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Preis vierteljährlich 36 kr. mit Brtngerlohn. Durch die Post bezogen vierteljährlich 49 fr.

Gichmer

Anzeiger.

isrscheint wöchenrucy drei- mal: Dienstags, Donner­stags und Samstags. Expedition: Canzleidere

Lit. B. Nr. 1

Anzeige- und Amtsblatt für den Areis Kielen.

Nr. 118. Donnerstag den 30. September 1869.

©ssr Einladung ;um Abonnement,

Mit dem 1 October beginnt ein neues ^jähriges Abonnement auf den

Gießener Anzeiger.

Derselbe erscheint wöchentlich dreimal, Dienstags, Donnerstags und Samstags, und kostet in Gießen vierteljährlich 36 Kreuzer frei in's Hans geliefert. - Für auswärtige Abonnenten, welche nur bei der Post oder den Landpostboten abonniren können, betragt der ^jährige AbomicmkNtsprcis 49 Kreuzer incl. Postaufschlags. 1

uJO Die answartigeu Abonnenten machen wir daranf aufmerksam, daß nur dann voll­zählige Nummern des Blattes geliefert werden können, wenn sie fchon jetzt bei der Poft ihr Abonnement erneuern.

Den Abonnenten in der Stadt Gießen werden wir, wenn vorher keine ausdrückliche Abbestellung erfolgt, das Blatt auch im IV. Ouartal 1869 zufeudeu und den ^ibonnementbetrag wie seither durch Ouittung er­heben lassen. Die Expedition des Gießener Anzeigers.

Amtlrehe Bekanntmachungen.

Großh. Landw.-Bez.-Commando Gießen. Gießen, den 20. September 1869.

Bekanntmachun g.

Die diesjährigen Herbst-Control-Versammlnngeii im Kreise Gießen werden, wie folgt, abgehalten werden:

8. Z u Lollar

den 14. October 1869, Vormittags 10 Uhr, auf dem Turnplatz.

Hierzu gehören die Orte:

Mendorf a. d. Lumda, Alten-Bnseck, Bersrod, Beuern, Danbringen, Großen-Buscck, Lollar, Mainzlar, Rödqen, Ruttersbanscn und Kirchberg, Staufenberg, Treis a. d. Lumda, Trohe, Wieseck.

II. Zn Groen Lsnden

den 15. October 1869, BormittagS 10 Uhr, am nördlichen Ausgang des Ortes.

Hierzu gehören die Orte:

Mendorf a. d. Lahn, Eberstadt, Gießen, Großen-Linden, Grüningen, Heuchelheim, Holzheim, Klein-Linden, Lang-Göns, Leibgestern

III. Zu Steinbach

den 16. October 1869, Vormittags 10y2 Uhr, auf der sogenannten Weide.

Hierzu gehören die Orte:

Mach, Annerod, Burkhardsfelden, Dorf-Gill, Hof-Gill, Arnsburg, Ettingshansen, Garbenteich, Hattenrod, Hansen, Lich, Münster Nieder-Bessingen, Ober-Bessingen, Oppenrod, Reiskirchen, Ober-Hörgern, Steinbach, Steinberg, Watzenborn, Winnerod.

Es haben aus diesen Ortschaften zur bestiiumten Stunde säniuilliche benriaubten Großherzoglich Hessischen Militärs aller Waffen zu erscheinen, welche zur Landwehr iibcrgeireten, zur Reserve gehören, zur Disposition der Truppentheile beurlaubt, oder zur Disposition der Ersatz-Behörden entlassen sind.

Alle dem Königlich Preußischen Militär angehörigen Leute der vorbemerkten Categorien, welche in dem Bezirke wohnen, und nicht besonders dispensirt sind, haben gleichfalls zu erscheinen..

Die ohne Entschuldigung fehlenden Mannschaften haben die gesetzliche Strafe zu erwarten.

Schließlich sei noch bemerkt, daß die Leute, mit dem Militärpaß und Führnugsattest versehen, in bürgerlicher Kleidung zu erscheinen haben und vor dem Beginne der Control-Bersammlung Schirme, Stöcke und Pfeifen abzulegen sind.

Eine fpeciellere Vorladung wird nicht mehr erfolgen,

I. A.:

Hoffmann,

Oberlieutenant und Bezirks-Adjutant.

Polizeiliche B e k a n n t in a ch u ti g.

Der wegen vieler Diebstähle verhaftete Johannes Luft von Engelrod hat hier einen kleinen grünseidenen Regenschirm mit weißem Griff verkauft, der höchst wahr­scheinlich hier oder in der Umgegend gestohlen worden ist. .

Wer Ansprüche an denselben zu machen hat, wolle sich baldigst bei uns anmelden.

Zugleich werden Diejenigen, die Sachen von Luft gekauft haben, aufgefordert, Anzeige hiervon zu machen.

Gießen, den 28. September 1869. Großherzogliche Polizei-Verwaltung der Provinzialhauptstadt Gießen.

N o v er.

Besondere Bekanntmachungen.

Edictalladuuq.

9134) Nachdem Großherzogliches Hof- gericht der Provinz Oberhessen über das Vermögen des abwesenden Johannes Volk von der Weißmühle bei Großen- Buseck den förmlichen Concurs erkannt hat, werden alle Die enigen, welche Forderungen öder sonstige Ansprüche an denselben zu bilden haben, aufgefordert, solche im Termin

Freitag den 26. November d. I., Vormittags 9 Uhr, dahier anzumelden und mit etwaigen Vor­

zugsrechten zu begründen, widrigenfalls stillschweigender Ausschluß von der Masse erfolgen wird. In diesem Termin soll zu­gleich ein Arrangement versucht und in dessen Entstehung zur Wahl eines Gläubi­ger-Ausschusses und Massecurators geschrit­ten werden. Die durch gehörig Bevollmäch­tigte nicht vertretenen Gläubiger werden deshalb insoweit als den Beschlüssen der Mehrheit der erscheinenden Gläubiger bei­tretend angesehen werden.

Gießen, den 9. September 1869.

Großherzogliches Landgericht Gießen. Bötticher, A. Bramm, Landrichter. Landger.-Assessor.

9167) Im Firmenregister des unterzeich­neten Gerichts sind heute folgende Einträge vollzogen worden:

1) Georg Carl Gail von Gießen ist am 24. l- M. aus der Gesellschaft unter der Firma Gail'sche Wollenspinnerei" ausgeschieden und hat die Vertretung derselben nieder^ gelegt. Das Geschäft wird von den übrigen Teilhabern unverändert und unter der seitherigen Firma fortbetrieben und ist Georg Ferdinand Gail von Gießen jetzt der alleinige Vertreter.

2) Georg Ferdinand Gail zu Gießen ist am 24. l. Mts. aus dem unter der FirmaGg. PH. Gail" daselbst betrie­

benen Tabaksfabrikationsgeschäft ausge­schieden und Georg Carl Gail von Gießen führt dasselbe vom 25. l. Mts. an für seine alleinige Rechnung unter der seitherigen Firma weiter.

Gießen, den 27. September 1869. Großherzogliches Stadtgericht Gießen.

Muhl, Stadtrichter.

9118) Nachdem Johannes Reuhl VI. von Holzheim durch Verfügung Großher­zoglichen Hofgerichts Gießen vom 23. Au­gust l. I. als ein Verschwender erklärt wor­den ist, und Heinrich Reu hl V. und Wilhelm Jäger II. von Holzheim als