Tadelsvotum gegen die Regierung wegen Annahme der Conferenzbefchlüffe (?). Drri Antrag wurde nach kurzer Debatte verworfen.
4- London, 31. März. Eine Depesche der.Times" aus Paris sagt: Das Journal „Le Vengeur" droht mit der gewaltthatigen Austreibung der National- Versammlung aus Versailles. Die Aufständischen glauben, die Truppen werden der Commune nicht Widerstand leisten.
Eine andere Depesche der „Times" erwähnt verschiedene Projekte zur Verbesserung der Finanzlage; das Schloß von Versailles soll an eine anglo-amenkae nische Gesellschaft für 1000, St. Cloud anderweitig für 800 und Fontainebleau für 500 Millionen verkauft werden.
A Athen, 30. März. Eine Ordre des Königs befiehlt, daß in allen Schulen und Gymnasien militärische Exercitien eingeführt werden sollen. — Fünf Kriegs- schiffe wurden desarmirt. — Auf der Insel Cypcrn ist eine Hungersnoth aus- gebrochen.
A Bucharest, 30 März. Der norddeutsche Generalkonsul erhielt pöbelhafte Drohbriefe, welche die Demolirung dcS ConsulatshotelS ankündigen. Der Ministerpräsident bewilligte ihm militärischen Schutz.
Cin Wort über die neuen evangelischen Kirchenvorstands- wahlen.
Das Großherzozliche Regierungsblatt v. d. I. veröffentlicht ein Edikt, „die provisorische Organisation der Kirchenvorstände cvangel. GonfeJilon betr." Hiernach sollen die bisher bestandenen evanzel. Kirchenvorstände aufhören, und an ihre Stelle neue, anders gewählte und zusammengesetzte Kirchenvorstände treten. Gewählt werden dieselben durch schriftliche Abstimmung von sämmtlichen unbescholtenen männlichen Gemeindemitgliedern, welche das 25. Jahr zurückgelegt haben. Der Bürgermeister hört auf, als solcher ständiges Mitglied des Kirchenvorstandes zu sein, während der Pfarrer wie bisher von Amts wegen dem Kirchenvorstand angehört und den Vorsitz darin führt. Die Zahl der Mitglieder wird erhöht. Wählbar sind alle stimmberechtigten Gemeindeglieder, welche 30 Jahre alt sind und durch Theilnahme am Gottesdienst und Abendmahl ihre Liebe zur evanqel. Kirche an den Tag legen.
Die Vorbereitungen zu den Wahlen sind bereits im Gang, und ist zu erwarten, daß die evang. Gemeinden in aller Kürze zur Vornahme derselben werden aufgefordert werden.
Die Bildung der neuen Kirchenvorstände soll aber nur den Anfang eines längst angckündigten Reformwerkes machen. Bereits unter dem 11. Juli v. I. hat des GroßherzogS K. H. dem Entwürfe einer neuen Verfassung für die evang. Kirche des Großherzogtbums seine Genehmigung ertbeilt, und dieser Entwurf ist sodann im Oktober v. I. veröffentlicht worden. Nach demselocn soll künftig an der Spitze jeder Gemeinde ein von dieser selbst gewählter Kirchenvorstand stehen, welcher mit größerer Unabhängigkeit und Selbstständigkeit als bisher die Angelegenheiten derselben besorgt. Aus den Kirchenvorsiänden geht die Decanats- synode hervor, bestehend aus allen Pfarrern und aus Abgeordneten aller Gemeinden des Dekanates, welche für die religiösen und kirchlichen Angelegenheiten des Dekanates Sorge zu tragen hat. Und eie Decanatssynoden endlich wählen — in gleicher Zahl — die geistlichen und weltlichen Abgeordneten zur Landes- fynove. Diese steht in derselben Weise der Kirchenregieruug zur Seite, wie der Landtag der Staatsregierung. Ohne ihre Zustimmung kann kein kirchliches Gesetz erlassen werden, sie hat den Zustand der Landeskirche in Bezug auf Lehre, Gottesdienst, Verfassung, Zucht und kirchliches Leben zu beachten und zu erwägen, sie hat die für allgemeine kirchliche Zwecke nöthigen Ausgaben zu verwilligen, sie hat ferner das Recht der Beschwerteführung über die Amtsführung des Ober- consistoriums u. s. f. ES soll also durch das Ganze der Grundsatz vurchgeführt werden: daß die evang. Kirche des Landes ihre Angelegenheiten selbstständig zu ordnen und zu verwalten hat.
Die neuen Kirchenvorstände, deren Bildung jetzt angeordnet ist, sollen demnächst die Decanatssynoden, und diese sodann die Landessynode wählen. Der letzteren wird hierauf, wie bereits durch das Edikt vom 11. Juli angeordnet ist, der neue VerfaffungSentwurf vorgelegt, mit ihr berathen und endgültig festgestellt werden. Wie also das Verfassungswerk schließlich ausfallen wirb, das wird wesentlich davon abhängen, was für Männer jetzt von ten Gemeinden mit dem Ehrenposten als Kirchenvorsteher be'raut werden; denn diese sind die Wahlmänner für die künftige Synode.
Bis jetzt hat der oben dargelegte Schritt unserer Kirchenregierung, allem Anscheine nach, in den Gemeinden nur erst sehr geringe Aufmerksamkeit erregt. Bei den außerordentlich großen Ereignissen, die gleichzeitig auf anderem G biete vor sich gehen, — der Krieg und der Friedensschluß mit Frankreich, die Aufrichtung des deutschen Reiches, die Eröffnung des ersten deutschen Reichstages, die neuesten Vorgänge in Paris, —ist es allerdings erklärlich genug, daß die kirchlichen Fragen im Augenblick in den Hintergrund treten. Es wäre aber im höchsten Grade zu beklagen, ja gravezu bedenklich und gefährlich, wenn das nun in Angriff genommene Werk der kirchlichen Verfassungsreform fortwährend von der Mehrheit der Gemeindeglieder mit Gleichgiltigkeit betrachtet würde, wenn sich in Folge davon an den neuen KirchenvorstandSwahlen etwa nur eine Minderzahl der Wahlberechtigten bstheiligte, und daher die wahren Gesinnu ngen und Bedürfnisse der Gemeinten dabei nicht zu ihrem vollen Ausdruck kämen.
Das deutsche Reich ist durch die Ereignisse von 1870—71 gegründet: die große Frage der Zukunft ist nun die, wie es sich weiterhin gestalten und ent- wickeln wird, ob es für uns und für unsere Kinder und Kindeskinter eine Stätte der Wohlfahrt und des Gedeihens sein wird, wo Recht, Freiheit, Friede blüht und Alles wobl steht. Kein Vernünftiger zweifelt, daß die Wohlfahrt eines Reiches nicht blo» auf den äußeren Machtmitteln, einem siegreichen Heere, einer kräftigen militärischen Organisation rc. beruht; sondern die Hauptsache, worauf es zuletzt ankommt, ist doch immer die Gesinnung, der sittliche Geist, der in dem Volte verbreitet ist, der Sinn für Recht, Wahrheit, Sitte, Zucht, treue Pflichterfüllung und Hingebung an das Gemeinwohl. Und dieser wird auf die Dauer immer nur da in rechter Kraft und Bluthe stehen, wo Religion und Gottesfurcht U t es daher mit der Zukunft des deutschen Volkes wohl meint, dem muß Alles daran gelegen sein, daß ihm in der neuen Zeit, in welche er nun an c Nelson und Gottesfurcht, diese kräftigsten Quellen der öffentlichen Wohlfahrt, nicht fehlen, sondern daß vielmehr auch diese einen neuen Aufschwung nehmen, und mithin auch, daß in der Kirche, welche zur Pflege des religiösen Lebens vorhanden ist, Alles wohl stehe, und dieselbe in den Stand gesetzt sei, einen kräftigen und wohlthätigen Einfluß auszuüben.
Leider aber läßt sich zur Zeit nicht sagen, daß in der evang. Kirche AlleS wohl stehe. Nicht allem, daß hier und da — wenn- auch bi- jetzt, glücklicher Weise, in dem Kern de- Volkes nur vereinzelt — Ansichten und Grundsätze auftreten , welche mit dem Christenthum völlig im Widerspruch stehen, ja sogar alles Höhere und Ewige aöleugnen: sondern auch solche Personen, namentlich solche Männer, die in ihren Gesinnungen und Grundsätzen keineswegs dem Christenthurn entgegen sind, stehen häufig der Kirche mit großer Gleichgiltigkeit gegenüber oder haben sich von ihr gänzlich zurückgezogen. Und zwar läßt sich bemerken, daß dieses Hebet seit den letzten Jahren in beständigem Zunehmen be- griffen ist, so daß, wenn es noch längere Zeit in dieser Weise fortgehen sollte, für die evang. Kirche und dadurch mittelbar für die gesummte Volkswohlfahrt die schlimmsten Folgen zu besorgen wären.
Es ist daher hoch an der Zeit, auf Mittel bedacht zu sein, wie es besser werden kann. Ein solches Mittel besteht in der 2>erbesser ung der Der- fassung der evang. Kirche; denn die mangelhafte Verfassung, welche diese seit langen Zeiten in unferm Lande wie in anderen deutschen Ländern gehabt hat, ist ohne Zweifel eine hauptsächliche — wenn auch nicht die einzige — Ur- fache des Verfalls, in dem wir sie leider gegenwärtig begriffen sehen.
Bis jetzt steht die Sache so, daß der Landesherr, welchem nach dem Herkommen die höchste Regierungsgewalt in der evang. Kirche zusteht und auch für die Zukunft erhalten bleiben wird und muß, divse seine kirchliche Gewalt durch lauter Staatsbehörden ausüben läßt, und zwar völlig unumschränkt. Die oberste Staatsbehörde, das Ministerium des Innern und die demselben untergebenen Verwaltungsbehörden, das Obei-Consistorium und die Kreisämter, verfügen nach ihrem Ermessen über alle Angelegenheiten der evang. Kirche, nicht blos, was die äußere Ordnung und Verwaltung, sondern auch was Lehre, Gottesdienst, Zucht rc. betrifft, ohne daß die Gemeinden dabei irgend mitzuwirken hätten oder nur um ihre Meinung befragt würden.
Es ist unter diesen Umständen fein Wunder, wenn die Gemeindeglieder denken: wo wir nicht mit rathen, da wollen wir auch nicht mit thaten, und sich daher mehr und mehr von der Kirche zurückziehen. Dies um so mehr, da in der neueren Zeit der Bürger sich immer mehr gewöhnt — und zwar mit vollem Rechte, — auf ten verschiedensten sonstigen Gebieten, wie in oer Politik, im G schäftSleben, tn den Fragen der Industrie und Landwirthschaft u. f. w., seine eigenen Angelegenheiten selbst zu besorgen ater, wo ihm die Be- sugniß dazu noch nicht im genügenden Maße eingeräumt ist, dieselbe fordert und anstrebt. Sollte hierin die evang. Kirche auch weiterhin noch allein zurückbleiben, so würde voraussichtlich die Entfremdung von ihr immer noch mehr zunehmen.
Eine weitere Folge des abgegebenen Zustandes ist die, daß die Geistlichen und die Gemeindeglieder sich in bedenklicher Weise gegenseitig fremd ge- worden sind und immer mehr werden. Weil die letzt ren keine Gelegenheit haben, ihre Ansichten in den religiösen und kirchlichen Fragen zur Geltung zu bringen, so sind diese vielfach dem Pfarrer unbekantit. Dieser predigt, verficht seine Casualhandlungen, unterrichtet rc., ohne mit der Denkweise und den Be- dürfn'ssen Derjenigen, mit denen er zu thun hat, vertraut zu sein oder das, was ihm davon bekannt wird, recht verstehen und würdigen zu können. So hat es ^rschehen können, daß in einem Theile der evang. Geistlichkeit Deutschlands eine religiöse Richtung Boden gewann, welche sich die große Mehrzahl der Gemeinde- glieder, auch der religiös ernsten, mit gutem Gewissen nicht aneignen kann, weil sie mit der ganzen Denkweise ter neueren Zeit in unverträglichem Widerspruche steht. Und umgekehrt ist der Geistliche sehr oft außer Stande, Zweifel, Be- denken und Irrungen, welche in religiösen Fragen entstehen, zu lösen und zu berichtigen, weil sie von den Nichtgeistlichen zwar unter einander, aber nicht gegen ibn ausgesprochen werden. Es ist ein Zustand der Entfremdung und des Mißtrauens entstanden, welcher, wenn er noch weiter greifen sollte, den größten Schaden bringen müßte.
Diesen Gefahren nun hofft man durch eine bessere Verfassung der evang. Kirche begegnen zu können: eine Verfassung, welche die Angelegenheiten jeder Kirchengemeinde den von dieser selbst gewählten Vertretern in die Hände giebt, um von denselben ohne ängstliche Bevormundung von oben nach ihrem gewissenhaften Ermessen und auf eigene Verantwortung selbstständig besorgt zu werden, und welche auch die höheren kirchlichen Behörden an die Mitwirkung und Zu- stimmung Der Vertreter der gesummten Landeskirche (Synode) bindet, sie dagegen von Der Abhängigkeit von Der Staatsregierung frei macht, — unbeschadet des Oberaufsichtsrechtes, welches Der Staat über die evang. Kirche wie über jede andere in seinem Gebiet bestehende Kirche oder Religionsgemeinschaft auSzuüben hat.
Wenn gewiß auch Niemand meinen wird, daß eine Verfassungsänderung in dem angegebenen Sinn allein schon hinreichen werde, um Den Gefahren und Schäden Der evang. Kirche abzuhklfen, so läßt sich doch mit Sicherheit er- warten, daß eine solche in sehr vieler Hinsicht einen sehr heilsamen Einfluß wird haben können : ja sie ist die erste unerläßliche Vorbedingung für Alles, was weiter geschahen kann und soll. Es ist darum die Pflicht eines Jeden, der es mit der evang. Kirche, ja mit unserem Volke überhaupt wohl miint, nach Kräften das Seine zu thun, damit Die nun endlich in Angriff genommene Verfassungsarbeit einen guten Erfolg habe, und mithin vor allen Dingen, Daß durch die bevorstehenden kirchlichen Wahlen die Bedürfnisse und Wünsche Der Gemeinden zu, ihrem vollen, unverkürzten Ausdrucke kommen. Um so dringender ist Dies zu wünschen, Da Der von Der Regierung veröffentlichte Verfassungs- entwurf an sehr erheblichen Mängeln I ei D e t und einer gründlichen Verbesserung und Umgestaltung bedürfen wird, um Den gehofften Nutzen bringen zu können. So, um nur auf Eines aufmerksam zu machen, ist Der Grundsatz der kirchlichen Selbstregierung und Selbstverwaltung in demselben entschieden nicht vollständig und consequent genug Durchgeführt: namentlich ist die oberste Kirchenbehörte noch viel zu viel in Abhängigkeit von Dem Ministerium des Innern gestellt, als daß man sagen könnte, Die evang. Kirche ordne und verwalte hiernach ihre Angelegenheiten selbstständig. Ein sehr bedenklicher Punkt ist ferner, daß nach dem Entwurf die evang. Kirche des Lindes tn drei Sonderkirchen getrennt werden soll: eine lutherische, reformiere und unirte, während doch feit langer Zeit alle evang. Gemeinden des Landes sich als Eins angesehen habest" und als Eins behanDelt worden sind. Es würde gewiß Den meisten Gemeinden im höchsten Grade überraschend und befremdend erscheinen, wenn demnächst verfügt würde, daß sie mit anderen, vielleicht Nachbargemeinden künftighin nickt mehr zu demselben Kirchenverband gehören sollten, weil die eine lutherisch, die andere reformi'rt fei, während doch dieser Unterschied sich im Leben längst verwischt hat.
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