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Gießener Anzeiger.

Erscheint täglich, mit Aus nähme Montags.

Expedition: Canzletberg Lit. B. Nr. 1.

Anzeige- und Amtsblatt für den Kreis Kießen.

Rr. 2041.

Sonntag den 3. September

1871.

Bestellungen auf den Gießener Anzeiger bei allen Post-Expeditionen un^ den Land-Postboten entgegen genommen.

Abonnenten, welche den Anzeiger bei der Erpedition abholen lassen, erhalten denselben für den Monat September zu 20 kr.

Amtlicher T heil.

L e k a n n t m a ch u n q.

Bete. : Wahl der Mitglieder des Vorstandes der israel» Religions-Gemeinde Gießen.

Bei der am 1. September 1871 vorgenommenen Wahl sind zu Mitgliedern des Borstandes der israel. Rrligions-Gemeinde Gießen gewählt worden:

Meier Hornberger mit 39 Stimmen,

Aron Stern 34 v

Simon Flörsheim 32 ,

Es wird dies mit dem Anfügen öffentlich bekannt gemacht, daß während drei Tagen, nämlich den 4., den 5. und den 6. d. Mts., das Wahlprotokoll mit allen Anlagen auf dem Bureau des ersten Borstehers offengelegt sein wild und daß während der unerstrecklichen Frist dieser drei Tage jeder Stimmberechtigte, sowie jeder Gewählte von dein Wahlprotokoll und dessen Anlagen Einsicht nehmen und auch Einwendungen gegen die Wahl oder gegen die Gewählten, beziehungsweise auch Ablehnung der Wahl, bei Vermeidung des Aus­schlusses bei Großherzoglichem Kreisamt Gießen vorbringen kann.

Gießen, den 1. September 1871. Der Regierungs-Commifsär:

K e k u l s.

P o l i t i f ch e r T h - i l.

2. September.

Die Zolllinie zwischen dem deutschen Neichslande und dem übrigen Deutsch­land ist gefallen, am 1. September wird eine neue Zolllinie zwischen Elsaß- Lothringen und Frankreich errichtet. Von allen Veränderungen, welche sich im Staatenleben vollziehen, sind diejenigen auf wirthschaftlichem Gebiete die wichtig- ßen, und darum ist das heute an der äußersten Westgrenze des deutschen Reiches stch vollziehende Ereigniß mit hoher Freude zu begrüßen. Die Bewohner der neuen Provinzen des Reiches werden sehr bald erkennen, daß sie mit der politi­schen Neugestaltung, welche sich in den letzten Monaten vollzog, auch eine ma- terielle Umgestaltung vorzunehmen haben, und daß sie fortan den Schwerpunkt in wirthschaftlichen Fragen nicht mehr jenseits der Maas, sondern auf deutschem Boden suchen müssen. Und wenn die Elsaß-Lothringer diese Wahrheit erst er- lannt haben, wenn sie erst in materiellen Dingen wieder Deutsche geworden sind, dann werden sie auch in politischer Beziehung bald wieder echte Söhne des an- gestammten Vaterlandes werden, wie ehedem.

f Nach Ausbildung der in den nächsten Wochen in die Armee einzustellen den Rekruten werden die Regimenter der norddeutschen Kleinstaaten, welche im Jahre 1867 nach den Bestimmungen der norddeutschen Kricgsvcrfassung ihre For­mation erhielten, aus den Mannschaften der ersten sieben Jahrgänge vollständig auf die vorgeschriebene Kriegsstärke gebracht worden sein, so daß bet künftigen Mobilmachungen also nicht mehr wie bisher ein Zurückgreifen auf die älteren Landwehrjahrgänge nothwendig ist. Nicht so günstig stellt sich das Verhältniß der süddeutschen (Kontingente, hier wird ein solches Resultat frühestens in drei Jahren erreicht werden, denn nur in Württemberg muß die Neuformation ver­tragsmäßig in drei Jahren vollendet sein. Die deutsche ReichSarmee wird alsdann, ausschließlich der 9 Regimenter des preußischen GardccorpS, 142 Infanterie Regimenter zählen; davon gehören an die Regimenter Nr. 1 bis 96 der preußisch- norddeutschen Armee, für die Regimenter Nr. 97 bis 99 wird für den nächsten Landtag eine Vorlage erwartet, nach welcher dieselben ebenfalls den neuen preu­ßischen Provinzen zu entnehmen sind, die Regimenter Nr. 100 bis 108 der fach- si chen Armee, diejenigen Nr. 109 bis 114 wiederum der preußischen Armee, (die ehemals badische Division), Nr. 115 bis 118 der hessischen Division, Nr. 119 bis 126 dem württembergischen Armeecorps. Die 16 bayerischen Regimenter

1 führen bekanntlich zur Zeit noch feine fortlaufenden Nummern, denn die bayerische ' Regierung sträubt sich hartnäckig, durch ein solches äußeres Zeichen die Zugehörig-

kett des bayerischen Heeres zur deutschen Reichsarmee zu dokumentiren.

Franksurt, 1. September. Wie wir vernehmen, ist es der Polizei gelungen, feine Falschmunzrrbande, welche stch mit dem Anfertigen von badischem Papiergeld, namentlich Zehn-Guldenscheinen, beschäftigte, auSzuheben und die Tbeilhabcr sammt Platten und Steine hinter Schloß und Riegel zu bringen. Die Falsifikate sollen mit eintm Fl- und einer Geschicklichkeit gefertigt sein, daß st- nur höchst schwer von den echten Scheinen zu unterscheiden seien.

Paris, 31. August. Heber den wahrscheinlichen Verlauf der heutigen Sitzung L* find die Ansichten sehr verschieden, doch sind die Meisten überzeugt, daß der Am k trag Vitet mit großer Majorität angenommen werden wird, da demselben nur die äußerste Linke und die äußerste Rechte entgegen sind. Von gewisser Seite flieht man sich, jedoch vorausstchtlich erfolglos, viele Mühe, die Linke zu bewegen, thr

Mandat niederzulegen. Briefen aus Versailles zufolge beabsichtigte die Majorität fr ^eswegs von der ihr 'zuerkannten constituirendrn Gewalt Gebrauch zu machen, um die Monarchie zu proklamiren oder in anderer Werse das Uebereinkommcn von Bordeaux zu verletzen.

Paris, 1. September. Briefe aus Dersaiffes constatiren, daß das gestrige Votum der Kammer mit allgemeiner Befriedigung in den Departements ausge­nommen wurde, und daß man hofft, es werde hierdurch ein allgemeiner Aufschwung Der Geschäfte erzielt werden. ThierS hat Beglückwünschungs-Telegramme von allen Regierungen erhalten. Man glaubt, die Verhandlungen mit dem Grafen Arnim bezüglich der Räumung der Departements um Paris werde durch das Votum der Versammlung erleichtert. Die Nachricht, daß ThierS heute eine Bot­schaft an die Nationalversammlung richten wird, in welcher er seinen Dank aus- spricht, wird bestätigt. DaS Gerücht von Veränderungen im Ministerium wird dementirt. Larcy hat feine Demission zurückgezogen. Die Ferien der National­versammlung werden wahrscheinlich gegen den 15. d. beginnen.

Erlaß des bayerischen Cultnsministeriums an den Erzbischof von München.

München, 29. Aug. Das kgl. Staatsministerium des Innern für Kirchen- und Schutangelegenheiten hat an den Hrn. Erzbischof von München einen Erlaß gerichtet, dessen Wortlaut ich Ihnen nachstehend mitzutheilen in der Lage bin: Hochwohlgeborner Hochwürdigster Herr Erzbischof!

Den Hirtenbrief, welcher unter dem 14. April d. I. bezüglich der ConcilS- beschlüffe vom 18. Juli 1870 an den gejammten ehrwürdigen Klerus und an alle Gläubigen des ErzbiSthumS München Freysing ergangen ist, haben Ew. Excellenz mit Vorstellung vom 15. desstben Monats auch Sr. Maj. dem König, unferm allergnädigsten Herrn, unterbreitet. Se. Maj. haben beide Aktenstücke dem Unter­zeichneten mit dem Befehle zu Überweisen geruht, die Vorstellung Ew. Exc. zu beantworten.

Nachdem nunmehr unter den sämmtlichen Mitgliedern der Staatsregierung volle Hebcreinstimmung bezüglich der Haltung besteht, welche gegenüber den neuesten Vorgängen in der katholischen Kirche einzunehmen ist, gibt sich im Vollzüge dieses allerdöchsten Befehls der ganz ergebenst Unterzeichnete die Ehre in nachfolgendem oie Anschauungen darzulegen, von welchen die bayerische Staatsregierung ausgchen zu müssen glaubt, so off sie über eine Angelegenheit sich schlüssig zu machen be­rufen ist, welche mit den erwähnten Concilsbeschlüssen zusammenhängt.

In Der an Se. Maj. Den König gerichteten Vorstellung vom 15. April bezeichnen Ew. Exc. als Z>el Der Opposition, welche sich in München gegen Die Beschlüsse des vatikanischen Eoncils vom 18. Juli 1870 erhoben hat: offene Empörung gegen Die Kirche und Leugnung ihres göttlichen Lehramtes, Massenab- fall von Der katholischen Kirche und offene Verfolgung derselben.

Ew. Exc. richten an Se. Maj. die Bitte: wie bisher, so auch in diesen Tagen Der Gefahr als oberster Schutz- und Schirmherr der katholischen Kirche sich zu erweisen, und nicht zuzug-ben, daß die Existenz Der Kirche in Bayern ge­fährdet oder daß ihre verfassungsmäßigen Rechte beeinträchtigt werden; auch fügen Dieselben bei: eine Beeinträchtigung der Rechte der Kirche könne nicht stattfinden ohne daß zugleich Die ganze staatliche Ordnung in Frage gestellt werde.