Politische Rundschau.
27. Mai.
lieber die Reichstagssitzung vom 23. Mai schreibt die „Voß'scbe Ztg.": „In der gestrigen Sitzung des Reichstags erschien Graf Bismarck auf der Bank der Bundescommissa're, um zu Gunsten der Todesstrafe zu plaidiren. Der Herr Kanzler sprach mit größerer Geschicklichkeit, als er je in den letzten zwei Jahren an den Tag gelegt. Der Conservativen sicher, goß er den vollen Strom seiner Beredtsamkeit über die haltlosen Liberalen, die Gras Schwerin politische Männer zu nennen liebt, über die Afterliberalen aus, welche mit dem Planck'schen Amendement, für diejenigen Staaten, in denen die Todesstrafe bereits gesetzlich abgeschafft ist, dieselben nicht wieder einzu- fuhren, sich vor ter Anklage zu retten hofften, daß sie der Reaktion dienen. Er entfaltete die schwarz- weiß-rothe Fahne mit Begeisterung und schwenkte sie mit unvergleichlicher Energie. „Mit eisernem Schritt wollte er zermalmen, was der Herstellung der deutschen Nation in ihrer Herrlichkeit und Macht entgegen stehe." Stürmischer Beifall folgte, und bliebe unser norddeutscher Nationalcharakter nicht doch immer phlegmatisch, em „Hoch dem Richtbeil!" hätte dem Redner gelohnt, lieber die Grenzen des Planck'schen Antrags ging der Bundeskanzler nicht hinaus, wäre auch überflüssig gewesen, da Graf Schwerin schon warm die Wiederherstellung der Todesstrafe befürwortet hatte. Graf Schwerin hat in manchen Krisen der Conflietzeit eine correcte Haltung bewahrt, und dankte diesem Umstande, daß die Sünden seiner Verwaltung zum Theil in Vergessenheit gerathen waren. Sein gestriges Auftreten erinnert lebhaft daran, daß Widerstandsunfähigkeit nach oben das wesentlichste Merkmal dieses Staatsmannes ist. Wie sich einst der liberale Minister zum Werkzeug der Eamarilla machte, so beugt sich heute dieser liberale Reichstagsabgeordnete vor dem Willen des Bundeskanzlers. Er entblodete sich nicht, daran zu erinnern, daß er die Abschaffung der Todesstrafe für einen Eulturfortschritt halte, den die Wissenschaft fordere; aber der Bundesrath will nicht und dos genügt für Graf Schwerin, sich zu unterwerfen. Natürlich nicht ohne eine Rechtfertigung zu versuchen, wobei er sich in die sonderbarsten Widerspruche verwickelt. In einem Athem versichert er: wenn sich die Meinung weiter verbreitet (wahrscheinlich im Bundesrathe), daß die Todesstrafe für den gegenwärtigen Culturzustand nicht mehr paßt, wird es leicht fein, eine Novelle über die Abschaffung durchzusetzen, und gleich daraus: „Wenn wir das heut Gebotene nicht annehmen, wird der Bun- desrath in den nächsten Jahren sicher keine neue Vorlage machen." Gegen Bismarck und Schwerin wandte sich Lasker, indem er den Vorzügen des Gesetzentwurfs die Mängel gegenüberstellte. Lasker wollte, wenn er eine solche Culturidee, wie die Abschaffung der Todesstrafe, opfern sollte, lieber 1 bis 2 Jahre auf das Strafgesetz warten. Aus den übrigen Rednern heben wir mit Vergnügen den freiconservativen Abg. Künzer hervor, der als katholischer Geistlicher leicht Verfolgungen ausgesetzt, dennoch seinem ersten Votum gegen die Todesstrafe treu blieb, weil ihm fein Gewissen das gebiete.
Der dem Reichstag vorgelegcne Gesetzentwurf, betreffend die St. Gotthard-Eisenbahn, lautet: §. 1. Das Bundespräsidium wird ermächtigt, dem zwischen Italien und der Schweiz am 15. Oct. 1869 über die Herstellung und Subventionirung der Gotthard- bahn abgeschlossenen Staatsvertrage beizutreten und dem Unternehmen eine nach Maßgabe des Art. 17 des Vertrages zahlbare Subvention in Höhe von 10 Millionen Francs einschließlich eines Zuschusses preußischer Eisenbahngesellschaften im Betrage von 2 Mill. Frcs. zuzusichern. — §. 2. Bleibt der Zuschuß der Eisenbahngesellschaften hinter dem Betrage von 2 Mill. Frcs. zurück, so ist die Subvention (§. 1) entsprechend zu verringern.
Nach der „Karlsr. Ztg." wäre von Seiten des österreichischen Cabinets jeder weitere Schritt in Rom, ob collecfv oder nicht, auf das Bestimmteste abgelehnt worden. Mit dem Concil — so dürfte kurz gefaßt der Inhalt Oer betreffenden Aeußerung lauten — haben wir nie Etwas zu verhandeln gehabt, und mit der Kurie haben wir nichts mehr zu verhandeln. Von fttzt ab haben wir es lediglich mit dem österreichischen Episkopat zu thun, und diesem gegenüber werden wir eintretenden Falls nicht verhandeln, son- dern handeln.
28. Mai.
Der Umstand, daß Gras Beust in seiner Cir- culardepesche vom 28. v. M. die österreichische Verfassungsfrage den auswärtigen Regierungen unterbreitet, hat in Pesth ernste Bedenken und die Sorge hervorgerufen, ein Gleiches könne einmal in Betreff
innerer ungarischer Angelegenheiten geschehen. „Pesti Naplo", ein der Potocki'schcn Action günstig gesinntes Blatt und deshalb von den hiesigen Ofsiciösen wiederholt und heute abermals als ein officiöses Organ der Pesther Regierung verdächtigt, während er durchaus unabhängig ist, erklärt, die Beust'sche Depesche sollte vom Grafen Potocki unterfertigt und nicht an die auswärtigen Vertreter, sondern an die Statthalter gerichtet sein. Der „Ungarische Lloyd" schreibt über das Beust'sche Circular: „Wir mißbilligen diesen Schritt auf das Entschiedenste. Das Werk, welches Herr Graf Potocki unternommen, ist eine innere Angelegenheit von Oesterreich. Keine auswärtige Macht hat sich um sie zu bekümmern. Eine Depesche an unsere Vertreter im AuSlanve ist ober indirect eine Mittheilung an die Höfe, bei denen sie beglaubigt sind. Wern heute aus freien Stücken etwas rnitge- theilt wird, der kann sich morgen veranlaßt sehen, in derselben Angelegenheit eine Frage zu stellen. Wenn der Ausgleich mit Ungarn den Mächten notificirt wurde, so hatte dies darin seinen Grund, daß der Beglaubigungstitel der Gesandten eine Aenderung erfuhr, von welcher die Höfe, bei denen sie beglaubigt waren, in Kenntniß gesetzt werden mußten. Um das Memorandum des Herrn Rieger braucht sich Herr Graf Potocki weiter nicht zu kümmern; die Noten unseres schreibelustigen gemeinsamen Ministers der auswärtigen Angelegenheiten können ihn leicht stören, indem sie ihn zu verpflichten scheinen. Herr Graf Potocki muß nicht nur ungerneffenen Forderungen der Gegner die Thür zeigen, er muß vor Allem die zudringlichen Dienste übereifriger und unbequemer Freunde von sich weisen."
Der schweizerische Bundesrath ladet die Regierung von Tessin ein, ein Verzeichniß der in Folge der jüngsten Aufstandsversuche in Italien in den Kanton gekommenen Flüchtlinge aufnehmen zu lassen und denselben ihren Aufenthalt im Innern des Kantons, jedenfalls diesseits des Monte Cenere, anzuwcifen.
Präsident Grant hat folgende Proclamation an das amerikanische Volk gerichtet: „Sintemalen es zu meiner Kenntniß gelangt ist, daß verschiedentliche gesetzwidrige militärische Unternehmungen und Expedi- tionen innerhalb des Gebietes und der Gerichtsbarkeit der Vereinigten Staaten ausgerüstet werden mit der Absicht, dieselben von genanntem Gebiete und genannter Gerichtsbarkeit aus gegen das Volk und den Bezirk des canadischen Bundes innerhalb der Herrschaft Ihrer Majestät der Königin des Vereinigten Königreiches von Großbritannien und Irland auszuführen, mit welcher die Vereinigten Staaten irn Frieden sind; — ermahne ich, UiysseS S. Grant, Präsident der Vereinigten Staaten, deßhalb und hierdurch alle guten Bürger der Vereinigten Staaten und alle Personen innerhalb des Gebietes und der Gerichtsbarkeit der Vereinigten Staaten, nicht solche gesetzwidrige Schritte zu unterstützen, zuzulaffen, dazu aufzufordern oder selbst daran Theil zu nehmen; und hierdurch erkläre ich Jedem, daß er durch Begehen solcher gesetzwidriger Handlungen jedwedes Anrecht auf den Schutz seiner Regierung oder aus deren Einschreiten zu seinen Gunsten, um ihn von den Folgen feiner eigenen Handlungen zu befreien , gänzlich verwirkt, und fordere olle Beamten in Diensten der Vereinigten Staaten auf, aÜ: ihre gesetzliche Autorität und Macht anzuwenden, um besagte ungesetzlichen Schritte zu verhindern und zu vereiteln, auch jeden, der etwa an denselben Theil nimmt, zu verhaften und dcr Gerechtigkeit zu überliefern."
Preußen. Berlin, 25. Mai. Der Reichstag hat heute ba» Strafgesetzbuch definitiv angenommen. Die Gesetze über die Aktiengesellschaften und die Gotthardbahnsubvention wurden ebenfalls definitiv genehmigt. — Die „Prov. Corr." bestätigt, daß Bismarck vor Pfingsten nach Barzin zurückkehren wird und von einer außerordentlichen Landtagssesfion Abstand genommen sei.
Berlin, 25. Mai. Reichstagssitzung. (Schluß.) Cs folgt die zweite Berathung des Antrages Blanckenburg wegen der Prämienanleihen. Finanzminister Camphausen warnt vor einem Eingriff in wohlerworbenes Eigenthum, welchen man durch das Verbot der Verausgabung von Prämienanleihen dem Börsen- bandel gegenüber begehe. Bei der Abstimmung wird §. 1 (Verbot von Prämienanleihen außer für BundeSstaatSzwecke) angenommen; zu demselben wird eine von Grundrecht gestellte Resolution angenommen, wonach die Regierung um Vorlage eines Gesetzes über auf den Inhaber lautende Papiere mit Prämien ersucht wird. Die übrigen Paragraphen deS Antrages werden zurückgezogen.
Berlin Die neueste Nummer der „Berliner Wespen" wurde polizeilich mit Beschlag belegt. Eine Illustration, welche Gras BiSmarck'S siamesisches Verwachsensein mit der Todesstrafe bedeuten sollte, wurde fälschlich als eine Darstellung BiSmarck'S als Henker ausgefaßt.
Oesterreich. Wien, 25. Mai. Der Herzog von Gra- mont hat heute in einer Privataudienz dem Kaiser sein Abbe- rusungSschreiben übergeben. Er ist durch die Verleihung deS GroßkreuzeS vom StepbanSorden (welches er bereits besaß) in Brillanten ausgezeichnet worden. Am nächsten Samstag tritt
er die Rückreise nach Paris an. Als Botschafter für Wien ist der Marquis v. Banneville definitiv in Ausficht genommen.
Frankreich. Bayonne, 25. Mai. Hier eingetroffene Nachrichten aus Portugal neben Aufschlüsse über die Ursachen der letzten Ereignisse in Lissabon. Danach hätte Loulö, um den in Aussicht stehenden Wiedereintritt Saldanba'S in's Ministerium zu verhindern, Anordnungen zu der sofortigen Verhaftung desselben getroffen. Saldanha, hiervon benachrichtigt, hätte alsdann ein Pronunciamento gemacht.
England. London, 24. Mai. Durd) die Bemühungen deS Vereins, welcher sich Linderung der Armuth in London durch Beförderung der Auswanderung zur Aufgabe gemacht hat, und durch verschiedenartige andere Einflüsse wird die Zahl der Auswanderer in dieser Jahreszeit eine ungewöhnliche Höhe erreichen. In der vergangenen Woche allein find von Liverpool aus gegen 6000 Personen nach den Vereinigten Staaten und Canada in See gegangen, und eS ist zu bemerken, daß di« betreffenden Dampfer noch in Queenstown angehalten haben, um ihr irisches Kontingent an Bord zu nehmen. In dieser Woche gehen von Liverpool nickt weniger als 10 Dampfer in See, darunter der neue Cunarddampfer „Abysfinia" , und man erwartet, daß im Ganzen gegen 7000 Personen sich auf ihnen einschiffen werden.
Rußland. Petersburg, 17. Mai. Der Großfürst- Thronfolger wird fich demnächst nach dem unteren Don begeben, um an dem dreihundertjährigen Jubiläum des Donifchen Kosacken- heereS Theil zu nehmen. Diese Jubelfeier findet Anfangs Juni statt. Im Auftrage deS Kaisers ist der Flügeladjutant Graf Orloff-Dentsoff schon vor einigen Tagen nach Don abgereist, um als Kaiserliches Ehrengeschenk eine neue Fahne für daS Kosackenheer zu Überbringen.
Den 22. Es bestätigt fich, daß Baron Brunnow zum Botschafter in Paris ernannt ist. Zu seinem Nachfolger in London ist Fürst Orlow in Wien defignirt, welcher entweder durch Fürst WolkowSky ober General Albedinsky, zur Zeit Geiieralgouverneur in Riga, ersetzt werden würde.
Amerika. Washington, 2b. Mai. Der Präsident erließ eine Proclamation, in welcher er vor Betherligung an der Bewegung der Fenier gegen Canada warnt und den UnionS- beamten befiehlt, ihre Autorität aufzubieten, um diese Bewegung zu hindern und die Theilnehmer an derselben zu verhaften.
Washington, 26. Mai. Die in Canada stehenden Truppen haben die Fenier gegenüber von Franklin zurückgeworfen. Zwei Fenier wurden getöbtet, zwei verwunbet. General Oneil wurde auf der Fluckt von dem Vereinigten Staaten^ Marschall wegen Neutralitäts-Verletzung verhaftet und in daS Gefängniß von St. Albanö verbracht. Die Fenier sind ent- muthigt Unionstruppen find an der Grenze von Canada an- gekommen.
New-Pork, 26. Mai. Der Präsident des Raths der Fenier hat eine Proklamation erlassen, worin der Einfall des Generals Oneil in Canada als verfrüht bezeichnet und erklärt wird, der General habe ohne Ermächtigung deS Raths der Fenier gehandelt.
New-Dork, 27. Mai. Die Fenierbande, welche O'Neil befehligte, ist größtentheils nach Malone gezogen. Die Bande Fieason's steht nahe bei Frontriver. Dieselbe wird auf 1000 Mann geschätzt.
Toronto, 25. Mai. Man erwartet heute Abend daS Eintreffen zahlreicher Fenier-Abtheilungen, deren Stärke auf etwa 2000 Mann geschätzt wird, auf verschiedenen Wegen in Sankt Albans. Die Erpedition, unter dem Befehle des Generals Oneil, stand im Begriff Milwaukee zu verlassen, um in Westcanada einzufallen. Die Regierung von Canada hat energische VertheidigungSmaßregeln getroffen. — In einer Vorstadt von Ouebeck wurden durch eine Feuersbrunst 6000 Menschen obdachlos.
Vermischtes.
Frankfurt, 27. Mai. Die StrikeS in hiesiger Stadt scheinen immer noch nicht ein Ende nehmen zu wollen, denn ein Handwerk nach dem andern folgt dem von den Schneidern gegebenen Beispiele. Die Metzger, welche am Mittwoch eine Versammlung zur Aufstellung ihrer Forderungen abblelten, einigten fich, folgendes Verlangen an ihre Meister zu stellen r Morgens 5 Uhr Frühstück, 9 Uhr zweites Frühstück. Mittagessen, Vesperbrod und Nachtessen. Für jeden einen Wochenlohn von 5 fl. und Anreden mit Sie. Den hiesigen Metzgermeistern, welche entgegen den Gewohnheiten in anderen Handwerken, stets im Geschäfte von früh bis spät mitarbeiteten, ja größtentheils ihr Vieh selbst ausschlachteten, dürfte eS leichter werden, den Forderungen die Spitze zu bieten und hören wir, daß von Seiten der Meister alle Vorkehrungen getroffen sind, daß bet einer etwaigen Arbeitseinstellung der Geschäftsbetrieb nicht die mindeste Störung erleidet.
WieSbaven. Die Spielhölle hätte beinahe wieder ein Opfer verschlungen. Am Abend des 24. wollte sich ein Fremder, der fein Geld verspielt hatte, in den Kursaalanlagen erschießen; der Sckuß fehlte jedoch und der Unglückliche wurde in seine Wobnung gebracht.
Mannheim. Am 24. Mai wurde die Leiche eines hiesigen jungen Mannes im Rhein geländet. Derselbe, einjähriger Freiwilliger, war nicht körperlich stark genug die Strapazen des Militärdienstes zu erfragen, wurde aber trotz feiner leidenden Gesundheit nicht freigegeben. Daraufhin scheint der Unglückliche den Entschluß gefaßt zu haben, fich selbst zu tobten.
Luzern. Nach Berichten eines Augenzeugen fielen die Proben am 22. Mai mit der Rigi-Locomotive sehr günstig auS. Aus einer Steigung von 25 Procent zog fie zwei Wagen, mit Schwellen und über siebenzig Arbeitern beloben, ohne alle Schwierigkeit. Dabei fiel am meisten auf, wie ber Zug auf jähem Abhänge plötzlich zum Stehen gebracht werden konnte, worin für den künftigen sickeren Betrieb, wie begreiflich, eine Hauptgarantie liegt.
Cassel, 27. Mai. DaS Dors Eimelrod im Bezirk Vöhl ist am 23. v. M. von einer Feuersbrunst heimgesucht worden, welche, von lebhaftem Winde begünstigt, binnen kurzer Zeit 20 Wohnhäuser, 13 Scheunen und verschiedene andere Nebengebäude gänzlich zerstört, die davon betroffenen meist sehr armen Bewohner saft ihrer gefammten Habe beraubt und 26 Familien obdachlos gemacht hat. Zur Linderung des hierdurch herbeigeführten NothstandeS ist vom Hrn. Ober-Präfidenten die Veranstaltung einer Haus-Collecte genehmigt worden.
Redaction, Druck und Verlag der Brühl'fchen Univ^Druckerei (Fr. Ehr. Pietsch) in Gießen.
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