Ausgabe 
3.1.1871
 
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Gießener Alyeiger

Anzeige- und Amtsßlalt für den Areis Hieben.

1871.

Dienstag den 3. Januar

Nr. 2.

zu liefern.

Die «Redaction.

Preis vierteljährig 1 fl. 12 kr. mit Bringerlohn. Durch die Post bezogen vierteljährig 1 fl. 27 kr.

Erscheint täglich, mit Aus­nahme MontagS.

Expedition: Canzletberz Lit. B. Nr. 1.

Einladung )»m Alwnnemenl

auf den

Derselbe erscheint täglich, mit Ausnahme Montags, und beträgt der Abonnementspreis in der Stadt Gießen vierteljährlich 1 * Den ftüheriq"/A^n"nte^in^d" Stadt Gießen werden wir, wenn vorher keine ausdrückliche Abbestellung erfolgt, das Blatt auch

im I Quartal 1854, iufent>cn und den Abonnemcntsbetrag wie früher durch Quittung erheben lassen.

DiejeniqenlWWden Anzeiger Abends bei der Expedition abholen lassen, erhalten denselben zu 1 fl. pro Quartal.

Für alle außerhalb Gießen wohnenden Abonnenten beträgt der vierteljährige Abonncmentspreis 1 fl. 27 kr. incl.

'«.selben können nur bei der Post oder den Landpostboten abonniren. Danut wlr nun in den Stand gesetzt lind, die Auflage des R aues bestimmen " können, ersuchen wir Alle, welche auf den Gießener Anzeiger noch abonniren wollen, dies sofort ,etzt bei der ihnen zunächst gelegenen Postanstalt oder den Landpostboten zu thun, da wir uns sonst nicht verbindlich machen können, vollständige t.remplare

B e k a ii n t in a ch n n g.

Betreffend: Anmeldung und Prüfung der einjährig Freiwilligen.

Dieieniaen Militarvflichliaen. welche als einjähria Freiwillige dienen wollen und im Grotzherzogthum Hessen nach ^20 der Militär'Ersatz-Jnstruction für denNord- deuischen Bund vom2K. "März "?868 (Regierungsblatt Nr. 21) gestellungspflichtig sind, Haden ihre Anmeldung schriftlich, unter B-iU-ks,ch,'gung der SS- 1«, 149, 151, 152 153, 154 und 155 der erwähnten Militär - Ersatz - Instruction bis zum , A < a

' ' 1 Februar nächsten Jahres .

»ei der unterzeichneten Commiision -inzureich-n, falls sie sich der im März k I. staitsindenden Prüfung zu unterziehen beabsicht.gen.

Der Meldung sind beizulegen: ~ rr, .

a) ein Geburtszeugmß (Taufschein),

b) eine beglaubigte Einwilligung des Vaters oder des Vormundes, welches für Zöglinge von höhere^^ und höheren Bürgerschulen) von dem Director, beziehungsweise Rector der betreffenden

Vehranstal^üraUeübrigenjungenltkuteaber^voN erb^ ei 0° YttAJ1 cf c I bf n in den geeigneten Fällen in b-kl°ubigt-rAbschri,t -inzurcichcw

Bei Nichtbeobachtung der bestehenden Vorschriften, oder Einreichung des Gesuchs nach dem augegebencn Termine, kann die Zulassung zu der nächsten Prüfung nicht ftQtt^"n.flenj roe[c6c ouf bic cr0anflcnc Meldung den Berechtigungsschein nicht zugeschickt erhalten, haben demnächst zur Prüfung zu erscheinen, da eine specielle Ein­ladung hierzu nicht erfolgt^ $mnin b(r gjrüfun0, sowie das Local, worin dieselbe vorgcnommen wird, kann erst später bekannt gemacht werden.

Tie unlerreiämete Eommissio» macht außerdem auf folgende Bestimmungen ausdrücklich aufmerksam. , r . , r*. v a na

Die Berechtigung zum einjährig freiwilligen Militärdienst darf nicht vor dem vollendeten 17. Lebensjahre und muß bei Verlust des Anrechts spätestens bis zum 1 stphmnr hes Kalcnberiabres nachgesucht werden, in welchem das 20. Lebensjahr vollende! wird.

$ Mit her Anmeldung um Zulassung zum einjährigen Militärdienst ist die Aufgabe des Rechts, an der Loosung Theil zu nehmen, verbunden.

Ausnahmsweise kann derduräi die versäumte rechtzeitige Anmeldung verloren gegangene Anspruch durch Resolution der Eilatzbchordeiil drttter Ä^n?be?^aeblieben lieben werden wenn der betheiligte Mili'.ärpflichtige noch nicht an einer Loosung Theil xu nehmen verpflichtet war, oder vermöge seiner Loos 'brummer disponibel geblieben ist.^ In letzterem Falle darf diese Vergünstigung indeß nur dann eintreten, wenn der desfallsige Antrag vor der zweiten Aushebung, bet welcher der betheiligte J. pflichtige A^oncurr^ der durch versäumte rechtzeitige Meldung verloren gegangenen Berücksichtigung sind an die zuständige Kreis - Ersatz - Eom-

Mission auf ben Anfang des Kreis Ersatz Geschäfts im Januar nächsten Jahrs ist zugleich weiter angeordnet worden, daß

rechtigung rum einjährig freiwilligen Militärdienst nachsuchen wollen, diese Absicht, unbeschadet der Verpflichtung zur Anbringung der betreffenden Gesuche bei den Prü­fungs-Commissionen, bei Gelegenheit des Kreis - Ersatz - Geschäfts zu erklären haben.

^Dannstad?,^ bVn^eccmbef1 1870.1 Großherzogliche^ Prüfungs - Commission^ür Einjährig Freiwillige.

Politischer Theil.

2. Januar.

Das Generalvostamt hatte bekanntlich vor Ausbruch des Krieges eine Eon- ferenz zur Berathung der Organisation der Postanstalten und Reorganisation der Personalverdältniffe der Beamten der Postverwaltung angescht, welche aus Anlaß der unruhigen Zeit nicht abgehalten wurde. Jetzt sind die Einberufungen an mehrere Oberpostdirectionen in den Provinzen erfolgt und soll die Postconferenz am 7. Januar im Gebäude des Bundeskanzleramtes in Berlin stattfinden.

Zur Verhandlung des Prozesses wider Güterbock und Genossen ist, wie Berliner Blätter melden, auf den 3. Januar dieses Jahres Termin vor dem Staats- gerichtShofe anberaumt worden.

Herr G. Fr. Kolb hat in der jüngsten Zeit ausgerechnet, daß für Bayern nach Annahme der Versailler Verträge eine Steuererhohung von nicht weniger als 146 Procent in Aussicht st,he. Ein Artikel derAllgemeinen Zritung" erklärt die Kolb'sche Berechnung als unhaltbar und gelangt zu dem Ergebniß, daß höch­stens ein Steuerzuschlag von 30 bi« 36 Procent nöthig werde, vorausgesetzt, daß der entstehende Mehrbedarf nothwendig im Wege einer Erhöhung der direkten Steuern zu decken sei, eine Voraussetzung, welche nicht zutreffe, da die Möglich­keit einer Ermäßigung der Matricularbciträge durch Ersparungen oder anderweitige Einnahmsq lellen im Bundeshaushalt wohl angenommen werden dürfe.

Eine Note, welche im officiellen Pariser Journal vom 20. December erschien und die man Jule« Favre zuschreibt, lautet:

Mehrere Journale werfen der Regierung vor, eine unentschlossene Politik zu verfolgen und die Vertheidigung durch ihr Zögern zu compromittiren. Sie klagen dieselbe auch an, da- Publikum über ihre Hossnungen und Action-mittel nicht fortwährend auf dem Laufenden zu erhalten und zuweilen die ihr zugehenden Depeschen für sich zu bewahren. Die Regierung macht nicht den Anspruch, immer das zu thun, was von jedem Derjenigen, die das Richt und die Pflicht haben, ihre Handlungen zu überwachen, für da- Beste gehalten wird. Wenn man dieses Ideal verwirklichen wollte, so würde man genöthigt fein, zugleich mehrere sich widersprechende Dinge zu thun. Worauf ihre Bemühungen gerichtet, ist, die schwere Aufgabe, welche auf ihr lastet, ohne Hintergedanken zu lösen, und in diesem Punkte ist ihr Programm einfach: die fremde Invasion bekämpfen, bi- sie durch die Gewalt oder durch eine ehrenhafte Abmachung zurückgcwiesen ist. Diese- von ihr in den ersten Tagen ausgestellte Programm hat nicht aufgehört und wird nicht aushören, das ihrige zu sein. Würde Pari« allein widerstehen, so würde die Pflicht diese- Programm ihr fortwährend aufcrlegen. Aber, Gott sei Dank, ungeachtet ihrer verschiedenen Nnglück-sälle vereinigt sich die Anstrengung der Provinz mit der unseren und tritt täglich mehr hervor. Dort hat die Republik auf den Ruinen de- Kaiserreiche- improvistrte Armeen hervorgerufen, welche sich durch ihren Heroismus kräftigen. In der schmerzlichen Lage, in welcher wir uns befinden, können wir selber die glorreiche Geschichte ihrer täglichen Kämpfe nicht auf dem Terrain verfolgen. Die Nnvollständigkeit unserer Verbindungen gestattet uns nur,