Gießener Anzeiger
Anzeige- und Amtsblatt für den Kreis Kichen.
Freitag den 11. November
Nr. 151
ihr.
1
Gießen, den 5. November 1870.
k
die
/
10. November.
G
Vie Bczichunger. Ves ordnen und gegen jeden renitenten Priester, und wenn er der Waffe des Strafrechts einzuschreiten?
ItreiS vierteljährig 1 fL 12 fr. mit Bringerlohn. Durch di« Post bezogen vierteljährig 1 fl. 27 kr.
bekannt machen zu lassen.
Gießen, den 8. November 1870.
rstoffe, Srgoit;
Betreffend: Die Aufstellung der Vieh stand stabcllen für das Jahr 1870.
in,
e Ersten sein I orf a. b Lahn itlbe stehcnben lbunterstühMg
O KW --— nein ganz lcnwär: Binder-, n, sowie
,T
Großherzogliches Kreisamt Gießen.
I. V. d. K.:
Kekule, Kreis - Assessor.
II ♦ w werden noch fortwährend sowohl bei der Expedition, Canzleiberg B- 1, als auch
UllitflClt auf vttt (^IC^CUCy bei allen Post-Expeditionen und den Land-Postboten entgegen genommen.
Abonnenten welche den Anzeiger bei der Erpedition abholen lassen, erhalten denselben für die Monate November und December 1870 zu 40 kr.
1870.
■■EBKÄHÄf’
ÄfW ÄM.di--»»
Erscheint täglich, mir Ausnahme Montags.
Expedition: Canzleiberg Lit. B. Nr. 1.
König und Papst nicht zu Stande kommt, der nach scharfer Grenzscheidung des kirchlichen und weltlichen Gebietes dem höchsten Würdenträger der Kirche Immunität gewährleistet, so wird es sich bald genug als unvermeidlich Herausstellen, die Ausschreitungen der Cardinale vorkommenden Falle- genau nach denselben Grundsätzen zu behandeln, wie die aller anderen Staatsbürger. Die Cardinale müssen als Unterthanen des Staats behandelt werden, wenn nicht ein förmlicher Vertrag sic diesem Verhältnisse enthebt. Und zu diesem ersehnten Vertrage, daran läßt sich kaum zweifeln, wird sich die Curie nicht herbeilassen.
Ist es nun aber, vom kirchlichen Standpunkte au- angesehen, ein Eingriff in die Rechte der Kirche, wenn man die unmittelbaren Beamten de-Papstes ohne Weiteres dem bürgerlichen Gesetze unterwirft, so ist eö ganz unmöglich, den Papst anders wie als Souverän zu behandeln. Als Oberhaupt der Kirche steht er zu den Katholiken aller Länder in einem und demselben Verhältnissees wäre ein Widerspruch gegen seine Katholicität, wenn er zu dem italienischen Staate in ein besonderes Pflichtverhältniß treten wollte. Es ist zwar mit dem kirchlichen Princip sehr wohl vereinbar, daß der Papst des weltlichen Besitzes entbehrt; unvereinbar mit diesem Princip würde aber seine Abhängigkeit von einer anderen weltlichen Macht sein, weil dann in Wirklichkeit nicht er, sondern die ihn beherrschende weltliche Macht auch Vic Herrschaft in der Kirche au-üben würde. Es handelt sich also in der römischen Frage um das Problem , dem der weltlichen Herrschaft beraubten Papst eine seine Unabhängigkeit pon ter italienischen Staatsgewalt unbedingt sichernde Stellung zu gewähren. Daß dies der Kern der ganzen Frage ist, erkennt auch die italienische Regierung vollkommen an. Auch ist es unzwei- felhaft, daß r- ihr gelingen wird, die Bedingungen für die Lösung diese- Problem- aus'-Trefflichste zu sormuliren: wenn man nur durch eine Formel die ihrer Natur nach gegeneinander wirkenden lebendigen Kräfte zu versöhnen und auS- . einander zu halt.n vermöchte. Da- wirb aber schwierig sein. Die italienische Regierung wird vom Radikalismus, die Curie vom Jesuiti-mu- vorwärts gc- drangt, und diese kampflustigen Extreme legen b.ide auf Verträge sehr geringen ' Sie werden zunächst sich bemühen, den Abschluß eine- jeden Vertrages
3»
tut bittet, fi*»
1 ff OtNier-'
;*-«*"*»*
,ss.<
6 3' 'Vowat%idnmS Semarfungen iigmiffen smd, üno f«r Mefe ««kennte IklerWen a»f|«Men.
Dr. Goldman n.
Die Annexion Noms und der Ueberrcste des Kirchenstaates an das l Königreich Italien i|t keineswegs gleichbedeutend mit der Lösung der römischen i Fraae. Es war eine leichte Arbeit, Rom militärisch zu besetzen, und auch d.r ' volitischen Organisation des einverleibten Gebiets stellen sich keine anderen ^chwir- 1 rigkeiten entgegen, als die, welche in Italien mit jeder Organisation verbunden sind. Ja es wird wahrscheinlich sogar leichter sein, in Rom, als »n Neapel oder aar auf Sicilien, äußerlich eine erträgliche Ordnung hcrzustellen. L-er Romer ist fügsam und an Abhängigkeit gewöhnt, und wenn man nur die radikalen L e- mente hindern könnte, Rom zum Sammelplätze und zum Mittelpunkte 'd«' Ag». tation zu machen, so würde man dort wahrscheinlich sehr bald Z>. stände Herstellen können, die vom bureaukratischen und polizeilichen Standpunkte aus sehr wenig zu wünschen übrig lassen. Rom behält seine Anziehungskraft a - größtes Kunstmuseum der Welt und für den verminderten Glanz des geistlichen Hofes wird der weltliche Hof Victor Emanuels, die Verlegung ter Centralbehorven, dem römischen Volke einen mehr als genügenden Ersatz bieten. Es wird viel Geld m Umlauf kommen und neben dem verblaßten geistlichen ein mannichfaltiger weltlicher Prunk sich entfalten; panem et circenses rufen die modernen Quirlten, wie die alten sie gefordert haben, und an beitem wird es unter dem neuen Regime nicht fehlen, wenigstens grate in der neuen Hauptstadt nicht, wenn es im Uedrigen mit den italienischen Finanzen auch schlecht genug bestellt ist.
Aber mit allem dem ist leider die römische Frage nicht gelost. Mag Victor Emanuel unter dem begeisterten Jubel der Römer seinen Einzug halten, er Vatikan protcstirt. Mag der König Alles aufbieten, um den Papst zu ver oynen, um mit ihm die Grundlagen eines modus vivendi einem friedlichen und freun lichen ZusammiNfein zu vereinbaren, der Papst beharrt bei seinem non po^sumus: mit dem Unrecht, dem Saerilegium, können wir nicht unterhandeln. Was wird da dem Könige schließlich übrig bleiben, als sich entweder dem Papste gegenüber in ein Vasallenverhältniß zu stellen oder den Widerspruch d.r Cune zu ignorlren,
Bekanntmachung.
Betreffend: Das Kreis-Ersatz-Geschäft für das Jahr 1871.
Mit Beuia auf die Bestimmungen der Militär. Ersatz Instruction für den Norddeutschen Bund fordern wir alle rm Jahr 1851 geborncn Militär- Lsticktiaen sowie die in früheren Jahren gebornen, welche sich noch nicht zur Musterung gestellt haben, oder welche hinsichtlich ihrer Verpflichtung zum Eintritt ober ihrer Befreiung vom Militärdienste noch keine definitive Entscheidung erhalten, und entweder im Kreise Gießen ihren gesetzlichen Wohnort haben, oder ü^dcmiechen als"Swdeitten, Gymnasiasten und Zögliitge anderer Lehranstalten, oder als Haus- und Wirthschaftsbeamte Handlung-d.ener, Lehrlinge, Hand- werksaesellen Lehrbnrsche, Dienstboten, Fabrikarbeiter' oder in ähnlicher Eigenschaft sich aufhalten, hiermit auf, sich behufs Eintragung ihrerIcameu ui. die bl ' / ' tinm 1 fatd inm 15 December L I. bei der Bürgermeisterei ihres gesetzlichen Wohnortes, beziehungsweise ihres Jufent-
f?«" t* «>«!->"" - »--> >.«"«
-ich. u. «««<«8«, i««.»-,»«.«m f’~i ™ »«»<-
10 5TBIr bcleat von der Theilnahme an der Loosung ausgeschlossen und ihrer etwaigen Ansprüche auf Zurückstellung :c. verlustig erklärt werden.
welche zur Zeit abwesend sind, sind deren Eltern, Vormünder, Lehr., Brod- und Fabnkherrn zu diesen Anmel- dungen vAicht-t-h^oglich-^ Bürgermeistereien des Kreises werden beauftragt, Vorstehendes in ihren Gemeinden noch besonders anf ortsübliche Weise
ifum jur Nach- Geschaft, ver- bnngSstückeu, nit bestens em- udrFlrtt, r«hr Nr. 31.
Ainbermbchm i Lohn gesucht. Ms.
verlässige Kran- aud) bei Blat- eben bie besten Auskunft ertheilt
in werben wie- :önnen Niäbchm
leibemacherin, Fabrikant Fürst- ad, Neustadt.
serbenzumDüt«- jiei, Asterweg-
v an die Grosthersogiicheu Bürgermeistereien.
Wir werden Ihnen durch die Post die Formularien für die Aufstellung der Viehstandstabellen zustellen uvch Ordern Sie auf, Uebersichten für das Jahr 1 70, unseren Ausschreiben vom 19. November 1862 und 16. November 1863 (Nr. 13 Amts- blatteü von 1862 und Nr. 10 des Amtsblattes von 1863) entsprechend, am 3. December d. I aufzustellen und bis zum 20. December
^taaleS zur ^17 dem W-g- der Gesetzgebung »«.J «i. “IS'i. eM
ÄÄ S«»■ wi/kek suchen, "da'b derse.be -in .°d,r Buchstabe bl-ibe,
WWWs


