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ießener Anzeiger.

Erscheint wöchentlich orci- mal: Dienstags, T or., e. stagS und Samstags.

Erpedition: Canzleibcrg fit. B. Nr. 1.

Anzeige- und Amtsblatt für den Areis Kießen.

Mx. AO. Dienstag den 28. April 1868<

Amtliehe Beksrnntmnchungen.

Bekanntmachung.

Den nackstebenden Erlast der Kaiserlich französischen Präfectur des Mosel-Departements bringen w-r hiermit zu allgemeinen Kenntniß.

Gießen, den 23. April 1868. Großherzogliches Kreisamt Gießen.

w B ' - Or. Goldman n.

Abschrift.

Französisches Kaiserreich.

Präfectur des Mosel-Departements.

Negiorml-AckerbMS-Gonknrs zu Metz

von Samstag den 23. Mai bis Sonntag den 31. Mai.

Beschluß.

Art. 6.

die

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angeben soll: Für

Für Für

Für

Der Präfect des^Mosel- D^partemmts^^^ @£C bc§ Ministers des Ackerbaues, des Handels und der Staatsbauten, laut deren das Mosel-Departement als Sitz eines ^Üwn^l-AcketbamConkurses^m^ahr^l8W^b^ichnet^st^ b. laut dessen die Landwirthe der angrenzenden Gegenden, der Provinz und

des GroßMzogthums Luxemburg, der Rheinischen Provinzen, des Großherzogthums Hessen und der baierischen Pfalz ermächtigt sind, Pferde, Ackerbau- Erzeugmsse Fxhxuar 1868, welcher die Bedingungen und den Zeitpunkt des Conkurses festgesetzt;

beschließt :

91 rt 1 Die Landusirtbe aus der Provinz und dem Großherzogthuni Luxemburg, aus Rhcinpreußen, aus dem Großherzogthum Hessen und aus der balerischen Pfalz ftnb«mZSÄ7Ä zu Metz vom 23.'b?s zum 31. Mai 1868 stattfinden soll, Pferde, Ackerbau-Erzeugnisse u.id Gerathe, sowie Produkte der Industrie, Elche.au^sisbmi'e und"!henie Denkmünzen werden den Ausstellern der besagten Gegenden im Namen Sr. Exc. des Ministers des Ackerbaues und des Generalrathe^AgetheUt^wcrden. durch Scheine, welche die Jury verabfolgen wird, erhärtet, können bewilligt werden, wenn die Jury, nachdem sie die zu ihrer Ver-

Relobnunaen ersckövtt bat für nöthig erachtet, gewisse ausgestellte Gegenstände der Aufmerksamkeit der Landwirthe zu bezeichnen. . ,

9 89 Art 4 Es erstrecken sich aus die Ausstellung der ausländischen Erzeugnisse die allgemeinen Verfügungen des Minister-Beschlusses hinsichtlich des zranzomchen Re- gional-Conkurses; demzufolge werdm Prämien von der, unter der Ehrenpräsidentschaft des Präfecten des Mosel-Departements und, den Anordnungen dieses Beschlusses ge- mäß, eingesetzten Jury Mrkannt werdet,. Minister, kraft der Verfügungen des.besagten Beschlusses, ernannten Eommissäre werden gleichfalls mit der Annahme, Classi-

ficirung und Aufsicht der ausgestellten Gegenstände beauftragt sein.

Art. 5. Die Führungs- und Transportkosten sind zur Last der Aussteller').

Die französische V-^altung^ .ihnen^autbgcbühr, wenn sie die jedem Aussteller angezeigten Formalitäten erfüllen-).

2) Die unentgeltliche Benutzung eines für die Ausstellung und die Hütung der Pferde, Werkzeuge und Erzeugnisse schicklichen Lokals. ,,

Um aus stellen u en muß man bis zum 9. Mai spätestens an den Präfeeten des Mosel-Departements eme schriftliche Deklaration e,ngeben, welche

1. Pferde.

Pferde Die Gattung, die Race, die Farbe, das Alter, dessen Herkunft, den Namen des Eigenthümers. (Muster A.)

* 2. Ackerbau-Werkzeuge und Erzeugniffe.

ap sip 9rprpipstitnna beit Gebraucli den Verkaufspreis, den Namen des Ersinders u. s. w. (Ntufter u.) Ackerbau-Erzeugnisse: die Beschaffenheit, Herkunft, Quantität, den Verkaufspreis, Namen und Wohnort des Ausstellers. (Muster)

3. Produkte der Jnduslrreu, welche auf den Ackerbau Bezug haben.

oben angegebenen Nachweisungen enthält, wird als null und nichtig angesehen werden.

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dukte von 8 Uhr Morgens bis Mittag.

Classificirung der Thierc und Ackerbau-Erzeugnisse.

Donnerstag den 28. Mai: Verrichtungen der Sektion der Jury für die Thiere.

Verrichtnnqen der Untersektion für die Ackerbau-Erzeugnisse. .

Berathung der Sektion, welche beauftragt ist, die Ehrcn-Pramien zuzue,kennen.

Ausstellung der Werkzeuge. Eintrittspreis: 1 Frc. die Person.

Freitaa den 29. Mai: flusstellung des ganzen Conkurses. Eintrittspreis: 1 Frc. die Person.

Samstag den 30.-Mai: Fortsetzung der Ausstellung des ganzen Konkurses- Eintrittspreis: 50 Cent die Person-

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3Ur S8erfÜ|tU"t0 S 'ZfEissäre reg^lnräßigBevollniachtigten (Muster F.) am Tag der Preisaustheilung vo>i 3-6 Uhr bezahlt werden.

Die Denkmünzen werden so der L^ekd^^egmwäZgmLlusses und alle Reklamationen werden durch die Fury beurtheilt werden-

Artz 12. Unmittelbar nach der Ausrufung der Preise soll das Protokoll der verschiedenen Verrichtungen des Conkurses durch den Haupteommissar an toi- Exc.

Minister des Ackerbaues, des Handels und der Staatsbauten übersandt werden.,

Allgemeine Anordnungen. ,. rir.prr)x11Dter

9frt 1g Ttip nnsrünbitoen Aussteller können sich entweder an die Präfectur von Metz oder an die französischen diplomatischen Agenten, oder an. dies^o"y der Lande^Verwaltungen^oder mdlich^an de?Grcnz"0angestellt Ä to ihnen^nöthigen^Erleichterungen und Nach-

SS

m ___ .....hpr förmliche Concurs erkannt morden ist, ihrer deshalbigen Beweisstücke bei Meldung

Besondere Bekanntmachung. Je).bcn Alle, welche Ansprüche an deren der Ausschließung von der Masse anzugeben

Oeffentlichü Ladung.

2899) Nachdem am heutigen Tage über das Vermögen der Schuhfabrikanten Bern- hsard Nierhof von Waltrop und Hein­rich Fennel von Nauheim, jetzt dahier,

Werftergerungen.

Vergebung von Bauarbeiten.

2882) Folgende zur Erbauung eines ersten Pfarrhauses zu Gießen erfor­derlichen Arbeiten sollen auf dem Sub- misfionswege vergeben werden:

Vermögensmasse zu haben glauben, hiermit öffentlich vorgeladen, solche in dem dazu auf den 11. Mai d. I., Vormittags 9 Uhr, Contumacirzeit, anher angesetzten Termine unter Vorlage

und zu begründen.

Marburg, am 9. März 1868.

Königliches Amtsgericht, Abth. I. gez. Kehr.

Zur Beglaubigung: Textor.

Weisungen Erhalten. 1868. Der Präfect: Paul Odeut.

i) Um die Erfüllung der den Ausstellern aufgelegten Obliegenheiten zu erleichtern, werden an alle dlchnlgen, welche Begchren Gcgenden°niedergelegt werden.

Deklarationen gesandt werden.' Die nämlichen Deklarationen werden ebenfalls bei den franzoflichen diplomatischen Agenten und den Haupttokalbeh "cutleAgt werden, falls sie dieselben als

2) Die zur Ausstellung im Conkurs bestimmten Gegenstände können, wenn d,e Aussteller es vorziehen, zcder Untersuchung an der Grenze enrieoigc , ' '

Transite - Güter an die Mauthverwaltung von Metz spedircn.