ist recht eigentlich eine Frieden-anleihe, und die große Betheiligung der Franzosen recht eigentlich die Sehnsucht, den Frieden zu genießen und anzuweuden und wieder im Lande unbehindert durch die Fremden schalten zu können."
Militär-Convention.
(Schluß.)
Schluß-Protokoll.
Bei der aw^ heutigen Tage stattgchabten Unterzeichnung der zwischen den Bevollmächtigten Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs von Hessen und bei Rhein rc. und Seiner Majestät des Deutschen Kaisers und Königs von Preußen abgeschlossenen Militär-Convention sind nachfolgende Zusatzbestimmungen vereinbart, beziehungsweise Erklärungen abgegeben worden:
Artikel 1.
Zu Artikel 4. Die Königlich Preußischen Bevollmächtigten erklärten, daß Seine Majestät der Kaiser das Allerhöchstdewselben von Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzoge übertragene Recht der Ernennung, Beförderung und Versetzung der Offiziere, Portepeefähnriche, Aerzte und Militärbeamten unter thunlichster Be- rücksichtigung der Wünsche des Allerhöchsten Contingentsherrn ausüben wollen. Insbesondere soll der Contingentscommandeur beauftragt werden, vor Einsendung der Terminsmäßigen Vorschläge und Gesuche an Seine Majestät den Kaiser, Sr. Königlichen Hoheit dem Contingentsherrn bezüglich der Offiziere rc.' sämmtlicher Waffen Vortrag zu erstatten und etwaige Bemerkungen Seiner Königlichen Hoheit der Großherzogs Seiner Majestät dem Kaiser zu melden.
Artikel 2.
Zu Artikel 9. Die Großherzoglich Hessischen Bevollmächtigten erklärten, daß Seine Königliche Hoheit der Großherzog von der Befugniß, Allerhöchstibre Adjutantur zu bestellen, dahin Gebrauch zu machen gedenken, baß dieselbe aus einem Generaladjutal-ten und zwei Flügeladjutanten besteht. Dabei wird für den Generatadjutanten der Rang eines Generallieutenants, für den einen Flügeladjutanten der Rang eines Regimentskommandeurs und für den andern derjenige eines Stabsoffiziers nicht überschritten werden. Die Adjutanten für die Prinzen des Großherzoglichen Hauses wollen Seine Königliche Hoheit aus den Offizieren bis zum Range de- Hauptmanns 1. Classe einschließlich wählen.
Artikel 3.
Zu Artikel 15. Es wurde verabredet, daß die Ausfertigung der Patente und Bestallungen für die in diesem Artikel erwähnten Militärpersonen jedesmal als unter dem im §. 9 des Gesetzes über die Erwerbung und den Verlust der Bundes- und Staatsangehörigkeit vom 1. Juni 1870 bezeichneten Vorbehalte erfolgt, angesehen werden soll.
Artikel 4.
Zu Artikel 16 waren die Bevollmächtigten »darüber einverstanden, daß in Betreff der von der preußischen Militärverwaltung zu übernehmenden Pensionen, ständigen Unterstützungen und Zuschüsse die bisherigen hessischen Normen in Geltung bleiben sollen.
Die Zahlung der Pensionen, die Gewährung einer PensionSquote an die Hinterbliebenen verstorbener Pensionäre, die Uebernahme von Arznei- und Beerdigungskosten findet nach den hierüber bestehenden Bestimmungen statt, sofern nicht die jeweils geltenden Reichs- oder preußischen Normen günstiger für die Berechtigten sind. Hinsichtlich der etatsmäßig an Veteranen aus den Kriegen bis zum Jahre 1815 bewilligten Pensionen finden die Bestimmungen wegen eventueller Aus- dehnung dieser Bewilligung auf etwa ferner eintretende Bedürftigkeitsfälle und wegen Erhöhung der Einzelpensionen bis zum Maximalbetrage von 20 fl. jährlich, beides innerhalb der für die erwähnten Veteranen ausgesetzten fixen Etatssumme von jährlich 6000 Gulden Anwendung.
Die zu Gnadenpensionen für Officiers-rc. Wittwen und Offiziers-rc. Töchter ein für allemal in dem Etat ausgesetzte Summe von 7450 Gulden jährlich wird auch ferner ihrer Bestimmung gemäß verwendet werden, und es wird die Bewilligung der Gnadeupensionen wie bisher durch Seine Königliche Hoheit den Großherzog erfolgen.
Die persönlichen und Rechtsverhältnisse der beim Inkrafttreten der Convention vorhandenen Pensionäre werden durch die Uebernahme von deren Pensionen auf die Reichskasse in keiner Weise geändert. Ueberhaupt dürfen wohlerworbene Rechte nicht verkürzt werden.
Seine Königliche Hoheit der Großherzoz wird wie bisher das Recht Haden, bei den vor dem Jnslebentreten der Convention vorhandenen Pensionären Beförderungen zu höherem Charakter oder Rang vorzunehmen.
Artikel 5.
Zu Artikel 16. Die Bevollmächtigten waren darüber einverstanden, daß die zur Abwicklung der Verwaltungsgeschäfte des Großherzoglichen ContiugentS nach dem 1. Januar 1872 erforderlichen sachlichen und persönlichen Ausgaben aus den etatsmäßigen Mitteln der preußischen Militärverwaltung zu bestreiten sind.
Artikel 6.
Zu Artikel 18. In Ansehung der Offiziers-Wittwen- und Waisenkaffe, sowie der UnteroffizierS-Wittwenkaffe stimmten die Bevollmächtigten darin überein, daß diese Institute in der Verwaltung der Großherzoglichen Regierung zu verbleiben haben, und daß es Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzoge zustehen wird, die hierzu etwa erforderlichen organisatorischen Bestimmungen zu treffen, durch welche indeß keine Erhöhung des Zuschusses aus dem Militäretat herbeigeführt werden darf.
, Militärbeamte, welche im Preußischen Dienste zu einer Stelle oder einem Gehalte gelangen, womit im Hessischen Dienste eine Erhöhung ihres militärischen Ranges verbunden gewesen wäre, sollen zum Vorrücken in die entsprechende Klaffe der L/ffiziers-WittMenkasse berechtigt sein, auch wenn ihnen diese Rangerhöhung nicht zu Theil wird.
1)26 Reichs zu beiden Justituten wird auf Grund einer all- »Bedarfsberechnung in den Militäretat ausgenommen, und es des m^'-n^"^^^""6srechnungen der Institute au den Rechnungshof
6,1 R-'ch- zur der D-ch-,rg- gelangen.
Artikel 7
“21- Bevollmächtigten waren darüber einverstanden, dass die aus dem ihr zu übcrlaffendtn Theil der auf Hessen eon R-ichsweg-n für Wiederherstellung Kriegsmaterials bestimmt werden wird, auch diejenigen Kosten zu bestreiten h / ie noch vor dem 1. Januar 1872 durch Wiederherstellung des Kriegsmaterials,
sowie durch Beschaffung fehlender Gegenstände und Einrichtungen zur ersten Ausstattung des Großherzoglichen ContingentS entstehen.
Artikel 8.
Zu Artikel 22. Die besonderen Bestimmungen über die persönlichen und Rechtsverhältnisse der Preußischen Garnison in Mainz finden auf denjenigen Theil des Hessischen ContingentS, welcher etwa nach Mainz verlegt wird, keine Anwendung.
Artikel 9.
Schließlich wurde noch Einverständniß darüber erzielt, daß die in dem Hessischen Einführungsgesetz zu dem Bundesgesetze, betreffend die Quartierleistung für die bewaffnete Macht während des FriedenSzustandeS vom 25. Juni 1868 getroffenen Bestimmungen über die Einreihung der füdhessischen Orte in die verschiedenen Servisklassen bis zu einer etwaigen anderweitigen Regelung im Wege der Reichs- gesetzgebung aufrecht erhalten bleiben.
Berlin, den 13. Juni 1871.
Karl Hofmann. Ludwig von Lyncker. Georg Rudolph Niepoth.
(L. 8.) (L. S.) (L. S.)
Kar! von KarczewSki. Robert von Puttkamer.
(L. 8.) (L. 8.)
Berlin, 3. Juli. Das leichte Unwohlsein des Kaisers bessert sich in erfreulicher Weise, so baß derselbe heute schon die militärischen Vorträge entgegennehmen konnte.
Mit dem gestrigen Tage ist die „Präsidentschaft" des Allgemeinen deutschen Arbeitervereins von Hrn. Dr. v. Schweitzer auf den verflossenen ReichStagSübge- ordneten Hasenclever übergegangen, welch'Letzterer mit „allen" (wie viel?) gegen 58 Stimmen gewählt wurde. Hr. y. Schweitzer zeigt dies den Mannen mit social- demokratischem Gruße an und fügt hinzu: „Ich kann dies nicht thun, ohne noch einmal den Mitgliedern zu erklären, wie sehr mich die vielen Zeichen des Vertrauens, welche mir noch in der letzten Zeit aus den Reihen der Partei zugegangen sind, insbesondere das ausdrückliche Dank- und Vertrauensvotum unser- ParteicongreffeS, der Generalversammlung des Allgemeinen deutschen Arbeitervereins, gefreut haben. Nichts würde mich mehr geschmerzt baden, als wenn ich im Augenblicke des Scheidens von der langjährigen Leitung hätte bemerken müssen, daß die Partei mit mir unzufrieden gewesen wäre; nichts freut mich wehr, als das Be- wußtsein, daß ich mir die Zufriedenheit der Partei errungen habe. Ich scheide von meinem Amte mit der Hoffnung, daß die Partei ihre Principientreue und ihre altbewährte Organisation beibehalten, ihre Thatkraft und Rührigkeit noch beibe- halten werde. Insbesondere wird mein Nachfolger im Amte, davon bin ich überzeugt, stark durch das Vertrauen der deutschen Arbeiter, jederzeit mit Kraft und Umsicht seinem schweren Posten Vorsteher;." — Der neue Präsident führt sich mit einer Anrede ein, welche den Abschied seines Vorgängers an Phrasen weit überbietet. ES heißt in derselben: „Wohl fühle ich-die Wucht der Verantwortlichkeit, welche auf meinen Schultern ruht, wohl weiß ich, daß das mir übertragene Amt ein sorgen- und mühevolles ist und daß es nicht an den gehässigsten Angriffen gegen mich fehlen wird, aber ich werde alle Mühe und alle Unbill mit Kraft und Ruhe ertragen, denn ich habe den guten Willen, das auf mich glsetzte Vertrauen zu rechtfertigen. Auf unserer Seite stehen die Wahrheit und das Recht; diesen die Bahn zu brechen, daß sie eindringen in die Herzen Aller, das ist unsere Herr- liche Aufgabe. Ihr kennt das Mittel hierzu, es liegt in der unablässigen Agita- Hon, die Erkenntniß der eigenen Klassenlage tn die Reihen der Arbeiter zu tragen. Und das geschieht durch die Verbreitung der gewaltigen Ideen unsers großen Meisters Ferdinand Lassalle. Wenngleich nun die Verwirklichung unser- Endzweckes, Befreiung der Arbeiterklasse von der Kapitalherrschaft, nicht in der allernächsten Zeit zu suchen ist, so haben doch die jüngsten Vorgänge in Paris gezeigt, daß wir am Vorabend dieser Befreiung stehen. Die Anzeichen sind da, die Sturmvögel fliegen!" — Laßt sie fliegen.
München, 3. Juli. König Ludwig hat den Kronprinzen von Preußen und den Generallieutenant v. Blumenthal zum Einzuge der Truppen eingelaven, welcher definitiv am 16. Juli stattfinden soll, und hat seinen Gästen Wohnungen in der Residenz zur Verfügung gestellt. Der Kronprinz von Preußen hat die Einladung angenommen.
Wien, 4. Juli. Aus zuverlässiger Quelle verlautet, daß auf Wunsch des deutschen Kaisers die beiderseitige Vertretung in die Hände von Botschaftern gelegt werde.
Versailles, 3. Juli. In der heutigen Sitzung der Nationalversammlung wurde der Bericht der Commission über den Gesetzentwurf verlesen, welcher den Deputirten die Annahme salarirter öffentlicher Aemter untersagt. Die Commission empfahl bie Annahme des Gesetzes. Es folgt- hierauf die Berathung des Gesetz- entwurfs, betreffend die Cautionspflichtigkeit Der Journale. Derselbe wurde lebhaft bekämpft. Bethmont gegenüber bestritt Picard, daß die CautionSpflicht ein Monopol schaffe. Ein solches habe in der vorhergegangenen willkürlichen Gestattung zum Erscheinen gelegen. Die letzten Ereignisse hätten die Nothwendigkeit bewiesen, der Presse Schranken aufzuerlegen. Die Debatte wird morgen fortgesetzt werden.
i Telegraphische Depeschen.
4- Berlin, 4. Juli. Die „Börsenzeitung" vernimmt, daß gestern 100 Mill. Thaler zum großen Theil in langstchtigen Wechseln von der französischen Regierung als Ratenzahlung auf die Kriegscontriburion abgeliefert wurden.
△ Paris, 3. Juli. General Ladmirault ist zum Gouverneur von Pan- ernannt. — Das jüdische Consistorium hat au- Anlaß der Ermordung des Erzbischofs ein? Beileidsadresse an den Notredame-Sprengel gesandt. Dieselbe ist von allen Rabbis und von Baron Rothschild unterzeichnet.
△ Paris, 3. Juli. Am Dienstag wird die Dritte Abteilung de- Kriegs- gerichts in Wirksamkeit treten. Zuerst sollen Assy, Rossel und Legere Vater und Sohn abgeurtheilt werden. Man glaubt, daß die Verhandlungen gegen jeden Der Angeklagten einen Tag in Anspruch nehmen wird.
△ Paris, 3. Juli. Aus Algier meldet der Telegraph das Gelingen Der Expedititon zum Zweck Der Verproviantirung des Fort National. Dem General Lallemand haben sich am 21. Juni vierzehn Stämme unterworfen. Die Verstärkungen, welche au- Toulon erwartet werden, sollen Den noch nicht unterworfenen Theil Kabyliens besetzen, Der, wie man hofft, keinen weiteren Wiederstand mehr leisten wird.
. ™si» 8«*1' !j,ü
*55*
' 101
wt. SSt»«1®“ ’* papienente 4
taeril. Bona« M ' 10041
' * 18851
* 8 18871
jjijier, neaest. Wq
Adkib
fonkf. Bank 1373/< innkf. Vereins-Kasse Tqrmst Bankact. 360 Fen Bankactien 743 dizien
V
Holz- und 1 > Waldungen
2850) Es wer!
Mon iWheimer Teich ii Gras aus dem D
MiinWcten Blüh' ‘ kaulc.Httgkopf, Me
JParteien Meder-L ii btr Theilwiese bei nWW und Schnei
Juchen Eichen Zicken Aspen Riefern
2
1(
4c
1!
51
Juchen iichen Licken Aspen feiern
■Hol j„ 10. Iw??<
I
Zusammenkunft M an her Schad.
"dm Diftriclen Buc Scheid
$ Meigeruni
11111 Lan!" ittfier Ä und en
HfanÄ ötrfl
. <it >st am '
. Zusammenkunft"
-öa das in den J und Annes »eit
^berg, den


