Politische Run-schau.
17. Juni.
Die „Vossische Ztg." schreibt: „In jenen Krci'en, In denen man danach strebt, die Rechte der Volks. Vertretung auf ein möglichst geringes Maß zu be- schränken, hat man immer mit einer gewissen Spannung dem Momente entgegengcsehcn, wo eer Reichs- tag des norddeutschen Bundes nach Ablauf des eifer- nen Militäretats ein entscheidendes Wort bei der Feststellung des neuen Etats mitzusprechen haben werde. Natürlich wollte man diese Befugmß auf so enge Grenzen, wie nur irgend möglich beschränken und jetzt, wo dieser Zeitpunkt bevorstrhl, jetzt glaubt man auch ein Mittel zu einer solchen Beschränkung gesunden zu haben und zwar das einfachste Mittel von der Welt, man bestreitet nämlich ganz einfach dem Reichstage das Recht, diese Besugniß in einem solchen Maße ausüben zu können, daß dadurch eine wesent- liche Ersparniß herbeigeführt werde. Um dieö thun zu können, hat man sich darauf gelegt, die Verfassung zu interpretiren und glaubt wirklich, aus ihr eine solche Beschränkung herauSlesen zu können. Tie Verfassung bestimmt nämlich in Artikel 62 Alinea 2 : daß bei der Feststellung des Militär-AuSgabectatS die auf Grundlage der Verfassung gesetzlich bestehende Organisation des Bundtsheeres zu Grunde gelegt werden soll. Darauf hin wird nun behauptet, daß der Reichstag keinen kleineren Militäretat bewilligen dürfe, als einen solchen, wie ihn die bestehende Organisation verlange, v. h. daß der Reichstag, statt wie es das Volk wünscht, 10—15 Millionen Thaler am Militär-Etat zu streichen, sich vielleicht darüber streiten darf, ob 10,000 Thaler zur Aufbesserung einer Easerne ausgegeben werden sollen oder nicht. Bei dieser Behauptung ist aber EmcS vergessen, nämlich der ganz kleine Umstand, daß es noch gar keine auf Grundlage der Verfassung des norddeutschen Bundes festgestellte Organisation des BundesheereS gibt. DaS geht ganz deutlich aus Artikel 60 der Bundesverfassung hervor. Dieser besagt, daß nach dem 31. Decembcr 1871 die Friedensstärke, also der für den Militäretat wichtigste Theil der Organisation im Wege der Bundesgesetzgebung festgestellt werden soll. Da dies also erst geschehen soll, so kann es noch nicht geschehen sein. Es liegt also nur eine zwingende Verfassungsbestimmung für den künftigen Milltärctat vor und das ist die über die allgemeine Wehrpflicht. Das Recht des Reichstags ist demgemäß durchaus nicht ein so beschränktes, als man uns glauben machen will.
lieber das Projekt einer Reise des Grafen Bismarck nach England bringt das in Paris erscheinende „Centre Gauche" folgende Andeutungen: „Die Anwesenheit des Grafen BiSmarck in England wird von dem britischen Minister des Aeußeren, Lord Clarendon, lebhaft gewünscht. Graf BiSmarck wird auch sicher hingehen, zunächst um im britischen Ocean feine Gesundheit zu kräftigen. Aber handelt es sich blos um Seebäder? Wir können entschieden das Gegen- theil behaupten. Schon lange verwendet sich das Cabinet von St. James bei dem in Berlin, damit letzteres den dänischen Forderungen endlich gerecht werde und den betreffenden Artikel des Prager Friedens ehrlich und vollständig zur Ausführung bringe. Ohne Furcht vor einem Dementi kann man sagen, daß Lord Lotsus, der englische Botschafter in Berlin, nie aufgehört hat, die Schritte des Herrn v. Quaade, des an demselben Hofe beglaubigten dänischen Gesandten, zu unterstützen. Von anderer Seite wissen wir, daß die beiden dänischen Prinzessinnen, die an den Prinzen von Wales und die an den Großfürsten- Thronfolger von Rußland verheirathete, Alles daranfetzen, ihr Vaterland von den Gefahren, die es bedrohen, zu retten, und schon mehr als Einmal hat die Schwiegertochter der Königin Victoria sich an Lord Clarendon gewendet, um ihn für die Sache ihres Vaters, des Königs von Dänemark zu gewinnen. Man wünscht daher in London nichts sehnlicher, als mit Preußen über diesen nicht enden wollenden Conslict iö Reine zu kommen und, wenn nicht eine befriedigende Lösung, so doch mindestens eine definitive Erklärung zu erlangen."
Der „Cvnstitutionnel" erklärt anläßlich eines Artikels der „Nordd. Allg. Ztg." über die Gotthard- bahn, Frankreich wolle nur, daß die Gotthardbahn ausschließlich von dem neutralen Lance, durch welches sie geführt werden soll, abhängig sei. Nachdem Preußen so vollständig geneigt sei, diese Neutralität zuzusichern, so habe die „Nordd. Allg. Ztg." Recht, wenn sie glaube, die guten Beziehungen zwischen beiden Ländern wurden durch die Interpellation Mony's nicht getrübt weiden. 18. Juni.
Bezüglich rcs Militäretats schreibt die „Voss. Ztg.": „Bringe ein Volk dahin, raß es die Last, unter ter
eS seufzt, für ein unabänderliches liebel hält, und Du hast seine Kraft gelähmt, feinen Muth gebrochen, es hört auf an das Bessere zu glauben, nach dem Bess.rrn zu streben. Diese Maxime hat die gegen- wäitige Negierung, falls die Prov.-Corr." wirklich ihre Meinungen und Absichten vertritt, sich angeeignet; wenigstens fährt das osficiöse Blatt fort, dem Volke zu predigen: an den bestehenden Einrichtungen teS Heeres dürfen Eure Abgeordneten nicht rütteln. Nachdem sie in ihrer Nummer vom 8. Juni den Beweis dafür stark übers Knie gebrochen, und damit nur die freisinnige Presse herausgefordert hatte, verwendet sie in ihrer niuksten Nummer alle Jnterpretat'vnskünste, die in den Jahren 1862—66 auf dem Preßbureau aufgespeichert worden." Nach näherer Besprechung des Artikels der „Prov.-Corr." schließt ras Blatt: „Wenn nun der Reichstag vor der Etatberathung aus eigener Initiative ein Gesttz über die Friedensstärke, wodurch dieselbe etwa auf 2/3 Procent der Bevölkerung beschränkt wird, genehmigt, so haben wir nach der neuesten „Prov. - Corr." den Conslict in alnr Schärfe wieder. Graf Bismarck wird nach rem alten R>cept auflösen und wieder auflösen; kann er aber wie 1865 sich selbst ein Etatgesetz machen? Graf Bismarck ist ein mächtiger Mann, aber die Schwierig- hiten im Bunde sind größer, wie damals in Preußen. Wenn er auf Grund des selbst gemachten Gesetzes von Sachsen wieder 2 Millionen Thaler Matrikular- beitrage fordert, worauf will er sich da berufen. Auf die Verfassung gewiß nicht, denn nach derselben müßte er ja 5 Millionen sotdern. Wird Sachsen so ohne Weiteres seine Berechnung über die Einnahmen aus Zöllen, aus dem Postregal re. für richtig gelten lassen dürfen, wenn sie im EtatSges.tz festgestellt sind? Kurz, Graf Biemaick stößt ohne Etatgesetz im Bunde auf unangenehmere Schwierigkeiten, als in Preußen mit dem Art. 109. Mögen sich daher die Wähler durch die sonderbare Kriegserklärung der „Prov.- Corr." nicht abhalten lassen, Männer zu wählen, die unter der gegenwärtigen Regierung unter allen Umständen auf Verminderung der Präsenzstärke und des Militäretats bestehen. Wird die Gelegenheit verpaßt, sie kehrt nie wieder!"
Der „N. Z. Ztg." werden über die Hauptpunkte des Entwurfs der Convention, durch welche der Norddeutsche Bund dem zwischen Italien und der Schweiz abgeschlossenen Vertrag wegen der Gotthardbahn bei- tnten wird und über deren wesentliche Theile eine Einigung zwischen den contrahirenden Theilen bereits erzielt f in soll, folgende Mittheilungen gemacht: Der Norddeutsche Bund erklärt seinen Anschluß an den Vertrag vom 15. October 1869 zwischen der Schweiz und Italien und verpflichtet sich, an das Unternehmen eine Subvention von 10 Mill. Fr. zu liefern. Die Negierung des Norddeutschen Bundes verspricht ihre Dienste (bons Offices) für alle Schritte, die noch bei anderen deutschen Staaten zu thun sind, um die Ergänzung obiger Summe zu dem Betrage von 20 Mill, zu finden, der von der Berner Con- ferenz als der zum Eifolg des Unternehmens unerläßliche Antheil Deutschlands an der Subvention von 85 Mill. Frcs. anerkannt worden ist; der schweizerische Bundesrath soll sich nicht damit abzugeben haben. Endlich wird voraussichtlich die im Art. 21 des Vertrages vom 15. Oktober 1869 vorgesehene Frist für das Inkrafttreten des Vertrages bis Ende des laufenden Jahres verlängert werden.
AuS Warschau schreibt man der „Ostsee-Ztg." : „Die Religionöverfolgungen in der griechisch-unirten Diöcese Chelm nehmen immer größere Dimensionen an und sollen, nach einem soeben erlassenen Rundschreiben des Bischofs Kuziemski in Chelm an die ihm untergebene Geistlichkeit in systematischer Weise zunächst gegen alle Diejenigen in's Werk gesetzt werden, welche entweder selbst oder deren Väter und Vorfahren vom griechisch - unirten zum lateinischen Rituö übergetreten sind. In dem Bischöflichen Rund- schre ben wird der Uebertritt vom griechisch - unirten zum lateinischen Ritus als ein verdammungswürdiger Abfall vom wahren Glauben und von der russischen Nationalität bezeichnet und es heißt in Bezug auf denselben weiter: „Da derartige Uebertritte zu einem fremden Glauben eigenmächtig und ohne Genehmigung des apostolischen Stuhlis geschehen, so sind sie als ungesetzlich und ungiltig zu betrachten, und es ist daher Pflicht aller dersknigen, welche sich der lateinischen Kirche anqeschlossen haben, sowie deren Kinder, in den Schcoß ihrer griechisch-unirten Mut- terkirche zurückzukehren. Es ist dies eine sehr schwierige Frage, deren Lösung hauptsächlich von der K^nntniß der lokalen Verhältnisse abhängt. Wir haben daher beschlossen, diese Frage unserer Geistlichkeit zu allseitiger Erwägung vorzulegen, und ver
anlassen dieselbe, innerhalb 4 Monaten vollständige Verzeichnisse sowohl derjenigen, welche selbst zum lateinischen R tus übergegangen sind, als auch der Kinder und Kindeskinder solcher Abtrünnigen an uns einzureichen und gleichzeitig zu berichten, welche Mittel bis jetzt zum Zwecke der Zurücksührung der Abtrünnigen zu der von ihnen verlassenen Kirche in Anwendung gebracht worden sind."
- ' Frankreich. Paris, 15. Juni. Das linke Centrum hielt gestern um 8 Uhr Abends eine Versammlung im „®rant> Hütet" ab. Anwesend waren im Ganzen 28 Deputirte. Man deicj ältigte sich zuerit mit der St. Gotthardfrage. Daru, (Silan cd in, de Darante und Latour - Dumouliu ergriffen daS Wart, woraus die Versammlung folgenden Bescl luß faßte: „Die Ve-sammlung will energisch, raß die von Preußen eingegan- genen Verträge respectirt werden, aber sie will nicht, daß man dem Bau der St. Gotthardbahn Opposition mache. Dagegen isi sie der Ansicht, daß man die Simplonbahu begünstige, und daß daS Cabrnet derselben gegenüber die nämliche Haltung ein- nehme, wie daS preußische Cabinet der Ct. Gotthardbahn gegenüber.
,, Schweiz. Bern, 13. Juni. Nachdem daS Bundeskanzleramt des noltdeutschen Bundes dem schweizerischen Gesandten die Geneigtheit ausgesprochen, auf Grund deS vom Reichstag angenommenen Gesetzes über Subventionirung der Gotthardbahn dem bezüglichen schweizerich-italienischen Vertrage beizu- treten, hat der BundeSrath Herrn Hammer ermächtigt, mit dem Herrn Bundeekanzler Graf v. BiSmarck und dem italienischen Vertreter in Berlin eine die)fällige Uebereinkunft zu verabreden und zu unterzeichnen.
Portugal. Der alte Herzog von Saldanha bat die geniale Idee gehabt, dem portugiesischen Volke eine Amnestie zu octroyiren für alle politischen Verbrechen, welche vom 1. Mai bis zum 6. Juni dieses Jahres begangen worden sind. Da sein glorreicher Putsch in diese Zeit fällt, so hat er sich und seinen Genoffen Straflosigkeit gesichert. Es ist aber doch zu naiv!
Rumänien. Aus Bucharest, 12. Juni, wird nach Wien gemeldet: „In Pilesti fanden bei den Wahlen Unruhen Statt. Aiifforderungen zur Ordnung blieben erfolglos. Ein Anhänger Bratiano's schoß auf einen Vertreter der Behörde, worauf auch die Truppen Feuer gaben. Vier Civilpersonen wurden getödtet, aber auch 23 Soldaten verwundet. Schließlich wurde die Ordnung wieder hergestellt."
Schweden. Stockholm, 8. Juni. Da die angestellt,rr Versuche an die Hand gegeben haben, daß die Monitors in der jetzigen Gestalt den Wirkungen der groben Artillerie nickt zu widerstehen vermögen, toirb an dem im Bau begriffenen vierten schwedischen Monitor „Loke" der dritte Theil der Thurmwand an der Frontseite 15,96 Decimalzoll dick gemacht, während die übrigen zwei Dritttheile die Stärke von 12,05 Decimalzoll erhalten; außerdem wird zum Schutze deS unteren TheileS deS ThurmeS eine Veistärkung angebracht.
Telegramme aus Helsingborg berichten über ein in Bastad (Amts Christianstadt, an einer Bucht deS KartegatS) ausge- biockeneS großes Feuer, wodurch zwei Dritttheile der Stadt in Asche gelegt worden sind. 63 Häuser, darunter die Apotheke und die Predigerwohnung, sind niedergcbrannt. Der Verlust an Eigenthum ist bedeutend.
Vermischtes.
Gießen, 18. Juni. In den letzten Wochen sind in der Umgegend falsche BadischeZehn- Guldenscheine verbreitet worden. Nachdem der Herr Staatsanwalt Kl ingelhöffer zu Dillenburg einen Mann aus Roßbach wegen Verausgabung lolcher Scheine verhaftet hatte, hat die hiesige Polizei den Verfertiger der Scheine ermittelt und denselben festgenommen. Der Gioßberzogliche Polizeirath Nover und einige Po- lizei-Officianten fanv.n nämlich vorgestern in dem Atelier beseit einigen Jahren hier wohnenden Malers und Photographen Hugo Perger aus Elberfeld unter der Presse:
1) Badische Zwanzig-Gulden-CouvonS des Eisenbahn: Anlebens vom Jahre 1862, litt. A. No. 4240. „sättig 1. April 1870" ,
2) Badische Zehn-Gulden-Scheine und
3) Landgräflich Hessen-HomburgischeZehn-Gul, den-Scheine,
sodann viele Negative zu diesen Papiergeldsorten und zu Braunschweigischen Zehn-Thaler-Scheinen; außerdem fanden sich viele, theils ganz, theils halb fertige falsche B a d isch e Zehn Gulden-Scheine vor. Letztere sind nicht von einer, sondern von mehreren Nummern abaedruckt; namentlich von Serie K. No. 228, 639, — Serie 01. No. 349, 719, — Serie R. No. 411, 349, Serie S. No. 443, 245. — Sämmt- l'che falsche Geldscheine sind auf photographischem Wege herge- stellt. — In Allem find bis jetzt 4 Betheiligte verhaftet. — Das Fälschergeschäft scheint erst vor Kurzem begonnen zu haben.
Darmstadt, 13. Juni. Der von den drei Provinzial- Vereinen deS Landes in'« Leben gerufene landw. LehrcursuS für Schullehrer dahier wird den getroffenen Bestimmungen gemäß in beiden Adtheilungen am 18. Juli d. I. seinen Anfang nehmen und wie in vorderen Jahren 6 Wochen andavern. Die durch die Betheilignng mehrerer Lehrer aus den Nachbaistaaten im vergangenen Jahre erweckte Hoffnung, daß man auch außerhalb des Landes die Wichtigkeit und Nützlichkeit deS nunmehr hier schon drei Mal abgehaltenen Cursus anerkennen werde, ist inzwischen in sehr erfreulicher Weise in Erfüllung gegangen. Denn eS werden dem Vernehmen nach nickt allein diejenigen Lehrer, welche von bayerischen und westfälischen Vereinen zur Tbetlnahme an den Vorträgen erschienen waren, diese auch im bevorstehenden CrirsuS besuchen, eS sind nunmehr auch Seilendes rheinpreußischen Vereins sechs Lehrer zum Besuche der Anstalt angemeldet worden. Auf welche Zahl sich die Betheiligunq in diesem Jahre im Gesammten erheben werde, entzieht sich gegenwärtig noch einer genauen Berechnung, da das Resultat der Bewerbungen sich erst bann überblicken läßt, wenn die noch rückständigen Anmeldungen durch die landw. Vereine deS Lande- eingelausen sein werben.
Redaction, Druck und Verlag der Brühl'schen Univ.-Druckerei (Fr. Ehr. Pietsch) in Gießen.


