« zu erinnern. Der preußischen Hauptverwaltung der Staatsschulden wird ohne Debatte für die beiden vorliegenden Rechnungen vechargirt. Das Resultat der darauf vorgenommenen Wahl von drei Mitgliedern der Bundesschulden-Commisston soll morgen Vormittag mitgetheilt werden.

Schluß 33/4 Uhr. Nächste Sitzung morgen 11 Uhr. Tagesordnung: die beiden Dotationsgcsetze.

Berlin, 12. Juni. Zufolge allerhöchster Bestimmung bezüglich des Einzuges stehen die Truppen am 16. Juni, Vormittags 11 Uhr, auf dem Tempelhofer Felde

mit einem Gehalt von 300 fl.

Frankfurt a. M., 11. Juni. Die Herren Bevollmächtigten der hier tagen­den Nachconferenz entwickeln eine große Thätigkeit, und demnächst werden außer­halb der Conferenz stehende, technische Commissionen sich noch mit der Ordnung und Einrichtung des elsässischen Post- und Eisenbahnwesens, der Speisung der Kanäle rc. beschäftigen. Um die elsässisch-französischen Finanzverhältnisse zu ordnen, sind, dem Vernehmen nach, tu den Conferenzen Regierungsrath Richter aus Düssel­dorf (dem Civilgouverneur in Straßburg als ad latus beigegeben), der bayerische Assessor v. Geigel und Baumeister Hagen, beide ebenfalls im Elsaß beschäftigt, herbeigezogen worden.

EmS, 11. Juni. Soeben (Abends um 10 Uhr) ist der Kaiser von Ruß­land mit dem Großfürsten Alexis hier angekommen. Stadt und Berge sind illuminirt.

Berlin, 12. Juni. Deutscher Reichstag. Die heutige 54. Plenarsitzung eröffnete Präsident Dr. Simson um 111/4 Uhr mit mehreren geschäftlichen Mit­theilungen.

Erster Gegenstand der Tagesordnung ist die dritte Lesung des Militär- Pensionsgesetzes , zu welcher wiederum eine lange Reihe von Amendements vor­liegen, die jedoch zumeist nur redaktionelle Aenderungen betreffen.

Dr. Minckwitz avisirt sein Votum gegen das Gesetz, wenn die Versuche auf noch größere Beschränkungen des Rechtsweges in dritter Lesung glücken sollten. Eine Lockerung der Disciplin im Heere durch Zulassung und Erweiterung des Rechtsweges werde Niemand ernstlich befürchten. Kottmüller erklärt sich ohne Vorbehalt für die Vorlage, welche der bayerischen Armee für ihre glorreichen Thaten danke. Frhr. v. Arctin bedauert die Vermischung der Kriegs- und Friedens-Invaliden und stellt sein Votum gegen das Gesetz in Aussicht, falls nicht vom Bundcsrathstische eine beruhigende Erklärung dahin gegeben werde, daß die Hoheitsrechte Bayerns durch die Vorlage nicht beschränkt würden. Bayerin scher Staatsminister v. Pfretzschner. Nach den Äußerungen des Vorredners halte ich mich für verpflichtet, den Vorwurf zurückzuwelsen, als.hätten die bayerischen Bevollmächtigten im Bunde-rath eine Stellung eingenommen, welche den Bündmß- verträgen zuwiderläuft. Die Haltung der bayerischen Bevollmächtigten ist voll­ständig vertragsmäßig gewesen. In dem Vertrage vom 23. November v. I. heißt es: Bayern behält seine Militärgesetzgebung, in Organisation, Ausbildung und Gebühren werden seine Normen übereinstimmend mit denen de» Bundes sein. Wäre das Pcnstonsgesetz vor den Verträgen eingeführt worden, so hätte es allerdings nicht von Bayern angenommen werden können. Indessen habe jetzt die bayerische Regierung keinen Anlaß gefunden, gegen das Gesetz ein Votum einzulegen, da dadurch vie bayerischen Invaliden einige Monate laug in eine weniger günstige "age gebracht würden, als die übrigen; dies habe die bayerische Regierung nicht ubers Herz bringen können. Außerdem stehe in den Verträgen, daß eine Gleich- yert in den Gebühren zwischen den bayerischen und den übrigen deutschen Sätzen herrschen solle, also auch in den Pensionssätzen. (Bravo!)

. Specialdiscussion wird zur Ueberschrift und zu §. 1 ein Amende- rnu^ ^genommen, welches statt des AusdruckesUnterstützung" kbnft 9imU,n8h fetL 3u §. 2 hat Herz va« in zweit« Lesung bereits abge. qhnfinnirtiHA wieder ausgenommen, welches ausdrücklich bestimmt, daß die aeiüiaen ?a?n Antritt, wenn der Offizier in Folge förperlichen oder

daaeaen weil wird. Kriegsminister v. Roon erklärt sich

licber^ Weile C ^"tttonäre Gewalt des Armee-Commandos in fchäd-

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Penstomrung in Folge von Dienstbeschädigung (§. 3) ein, so wird die Höhe

in Aufstellung, an der Spitze 81 französische Adler, Fahnen und Standarten. Den Einmarsch eröffnen alle nicht mobil gewesenen Generale, Stabsoffiziere, geführt von Frldmarschall Wrangel. Hierauf folgen die Offiziere des Kriegsministertums, des Generalstabes, des Hauptquartiers, die Adjutanten, die Generalgouverneure, die anwesenden commandirenden Generale und Generalinspectoren. Dann der Großherzog von Mecklenburg, der Kronprinz von Sachsen, die Generale v. Stein­metz und v. Manteuffel. Dor dem Kaiser Fürst Bismarck, v. Roo» und v. Moltke; hinter dem Kaiser der Kronprinz von Preußen, Prinz Friedrich Karl, die Prinzen und fürstlichen Gäste, endlich die Truppen. Nach Beendigung des Vorbeimarsches erfolgt die Enthüllung des Denkmals Friedrich Wilhelm'- III. unter Glockengeläute und 101 Kanonenschüssen.

Berlin, 13. Juni. DerReichsanzeiger" publicirt das Gesetz, betreffend die Vereinigung von Elsaß-Lothringeu mit dem deutschen Reiche.

J Bern, 8. Juni. Die eidgenössischen Assisen für Benrthellung der an den Züricher Märzereignissen betheiligten Personen sind beendigt. Die Verurtheilung erfolgte Gruppenweise. Wegen Betheiligung am Tvnhall-Krawalle am 9. März wurden drei Personen zu einem Monat Gesängniß und 20 Fr. Geldbuße, eine zu sechs Wochen und 20 Fr., acht zu zwei Monaten und 30 Fr., drei zu drei Mo­naten und 30 Fr., zwei zu vier Monaten und 45 Fr., und sieben zu sechs Wochen und 20 Fr. verurtheilt. Außerdem haben die an dem Tonhall-Krawalle Bethei­ligten drei Fünftel der Kosten der Voruntersuchung und der Gerichtskosten, welch* letztere 1000 Fr. betragen, zu zahlen, während die anderen zwei Fünftel auf die an den Vorgängen am 10. und 11. März Betheiligten fallen. Von diesen letzteren wurden endlich drei Personen zu vier Monaten Gefängniß und 30 Fr. Geldbuße verurtheilt, fünf zu fünf Monaten und 40 Fr., eine zu zehn Monaten und 100 Fr., eine zu fünf Monaten und 40 Fr. und eine zu neun Monaten und 80 Francs. Gänzlich freigesprochen wurden sechs Personen. Was die EntschädigungSforderuns des TonhallwirtheS^oetrifft, so wurde dieselbe an das Civilgericht gewiesen, währenl» die Tonhallgesellschaft und die verwundeten Deutschen mit ihren Ansprüchen ab- schlägig beschieden touren.

Dresden, 10. Juni. Der Kronprinz von Sachsen ist soeben von Com- piegne hier eingetroffen und wird fick in den nächsten Tagen nach Berlin begeben, um an dem Einzuge der Truppen Theil zu nehmen.

Hamburg, 10. Juni. Eine Bekanntmachung des Senates zeigt an, daß der feierliche Empfang der beiden in Hamburg garnifonirenden Bataillone des 76. Infanterieregiments am 17. Juni stattfinden werde und daß dieser Tag als Fest- tag zu behandeln fei, an welchem alle bürgerlichen Geschäfte ruhen.

Paris, 8. Juni. Mac Mahon beabsichtigt, wie es heißt, sich in's Privat- leben zurückzuziehen, sobald die Ruhe und Ordnung völlig hergcstellt sein wirv. Oie Tobten sollen in dieser Woche den provisorischen Plätzen, so gut man sie eben weiß und wiederzufinden im Stande ist, entnommen und außerhalb der Stadt ober auf dem Montparnaffekirchhofe in große, tiefe Gruben unter Zuthun von Kalk begraben werden. Dienstag, als ich in Bellcville war, wollte ich einmal in den lieblichen Park Buttes Chaumont eiutreten, um zu sehen, welche Zeichen er int mörderischen Kampfe davon getragen habe, aber die Erlaubniß war nicht zu ermög­lichen. Das 94. Regiment lag in der Rue Crimee, hinter dem kleinen Hügel, d.r die protestantische Missionskirche der Billette trägt. Einer der umherspazirenden Offiziere erzählte mir, der Park, will sagen: die Cascaden, Brücken und der Baum- wuchs, habe wenig gelitten, die zahllosen Bomben und Kugeln wären meist in den Rasen und die Wege eingeschlagen, und sei man damit beschäftigt, wie ich auch sehen könnte, de» Park schnellmöglichst wieder in Stand zu setzen, damit er, wie es heiße, Sonntag dem Publikum wieder übergeben werden könne. Mehrere jen­seits der üppigen Gebüsche im Süden von uns aufsteigende kleine Rauchsäulen veranlaßten mich, zu fragen, was denn daselbst geschehe, ob in jener Richtung etwa noch brennende Ruinen wären. Der Offizier verneinte es und erbot sich, mit mir hinaus

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