Einzelbild herunterladen

P<ets vieneljährlich 36 ft. mit Bringerlohn. Durch die Voß bezogen vierteljährlich 49 fr.

Gießener Anzeiger.

Erscheint wöchentttüi bret> mal: Dienstags, Donner­stags und SamstagS. - Expedition: Canzleiberg

Ltt. B. Nr. 1.

III

! Entführung" von nmi, Walzer von Potpourri (auf Ler­nst.

MuMM

(11937)

irtage, W

tief, güt M bflP'to111, anaefon^'&

a' n 1 .naekonnnen-

' "5 v-°h>bK«

annentW11^

ciude ot Md nBU"te 6«1 »."n ;':"Sn*c

* " b-"b°i tunen und 8U y

Mnzeige- und Mmtsötatt für den Kreis Kießen.

Nr. 133. Donnerstag den 30. Dccembcr 186».

Einladung MM Abunnenient.

Mit dem 1 .--Januar 1870 beginnt ein neues ^jähriges Abonnement auf den

Gießener Anzeiger.

Derselbe erscheint wöchentlich dreimal, Dienstags, Donnerstags und Samstags, und kostet in Gießen vierteljährlich 36 Kreuzer frei iifß Hans geliefert. Für auswärtige Abonnenten, welche nur bei der Poft oder den Landpostboten abvnniren können, beträgt der ^jährige Abovmmcntsvrcis 4Ü9 Kreuzer incl. Poftaufscklags.

W Die auswärtigen Abonnenten machen wir darauf aufmerksam, daß nur dann voll­zählige Nummern des Blattes geliefert werden können, wenn fie schon jetzt bei der Post ihr Abonnement erneuern.

Den Llbonnenten in der Stadt Gießen werden wir, wenn vorher keine ausdrückliche Abbestellung erfolgt, das Blatt auch im l. Quartal 1870 zusenden und den Abonnenieutbetrag wie seither durch Quittung er­heben lassen. Die Expedition des Gießener Anzeigers.

Amtliche BekenntM«chungen.

"""~~Gießen, am 22. Dccember 1869. Betreffend: Das Einsperren der Tauben während der Saatzeit.

Das

O r i) i) I) c m o ij I i d) c Kl eisamt diesen

an

die (ßrn|)l)er?o^Ud)eu WLgermisiereim des Kreises.

Der Art. 79 des Feldstrafqesetzes enthalt bekanntlich eine Bestimmung über das Einsperren der Tauben zur Zeit der Saat unb der Reife der Hülsen- ftuchte und des Repses. Neuerdings ist die Frage, ob die Taube in den Feldern schade oder nutze, wieder ailgeregt worden fvergl. die Abhandlung :Einige Winke zur Bekämpfung der Unkräuter/' abgedruckt in der Zeitschrift für die landwirthschaftlicheu Vereine). In Folge einer Verfügung Großherzoglichen Mi­nisteriums des Innern fordern wir Sie' auf, sich über diese Frage nach Auhöreu des Gemeinderaths und einzelner intelligenter Landwirthe gutachtlich zu äußern. In Verhinderung des Kreiöraths:

Gros, Kreisaffeffor.

Ausstellung doti selbstverfertigten 'Arbeiten der Handwerker und Fabrikarbeiter.

Am Frühjahr 1870 soll in Darmstadt eine Ausstellung selbstverfertigter Arbeiten von Handwerkern und Fabrikarbeitern, abgehalten werden, für welche alle Erreuanisse der Klein-Gewerbe, der Fabrik-Industrie, der Kuustgewerbe, sowie laudwirthschaftliche Maschinen und Gerathe zugelasseil werden, wenn solche in einer inländischen Werkstätte angefertigt worden sind und von den Verfertigern, unter Angabe ihres Namens, ausgestellt werden wollen. Es können sich bei der Ausstellung Fabrikanten, Meister, Gesellen, Fabrikarbeiter und Lehrlinge betheiligen und ist nur bei jedem Ausstellungsgegenstand anzugebeu, ob der Aussteller den Gegenstand allein selbst verfertigt hat, oder welche Theile von ihm und welche Theile von Anderen verfertigt wurden.

Der Termin für die Anmeldung begann mit dem 1. December und läuft mit dem 15. Fevruar 1870 ab. Die auszustellenden Gegenstände müssen bis rum 15. Avril 1870 fertig und zur Absendung nach Darmstadt bereit sein. Die Transportkosten überstimmt der GroßherzUche Gewcrbverem.

Ueberall können sich Local-Eomitös von Gewerblreibenden und Arbeitern bilden, welche die Ausstellungsaugelegenheiten in ihren Kreisen betreiben und mit der Groszherzoalichen Centralstelle für die Gewerbe und den Laudesgewerbverein dieserhalb in Verbindung treten. . . Qr f

Alles Weitere besagt das Programm für diese Ausstellung, sowie eine gedruckte Erläuterung des Ausstettungsplans. Beide Drucksachen, sowie Anmel- dungsformularien, können sowohl von uns als wie von den Vorständen der Localgewerbvereine und den Local-Comitös der Arbeiter kostenfrei bezogen werden.

Wir laden zu zahlreicher Betheiligung an dieser Ausstellung, welche geeignet sein wird-. ein ^ersichtliches Bild über den Stand der Gewerbe und die Einzelleistungeli der Arbeiter im Großherzogthum zu liefern, ergebenss ein.

Darmstadt, den 20. December 1869. . , . . . .. . . , .

Großherzoglicbe Centralstetle für dre Gewerbe unb den Laudesgewerbverern.

Schleierm ach er.Fink.

Betreffend: Die Ausführung des Gesetzes über die Portofreiheiten im Gebiete des Norddeutschen Bundes.

Das

e r o ß I) r t ) u fl l i d) r L a n 6 @ c r i d) t

an

Gießen, am 28. December 1869.

Gießen

1) Donnerstag den 30. December,

zeigung der

Besondere Bekanntmsichungcrr.

11948) Zur Bezahlung der Zinsen, welche von den bei der hiesigen Spar- und Leib- kasse angelegten Kapitalien am Ende dieses Jahres fällig werden, sind nachstehend e Ter mine festgesetzt, und zwar:

2) Freitag 31.

je Interessenten werden daher ansgefov- rvit, oie Zahlung an diesen Lagen in (vmpfüiiß zu nehmen und hierzu durch Bor-

die Gwßherp'glichen Brtsgrrichte des Dkprks.

Durck das Gesetz des Norddeutschen Bundes vom 5. Juni 1869, bett, die Portofrcihcitcn im Gebiete des Norddeutschen Lundes, ist die settherige portofreie Beförderung der dienstlichen Sendungen mittelst der Post beseitigt worden und vom 1. Januar an auch von diesen Sendungen Porto zu entrichten Die in dieser Beziehung getroffenen Ausführungsbestimmungen haben wir Ihnen unter Couvert zngehen lassen und bleibt es Ihnen auhcnn gestellt, ob Sie »ach dem Systeme der Contirnnq - Seite 3 n 4 der Ansfnhrnngsbestnn.n.mgen - verfahren, oder von dm Dtenstfttm,arten ,n der Sdeye Ge­brauch machen wollen, ivic solches auf Seite 4 der Ausführungsbestimmungen vorgeschncbcn ist. Ebenso bleibt Ahnen bei unfranknt eingehenden «cudnugen überlassen ob Sie von der Contirnnq Gebranch machen wotl.en>^der nicht. , . ...

Aufmerksam machen wir Sie dabei noch, daß sich die getroffenen Bestimmungen nur ans die Postsendungeu, beziehen, welche re,ne t 'enstl 'chen betreffen, und daß Sie demnach alle Postsendungen, welche Privatpersviien betreffen, vom 1. Januar 1870 zu frankiren und das dafür be,ablte Peitc von den zahlinigspflichtigen Personen zu erheben haben. ( e r- .mmnniiji. r-.--j.auini .rnt--_____

81111 (cidj wird bemerkt, dah die auf beni Die Herren Bürgel meister werben ei sucht, Donnerstag fallenden Zahltage für dieldieses in ihren Gemeinden ans ortsübliche Interessenten der Stadt Giesse», dagegensWeise bekannt machen zu lassen.

die auf Dienstag,. Mittwoch SamünGi- ssen, am 23. November 1869.

fallenden Zahltage für die Auswärtigen 'ne - i Der Rechner der Spar- und Leihkasse: chuldscheine sid) zu legitimiren jstimmt sind. | Kehr.