7.
8.
9.
Gießen, am 22. Marz 1869.
beobachtet werden 9rßfaug ber tzausbaltuna oder Küche, Kehricht u. s. w. dürfen in geschlossenen Höfen in
Feste, v oll st an d r g Aff-«tlicken Weaen ist die Ansammlung dieser Stoffe nur in gut gemauerten und gedeckten Miststätten gestattet.
Haufm aufg°schlchtet werden• » ® 9 ' J An-mmwng je n keine gesundheitsschädlichen Bestnndtheile enthalten.
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geregelt. .orw.rf.tt. arfifÄfle aus Fabriken dürfen nur in dichtgemauerten und cementirten Gruben, jedoch nicht in
SKS Lmreimgung beruft und der Straßen dadurch stattfindet. ans den
Die tt)!7ri7ch^Ab?änge dürfen nicht in die Abtrittsgruben geleitet, sondern nur in festgem-nert-u »nd mit Lehm oder Letten ansgestampften Gruben aufbewahrt^verden-b^^lt^r f,-^ flüssige tbieri sche Abgänge müssen fest zugedeckt sein.
Neu angelegte Miststätten und Pfuhlbehälter müssen 25 Fuß von jebem Brunnen entfernt fein.
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Straf-Gesetzes bestraft und unterliegen der Bestimmung des Art. 137 des Polizei-Straf-Gesetzes. , . , ,
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werden.
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Behörde angeordnet wird.
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Seschiehl- TlP«tnfprHon darf im Winter nicht vor 10 Uhr Abends, und im Sommer nicht vor 1t Uhr Abends
b. Dl- ?Uhr Morgens, und im Sommer bis um 5 Uhr Morgens beendigt sein. Geschieht dagegen die
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Reglement Nr" XXI vom 8. Mai 1856, das Ausleeren der Abtrittsgruben betreffend, wird, letzteres insoweit es sich auf Gießen bezieht, durch
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Gießen den 20. März is69. Kr°ls°mt Gießen. ___________________________________________________
Betreffend
Das Wlectiren für die Rettungsanstalt zu Kloster Arnsburg.
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Großherrogliche Krri
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samt
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bu^ VÄerkau®§™=S diese Sammelbüchsen in Umlauf gesetzt werden sollen, werden non dem Vorstand mit einem Ausweis o°rs-h°n, auch werdenderen
Namen in der Darmstädter Zeitung veröffentlicht werden.
Wir setzen Sie hiervon zu Ihrem Bemessen m Kenntniß.___________Dr G ° l d m a n n. __________________________________
Stiftsrechner Karl Winheim zu Sich if^um Technikerm Wttdschadmsangekgmheiten für den IV. Wildschadensbezirk (Bersrod)
der Sladt Gießen.
Weißbinderarbeit,
Versteigerungen
160
15
110
17000
ernannt und als solcher verpflichtet worden. Gießen, den 16. März 1869.
Großherzogliches Kreisaint Gießen.
Dr. Goldman n.
Gießen, den 24. März 1869.
Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen. Vogt.
2669) Mittwoch den 31. März 1869, des Morgens 9 Uhr,
2625) Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die mit dem 15. März L I zu Ende gegangene Offenle- gungssrist für das neu errichtete Grundbuch der Gemeinde Eberstadt auf Antrag des Ortsvorstandes in Eberstadt um drei!
2687) Im Revier Arnsburg, District Hain 2C. werden Montag den 5. April d. versteigert: , ,
« sm. »•-«-**,-W1 B> Holzverstcig-rung.
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Prügelholz, sollen im hiesigen Gemeindewalde, District
„ Kiefern - Prugelholz von 10 Kirschberg: ,^A
Fuß Länge, 59 Stämme Eichen-Bauholz mit 4889
„ Buchen- u. 13 Stecken Kiefern- ^bikfuß ;
Stockholz, ___ ferner im District Fahrenberg:
Wellen Buchen- u. 600 Wellen- Kie- 26 Stämme mit 1154 Cubiksuß und fern-Reisholz. „ 2 Buchen-Stämme
Zusammenkunft und Anfang pracrs 9 Uhr tzssentlich meistbietend versteigert werden. ®ovn^!.tal§ it"’ W5fab “Uf b” Stra6C Roßbach, am 30. März 1869.
°°Arutburg d^März 1869. ;
Trautwein, Oberförster. Faueroacy.
2696) Mit Bezug auf $. U des mit dem 1. Januar d. I. zur Einführung gelangten Reglements für unseren Local- Güter-Verkehr bringen wir hierdurch Folgendes zur öffentlichen Kenntniß:
1) die Expeditionslocale für den Gnter- Verkehr sind dem Publikum im Sommer von 7 Uhr, im Winter von 8 Uhr Morgens bis 7 Uhr Abends, mit Ausschluß der Mittagsstunde — auf den Stationen Cassel, Marburg, Gießen und Frankfurt von 1 bis 2 Uhr, auf den übrigen (Stationen von 12 bis 2 Uhr - geöffnet;
2) Eilgut wird an Sonn- und Festtagen nur in den Vormittagsstunden von 8 bis 10 Uhr angenommen und aus
geliefert.
Cassel, den 24. März 1869.
Königlich-? Direktion der Main-Wcser-Bahn.
Monate verlängert worden ift, welche erstreckte Frist darnach mit dem 15. Juni l. I. zu Ende geht. Im Uebrigen wird auf den Inhalt der Bekanntmachung vom 26. August 1868 verwiesen.
Lich, den 15. März 1869. Großherzogliches Landgericht Lich. Sartorius, Cellarius, Landrichter. Landger -Assessor.
Main - Weser - Bahn.
2686) Der den 16. d. Mts. wegen schlech- Die Vergebung von Arbeiten bei ter Witterung nicht abgehaltene Oster-Viehmarkt dahier soll mit höherer Genehmigung
Donnerstag den 8. April d. I. abgehalten werden, was man hierdurch ----. v€
Aur öffentlichen Kenntniß des Handeltreiben- sollen auf dem Rathhause dahier folgende den Publikums bringt. Arbeiten an den WenigstforderNden verge-
Lauterbach, den 22. März 1869. ben werden, als:
Großherzogliche Bürgermeisterei Lauterbach. Maurerarbeit, veranschl. zu 352 fl. 45. fr.
Eifert. Schreinerarbeit, „ „ 12 „ 38k „
” Schlosserarbeit, „ „ 7 „ —
— 2 „ 36 „
Besondere Bekanntmachungen.
Oeffentliche Aufforderung.
2685) Die gerichtsbekannten Gläubiger der Caroline Sack von Gießen haben mit dieser ein Arrangement des Inhalts abgeschlossen, daß das vorhandene Vermögen ihnen überlassen und nach der Größe oer Forderungen, nach vorgängiger Befriedigung der bevorzugten Gläubiger, unter die nicht bevorzugten vertheilt werde. Die unbekannten Gläubiger werden daher aufgefordert, binnen 3 Wochen, unter Anmeldung ihrer Forderungen, etwaige Einwendungen gegen jenes Arrangement, dessen Einsicht in der Registratur des unterzeichneten Gerichts freisteht, dahier vorzubringen, widrigenfalls dasselbe bestätigt wird und zur Vollstreckung kommt.
Gießen, den 24. März 1869.
Großherzogliches Stadtgericht Gießen.
Muhl, Oppermann, Stadtrichter. Stadtger.-Assessor.
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