rann die Wahlactenstücke an die einzelnen Abthei- lungen vertheilt. Der gestrige Tag ist, wie bereits gemeldet, ohne Ruhestörungen abgelaufen, cs sind aber doch einige Verhaftungen vorgekommen. Die Credit-Gesellschaft der Bronce-Arbeiter hatte vor- gestern eine Generalversammlung halten wollen; es ist ehr aber verboten worden. Der „Eclaireur" von St. Etienne, ein sehr armes Blatt, ist zu 5000 Francs Geldstrafe und 3y4 Monaten Gefängniß, tic „Emancjpation" von Toulouse zu 1OO0 Francs und i/2 Monat verurthrilt worden.
Brest, 30 Juni. Kapitän Ierrard Osborn ttlegraphirte an Julius Reuter: Der „Great Eastern" telegrapüirte um 9 Uhr Morgens, daß man auf dem Schiffe im Begriffe sei, das Kabel zu kappen und an eine Boje zu befestigen. Dietz geschieht augenscheinlich, weil seil den letzten Versuchen keine Signale mehr passirten. Bis 61/2 Uhr Morgens waren dieselben perfect. Man glaubt hier, daß ter „Great Eastern", nachdem er das Kabel gekappt, zurückkehren werde, um einen unbedeutenden Fehler zu besei- llgen. Das Werk der Kabellegung dürste Viercurch für kurze Zeit eine Verzögerung erleiden.
Brüssel, 29. Juni. In einem Dorfe bei Mons, Hyon genannt, soll gegenwärtig die Wittwe des Ver° räthers Lopez m»t ihrem Sohne wohnen. So berichtet ein Hennegauer Provinzialblatt. Wie es scheint, lebt die Frau in glänzenden Verhältnissen und erfreut sich ihres Daseins, nährend in der Ent- fernung von einigen Meilen die Kaiserin Charlotte im Schlosse zu Tervueren unter der Behandlung des Irrenarztes Baron Dr. Buelkens (Director der berühmten Gheeler Irrenanstalt) immer mehr einem unheilvollen Tiefsinn verfällt. Es heißt — ich kann es invetz nicht verbürgen — daß die Fürstin namentlich durch den Gedanken gequält wird, daß sie, als Kaiserin, nicht mit ihrem Gatten gestorben. — Hr. Henri Rochefort wird nach wie vor seine „Lanterne" ericheinen lassen. Dieselbe hat furchtbar an Absatz verloren. Sie erscheint nur noch in 4000 Exemplaren ; m der ersten Zeit seiner Hierherkunft druckte man allwöchentlich 46,000 Ereinplac?.
Paris, 29. Juni. Heute hat der gesetzgebende Körper sich damit beschäftigt, seine Abtheilungen zu organisircn. Die Opposition vermochte auch nicht einem einzigen ihrer Mitglieder eine Vorsitzcnden- odcr SchnstfuhrersteÜe zu verschaffen; die Majorität brachte a lle ihre Candidaten durch. Darauf sind
wachseS oder anderer Unglücksfälle, zur Nachachtung bekannt gemacht werden.
Unter Bezugnahme auf diese Vollzugsanweisungen werden die nachstehenden, mit Rücksicht auf die im Großherzogthum Hessen bestehenden Einrichtungen getroffenen Bestimmungen zur öffentlichen Keuntniß gebracht:
§. 1. Als Steuerstellen, welche die in den vorgenannten Vollzugsanweisungen bezeichneten Functionen auSzu- üben haben, werden folgende bestimmt:
a. in der Provinz Starkenburg:
1) für die DiftrictSeinnehmereien Arheilgen, Darmstadt, Dieburg, Groß-Bieberau, Groß-Gerau 1., Groß Gerau II., Groß Umstadt, Höchst, König, Michelstadt, Ober-Ramstadt, Reichelsheim, Reinheim, Richen und Wolfskehlen das Haupt- zollanit Darmstadt:
2) für die Districtseinnehmcreien Beerfelden, Bensheim, Birkenau, Fürth, Gernsheim, Heppenheim, Hirschhorn, Lampertheim, Pfungstadt, Wald-Michelbach und Zwingenberg das Nebenzollamt 1. Classe Bensheim;
3) für die DiftrictSeinnehmereien Babenhausen, Groß-Steinheim, Langen, Offenbach und Seligenstadt das Haupt zoll- amtOffenbach-,
4) für die DistrictSeinnehmerei Wimpfen daS S alzsteuer- amtWimpfen;
b. für die Provinz Oberhessen: das Hauptzollamt Gießen; . . ...
c. für die Provinz Rh ei »Hessen: das Hanptzoll- amt Worms.
§. 2. Die Dienstverrichtungen, welche in den Vollzugsanweisungen A. und B. den Steuercontroleuren zu gewiesen sind, werden durch die Steuercontroleure der Bezirke, welchen die tabakbauemen Orte zugetheilt sind,^ausgeübk. In der DistrictSeinnehmerei Wimpfen sind die Functionen deS SteuercontroleurS dem Rerdanten deS Salzsteueramts Wiaipfeu zugleich übertragen. — In Beziehung auf die Eontrolirung der Tabakssteuer sind die Steuercontroleure den betreffenden Hauptzollämtern untergeordnet.
§. 3. Die Erhebung der Tabaksteuer geschieht durch diejenigen Diftrictseinnehnlereien. welchen die tabakbauenden Orte bereits zugetheilt sind.
§. 4. Die im Ausstand bleibenden Beträge werden nach den Vorschriften der Steuererecutionsverordnung, unter Leitung der Obereinnehmereien, beigetrieben.
§. 5. Die obere Leitung der die Erhebung und Eontrolr- rung der Tabaksteuer betreffenden Angelegenheiten ist der Ober-
Darmstadt, 29. Juni. Betreffs der von einer ; großen Anzahl rheinhessischcr Gemeinden mit circa 1600 Unterschriften versehenen Petition, eine ander- weite Bildung und Zusammensetzung der Stände- kammer und des Gerichtsverfahrens in politischen Prozessen betreffend, hat der Ausschuß Bericht erstattet. Da Großherzogl. Staatsregierung bereits in dem letzten Landtagsabschied die Zusage krthe.lt, betreffs der Gesetze von 1856 und 1^62 über die Wahl der Abgeordneten ic. eine geeignete Vorlage den Ständen unterbreiten zu wollen, derselben also noch auf diesem Landtage entgegengesehen werden könne, so wird beantragt, die betreffende Petition der Staatsregierung nur zur Kenntnißnahme mit- zutheilen. Auch betreffs des zweiten Gegenstandes der Petition, Einführung des Geschwornengerichles für alle politischen Verurtheilungen, wird bemerkt, daß politische Prozesse, mit Ausnahme von Preßprozessen, nach der Hessijchen Strasprozetzordnung zur Competenz des Geschwornengerichts bereits gehören. Da aber dieser Tage das Ersuchen an die Staats- regicrung gestellt worden, eine Revision des Pritz^e- setzes von 1862 eintreten zu lassen und den 'Ltän- den baldigst veßfallsige Vorlage zu machen, so beantragt auch h>er der Ausschuß, da es nicht zweckmäßig fei, in verfrühter Weise auf Einzelnheiten einzugehen, die betreffende Petition der Staatsregie- run. zur Kenntnißnahme mitzutheilen.
Berlin, 30. Juni. Der König empfing heute Nachmittag den russischen Reichskanzler Gortschakoff, der heute Abend weiter reist. Graf Bismarck verabschiedete sich gleichfalls vom Könige. Der König reist definitiv den 8. Juli nach Bad Ems. Die „Prov.-Corr." meldet: Graf Bismarck wünscht, in unumgänglicher Rücksichtsnahme auf seine Gesundheit, soweit Erleichterung be; Erfüllung seines Berufes, als die Interessen ces Staates es irgend gestatten. Graf Bismarck dürfte demgemäß für die nächste Zeit und bis zur ausreichenden Wiederher- st,llung seiner Gesundheit von den Geschäften des Vorsitzes im Staatsministerium beurlaubt werden. Die Leitung der Bundesangelegenheiten wird Gras Bismarck in bisheriger Weise sortführen. — Heute wurde in dem Prozesse gegen den Ober-Conststorialrath Fournier das Unheil verkündigt. Dasselbe lautete aus 300 Thaler Geldbuße oder Gesängnißstrase von 4 Monaten, indem der Gerichtshof eine Mißhandlung im Amte als erwiesen annahm. Der iDtaats- anwalt hatte viermonatliche Gefängnißstrafe bean- tragt. - Die „Rat.-Ztg." schreibt: „Der norddeutsche Bundesrath hat den vom Reichstage auf Antrag des Abg. Schulze beschlossenen Gesetzentwurf, betreffend die Rechtsfähigkeit der Vereine, an den Justizausschuß verwiesen. Es erledigt sich dadurch die aus der „K.-Z." in viele Blätter übergegangene Nachricht, nach welcher dieser Gesetzentwurf bei den Bundesregierungen bereits aus unüberwindliche Bedenken gestoßen fein sollte.
Osnabrück, 30. Juni. Wie Hr. Bürgermeister Miquel (reffen Rangerhöhung der heutige „Staats- anzeigcr" meldet) zu seinem' „Ober" gekommen ist, darüber belehrt uns das hiesige Blatt durch Mit- thetlung nachstehenden charakteristischen Dialogs. Als der König im Rathhau<e die Urkunden besichtigte und seine Verwunderung über die ausgezeichnet gute Erhaltung der alten Jnsiegel'auödrückte, bemerkte Bürgermeister Miquel, das komme wohl daher, weil die Kaiser ihr darin verbrieftes Wort so gut gehalten, woraus der König erwieverte: „Das thuc ich auch!" In dem Nebenzimmer des Friecenssaales war auch ein in Oeldruck ausgeführtes Porträt des Königs aufgehängt; derselbe betrachtete das Bild lächelnd unc sagte: „Das soll ich fein? Das graue Haar stimmt, aber weiter nichts." Bei der Vertheilung der Orden nach dem Galadiner im konigl. Schlosse wandte sich der König scherzhaft an den Bürgermeister mit den Worten: „Ihnen, Herr Ober-Bürgermeister kann ich nichts geben, Sie geben mir auch nichts • Sie verweigern uns ja alle Steuern und verlangen immer Ersparungen, wo keine zu machen sind", worauf Miquel erwiedeite: „Majcstät, das sind Gewisscnssachen!" Der König bemerfte: „Das sagen die Herren von der Opposition immer, wenn sie fein Geld hergeben wollen". Als darauf der Büigervorsteher-Wortsührer vortrat, stellte ihn Miquel Mit den Worten vor: „Majestät, das ist mein Steuerverweigerer!"
Redaction. Drnck und Verlag der Brühl'schen Druckerei (Fr. Chr. Pie.'ch) in Gießen.
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Giessen, 2. Juli. Var dem Schwurgerichl der Provinz Oberheffen vvm III. Quartal 1869 werden während der nächsten Woche nachbemerkte Anklagen zur Verhandlung kommen: x , m v
Den 5. Juli, Vormittags 9 Uhr, gegen Johannes Becker V. von Michelbach, wegen ausgezeichneten Diebstahls; Vertherdiger Gr. Hofg.-Adv. Krauskopf.
Denselben, Vormittags 11 Uhr, gegen Conrad Ludwig Wagner von'Nidda, wegen Meineids; Vertheidiger Gr. Hofg.- Adv. Kraft. . , ,, n,,, , .
Den 6. Juli, Vormittags 8 Uhr, gegen Heinrich Achtzehnter von Düdelsheim, wegen Verführung zur Unzucht; Vertheidiger Gr. Hofg.-Adv. Lauer.
Den 7. Juli, Vormittags 8 Uhr, gegen Georg Sturz von Lorbach, wegen Körperverletzung mit tödtlichem Erfolg; Vertheidiger Gr. Hofg.-Adv. Hirschhorn.
Ten 8. Juli, Vormittags 8 Uhr, gegen Johannes Metzger von Unter-Schmitten und Conrad Möser II. Wittwe von Dauernheim, wegen verschiedener Diebstähle und EigenthumS- Beschädigung, beziehungsweise DiebstahlS-Begünftigung; Vertheidiger Gr. Hvfg. - Advocaten Dr. Muhl und Krauskopf.
Den 9. Juli, Vormittags 8 Uhr, gegen David Kumpf von Beerfelden und Adam Schweickart II. von Mörlenbach , wegen Meineids, bezw. Verleitung zum Meineid; Vertheidiger Gr. Hofq. - Advocaten Labroisse un-d Dr. Schwarz.
Den 10. Juli, Vormittags 8 Uhr, gegen Marie Rausch von Schlechtenwegen, wegen KindesmordS; Vertheidiger Gr. Hofg.-Adv. Wolf.
Denselben, Mittags 12 Uhr, gegen Christian pansch, Gemeinde-Einnehmer und Kirchenrechner von Nidda, wegen Unterschlagung und Veruntreuung im Dienste (Contumacialverfahren).
Darmstadt, 28. Juni. Dieser Tage hat der Großher- rog den wegen Ermordung deS Adolph Borst von Offenbach zum Tode verurtheilten Schreinergesellen Philipp Grunert von Rumpenheim zu lebenslänglicher Zuchthausstrafe begnadigt.
Darmstadt, 29. Juni. Daö Regierungsblatt Nr. 2o enthält nur das in Nr. 75 dieses Blattes bereits mitgetheckte Gesek Über die Einkommensteuer.
Das gestern erschienene Regierungsblatt Nr. 26 enthalt:
1 Gesetz, die Erhebung der Staatsauflagen im dritten Quartal des Jahres 1869 betreffend. Der Tenor des Gesetzes lautet: __ ~ .
Die Wirksamkeit des Finanzgesetzes vom 26. September 1867 und des Gesetzes vom 11. April 1868, die Einführung einer Einkommensteuer betreffend, welche durch das Gesetz vom 16. December 1868 auf die ersten sechs Monate des Jahres 1869 ausgedehnt worden ist, wird weiter auf das dritte Quartal dieses Jahres ausgedehnt. .
Die Besteuerung deS Branntweins findet jedoch vom 1. Juu d. I. an nach der bezüglichen, vertragsmäßig im ganzen Großherzogthum zur Anwendung kommenden Gesetzgebung des Norddeutschen Bundes statt.
II. Bekanntmachung Großherzoglichen Ministeriums der Finanzen, die Besteuerung deö Tabaks betr.
Zur Ausführung des durch Bekanntmachung vom 23. Juni 1868 in Nr. 34 deS Regierungsblatts verkündigten Gesetzes, die Besteuerung des Tabaks betr., sind von dem BundeSrathe des Zollvereins Anordnungen getroffen worden, in Folge deren die als Anhang beigefügten Vottzugsanweifungen, nämlich:
A. Anweisung zur Ausführung deS Gesetzes, die Besteuerung ß. Bestimmungen Über Erlaß der Tabakssteuer wegen Miß-
Zoll-Direction übertragen.
* Eine der dunkelsten Punkte des Jahres 1866 ist das Verhalten Napoleons Preußen und Österreich gegenüber. Frankreich hielt sich beim Ausbruche deS Krieges so ,ehr zurück, daß Preußen feine Rheingrenze fast ganz von Truppen entblößen konnte. Man sagte, Bismarck habe Napo eon m Biarritz Zusicherungen an Land und Leuten gemacht, als aber der Krieg vorüber war, hat Preußen weder ein F»ff breit Landes, noch einen Kopf an Frankreich abgetreten. Jene An, nähme ist dadurch widerlegt. Em interessanter B.ies der Magdeburger Zeitung erklärt die Haltung Napoleons aus der falschen Berechnung des Kaisers. Der Brief lagt u. a. . „Zunächst war man in den Tuilerien über den Umfang und die Bedeutung der preußischen Rüstungen und Ätreittraite herzlich schlecht unterrichtet. Die Berichte deö damaligen französischen Militärbevollmächtigten in Berlin, deS Grafen be Cl'ermont-Tonnerre, find, wie der Verlauf des Krieges gezei^, durchaus ungenügend gewesen. Der Ausgang deS franzöfifch- italienisch - österreichischen Krieges hatte bei den franzofifchen Staatsmännern und Generalen eine hohe Meinung von der österreichischen Armee hinterlassen. Daß Preußen unterließen muffe," gla-.bte man in Paris um so mehr, als Österreich, wie unser Gewährsmann versichert, bereits vor dem Kriege in die Abtretung Venetiens gewilligt hatte (gegen die Erweibung Schlesiens). Wir wissen aus den Lamarmora schen Enthüllungen, daß der Kaiser Napoleon die Betheiligung Italiens am Kriege nur unter der Bedingung zugelassen hatte, daß Julien bloß einen Scheinkrieg führe. Man setzte also »n ParlS voraus, Oesterreich könne und werde seine ganze Kraft gegen Preußen entfalten und noch 250,600 Mann aus Italien nach dem Norden diriqiren, und verhehlte sein Erstaunen nicht, als man fab, daß Oesterreich, wahrscheinlich im Gefühle feiner Ueberm cht über Preußen, die Südarmee am Dtincio felthielt. Beim Ausbruche des Krieges hatte man in Paris nur die einzige Besorgniß, daß Preußen zu rasch und zu vol^andig geschlagen, daß es „ecrasirt" würde, und war fest entfchloffen, dieser unliebsamen Eventualität, deren Folge die unbedingte Oberherrschaft Oesterreichs in Deutschland gewesen wäre, durch rechtzeitige Intervention zuvorzukommen.
fev Besorgniß abgesehen, herrschte zwischen Wien und PanS ein vollständiges Einverständniß für den Fall, daß Preußen unterliege. Unser Gewährsmann berichtet nämlich, „em zwischen Oesterreich nnd Frankreich vor dem Kriege abgeschlossener Vertrag habe Frankreich für den Fall deS österreichischen „Sieges d,e Rheingrenze zugesichert;" dem Wortlaute nach allerdings nur Compensationen, daß damit aber daS linte Rheinufer verstanden war, steht fest. Da man in Paris wie in Wien die Möglichkeit eines entscheidenden Sieges Preußens gar nicvt in Rechnung ziehen zu düifen glaubte, so enthalt die Thatsache. daß ein Vertrag, wie der oben bezeichnete, über die Theilung der Beute abgeschlossen war, die durchschlagende Erklärung für die Haltung Frankreichs bis zum Beginne des Krieges sowohl, wie für die von Herrn Rouher im Corps legislativ eingestandenen patriotischen Beklemmungen, welche sich beim Eintreffen der Nachricht von der Schlacht bei Ko- niggrätz der Tuilerien bemächtigt hatten. Die Entblößung der Rheingrenze von Seiten der preußischen Regierung erklärt sich zur Genüge auS der wohl zweifellosen Kenntniß deS Grafen Bismarck von der Lage der Dinge zwischen Wien und Paris welche jede Gefahr eines A griffS von Seiten Frankreichs ausschloß, da Kaiser Napoleon, im Vertrauen auf die Versprechungen Oesterreichs, der Rheingrenze auch ohne lebe Be- theiligung am Kriege sicher zu sein glaubte."
* WetterauischeS. Ein Einwohner in einem Städtchen machte an seine vorgesetzte Behörde einen Bericht über seine Verhältnisse. Er kam darin auch auf feine Wohnung zu sprechen und zwar folgendermaßen: „Mein Haus steht am äußersten Centrum von G., ist aber trotzdem von alle n Seiten dem Nvrdoft ausgesetzt. Der Garten, der daran stoßt, I hot die Größe einer Elliv.se und hat zwei Fuß Humor."


