ießmer Anzeiger
Anzeige- und Amtsblatt für den Kreis Hießen
Nr. 84
Dienstag den 19. Inti
1870
Gießen, den 16. Juli 1870.
2)
3) im Musterungsbezirk Wieseck, enthaltend die Orte und Gemarkungen:
Staufenberg,
Mittwoch
Nieder-Bessingen, Ober-Bessingen, Oppenrod, Steinbach.
Treis a. d. Lda., Trohe, Wieseck, Winnerod.
Anzeigen.
rinbt Zll Kietzev. dienst.
3uIL Landmann, rn Dr. Seel.
Lang-Göns, Leihgestern, Ober-Hörgern, Watzenborn mit Steinberg.
Mach, Annerod, Arnsburg, Burkhardsfelden, Dorf-Gill,
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Christian Noll öi. Hermann Spies
Mendorf a. d. Lumda, Alt-Buseck, Bersrod, Beuern, Daubringen, Gießen mit Schiffenberg,
Königliche Etappen-Jnspection. v. Randow, Major.
Abonnement ans den Gießener Anzeiger wird noch täglich in der Erpedition dieses Blattes entgegen genommen.
Auswärtige wollen bei den ihnen znnächst gelegenen Poststellen oder den Landpostboten abonniren.
Erscheint wöchentlich bi et" mal: Dienstags, Donnerstags und Samstags. — Expedition: Eanzleiberg Lit. B. Nr. 1.
Preis vierteljährlich 36 fr. mit Brtngerlohn. Durch die Post bezogen vierteljährlich 49 fr.
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An die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
Nachstehende Bekanntmachung der Etappen-Jnspection theilen wir Ihnen zrrr Nachricht und Bekanntmachung in der Gemeinde mit.
Gießen, den 17. Juli 1870. Großherzogliches Kreisamt Gießen.
Dr. G o l d m a n n.
In Folge eingetretener Mobilmachung der ganzen Norddeutschen Bundes-Armee wird hierdurch Folgendes zur Kenntniß und Nachachtung gebracht.
Kein Officier, Militärbeamter oder Soldat der Norddeutschen Bundes-Armee darf von heute ab, ohne Anweisung der Etappen-Behörde, Quartier oder Verpflegung, oder Vorspann sowie Boten und Wegweiser auf der Etappe oder in deren Rayon erhalten.
Jede Requisition ohne schriftliche Anweisung der Etappen-Behörde ist ohne Ausnahme verboten und wird nach der Strenge der Gesetze bestraft.
Es wird jedem Mißbrauche streng entgegengewirlt werden, weshalb sämmtliche Ortsbehörden jede Ueberschreitung sofort zur Anzeige zu bringen haben. In nicht ganz sicheren Fällen sind Rückfragen im Bureau der Etappen-Jnspection zu empfehlen.
Sollten Truppenführer in außerordentlichen Fällen, z. B. bei Nachtzeit, Boten bedürfen, so werden diese ordnungsmäßig von denselben requirirt werden und haben die Requirirenden darüber sofort zu quittiren.
Sollten demohnerachtet Truppenführer oder einzelne Personen zwangsweise Requisitionen vornehmen, so haben die Ortsbehörden der Etappen-Behörde davon sofort Anzeige zu machen.
Jede Militärperson, welche sich ohne ausdrückliche und von der nächsten Etappenbehörde visirte Autorisation außerhalb der Etappenstraße betreffen läßt, wird als Marodeur betrachtet, sofort arretirt und Behufs Bestrafung nach dem nächsten Etappen-Ort gebracht.
Der wesentliche Inhalt des Natural-Vcrpflegungs-Reglements wird später öffentlich bekannt gemacht werden.
Das Bureau der Etappen-Jnspection befindet sich auf dem Bahnhofe und ist Tag und Nacht geöffnet.
B e k a n n t m a ch u n g.
Die Beschaffung des Bedarfs von Pferden für die Großherzogliche Division durch Aushebung.
Die Musterung und Aushebung der bei der nunmehr eingetretenen Mobilmachung der Großherzoglichen Division von dein Kreise Gießen zu stellenden Pferde findet wie nachstehend angegeben statt.
A. D i e Musterung
1) im Musterungsbezirk Großen-Linden, enthaltend die Orte und Gemarkungen:
Alleudorf a. d. Lahn, Garbenteich, Groß-Linden, Grüningen,
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Bekanntmachun g.
Um bei den bevorstehenden Militär-Transporten auf der Eisenbahn den Dienstbetrieb nicht zu stören und Unglücksfälle zu verhüten, wird Folgendes bekannt gemacht.
1) Bei Ankunft von Militärzügen darf sich Niemand auf dem Bahnhofs-Perron befinden, der nicht dienstlich beschäftigt, oder zum Betreten des Perrons ausdrücklich autorisirt ist.
2) Das Publikum wird gebeten, den Perron bei Ankunft der Militärzüge stets freiwillig zu räumen, indem er sonst durch Militär geräumt werden müßte, was sehr leicht Unannehmlichkeiten, ja sogar Unglücksfälle herbeiführen könnte.
3) Kmder unter 14 Jahren werden vom Perron, außer bei Abgang der regelmäßigen Bahnzüge, jederzeit zurückgewiesen, worauf deren Eltern besonders aufmerksam gemacht werden.
Zugleich werden Diejenigen, welche geneigt sind, den durchziehenden Soldaten freiwillig Erquickungen darreichen zu wollen, gebeten, diese im Büreau des Unterzeichneten (auf dem Bahnhof) gefälligst zu deponiren, es werden demnächst Cioil-Personen (mit den erforderlichen Binden gekennzeichnet) ersucht werden, dieselben bei Ankunft der Rüfle zu vertheilen.
Gießen, den 18. Juli 1870. Bahnhofs - Etappen-Kommandantur.
v. Randow, Major.
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B. D i e Aushebung
kämmtlicher aus den 3 Musterungsbezirken zu stellende» Pferde Donnerstag den 21. Juli d. I., Norm. 9 Uhr, zu Gieße« ’ 7 auf dem neuen Marktplatze (Oswald s Garten).
Die Besitzer von Pferden werden anfgefordert, alle nicht gesetzlich befreiten Pferde zur Musterung und die von der Musterungs-Commission auszu- wäblenden Pferde zur Aushebung zu den angegebenen Zeiten und au deu augegebeuen Orten bei Meidung der gesetzlichen Strafen vorzuführen.
Die zur Aushebung vorzusührendcn Pferde müssen mit Halfter, Trense und zwei Stricken versehen und gut beschlagen sein.
Kieken 17. Juli 1870. Großherzogliches Kreisamt Gießen.
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Hausen, Heuchelheim, Holzheim, Klein-Linden,
Dienstag den 19. Juli d. I., Norm. 8 Uhr, zu Groß-Linden;
Ettingshausen,
Hattenrod, Lich mit Kolnhausen, Hof Mach und
Mühlsachsen,
Mittwoch den 20. Juli d. I., Norm. 8 Uhr, zu Lich;
Groß-Buseck, Lollar, Mainzlar, Reiskirchen, Rödgen, Ruttershausen, den 20. Juli d. I., Norm. 8 Uhr, zu Wiefeck
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im Musterungsbezirk Lich, enthaltend die Orte und Gemarkungen:
Eberstadt, Münster,


