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Politis ch e N n rr - s ch a u

Darmstadt, 25. Märj. Das heute erschienene Regierungsblatt Nr. 15 erhält:

I. Bekanntmachung Großherzogl. Kriegsministe- riums, Vie Einführung des für den norddeutschen Bund erlaßenen Gesetzes vom 9. November 1867 über die Kriegsdienstpflicht und Vie königl. preußische Militär- Ersatz-Instruction vom 9. December 1858 (I n- struction für Militär - Aerzte zur Unter­suchung der Dienstbrauchbarkeit oder Unbrauchbarkeit Militärpflichtiger, Recruten resp. Soldaten, sowie zur Bcurtheilung der Invalidität im Dienst befind­licher ober entlassener versorgungsberechtigter Solda­ten k.) betreffend.

II. Bekanntmachung Großherzoglichen Oberconsi- storiums, Vie Ergebnisse der Verwaltung der all­gemeinen geistlichen Wittwenkasfe vom Jahre 1866 betreffend.

An Pensionen wurden verausgabt: a. Wittwen- pensionen 53,613 fl. 20*/4 kr.; b. Waisenpensionen 2385 fl. 331/4 kr.

Die Rechnung schließt ab mit einem Plus von 35,210 fl. 131/2 kr.

Das verzinslich angelegte Kapitalvermögen betrug Enve 1866 1,119,185 591/? kr., und waren somit 8229 fl. 16 kr. mehr ausgeliehen, als im Vorjahre-

III. Uebersicht der für das Jahr 1868 geneh­migten Umlagen zur Bestreitung von Communalbe. dürsnissen in den Gemeinden des Kreises Gießen.

IV. Uebersicht der für das Jahr 1868 genehmig­ten Umlagen zur Bestreitung der Bedürfnisse in den israelischen ReligionSgemeinden des Kreises Groß- Gerau.

V. Namens Veränderung. Se. königl. Ho­heit der Großherzog haben allergnädigst geruht: am 7. März der abgeschiedenen Ehefrau des G. A. Keppler (dermalen Bremser bei der Main-Neckar- Bahn) Ottilie, geborne Horch, sowie veren Sohn Ludwig zu gestatten, daß dieselben statt ihres bis­herigen Familiennamens in Zukunst den Familien­namen Horch führen.

VI. Di en st nach richt en. Se. königl. Hoheit der Großherzog haben allergnädigst geruht: am 11. Febr. den Lehrer an der königl. baierifchen Veteri­näranstalt zu Würzburg, JohannGeorgPflug, zum ordentlichen Honorar-Professor bei der mevici- nischen Facultät der Landesuniversität für das Fach der Vcterinär-Heilkunve zu ernennen, und in der gedachten Eigenschaft zu berufen; am 22. Februar den Privaldocenten bei der medicinischen Facultät der Landesuniversität, Dr. Friedr. Birnbaum, zum außerordentlichen Professor bei der genannten Fa­cultät, den Privaldocenten bei der medicinischen Facultät, Dr. Ferd. Kehrer, zum außerorcentl. Professor bei der genannten Facultät, und den Privatdocenten bei der juristischen Facultät der Lan­desuniversität, Dr. Adolph Merkel, zum außer- ordentl. Professor bei der genannten Facultät zu ernennen; am 29. Februar dem evangelischen Pfar­rer zu Ober-Lais, Wilhelm Scriba, vie erste evangel. Pfarrstelle zu Wimpfen und dem evan- gel. Pfarrer zu Obbornhofen, Heinr. Kolb, die evangel. Pfarrstelle zu Ensheim zu übertragen; am 1. März den seitherigen Obergärtner Sr. großher- zogl. Hoh. des Prinzen Ludwig, Georg Dittman n, zum Hofgärtner zu ernennen; am 3. März dem Schullehrer an der zweiten evangel. Schule zu Rom­rod, Daniel Stein, die evangelische Schulstelle zu Brauerschwend, dem Schulamts-Aspiranten, Heinr. Keller aus Overnheim, die zweite kalhol. Knaben-Schulstelle zu Kastel, dem Schulamts- Aspiranten Friede. Wegerich aus Lampertheim, die Gemeinde-Schulstelle zu Schimbsheim zu über­tragen und den von dem Herrn Fürsten zu Isen- bnrg und Büdingen in Büdingen auf die evangel. Schulstelle zu Hain-Gründau präsentirten Schulamts- Aspiranten, Hermann Berger aus Büches, für diese Stelle zu bestätigen (Ernennung von Lanvge- richis-Acluaren bereits mitgetheilt); am 7. März den Ministerial-Secretär 2. El. bei dem Ministerium der Finanzen, Friedr. Hahn, zum Ministerial- Secretär 1. El. bei diesem Ministerium zu ernennen.

VII. Dienstentlassungen. Se. königl. Ho­heit der Großherzog haben allergnädigst geruht: am 22. Febr. den orventlichen Professor in der theolo­gischen Facultät der Landesuniversität, Dr.Friedr. Wilh. Gaß, auf sein Nachsuchen von seinem Dienste und am 7. März den ordentl. Professor in der philosophischen Facultät der Lanvesuniversität, insbesondere für das Fach der Forstwissenschaft, Dr. Gustav Heyer, auf sein Nachsuchen von seinem Dienste zu entlassen.

Darmstadt. Wie dieHess. Ldsztg" meldet, fand am 24. d. M. die erste Prüfung für einjäh­

rige Freiwillige, wozu sich etwa 70 junge Leute ein­gefunden hatten, vor Herrn Gymnasial-Director Dr. Boßler statt. Dem Vernehmen nach bestanden nur 12 die Prüfung.

Darmstadt. Die nach Berlin zusammenberu- fenen Schulmänner (von hier war Oberstudienrath Wagner dort) haben sich über eine gleichmäßige Organisation der höheren Lehranstalten in den Län­dern des norddeutschen Bundes geeinigt, und wird es vom nächsten Semester an auch bei uns eine Aen- derung geben. Es tritt Eintheilung und Benennung der Gymnasien nach preußischem System, sowie eine Modifizirung des Lehrplanes ein.

Gießen, 27. März. DasMainzer Journal" meldet, daß Herr Postmeister Schmidt in Gießen zum Postdirector in Mainz ernannt und Herr Ober- Postsecretär Lochmann in Darmstadt mit der com- missarischen Verwaltung des Postamts Gießen beauf­tragt worden ist.

Berlin, 26. März. Die dem Bunvesrathe vorgelegte neue Maß- und Gewichtsordnung bezweckt die Einführung des betreffenden französischen Systems. Demnach bestimmt die Vorlage, daß als Längenmaße das Meter und dessen Theilungen: das Decimeter, das Centimeter rc., als Feldmaße das Ar, 100 Quadrumeter, das Hektar 100 Ar, als Hohlmaße das Litre und Hektolitre einzuführen seien. Das Pfund, gleich der Hälfte des Kilo­gramms, soll die Einheit des Gewichts bilden. Das­selbe wird in 500 Theile gethcilt, mit decimalen Unterabtheilungen. Der fünfhundertste Theil des Pfundes enthält den NamenGramm." 50 Grm., gleich i/10 Pfund, sind 1 Loth; 5 Grm., gleich i/10 Loth, sind 1 Quint. Die decimalen Unterabthei- lungen des Gramm sind das Decigramm, das Centi- gramm rc. Der Centner ist gleich 100 Pfund, gleich 50 Kilogramm. Die Schiffslast ist gleich 4000 Pfund, gleich 2000 Kilogramm. Das Medicinal- gewicht wird mit dem allgemeinen Landesgewicht übereinstimmend sein. In Betreff des Münzgewichtes bleibt es bei der im Artikel 1 des Münzvertrags vom 24. Januar 1857 festgesetzten Eintheilung. Ein Lachter beim Bergbau, sowie 1 Faden beim Seewe­sen zu 2 Metern, 1 Ruthe zu 5 Metern, 1 Melle zu 7500 Metern Länge gerechnet, und unter 1 Mor­gen soll eine Fläche von 2500 Hf-Metern, gleich i/4 Hektar, gleich 100 Ruthen, und unter einem Klafter ein Körperraum von 4 Cubikmetern verstanden wer­den. Es soll eine Normal-Aichungscommisston, mit dem Sitze in Berlin, ernannt werden, und das Ge- setz vom 1. Januar 1872 an in Kraft treten; doch soll es gestattet sein, die neuen Maße und Gewichte auch schon vom 1. Januar 1870 an anzuwenden, wenn die beihelligten Personen darüber einig sind.

Berlin, 29. März. Im norddeutschen Reichs- tage ist gestern, laut Telegramm, von der Fort­schrittspartei ein Antrag auf Verfassungsänderung in Betreff der Gewährung von Diäten eingereicht worden Bekanntlich ist die Betheiligung an der gegenwärtigen Reichstagssession eine überaus geringe, und läßt sich gewiß nicht annehmen, daß alle feh­lenden Abgeordneten durch force majeure an ih­rem Erscheinen verhindert sind. Die Antragsteller werden daher wohl darauf hingewiesen haben, daß Deutschland nicht die genügende Anzahl von Politikern in so glücklicher Vermögenslage besitzt, um zur Betheiligung an der Legislative des Bun­des neben dem Opfer an Zeit auch die Kosten des Aufenthaltes in der theueren nordischen Haupt­stadt dauernd erschwingen zu können. Man wird sich jedoch erinnern, daß Graf Bismarck die Anwen­dung der allgemeinen directen Abstimmung nur unter der Bedingung der Diätenlosigkeit der Abgeordneten für zulässig erklärte, und danach die Aufnahme, welche der Antrag beim Bundespräfldium finden möchte, präviciren können.

Frankfurt, In Beziehung auf den Abschluß der Lebensversicherungs-Gesellschaft Germania zu Stettin gehen uns heute einige vorläufige Mitthei- lungen zu, die überaus günstig lauten. Am meisten wird unsere Leser daraus interesstren, daß die Ver- theilung einer Dividende von mindestens 10 pCt. für das verflossene Jahr mit Sicherheit zu erwar­ten steht.

Wien. Aus den Debatten über das Ehegesetz theilen wir noch einen Auszug aus der Rede des Grafen Anton Auersperg (Anastasius Grün) mit. Derselbe sprach:Nach meiner Meinung leben wir seit den Jahren 1848 und 1849 principiell in einem constikutionellen Staate. Das damalige parlamen­tarische Leben ist nur unterbrochen worden durch das bekannte Jahrzehnt von 1851 bis 1861. Der Abschluß dieser Periode heißt Solferino. Und wie­

der ist, um den ererbten Uebelständen ein Ende machen, mit dem 1. Januar des Jahres 1861 das parlamentarische Leben in Oesterreich feierlichst inau- gurirt worden. Allein es wurde nach Verlauf we­niger Jahre mit und ohne irgend einen Anlaß septem- brifirt durch die Sistirungsmämier. Der Abschluß dieser Periode heißt Königgrätz. Wir sind nun neuerdings in einer mit Hoffnung begrüßten Zeil des wiedererwachten Verfassungslebens. Man sieht aus den angeführten Beispielen, daß jeder Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht des österreichischen Volkes sich in furchtbarer Steigerung gerächt hat. Sollte das jetzige parlamentarische und constitutionelle Leben wie­der eine neue Unterbrechung erfahren sollte ein neuer Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht der österrei» chischen Völker erfolgen, sollten Staatsmänner, die in den früheren Unglücksperioden das Staatsruder führten, nochmals den Muth haben, das Waguiß zu bestehen, und nochmals in diese Rechte hemmend und beschränkend einzugreisen, dann würde der Abschluß dieser Periode voraussichtlich wohl einen Namen haben, den auszusprechen meine Seele schaudert." (Ungeheuere Bewegung.) Die entsetzliche Gefahr, daß ein solches Ereigniß dennoch eintreten könne, führte der beredte Apostel der Freiheit weiter aus, birgt allein das Concordat, dieses Bollwerk gegen die Culturbestrebungen des Jahrhunderts, gegen un­ser geistiges Leben. Und er rief den unverbesserlichen Fanatikern, die wie Shylock auf ihren Schein darauf pochen, daß das Concordat ja ein unlösbarer Ver­trag, das Ehegesetz aber, welches gegen den Artikel X. desselben die geistliche Ehegerichtsbarkeit aufhebe und die Noth-Civilehe einführe, ein Bruch dieses Vertrages sei, in's Gedächtniß, daß diesem Vertrage ein viel älterer Vertrag entgegenstehe:Nämlich das Manifest bei dem Regierungsantritte des jetzt regierenden Kaisers, und darin kommen die Worte vor:Auf den Grundlagen der wahren Freiheit, auf den Grundlagen der Gleichberechtigung aller Völker Oesterreichs und der Gleichheit aller Staats­bürger vor dem Gesetze, sowie der Theilnahme der Volksvertretung an der Gesetzgebung wird das Va- terland neu erstehen. Fest, entschlossen den Glanz der Krone ungetrübt zu erhalten, aber bereit, unsere Rechte mit den Vertretern des Volkes zu thei­len" Der Redner fuhr fort:Ich behaupte, Angesichts dieses Manifestes war keine Regierung zu jenem Vertragsabschlüsse berechtigt, und jener Vertrag, der va abgeschlossen wurde, ist in meinen Augen null und nichtig. (Große Bewegung im Hause. Bravo! Bravo!) Als nun aber in jenen früheren Jahren die Versuchung zum Concor- datsabschlusse vor die römische Kurie trat, hätte sie nicht, eingedenk ihres obersten Sittenrichteramtes, zur damaligen Staatsgewalt sagen können und sollen: Du bietest mir Etwas an, was du selbst nicht mehr ganz besitzest, sondern mit Andern theilest, du bietest mir an, eilen Selbstmord an dir zu begehen, und du vergissest auf deine älteren Pflichten! ' (Tiefe Bewegung.) So konnte die Kurie sprechen, nach­dem ihr doch der Inhalt des vor der ganzen Welt ausgesrpochenen Manifestes bekannt geworden war, sie würde davurch gewiß au wahrer Glorie, au Ein­fluß und Macht in der christlichen Welt gewonnen haben. Daß sie es aber nicht gethan, daß sie im Gegentheile den Moment der Bedrängnisse des SiaatS- lebens benutzte, um sich ein neues Stück weltlicher Herrschaft zu erobern, das bringt mir eine geringere Meinung von der unbestechlichen Moral jenes ober­sten Gerichtshofes für die sittliche Weltordnung bei." Und nun richtete der Dichter seine zermalmenden Geißelhiebe gegen dasgedrückte Canossa." (Der deutsche Kaiser Heinrich IV. mußte sich bekanntlich in Canossa in Oberitalien vor dem Papst Gregor VII. soweit erniedrigen, daß er in kalter Winters- zeit drei Tage und Nächte im härenen Büßerhemde im Vorhofe harrte, ehe ihm der Papst Verzeihung gewährte.) Unter dem Beifall des Hauses und der Gallerten rief er aus:Der Staat kann nicht handlangender Sakristan sein und die Kirche kann nicht Constabler oder Polizeidiener werden. Die Trennung dessen, was dem Staate und was der Kirche gebührt, die Durchführung des Grundsatzes: Jedem redlich das ©einige! strebt der Rechtsstaat an, der Rechtsstaat, der auf den mächtigen Funda­menten des Sittengesetzes und der Gesittung ruht und ruhen muß." Mit tiefster Entrüstung wies er die Schmähungen zurück, die ein Ausländer (Graf Blome) gestern gegen den Kaiser Joseph II. gerich­tet, dessen Andenken allen Bürgern Oesterreichs heilig ist, und schloß endlich mit der Forverung der Frei­heit für den Staat, gesunde Freiheit für alle Kirchen im Staate.

Redaction, Druck und Verlag der Brühl'schen Druckerei (Fr. Chr. Pietsch) in Gießen.