Berlin, 24. April. Die Sonntagsfeier ist ih- rem Ursprünge nach nicht bloß eine kirchliche Satzung, sie ist nachweislich ebenso und noch mehr eine sociale. Eine weise Gesetzgebung suchte von Alters her den Gedrückten und Beladenen wenigstens einen Tag der Woche frei zu geben, an dem sie ihres Lebens froh werden konnten. Aber auch von Alters her kam di eß sociale Gesetz, dem durch kirchliches Gebot ein größerer Nachdruck gegeben werden sollte, wiederholt in Vergessenheit und mußte von Zeit zu Zeit wieder aufgefrischt werden. Der Kampf der Interessen erwies sich mächtiger als die Satzung der Kirche und des Staates, zumal da die Uebertretung meist im Interesse der herrschenden Classen lag. So hat auch jetzt wieder die Frage der Sonntagsarbeit die Aufmerksamkeit der Gesetzgebung auf sich gezogen und beschäftigte am Freitag bei Berathung der Ge- Werbeordnung den Reichstag. Charakteristisch ist aber die Form, in welcher man der wiederholt laut ge- wordenen Forderung der arbeitenden Classen Genüge thun will. Die Berechtigung dieser Forderung er- kennt man an, sonst würde man es nicht für nöthig gehalten haben, ihr durch eine Gesetzesbestimmung Ausdruck zu geben. Andererseits aber fürchtet man, dem Interesse der Arbeiter zu nahe zu treten und so, zwischen Thür und Angeln stehend, fügt man der Gewerbeordnung eine Bestimmung ein, die sich den Schein gibt, das Interesse der arbeitenden Classen wahr zu nehmen, während dieselbe im Grunde genommen nur eine gutmüthige Phrase ist, die dem Gesetze höchstens den Stempel einer gewissen Ge- müthlichkeit aufdrückt. „Zum Arbeiten an Sonn- und Festtagen ist, vorbehaltlich der anderweitigen Vereinbarung in Dringlichkeitsfällen, Niemand ver- pflichtet", heiß es im §. 107. Mit dieser Bestimmung aber sind die Arbeiter just so klug, wie sie eben waren. Ein Zwang herrschte auch bisher nicht. Die Sonntagsarbeit war „freie Vereinbarung". Aber man müßte eben nicht wissen, wie die Verhältnisse liegen, wenn man den Zwang abläugnen wollte, der diese „freie Vereinbarung" für den Arbeiter zur Nothwendigkeit macht. Entweder erkennt man die Forderung der Aushebung der Sonntagsarbeit als berechtigt an, und dann kann man ihr nicht anders als durch ein bestimmt ausgesprochenes Verbot abhelfen, ober man hält die industriellen Interessen durch ein solches Gebot für gefährdet, und dann hat man sich jeder gesetzgeberischen Einmischung zu enthalten. Gesetzesbestimmungen, die sich nur den Schein geben, solche zu sein, sind vom Nebel, weil sie die Unzufriedenheit der Betroffenen mehr nähren als beschwichtigen.
Berlin, 26. April. In der heutigen Sitzung des norddeutschen Reichstages vertheidigte der Bun- des-Commiffär Vie Gesetzesvorlage über die Branntweinsteuer und machte Mittheilung über folgende neue Steuerprojecte: Petroleumsteuer, Gassteuer, Wechfelstcmpelsteuer, Börsenstcuer und mäßige Biersteuer (große Sensation). Der Abg. v. Kardorff bekämpfte die Branntweinsteuer. Graf Bismarck erklärte, er übernehme die volle Verantwortlichkeit für die Vorlage.
Bonn, 23. April. Die beiden Söhne des Grafen Bismarck, Herbert und Wilhelm, haben seit einigen Tagen unsere Universität bezogen und werden wahrscheinlich ihren hiesigen Aufenthalt auf mehrere Semester ausdehnen. Die Notiz mehrerer Berliner Blätter, daß die jungen Herren in das Königs - Husaren - Regiment eintreten würden, ist dahin zu berichtigen, daß dieselben vor der Hand nur den Studien obliegen werden.
Freiburg im Br., 26. April. Die bereits von einigen Blattern veröffentlichte Entscheidung des Mannheimer Oberhofgerichts gegen den BiSthums- verweser Dr. Kübel und den Pfarrverweser Berger in Konstanz wird durch die heute Seitens des hlcsi- gen Kreis- und Hofgerichts erfolgte Publicirung als richtig bestätigt. Das Urthetl erklärt, daß der Bisthumsverwefer Kübel und der Pfarrverweser Berger unter Aufhebung des Verweisungsbeschlusses der Raths - und Anklagekammer Freiburg von der Anschuldigung des Mißbrauchs des geistlichen Amts, resp. dee Theilnahme daran, anläßlich der Excom- munication des Bürgermeisters Stromeycr entbunden werden.
Wien, 24. April. Im Abgeordnetenhause begann heute die Specialdebatte über das Volksschul- gesctz. Die Generaldebatte bot einige interessante Momente. Der ultramontane Professor Greuter donnerte gegen den consessionslosen Staat, der vermittelst des Schulzwangs den katholischen Müttern ihre Kinder entreißen wolle, und er berief sich gegen den vorliegenden Gesetzentwurf auf das sächsische Schul
gesetz vom 3. Mai 1851, durch welches der Minister v. Beust in innigster Uebereinstimmung mit dem preußischen Minister v. Raumer dem positivem Glau» den wieder den gebührenden Rang in der Schule zugewiesen habe. Die meisten Bestimmungen des Hasner'schen Gesetzentwurfes seien aus dem badischen Gesetzentwurf abgeschrieben. Dem Reichskanzler v. Beust war die Erinnerung an seine reaktionäre Thä- tigkeit offenbar sehr unangenehm, und er wiederholte in seiner Replik die schon öfter gebrauchte Wendung, daß er bei seinem Eintritt in den österreichischen Staatsdienst weder Neigungen, noch Abneigungen herübergenommen habe. Der Abg. Dr. Schindler sagte, die Schulen müßten gegen die Propaganda des katholischen UltramontaniemuS und des prote- stantischen Muckerthums geschützt werden; das letztere fei in politischer Beziehung vielleicht noch gefähr- licher als der erstere. Diese Bemerkung veranlaßte den schlesischen Abgeordneten Schneider (evangelischer Superintendent) zu der Erwiederung: „Der wahre Protestantismus hält an dem Princip der Freiheit des Glaubens und Denkens fest, und die Giftpflanze des Mucketthums kann dort nicht aufkommen, wo man das Wesen des Protestantismus nicht verleug- net. Ein Lessing, ein A. v. Humboldt, das sind die Repräsentanten des ächten Protestantismus."
Brüssel, 24. April. Hr. Fröre-Orban ist von Neuem in Paris zurückgehalten und zwar, wie es heißt, auf den speciellen Wunsch des Kaisers. Niemand aber weiß hier in den Regierungskreisen von den angeblichen Concessionen, welche der heutigen „Indep. beige" zufolge Hr. Frore-Orban gemacht haben soll. Belgien — wir können nur immer wieder darauf zurückkommen — kann und wird, weder direct noch indirekt, in der Eisenbahnconces- sionsfrage nachgeben, und man ist hier überzeugt, daß alle Großmächte in dieser Beziehung Belgiens striktes, neutrales Benehmen billigen. Eben darum würde Frankreich schwerlich in den Vorschlag eines internationalen schiedsrichterlichen Urtheils einwilligen, von welchem die „Etoile beige" heute spricht. Dagegen mag die „Patrie" immerhin behaupten, die Unterhandlungen in Paris würden nicht mehr wieder ausgenommen werden, sofern Hr. Fröre-Or- ban unverrichteter Sache nach Brüssel zurückkehrt.
Vermischtes.
Der oberste Gerichtshof für Handels- und Wechselrecht in Leipzig. Auf den Vorschlag Sachsens hat der BundeSrath dem Reichstag einen Gesetzesentwurf, die Errichtung eines obersten Gerichtshofes für den Norddeutschen Bund in Handels- und Wechselrecht vorgelegt, welcher bereits die erste Berathung pasfirt hat. — Das gemeinsame deutsche Recht, welches durch das Handelsgesetzbuch und die Wechselordnung für Gesammt-Deutschland geschaffen ist, unterliegt seither einer sehr vielgestaltigen Rechtsanwendung. Vier süddeutsche und sieben norddeutsche oberste Gerichtshöfe haben für die genieinsame Rechtöubvng die entscheidende Auslegung. Die Literatur ist bereits so angewachsen, daß wir außer verschiedenen Sprnchsammlungen und größeren Sammelwerken für das gemeinsame Recht überhaupt zwei Archive für Wechselrecht, acht Cvmmentare des Handelsgesetzbuchs, fünf bereits eingegangene und fünf noch bestehende Archive für Handelsrecht besitzen. Es ist begreiflich, daß hiernach die Mannichfaltigkeit der Entscheidung vor der Gleichförmigkeit derselben vorherrscht, und die Gemeinschaftlichkeit deS Handels- und Wechselrechts, wie der BnndeS-Commiffär Pape betonte, mehr eine formelle, als sachliche, mehr eine scheinbare, als wirkliche bleiben muß. Wenn der Gefahr, durch die Vielgestaltigkeit der Entscheidung auch die formelle Einheit zu durchbrechen und das gesammte Recht wieder in eine sogenannte parttculare Anwendung zu zersplittern, daS schätzbare Gut eines gemeinsamen Rechtes für den Handelsverkehr überhaupt zu verlieren, vorgebeugt werden soll, so kann dieß nur durch die Einsetzung eines obersten Gerichtshofes geschehen, welchem die endgültige Entscheidung in Handels- und WechselSsachen übertragen wird. — In der über den Gesetzentwurf im Reichstag stattgehabten Debatte hat nach der kurzen aber gründlichen Ausführung des Bundes-Commissär Pape eine sehr interessante Berathung stattgefunden, in welcher Lasker, Dr. Stephani, Dr. Endcmann, Miquel, Dr. Blum kür und v. Zehmen, Windth-rst, v. Baßewitz gegen den Entwurf das Wort ergriffen. Die Bedenken, welche zum Theil auch von den Abgeordneten Dr. Schwarze und Lasse berührt wurden, bezogen sich zunächst darauf, daß die große Menge und Verschiedenartigkeit der einzelnen noch bestehenden Gerichtsordnungen das Verfahren erschweren würde, der Begriff einer „Handelssache" ein sehr zweifelhafter und die Absonderung eines einzelnen Theilcs des allgemeinen RechtSgebieteS zur besonderen Entwicklung nicht rathsam sei. — Dem gegenüber wurde darauf hingewiesen, daß bei dem Verfahren in der dritten Instanz die eigentliche prozessuallsche Frage von geringerer Bedeutung sei, daß bereits bestehende oberste Gerichtshöfe schon eine Menge Prozeßordnungen ohne Nachtheil für die Sache anzuwenden hätten — Jena z. B. deren neun — und daß die norddeutsche Prozeßordnung, welche doch nicht lange mehr auf sich warten lasse, diesem Mangel ebenso abhelfen würde. — Zum Sitz dieses obersten Gerichtshofes ist Leipzig auserlesen. Von Seiten der Seestädte soll, namentlich wegen der Seerechtsfälle, und der bisher schon vorzugsweise bestandenen handelsrechtlichen Praris Lübeck gewünscht werden. Ganz richtig wurde hervorgehoben, wie gerade daraus, daß nicht eine preußische, sondern die Stadt eines kleinen Staates, welche nicht einmal eine Residenzstadt sei, gewählt worden, das Institut an eigentlich nationaler Bedeutung nur gewinnen müsse. Und allerdings
wurde gerade Leipzig, die Stadt eines in der grüßten Han. dels - und Jndustrie-Blüthe stehenden Staates und Bundesge- brets schon darum, und weil gerade die sächsische Jurisprudenz die verhältnißmäßig reichhaltigste Literatur für das Handel«, recht geliefert hat, eine paffende Wahl sein. Der Entwurf fand im Reichstag sonst keinen Widerspruch, die Sezialbera. thung steht noch bevor, es ist aber nicht zu zweifeln daß d.eß erste größere nationale Institut binnen Kurzem in« Leben tritt. •
Marburg, 25. April. Zu den durch den Dampf er, moglichten neuen Erscheinungen des Verkehrslebens gehören auch die jo rasch beliebt gewordenen gemeinsamen Veranü- gungSreisen nach näheren und entfernteren schönen Gegenden m d,e Schweiz, nach dem Orient, nach Aegypten, von Berlin. ?-UÖ J-n <?rn.,^a,ri u" Derartige Unternehmungen bieten für die Theilnehmer mannichfache Vortheile, unter denen Er- sparniß an Zeit und Geld, sowie die Gewißheit, unter vielen Mitreisenden fast immer angenehme Gesellschaft nach freier Wahl zu finden, gewiß sehr ins Gewicht fallen. - Wir er. achteten eö daher als eine äußerst glückliche und praktische Idee, eine Vergnügungspartie von Marburg aus nach Eisenach — nach der Wartburg, dieser Perle des Thüringer Waldeck — mittelst Ertrazugs zu veranstalten- die von dem unternehmenden Director deö hiesigen Dienst- mannS-JnstitutS auf Pfingsten verwirklicht werden soll. — Die Fahrt von Marburg nach Eisenach gehört zu den schönsten in Deutschland und daS Programm des Vergnügungckzugcs lda« wir kürzlich veröffentlichten) ist ebenso praktisch, da er ohne zu große Anstrengung daS Sehcnswertheste der Gegend von Eisenach in einem Tage bietet, als auch sehr billig. — Die rege Theilnahme, welche derselbe, wie wir hören, hier und in
nÄreifcn der Umgegend findet, ist daher gewiß ge. rechtfertigt. ” p n
Bonbon, 20. April. Der Minister des Innern hat sei- ''7 Entschluß kund gegeben, Sheward, welcher seine Frau vor Jahren in Norwich ermordet hatte, nicht zu begnadigen ft daß das TodeSurtheil heute Morgen vollstreckt worden ist. Der Mörder hat inzwischen ein umfassendes Geständniß abge- Ä ^S authentischer Quelle veröffentlicht wird.
Dasselbe ist aus dem Stadtgefängnisse von Norwich vom 13.
datirt und m Gegenwart mehrerer Zeugen zu Papier genommen worden. Als Motiv deS Mordes ergibt sich .ine augenblickliche ZorneSaufwallung, welche aus einer Erörterung über die Verwendung einer kleinen Geldsumme entstand. Ehe. ward versetzte seiner Frau einen Schnitt mit dem Rasiermesser in den Hals, von welchem sie augenblicklich starb. Der Mörder bedeckte den Leichnam mit einer Schürze und reiste in Ge, schäftSangelegenheiten nach Yarmouth, Abends kam er zurück, schlief auf dem Sopha, und ging deck anderen Morgens um Jie gewöhnliche ZeitAzur Arbeit. Um 4 Uhr Nachmittags '")rte er zurück, zündete in dem Schlafzimmer, in welchem er ben Mord begangen hatte, ein Feuer an, und begann den Leichnam zu verstümmeln. Nachdem er sich mit dieser scheußlichen Arbeit bis halb 10 Uhr Abends beschäftigt hatte, nahm er einige Theile des Körpers, verließ das Haus und streute sie überall umher. Dasselbe that er an sechs hintereinander folgenden Tagen, nachdem er den Kopf inzwischen in einem Kessel gekocht, das Gehirn auseinander gebrochen und auch Hände und Füße in einen Brei zusammenzukochen versucht hatte Nachdem er auf diese Weise den ganzen Leichnam stückweise zerstreut hatte (noch ehe er sein scheußliches Werk vollendet war die Polizei mit Nachsuchungen nach dem Mörder und der Ermordeten beschäftigt, aber vergebens), verbrannte er Betttücher, Klssenbezüge und alles, was Vlutspuren an sich trug. Die Bettdecken, welche mit Blut befleckt waren, schnitt et in "eine Stückchen und warf sie in allen Theilen der Stadt umher; und daS lange Haar, welches er mit der Scheer in kurze Endchen zerschnitten hatte, wurde vom Winde in alle Himmelsgegenden zerstreut. Ein Jahr nach dieser Gräuelthat hei- rathete der Mörder wieder, vom Keinem beargwöhnt, v-n Keinem über seine erste Frau befragt, und es vergingen 18 2ahre, ehe das Geheimniß von Norwich, mit dessen Lösung die Polizei sich Jahre lang abgemüht hatte, durch Sheward selber aufgeklärt wurde. Das Zeugniß der Aerzte sprach sich zur Zeit der Mordthat einstimmig dahin ein, daß die aufgefundenen Knochentheile einem Frauenzimmer von höchstens 25 Jahren angehören Müsse, während die Gemordete 54 Jahre alt war. Vielleicht gerade diesem Jrrthum der Sachverständi- gen ist eö zuzuschreiben, daß der Urheber einer solchen Gräuelthat sich 18 Jahre lang dem Arm der Gerechtigfeit entziehen konnte.
*#* AIS ich eines Tages den Zug verpaßt hatte, er, zählt Jemand, der den Westen Amerika's bereist hat, der „Glasbr. Montags-Zeitung.", ging ich langsam durch den kleinen Ort bis zu dem Kirchhof. Schon die Inschrift belehrte mich, daß derselbe, wie die meisten in Amerika, auf Actien gegründet war und einer Privat-Gesellschaft angehörte. Ich trat ein und fing mit einem dort beschäftigten Arbeiter ein Gespräch an. Ich erfuhr, daß der Kirchhof erst ein und ein halbes Jahr alt sei und wunderte mich sehr über die außerordentliche große Anzahl der Gräber mit ihren weißen eleganten Grabsteinen. „DaS hat sein Aber, mein Herr," er- wiederte der Todtengräber, den ein Trinkgeld gesprächig gemacht hatte, „die meisten Grabsteine sind Puppen!" Als mir ein Ausdruck etwas dunkel schien, fuhr er fort, „ja Puppen, d. h. sie stehen da, wie eine Reihe Zähne, aber Keiner ist darunter begraben. Wenn man auf der Eisenbahn sitzt, kann man die blanken Dinger glänzen sehen." „An dem Kirchhof ist noch was zu verdienen," sagt dann Einer oder der Andere, „der gedeiht vortrefflich!" Und ft nimmt Mancher eine oder ein paar Actien, um vielleicht später einmal die Zinsen und Dividenden hier selbst unter solcher Puppe abzuliegen!"
Erfüllung einer religiösen Bedingung. Eine« Tages kam der Kafferhäuptling Tauha-Wauha mit seinen drei Frauen zu einem Missionär, mit der Bitte, ihn sammt denselben zu taufen. Als dieser ihm aber bedeutete, daß die Christen nur eine Frau haben dürften und er ihn deßhalb nicht taufen könne — entfernte er sich betrübt und schweigend. Nach 14 Tagen kam er jedoch ganz vergnügt wieder, dießmal nur mit einer Frau und der erneuerten Bitte, ihn taufen zu wollen „Ja, wo hast Du denn Deine beiden andern Frauen gelassen?" — „Die hab' ich unterdessen gefressen."
Nedaction, Druck und Verlag der Brühl'schen Druckerei (Fr. Chr. Pietsch) in Gießen.


