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Vrets vierteljährig 1 fL 12 kr. mit Bringerlohn. Durch die Post bezogen vierteljährig 1 fl. 27 kr.

Ojeßemr Anzeiger.

Erscheint täglich, mit Aus­nahme Montags.

Expedition : Canzleiberg Lit. B. Nr. 1.

Anzeige- und Amtsblatt für den Kreis Hießen.

Nr. 137 Mittwoch dm 26. October 1870.

ht»|t werden noch fortwährend sowohl bei der Expedition, Canzleiberg B. 1, als auch

USlf %lHjngirr bei allen Post-Expeditionen und den Land-Postboten entgegen genommen.

Die bereits erschienenen Nummern werden nachgetiefert.

Abonnenten, welche den Anzeiger bei der Expedition abholen lassen, erhalten denselben pro IV. Quartal 1870 zu 1 fl.

Amtlicher T h e i I.

Gießen, den 22. October 1870.

Setressend: Kriegsfuhren.

Das Graßhermögliche Areisaml Gießen

an die GroW)ermgt>chcn Bürgermeistereien des Kreises.

Unter Bezugnahme auf die mit Ihnen genommene Rücksprache empfehlen wir Ihnen, möglichst bald für Regelung der für die Kriegsfuhren zu leistenden Vergütung zu sorgen, und die abzuschließenden Vereinbarungen zur Genehmigung vorzulegen.

Um wegen der demnächstigen Ausgleichung die weiteren Schritte thun zu können, beauftragen wir Sie, sofort nach Genehmigung der Vereinbarung uns über folgende Fragen Auskunft zu geben:

1) Wie viel Fuhren hat die Gemeinde gestellt?

2) Wie viel Tage waren die Fuhren abwesend?

3) Wie viel wird nach der abgeschlossenen Vereinbarung für Pferde, Wagen und Fuhrmann per Tag bezahlt?

4) Welche sonstige Entschädigungen (für Verlust oder Minderwerth der Pferde oder des Wagens rc.) sind vereinbart?

Daß die bei dem Abgänge der Fuhrleute von Haus oder während ihrer Abwesenheit gemachten Vorlagen denselben bei der definitiven Regelung in Aufrechnung gebracht werden müssen, verfieM sich von selbst.

Dr. G o l d m a n n.

Gefundene G e genftunde :

25. October.

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Uebergabe von Metz bczogen. Am künftigen Mittwoch, 26. d. M., begeht der General v. Moltke seinen 70. Geburtstag; in verschiedenen hiesigen Kreisen be­reitet man Glückwunsch-Adressen für den gefeierten Strategen vor. Dem Central-

Statt der allgemein erwarteten Nachricht von dem Beginn des Bombarde­ments von Paris brachte der Telegraph die Berichte über den am 21. siegreich zurückgeschlagenen Ausfall der Franzosen aus Paris, der für uns mit Gefangen­nahme von 100 Mann und 2 Geschützen endete. In militärischen Kreisen meint man, daß wohl noch 8 Tage vergehen könnten, bis man zu dem Bombardement von Paris hinlänglich vorbereitet wäre, um es mit Nachdruck fortzuführen. Bei den verschiedenen Festungen und Gefangenen-DepotS ist bekanntlich in den letzten Tagen Anfrage über den noch verfügbaren Raum zur weiteren Aufnahme von Gefangenen erhoben worden; auch Vies hat man auf Aussichten zur naben

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deutschen Lande mit Deutschland wieder vereinigen, das haben die darüber abge­gebenen Adressen schon bewiesen. Patriotisch ist darum das Auftreten Jacobi's und seines Anhangs nicht.

Auf der andern Seite ist es jedoch nicht gerechtfertigt, Ausnahmemaßregeln gegen Jacobi zu ergreifen, die in keinem Gesetz eine Billigung finden. Die Ver­haftung desselben ist eine Gefahr für den RechtSzustand in Deutschland überhaupt, und die Berufung auf das öffentliche Wohl kann sie nicht beseitigen oder die Maßregel rechtfertigen. Diese ist nicht einmal politisch, denn sie ruft eine ganz begründete Opposition hervor, der sich jeder ruhig denkende Staatsbürger an* schließen muß, wenn Freiheit und Recht in Deutschland nicht zur Phrase werden sollen. Hat Jacobi eine Handlung begangen, die eine Entziehung der Freiheit zur Folge haben muß, so haben die Gerichte diese Strafe auszusprechen, außer­dem ist jede Hast eine Maßregel, die nur Gewalt zur Basis hat.

Auf der andern Seite ist nicht zu verkennen, daß in Zeiten, wie die jetzi­gen, Männer von Bedeutung mit Demonstrationen, die der Feind sich günstig auslegen kann, etwas zurückhaltend sein sollten. Darum halten wir es für eine große Taktlosigkeit, daß man in Königsberg noch immer fort demonstrirt im Sinne der besprochenen Resolution. Was wir wünschen, das ist die sofortige Freilassung Iacobi's cinkrseits und die Einstellung jeder Demonstration gegen unsere Regierungen in Bezug auf die Folgen des Kriegs andererseits.

nbältünä aebietet unfcrcn Regierungen, tie deutschen Grenzen besser ol« seither Somit- für Verpflegung der Verwundeten der deutschen Armee ,st von dem inter- - t lohenden Angriffen zu ^schützen, die Angriffpunktc Henau« zu rückem nationalen Hulf-comete in Genf da« Anerbecten gemach, und vom diesseitigen

vaeu komm, da« nationale Bedürfnis. Wir wissen von Jugend auf, dass man Comite angenommen worden, 200 deutsch- Offiziere zu verpflegen, und zwar in >1' 1 \llAf m«? die deutschen Peovinzen Elsaß und Lothringen durch Gewalt und V.rrath den durch ihre Lage weltb.rühmten P-nfionen am Genfer See und in der tta- .rtflöt0*11 rissen und später widerrechtlich vorenthalten hat. Wenn wir nun diese« un« lienischen Schweiz.

'«rltF Min anaethane Unrecht gutmachen, wenn wir uns wieder mit den alten Grenz- Au« Saargemund in Lothringen, 18. Oct., wird der Redact,on der Volk«. inovinec/ vereinigen Zollen, so kommt auf diesen Will-n gerade so viel an, als Zeitung von einem Franzosen geschrieben: ..D" Kr.edc tbut un« Allen notb. und 1 L ,jnen entgegen strebenden. Der Wille der ganzen Ration ist hier da« Ent- wir wünschen ihn sehnlich herbei. Zu dr

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Ein Paar braune, noch neue Handschuhe, ein Schaaf, weiß von Farbe, ein Karst, eine Militärmütze, ein gelbseidenes Halstuch, zwei sog. Stellscheeren, ein weißes Tüschentuch mit gestickten Namenszeichen A. T. 6, ein Cigarren-Etuis und ein Schlussel.

Die Eigenthümer werden aufgefordert, sich binnen 3 Wochen bei uns zu melden, widrigenfalls diese Gegenstände auf Verlangen an die Finder zurückgegeben oder umcm Lmckm jPQter zu Gunsten der Armenkasse werden versteigert werden. . . P t P

l 1on &ortf) noc i Gießen, den 25. Oetober 1870. Großherzogliche Polizer-Verwaltung der Proomzialhauptstadt Gießen.

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III.

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Ueber die Inhaftnahme des Doctor Johann Jacobi in Königsberg viel Staub aufgewirbelt. Es verlohnt sich der Mühe, die dabei zu Tag tretenden Fragen eines Näheren zu prüfen. Jacobi hat eine Resolution auf­gestellt und zu begründen versucht, daß Deutschland nicht das Recht habe, Elsaß und Lothringen wider den Willen seiner Bewohner zu annectiren. Dieser Satz ist unrichtig auch vom rechtsphilosophischen Standpunkt aus betrachtet. Denn ein gant), das mit Krieg überzogen wird und seinen Gegner über dessen Grenzen hinaus zurückschlägt, unterwirft sich nicht blos die Bewohner des eroberten Be­zirks, sondern auch diesen Bezirk selbst mit allen darin liegenden Staatsanstalten. Die persönliche Stellung der Einwohner des eroberten Bezirks wird in thesi nicht geändert, ihnen muß und kann es sogar frei gestellt bleiben, in den seit- herigen Staatsverband zurück zu treten, wodurch sie freilich die im öffentlichen Recht ruhenden Befugnisse in ihrer seitherigen Heimath verlieren, Fremde werden. - Das Reckt der Eroberung ist dann auch zu allen Zeiten anerkannt worden. Die Plebiscite der Neuzeit sind noch keineswegs allgemein anerkannte Quellen bed öffentlichen Rechts. In staatsrechtlicher Beziehung sind denn auch nicht

tie einzelnen Bewohner dieses Landes oder gar eines Bezirks die Vertreter des- selben, sondern die durch Gesetz eingeführten Negierungsorgane. Wie diese im Interesse der Gesammtheit Opfer an Gut und Blut von den Staatsangehörigen fordern können, so muß es ihnen auch gestattet sein, in demselben Interesse einen Lheil des Landes, d. h. die staatsrechtliche Autorität Über diesen Theil zum Opfer in bringen. Einem solchen Beschlüsse der Vertretung der Mehrheit der Landes- bevölkerung haben sich die Bewohner des aufgegebenen Bezirks zu unterwerfen, Md zwar ist dieß gerade vom demokratischen Gesichtspunkt aus Rechtens. Dem Recht der Aufgabe eines Bezirk« cnifpricht auf Seiten de« Erobern« da« Recht Annahme desselben, das Recht der Einverleibung. Aber auch ohne diese Rucksichl ist die Eroberung an sich rechtlich zulässig, wenn das bestehende Recht durch den Gegner gebrochen ist und der Eroberer sich vor neuem Rechtsbruch durch Hrnweg- I«ahme von Land schützen muß. Im Staatsleben entscheiden auch die Interessen ter Völker. Vom höchsten Interesse für Deutschland ist es aber doch offenbar, (int feste Verteidigungslinie gegen das uns stets bedrohende Frankrerch zu er- langen und diese Linie ist uns durch die Vogesen, sowie die Festungeni_Metz, Diedenhofen mit ihren Umgebungen geradezu gegeben. DaS Recht der Selvst-

Mwv..:Der Friede thut uns Allen noth, und r t tu Ut0UUC1|, yM v _______ v... ................. , , ., .., , Zu einem gegenseitigen Friedensschlüsse gehören

Daß'' d i e e g i^'r u n g e^ "d i e^e m i ll e n " Au SV r ü ck geben/ wenn sie die aber FricvenSbedingungen, die nicht nur Deutschland, sondern auch Frankreich an-