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Gießener Anzeiger.
Erscheint täglich, mit Ausnahme Montags.
Expedition : Canzleiberg Ltt. B. Nr. 1.
Anzeige- und Amtsblatt für den Kreis Kielen.
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Nr. 87. Samstag den 15. April 1871.
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Brodpreife vom 15. bis 22. April 1871, nach eigener Erklärung der Bäcker
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Bekanntmachung.
Betreffend: Die Aufhebung der Uebergangsstelle zu Klein-Linden.
Mit Bezug auf §. 2 der Bekanntmachung vom 9. December 1841 in Nr. 39 des Großh. Regierungsblattes wird hierdurch in Folge höheren Auftrags zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die bisher für den Verkehr mit Wein und Obstwein bestandene Ueberqan'qsstelle zu Klein-Linden aufqeboben worden ist. 10 '
Gießen, den 14. April 1871. Großherzogliche Obereinnehmerei Gießen.
Schuft e r.
Politischer T h e i l.
manismuS. Diese Mannigfaltigkeit erkennt der UllramontanismuS für Deutschland an, weil die Tdatsacben hier stärker sind, als seln Wtlle: aber er erkennt sie nicht
Daß aber der kirchliche Romanismus entschlossen ist, auf diesem Princip zu beharren, hat er durch die Annahme und Verkündigung des UufehlbarkeitSdogmaS in herausfordernder Weise ausgesprochen. Die Erklärung der päpstlichen Unfehlbarkeit ist die Proklamation des kirchlichen Absolutismus, die Kriegserklärung des Romanismus gegen Alles, was außerhalb der römischen Kirche steht und zugleich gegen das höchste germanische Lebcnspnncip. Ein verfassungsmäßiger Widerstand der kirchlichen Aristocratie gegen die Willkür der Curie ist fortan unmöglich, oder vielmehr es gibt keine kirchliche Aristocratie mehr. Der EpiScopat ist durch das Unfehlbarkeitsdogma in ein kirchliches Präfectenthum umgewandelt worden, welches der Curie unbedingt, den Gesetzen des Staates grundsätzlich nur so weit gehorcht, als diese den Gesetzen Gottes, d. h. also gegenwärtig dem Willen der Curie entsprechen.
Gegen diesen Romanismus hat das im Reichstage vertretene deutsche Volk sich ausgesprochen, nicht gegen die katholische Kirche. Die Behauptung der katholischen Kirche, allein die Wahrheit zu besitzen, ist an sich durchaus kein Grund
Dingen durchaus von kirchlichen Rücksichten abhängig zu machen haben? Daß die katholische Parlti im Reichstage sich Fraktion des Centrums nennt, daß sie selbst Protestanten, wenn sie ihr Programm unterschreiben wollen, den Zutritt gestattet, ändert natürlich nicht das Mindeste an dem Wesen der Sache. Daß der Charakter der Partei ein entschieden kirchlicher ist, hat sich nicht nur während der Wahlbewegung gezeigt, sondern es ist auch durch die bisherigen Verhandlungen des Reichstags über allen Zweifel erhoben worden; und die Thatsache stebt unerschütterlich fest, daß diejenige Partei, welche die katholische Bevölkerung Deutsch- landS zu vertreten behauptet, die kirchlichen Unterschiede zur Grundlage der politischen Parteistellung zu mau :n und den kirchlichen Gegensatz auf das politische G:biet zu verpflanzen bestrebt ist. Das bloße Vorhandensein einer katholischen Reichstagspartei muß, vorausgesetzt daß diese Partei wirklich als Vertreterin der Gesammtheit der deutschen Katholiken sich betrachten kann, mit logischer Noth- wendigkeit einen politischen Gegensatz zwischen Katholiken und Akatholiken hervor- rufen. Ein solcher Gegensatz nun mag gerechtfertigt sein, wo, wie eS in Spamcn und im Kirchenstaate der Fall war und auch wohl zum Theil noch ist, die Anhänger des einen Bekenntnisses von denen des anderen unterdrückt werden: er ist' entschieden nicht gerechtfertigt, wo das Verhältniß zwischen den verschiedenen Kirchen und ihren Bekennern nach dem Grundsatz der Gleichberechtigung geordnet ist.
Zwischen Kathol ken und Protestanten kann also in Deutschland gar fein politischer Gegensatz bestehen, da beide überall gleiche Rechte genießen und auch von einer mit dieser Rechtsgleichheit im Widerspruch stehenden thatsächlichen Dc- dorzugung der Evangelischen und Beeinträchtigung der Katholischen sich nirgends auch nur die leisesten Spuren finden. Die Bekenntnisse begründen selbstverständlich eine kirchliche, aber schlechterdings keine politische Trennung.
Also nicht zwischen den Bekenntnissen an sich und ihren Anhängern bcsteht in Deutschland ein Gegensatz, sondern zwischen den Ansprüchen der katholischen Kirche, wie dieselben von den Mitgliedern der katholischen Partei aufgefaßt werden, und den Rechten des Staates.
Daß aber ein solcher Gegensatz besteht und bestehen kann, das hat seinen tieferen Grund darin, daß die römische Kirche die Gleichberechtigung der Con- fessionen, die Parität, in der That gor nicht anerkennt. Die römische Kirche hat noch jüngst die DeidammuNgSurtheile wider die Nichtkatholiken feierlich wiederholt, und wo sie die Macht dazu hat, verweigert sie den Akatholiken die Gleichberechtigung, ja selbst die Duldung. Das ist eine so notorische Thatsache, daß man kS unbegreiflich finden muß, wie Jemand nur daran denken kann, dieselbe bestreiten zu wollen.
Der politische Gegensatz, der in Deutschland zwischen Katholiken und Nichtkatholiken nicht besteht, wird somit von der römischen Kirche nicht nur im Princip festgeholtcn, sondern auch überall da thatsächlich zur Geltung gebracht, wo die äußeren Verhältnisse es gestatten, ihn zur Geltung zu bringen.
Somit steht also in letzter Instanz das romanische Princip, welches die Einheit, wie in staatlichen, so in kirchlichen Dingen fordert und zur Durchführung dieser Einheit überall, wo dies möglich ist, den Arm der weltlichen Obrigkeit in
^lOtttanidtlluS imb Germanismus. ^Anspruch nimmt, dem germanischen Princiv der geistigen Freiheit gegenüber. Ein-
Jn den lebhaften polnischen Kämpfen, die im deutschen R'ichStage icher förmigkeit in Staat und Kirche ist das LebenSprincip des Romanismus, freie kirchliche Fragen entbrannt sind, sind offenbar die Symptome auch eines tiefen, Gliederung, lebendige Mannigfaltigkeit in der Einheit ist das Princip des Ger- politischen Gegensatzes zu Tage getreten. Es handelt sich hier vor Allem um die maniSmuS. Diese Mannigfaltigkeit erkennt der UllramontanismuS für Deutschland
Frage, zwischen welchen Mächten denn dieser Gegensatz eigentlich besteht. Sind , . T..„ ,______ _______________
die Katholiken von den Protestanten Deutschlands wirk.ich durch eine so tiefe Mufoe», wo er den Staat und Vie G^Üschaft beherrscht, geschieden, daß erstere, um nur ihre Rechte und ihre Freiheit zu wahren, sich zu einer großen politischen Partei zu vereinigen und ihr Verhalten in politischen
zu einem politischen Gegensatz zwischen den Confesstonen; denn die Wahrheit ihrer Lehren zu behaupten ist eben das Recht einer jeden Kirchengemeinschaft; sie ist auch nicht der Grund zu einem Gegensatz zwischen der Kirche und dem Starte, der ja der Kirche in GlaubcnSsachen die weiteste Freiheit gestattet. Aber der Anspruch der Kirche, als internationale selbstständige Macht mit dem Staate zu verhandeln, die Gebote der römischen Curie über die Gesetze des Staates zu stellen, das unverhohlene Bestreben, die gewahrte Freiheit zur Erwerbung der Herrschaft zu benutzen, die Bemühungcn, die auswärtige Politik des Staates fremden Interessen dienstbar zu machen und Deutschland auf Bahnen zu locken, auf denen es schon einmal die Macht gesucht und das Verderben gefunden hat, alle diese Ansprüche und Bestrebungen begründen einen Gegensatz, den das deutsch': Volk in ernstem und entschlossenem Kampfe überwinden will und überwinden muß. In diesem Kampfe stehen aber nicht Protestanten wider Katholiken, sondern die Nation, Protestanten wie Katholiken, steht wider die ultramontane Partei, die Niemanden dadurch täuschen wird, daß sie sich Partei des Centrums nennt. Wenn in diesem Kampfe die katholische Kirche selbst bas romanische Princip überwindet, so wird sie vlle Ursache haben, bcr deutschen Nation dankbar zu sein.
AZ. Berlin, 12. April. Deutscher Reichstag. Die heutige 13. Plenarsitzung eröffnete Präsident Dr. Simson um 121/* Uhr mit kurzen geschäftlichen Mittheilungen. Die Plätze im Hanse sind nur mäßig, die Tribünen dagegen ziemlich stark besetzt, die Estrade des Bundesrathes fast leer. Der Vertreter des Karlsruher Wahlkreises, Prinz Wilhelm von Baden, ist in das HauS eingetreten und hat auf den Bänken der Conservativen Platz genommen.
Aus der Tagesordnung steht:
1) Antrag des Dr. Prosch (^Mecklenburg) : Der Reichstag wolle beschließen, den Reichskanzler zu ersuchen, dem Reichstage in seiner nächsten Session einen Gesetzentwurf vorzulegen, wonach die in den einzelnen Bundesstaaten vom Gewerbe im Umherziehen zu entrichtenden Abgaben, im Bereiche der Giltigkeit der norddeutschen Gewerbeordnung, nach einheitlicher Ordnung als Reichssteuern zu erheben sein würden. — Dr. Prosch befürwortet seinen Antrag, der tinerfritfl


