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reiträge pro 1869. Dasselbe wird nach kurzer Debatte zwischen den Abgg. Dr. Vawmacher, Frhr. v. Hoverbeck und dem Bundescommissar Geh. Rath Dr. Michaelis ast einstimmig genehmigt.

2) Zweite Lesung des Gesetzes über die Verbindlichkeit zum Schadenersatz ür die bei dem Betriebe von Eisenbahnen, Bergwerken re. herbeigesührten Tödtungen md Körperverletzungen. Zu demselben sind nicht weniger als 50 Amendements ingegangen. Die Debatte wird zunächst über die §§. 1 und 2 eröffnet, welche lach der Regierungsvorlage lauten:§. 1. Wenn bei dem Betriebe einer Eisen- ahn ein Mensch getödtet oder körperlich verletzt wird, so hastet der Betriebs­

allgemeine Landrecht adoptire die erstere Bezeichnung. Behalte man aber diese bei, so sei der von ihm beantragte Zusatz unumgänglich nothwendig.

Dr. Schwarze (Dresden) gegen das Amendement Schulze. Mit dem Ent­würfe betrete man ein ganz neues Gebiet der Gesetzgebung, auf welchem man überall mit der bestehenden Particulargesetzgebung collidire; umsomehr müsse man sich auf das Allernothwendigste beschränken, sich jedenfalls davor hüten, eine Aus- nahmsgesetzgebung für die Arbeiter zu schaffen. Den Ausdruckunabwendbarer äußerer Zufall" , den der Lasker'sche Antrag in das Gesetz hineinbringen will, bitte er zu Gunsten der Beibehaltung derhöhern Gewalt" abzulehnen, um die Konformität mit dem Handelsgesetzbuch in dieser Beziehung aufrecht zu erhalten.

Schulze (Berlin) befürwortet seinen Abänderungsvorschlag. Allerdings würde nach Annahme seines Antrags das Gesetz den Fabrik- und Bergwerks­arbeitern sehr zu Gute kommen, aber deshalb dürfe man es doch noch nicht ein AusnahmSgesetz für die Arbeiter nennen. Anderseits werde Niemand in Abrede stellen, daß Bergwerk«- und Fabrikbesitzer in gleichem Maße wie Eisenbahn-Unter­nehmer für alle bei ihrem Geschäftsbetriebe vorkommenden Beschädigungen ver­antwortlich sind, so lange sie nicht die Unabwendbarkeit derselben nachweisen können; dieser Grundsatz müsse dem Gesetze als Basis gegeben werden, wie es ja im allgemeinen Leben überall feststehender Grundsatz sei, daß Jeder das Risiko seines Unternehmens trage. Im andern Falle werde ein Beschädigter schwerlich jemals zu seinem Rechte kommen.

Bundescommissar Geh. Rath Achenbach. Die verbündeten Regierungen sind von der Ansicht ausgegangen, daß mit dem gegenwärtigen Gesetz kein Rückschritt in dem bestehenden Rechte gemacht werden darf, deshalb nehmen sie in den §. 1 das Princip des preußischen Eisenbahngesetz-s auf. Die Vorlage geht über die einschlägigen englischen Gesetze hinaus, welches den Unternehmer nur subsivorisch verpflichtet, ja sie schärft sogar noch die in dem bestehenden französischen Recht niedergelegten Grundsätze um ein Bedeutendes und geht weiter wie irgend eines der europäischen Gesetze. Der Antrag Schulze legt jedoch den Bergwerken k. geradezu une Unmöglichkeit auf, er verschließt diesen Industrien die Konkurrenz mit dem Auslande, weil der Unternehmer die Summe der etwaigen Haftung auf bas Product legen muß. Dir nächste Folge seiner Annahme würde sein, daß der Weikseigcuthümer sofort alle verheiratheten Arbeiter entläßt, weil deren Kinder seine Haftpflicht bedeutend vergrößern, es würde ein gezwungenes Cölibat unter den Arbeitern Platz greifen. Redner bittet zum Schluß, der Regierungsvorlage zuzustimmen.

Bundesbevollmächtigtcr Geh. Ober-Justizrath Dr. Falk vervollständigt die generellen Argumente des Vorredners durch juristische Momente und empfiehlt ebenfalls die Regierungsvorlage, welche in vieler Beziehung viel präciser wie die i angebrachten Amendements abgefaßt fei.

v. Unruh (Magdeburg). Er habe hier zuerst den Gedanken angeregt, die 1 Vortheile, welche das Gesetz für die Arbeiter an den Eisenbahnen statuirt, auch denen in Bergwerken und Fabriken zuzuwenden; jetzt sehe er wohl ein, daß diese Wünsche zur Zeit nicht zu erreichen sind, ohne eine zu große Entlastung der Eisen­bahnen oder übermäßige Belastung der übrigen Industrien. DerBetrieb" einer Eisenbahn sei ein schwer definirbarer Begriff, über den selbst die Fachmänner nicht ganz einig sind; er beantrage deshalb, stattBetrieb" zu setzenbei Be- i förderung auf Eisenbahnen".

Dr. Braun gegen alle Amendements. Trotz seiner großen Tragweite ge­nüge der Antrag Schulze nicht, denn als Theil eines Specialgesetzes gehe er zu weit, als definitver Ersatz für das fehlende Obligationenrecht nicht weit genug. Die Vorlage erschöpfe die Materie vollständig, um die cs sich hier handelt, ober sie beschränke sich auch auf dieselbe.

v. Schöning (Pyritz). Das vorliegende statistische Material sei so unvoll­ständig, daß er sich nicht entschließen könne, dem Gesetze die vom Abg. Schulze gewünschte Tragweite zu geben.

Ruffel (Oldenburg) erklärt sich für die Regierungsvorlage, weil nach den Auslassungen der Bundescommissare das Gesetz mit dem Antrag Schulze nicht perfect zu werden scheine.

Damit ist die Debatte geschlossen, und nachdem Lasker und v. Unruh ihre Amendements zurückgezogen, werden der Antrag Schulze und alle übrigen Amen, dements mit großer Majorität abgelehnt und §. 1 der Regierungsvorlage an­genommen.

Um 3y4 Uhr vertagt sich das Haus bis morgen Vormittag um lO1/3 Uhr.

München, 25. April. DemFränkischen Kurier" wird aus Berlin ge­schrieben : Das Verhalten der baierischen Minister als Reichsbevollmächtigt? zu der vom Abgeordneten Schels der baierischen Regierung ertheilten Rüge in Be­zug auf d.e WahlkreiSeintheilung vom November 1869 hat höchst überrascht. Als Herr Schels bei der Discussion über die Hörmann'sche Wahl der baierischen Regierung die gröbsten Vorwürfe über die von ihr beliebteWahlgeometrie" machte und alle Welt ein Wort der Entgegnung erwartete, da schwiegen die Herren v. Pfretzschner und v. Schlör. Der functionirende Premier v. Lutz hatte sich schon vorher davon gemacht. Man will eben mit der schwarzen Rotte in gutem Einvernehmen bleiben; denn man bedarf ihrer ja wieder zur Herbstzeit im Landtag. So werden die Ohrfeigen ruhig eingesteckt, die der Unbedeutendsten einer im ganzen Reichstage dem baierischen Gesammtministerium im Angesichte des deutschen Parlaments zu geben sich erdreistete

München, 27. April. Professor Huber wiederlegt in einem offenen Schrei­ben an den Erzbischof von München-Freysing dessen Entgegnungsschreiben vom 18. v., indem er zugleich Punct für Panct die Inkonsequenzen des Erzbischofs bezüglich der Unfehlbarkeitsfrage darlegt. Das Schreiben schließt mit folgenden Worten:Kann ich angesichts solcher Widersprüche einen Glauben an die Festig­keit und Zuversicht Ihrer dogmatischen Ueberzeugung gewinnen? Muß nicht Jever, der diese schreienden Widersprüche kennen lernt, an Ihrer theologischen Einsicht oder an Ihrer oberhirtlichen Aufrichtigkeit verzweifeln? Drängt sich hier nicht Jedem unwillkürlich die Befürchtung aus, daß ein namenlos frevelhaftes Spiel mit dem religiösen Gewissen der Gläubigen getrieben wird? Wahrhaftig, Sie, der Sie Censuren über die Männer verhängten, welche die alte Lehre der Kirche kennen und für dieselbe muthig Zeugniß geben, hätten besser an Sich selbst Censur geübt und die hohe Würde ntedergelegt, welche Sie in dieser ernsten Zeit nicht zu Ihrem eigenen und auch nicht zum Heil Ihrer Diöcesanen bekleiden. Im Uebrigen verzichte ich auf jede weitere Satisfaktion von Ihrer Seite."

London, 25. April. In unserer Hauptstadt spielte sich gestern Nachmittag ein Schauspiel ab, welches an die alte Sage vom Mummelsee erinnerte. Still und geheimnißvoll breitet sich die Fläche in dem entlegenen Gebirgskessel aus;

internehmer für den dadurch entstandenen Schaden, sofern er nicht beweist, daß er Unfall durch höhere Gewalt oder durch eigenes Verschulden des Getödteten j der Verletzten verursacht ist. §. 2. Wer ein Bergwerk, einen Steinbruch, n ine Gräberei (Grube) oder eine Fabrik betreibt, haftet, wenn ein Bevollmäch- -:i igter oder ein Repräsentant oder eine zur Leitung oder Beaufsichtigung des Be- j ciebes oder der Arbeiter angenommene Person durch ein Verschulden in Aus- f Ihrung der Dienstoerrichtungen den Tod oder die Körperverletzung eines Menschen

erbeigeführt hat, für den Schaden." Die wichtigsten der zu §. 1 gestellten lmendements sind folgende:

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letzte, in welcher der Grundsatz der Nichtintervention von unserer Politik würde verlassen werden.

Wir erfahren übrigens von unterrichteter Seite, daß Seine Majestät der Kaiser sich allerdings sehr ungünstig über die hinterlistige Art und Weise ousge- sprachen hat, in welcher sich die italienische Regierung in den Besitz Roms setzte, jedoch weder eine diplomatische noch gar eine militärische Action zur Wiederherstellung der weltlichen Macht des Papstes in Aussicht stellte, sondern ganz allgemein von Schrit­ten sprach, welchezur Sicherung der päpstlichen Unabhängigkeit" in Gemeinschaft mit Den übrigen Mächten unternommen werden sollten. > Der Kaiser hat weder die Nothwendigkeit der weltlichen Gewalt des PapflthumS, noch eine Wiederher­stellung desselben in irgend welcher Weise betont.

* Der schweizer BundeSrath hat den Wunsch ausgesprochen, daß den im Auslande sich aufhaltenden Schweizern auf ihren Antrag der deutsche Konsular- schütz erthcilt werden möge, und unsere Konsuln sind ermächtigt worden, denjenigen Schweizern, welche Den deutschen Konsularschutz nachsuchen, solchen zu gewähren, und zwar auch dann, wenn Die betreffenden Personen bisher unter anderem Schutze gestanden haben. Die spröde Helvetia flüchtet sich also plötzlich unter den Schirm Bismarcks, und dieser nimmt sich auch mit seiner gewohnten Galanterie ihrer an, obwohl die Holde erst vor Kurzem bei demZüriputsch" bewiesen hat, daß sie für ihren Kousin im Norden keine allzu große Zärtlichkeit hegt. Jndeß, wer weiß! Was sich neckt, das liebt sich, und vielleicht steht das Herz der Aelplerin für uns in helleren Flammen, als wir glauben. Wenn wir, bei unserer Nicht- intervcntionspolitik beharrend, nach wie vor zurückhaltend gegen sie sind, so thut sie vielleicht noch gar freiwillig, wozu sie bis jetzt von uns gezwungen zu werden fürchtete: sie kommt und macht uns in aller Form eine Liebeserklärung und bittet, in Zukunft an unserer Hand durchs Leben gehen zu dürfen, Eine solche Liaison würde für beide Theile gleich angenehm fein. Wir brauchten uns nicht zu schämen, mit der Schweiz am Arm in Dem europäischen Kontert zu erscheinen, und umge­kehrt könnte Diese auf ihren ritterlichen Beschützer stolz sein, um dessen Gunst heute schon die kokettesten Nationen buhlen, und dessen Namen von Pol zu Pol nicht nur mit Achtung, sondern mit Bewunderung genannt wird.

* Wie Der Telegraph aus England meldet, erklärte Dort Der Schatzkanzler in Der Sitzung vom 27. v. M., Daß Die Regierung Die Vorlage über Die neuen Steuern unD Steuererhöhungen zurückziehe. Zur Deckung Des Deficits, welches Das Diesjährige englische BuDget aufweist, will die Regierung eine neue Vorlage betreffs Erhöhung der Einkommensteuer um 2 d. pro L. einbringen. Die englische Regierung hat also vor Der allgemeinen Opposition, welche ihre neuen Steuer» projecte fanden, zum Rückzug blasen müssen. Der Sturm begann mit Der Demon- stration gegen Die Zündhölzchensteuer, wobei man es versuchte, Dem Parlament eine Petition en mässe einzureichen. Die Regierung ließ Die Polizei einschreiten und die Ueberreichung Der Petition mit Gewalt zu hindern, was ihr auch gelang. Sie merkte ober, Daß sie sich an Diesen ZünDhölzchen Die Finger verbrannt hatte und verzichtete schon am nächsten Tage, am 25. v. M., auf Die betreffende Vor­lage. Dieses Nachgeben von Seiten Der Regierung kann nur dazu Dienen, ihre Gegner zu ermuthigen, unD wenn nicht alle Anzeichen trügen, sind die Tage des Eabinets Gladstone gezählt.

t Berlin, 28. April. Deutscher Reichstag. Die heutige 25. Plenarsitzung eröffnete Präsident Dr. Simson mit geschäftlichen Mittheilungen und trat Dann die Leitung an Den ersten Vicepräsidenten Fürst Hohenlohe-Schillingsfürst ab. Die Kommission für Den Gesetzentwurf, betreffend die privatrechtliche Stellung Der j Vereine, hat sich unter Dem Vorsitze Des Abg. Dr. Völk constituirt, Schriftführer .st Dr. Böhme (Annaberg). Auf Der Tagesordnung stehen:

1) Dritte Lesung des Gesetzes über die ande,weite Feststellung der Matricular-

Schulze (Berlin): an Stelle der §§. 1 und 2 folgenden Paragraphen zu ' tzen:Wenn beim Betriebe gewerblicher Anlagen, welcher seiner Natur nach mit ; er Gefahr von Tödtung und Körperverletzung verknüpft ist, ein Mensch getödtet H Der körperlich verletzt wird, so haftet der Betriebsunternehmer für den Schaden, rj »fern er nicht beweist, daß Der Unfall durch höhere Gewalt oder eigenes 23er- - hulden des Getödteten oder Verletzten verursacht ist. Zu diesen Anlagen ge- iren namentlich Eisenbahnen, Berg- und Hüttenwerke, Steinbrüche, Gräbereien Drüben) und alle Unternehmungen, in welchen der Dampf als Triebkraft be­ll 4fct wird, oder erplodirende Stoffe hergestellt oder verarbeitet werden." Lasker: V» e Worte am Schluffe des Paragraphendurch höhere Gewalt" rc. zu streichen 1D dafür zu setzen:durch eigenes Verschulden des Getödteten oder Verletzten - 'br durch unabwendbaren äußern Zufall verursacht ist. Die gefährliche Natur

-s Unternehmens ist als ein vom Schadenersatz befreiender Zufall nicht zu be­dachten." Reichensperger (Olpe): dem §. 1 hinzuzufügen:Der Betriebs» itermhmer hastet insbesondere auch für die durch seine Angestellten und Arbeiter ,r i Gelegenheit ihrer Dienstverrichtungen verursachten Beschädigungen eines ui 'enschen."

11 ^ncn und gegen den Schulze^schen Antrag. Die Natur

S Eisenbahnbetriebes , die Allgemeinheit der Benutzung dieses Instituts recht- i 0- ilge vollkommen die Ausnahmestellung, welche Der Entwurf Den Eisenbahnen weise.

Nnch-nsperger (Olpe). Die Ersetzung der Wortehöhere Gewalt" durch lnabwendbare äußere Gewalt» sei ein Mißgriff, ein Rückschritt, denn schon das^

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