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Anzeige- und Amtsblatt für den Kreis Kietzen.

Preis vierteljährig 1 ft. 12 fr. mit Bringerlohn. Durch die Post bezogen vierteljährig 1 fl. 33 fr.

Erscheint täglich, mit Aus­nahme Montags.

Expedition: Eanzleiberg i Lit. B. Nr. 1.

Nr. 116 Samstag den 1. Oktober

ffi» Ä werden noch fortwährend sowohl bei der Expedition, Canzleiberg B. 1, als auch

Bestellungen mit ven Wietzener Anzeiger bei allen Post-Expeditionen und den Land-Postboten entgegen genommen. -----------------------------

Brodpreife vom 31. September bis 6. October 1870,

nach eigener Erklärung der Bäcker;

4 Pfund gemischtes Brod 19 fr. 2 Pfund gemischtes Brod 9-/z kr. 4 Pfund Roggenbrod 16 kr. 2 Pfund Roggenbrod 8 kl.

Gießen, den 29. September 1870.

Betreffend: Die Rinderpest.

an dir Großherzogiichkn Aürgrrmristeikirn des Kreises.

Vs ist m unserer Kenntniß gekommen, daß unsere Verfügung vom 7. I. M. nicht überall pünktlich befolgt, daß namentlich in manchen Gemeinden das Rindvieh rur Weide getrieben wird. Unter Bezugnahme auf die Ihnen in der letzten Bürgermeister-Versammlung ertheüte Belehrung unb auf unsere Bekanntmachnnq vom 28 I M weisen wir Sie an, unsere Anordnungen auf's Strengste zn handhaben; Nachlässigkeit von Ihrer «e.te werden w.r m.t empfindlicher Disciplinarstrafe, Nachlässigkeiten des Polizei- und Feldschutzpersonals mit Dienstentlassung strafen.

Die Gendarmerie ist angewiesen, jede Zuwiderhandlung gegen unsere Verfügungen zur Anzeige zu bringen.

Dr. Goldman n.

Der Musketier Carl Friedrich Albert Kretschmer von der 2. Compagnie des Ersatz-Bata,llons7ten Brandenburgischen Infanterie.Regi­ments Nr 60 aus Berlin gebürtig, 4" 2"' groß, von mittler Statur, welcher am 1. Mai 1864 zum activen Militairdienst emgetretm ist, wird steck- brieflich verfolgt, weil sick/derselbe am 10. September 1870 auf der Fahrt von Wittenberg nach dem Kriegsschauplatz auf dem Bahnhof zu Gießen von seinem Truppentheil entfernt hat. t ..

Alle Civil- und Militair-Behörden werden ersucht, ihn anzuhalten und ihn hierher rransportiren zu lasten.

Wittenberg, den 27. Septemb^ 1Ersatz-Bataillon 7. Brandenburgischen Infanterie-Regiments ^' 00

Siarralement: Alter: 26 Jahr, Größe 4" 2", Statur: mittel, Auge :^blau, Nase und Mund: gewöhnlich, Bart: un Entstehen, Gesichtsfarbe.

ö blaß, besondere Kennzeichen: 0- Beine. Bekleidung: Uniform des 60. Regiments._________

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Gefundene Gegenstaude:

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Ip-itcr ^ie^enftcbnmb30ä^emberroi870n D£lftel9£rt merben- Grotzherzogltche Polizei-Verwaltung der Provinzialhauptstadl Gießen.

'1 8 "Yvr 29. September.

DieProv.-Corresp." schreibt: Durch den unerwarteten Ausbruch des Krieges im Juli d. I. sind die Vorbereitungen zu den Neuwahlen für den Reichstag des Norddeutschen Bundes und für das preußische Abgeordnetenhaus, welche im August und September d. I. stattsinden sollten, unterbrochen worden. Der Reichstag wurde zunächst noch zu einer außerordentlichen Sefston berufen und verlängerte im Einveistäubniß mit der Regierung sein Mandat bis zum Ende des laufenden Jahres. Von den Neuwahlen zum Abgeordnetenhause wurde, mit Rücksicht auf die Kriegsverhältniffe, für's Erste Abstand genommen, da das Mandat der Abgeordneten noch bis zum 15. November d. I. in .Kraft ja. Neuerdings Hot die Staatsregierung den Erwägungen in Betreff der (Ein­berufung des Landtages und der Neuwahlen für das Abgeordneten­haus näher treten müssen: es kommt dabei einerseits die verfassungsmäßige alljährliche Einberufung des Landtags, andererfeits die rechtzeitige Feststellung des Staatshaushalts in Betracht. Der Landtag muß nach Artikel 76 der Verfassung regelmäßig in dem Zeiträume von Anfang des Monats November jeden Jahres bis zur Mitte Januar des folgenden Jahres berufen werden. Hiernach würde an und für sich der 15. Januar der letzte Termin für die Einberufung ces Landtages sein und bis dahin müßten die Neuwahlen unbe- pingt vollzogen sein. Die Verfassung verlangt aber im Aetikel 99 ferner, daß die Einnahmen und Ausgaben des Staats für jedes Jahr im Voraus veran­schlagt und durch den Staatshaushalt sestgestellt werden sollen; es ist demge­mäß von der Regierung wiederholt die V.rpflichtung anerkannt worden, an ihrem Theele die Feststellung des Staatshaushalts vor dem Beginn des Etatsjahres m sichern. Dtefer Forderung wird die Regierung sich auch in diesem Jahre nicht entziehen, so schwierig es unter den gegenwärtigen Umständen sein wird, einen alle Verhältnisse berücksichtigenden Etat für das nächste Jabr im Voraus aufzustillen. Zur Erfüllung jener Aufgabe bieten sich zwei Wege dar: es kann entweder der Landtag unverweilt noch mit dem jetzigen Abgeordnetenhaufe be­rufen werden, um noch vor dem 15. November d. I. das Budget zu beraten, ober es mußten die Wahlen alsbald vollzogen und ras neue Abgeordnetenhaus »eilig genug einberufen werden, um den Staatshaushalt vor Neujahr festzustellen. Beide Wege haben ihre naheliegenden, sehr erheblichen Bedenken; gegen die sofortigen Neuwahlen fällt besonders in'ö Gewicht, daß durch bkfdben die Aus­übung des Wahlrechts für einige hunderttausend Wähler, welche sich bei den Fahnen in Frankreich befinden, thalsächlich nichtig gemacht wurde. Dre Ent­

scheidung für den einen oder den andern Weg, welche in kürzester Zeit getroffen werden muß, hängt theilweise auch noch von dem Gange der Kriegsereignisse, von der weiteren Entwickelung der deutschen Verhältnisse und der dabei möglicher­weise gebotenen Mitwirkung des Reichstags ab. Die Staatsregierung hat einst­weilen die erforderlichen Anordnungen getroffen, daß die Neuwahlen zum Abge- ordnetenhaufe, falls deren baldige Vornahme beschlossen wird, keinen geschäftlichen Aufenthalt finden.

DerPr. StaatSanz." schreibt: Eine Vergleichung der Telegramme über die Capitulation von Straßburg läßt voraussetzen, baß die bezüglichen Verhand­lungen am 27. Nachmittags, etwa um 5 Uhr, begonnen haben und bereits um 9 Uhr so weit gediehen waren, daß General von Werder in Folge der von seinem Generalstabs-Ehef ihm gemachten Meldungen an Se. Majestät den König die Capitulation melden konnte. Der Abschluß der Capitulations-Urkunde ist in ter zweiten Morgenstunde des heutigen Tages, des 28., vollzogen worden, unb heute früh um 8 Uhr sind die deutschen Truppen zur Besetzung des Platzes durch die Thore Straßburgs eingirückt. Wenngleich es nur eine Frage der Zeit war, wie lange dies Bollwerk dcö Elsaß sich noch hätte halten können, so ist nichts­destoweniger die Capitulation Straßburgs ein Factum von weitreichendstem stra­tegischen wie moralischen Einflüsse. In militärischer Beziehung geht dem Feinde im Elsaß ein Punkt verloren, der, im Besitze Frankreichs, eine permanent offene AuSfallepforte gegen die süddeutschen Staaten war.

In Berlin circulirt eine jedenfalls wohlgemeinte Adresse an Se. Majestät, worin der König gebeten wird, sich den Gefahren und Strapazen des Krieges nicht mehr in der bisherigen Weise auszusetzen. Bei dieser Gelegenheit erwäh­nen wir, daß wir gewarnt werden vor Anschlägen auf das Leben der Mitglieder der königlichen Familie. Wir vertrauen darauf, daß gegen derartige abscheu- liche Ausbrüche des französtschcn Fanatismus alle Vorsichtsmaßregeln getroffen werben.

Der Kronprinz von Preußen hat folgende Proclamation erlassen:

An die französische Bevölkerung! Die in den letzten Tagen mehrfach vor- gekommencn Fälle der Verletzung des Völkerrechts und der Sitte von Seite der französischen Bevölkerung gegen die deutschen Truppen veranlassen mich, Nach­stehendes zu verordnen: In jeder Stadt oder in jedem Dorfe, in welchem die reutschen Truppen einziehin, sind die sämmtlichen Bewohner desselben mit Gut unb Leben verantwortlich, wenn auch nur einem Mann der verbündeten Truppen durch Vcrrath oder Tücke ein Unfall geschieht. Die Commanbanten bet einzelnen