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Preis vierteljährlich 36 ft. mit Bringerlohn. Durch die Post bezogen vierteljährlich 51 kr.

Gießener

Erscheint wöchentlich drei-- mal: Dienstags, Donner­stags und Samstags. Expedition: Canzleiberg

Lit B. Nr. 1

Anzeige- und Amtsblatt für den Kreis Hießen.

Nr. 78' Samstag den 27. Ium 18tiS.

Broöpreife:

4 Pfund gemischtes Brod 20 kr. 4 Pfund Roggcnbrod 17 kr.

Mit dem 1. Juli beginnt ein neues ^jähriges Abonnement auf den

Derselbe erscheint wöchentlich dreimal, Dienstags, Donnerstags und Samstags, und kostet in Gießen vierteljährlich L« Kreuzer frei in's Hans geliefert. Für auswärtige Abonnenten, welche nur bei der Post oder den Landpostboten abonniren können, betragt der ^stahrige Abonnementspreis O Kreuzer incl. Postaufschlags.

DerAnzeiger" wird auch wie seither, außer den Anzeigen, eine gedrängte Ueberstcht der wtffens- werthesten Tagesvegebenheiten bringen, ferner seine besondere Aufmerksamkeit den localen, provinziellen und Landesinteressen widmen und in einem Feuilleton interessante und spannende Novellen, Miscellen und 'Aufsätze von allgemeinem Interesse seinen Lesern darbieten. Da nur durch eine starke Betheiligung am Abonnement die Möglichkeit gegeben ist, dem Blatte die Ausdehnung zu geben, welche der manchmal vorliegende Stoff nöthig macht, so verbinden wir hiermit die Bitte, sich recht zahlreich beim Abonnement betheiligen zu wollen.

Die auswärtigen Abonnenten machen wir darauf aufmerksam, daß nur dann voll« zählige Nummern des Blattes geliefert werden könne«, wenn sie schon jetzt bei der Poft ihr Abonnement erneuern.

Den Abonnenten in der Stadt Gießen werden wir, wenn vorher keine ausdrückliche Abbestellung erfolgt, das Blatt auch im HL Quartal 1868 zusenden und den Abonnementbetrag wie seither durch Quittung er­heben lassen. Die Expedition des Gießener Anzeigers.

A m t l i ch e Bekanntmachungen.

Bekanntmachung.

In Folge Vereinbarung zwischen der Grobherzoglich Hessischen und der Königlich Preußischen Regierung sollen diejenigen nach Maßgabe der Bestimmung in §. 3 deS Schlußprotokolls zum Friedensvertrage vom 3". September 1866 in Gemeinden des Großherzogthums Hessen übergegangenen früheren Angehörigen an das Königreich Preußen abgetretener Gemeinden, bei welchen die Erfüllung der Wehrpflicht überhaupt nicht oder nicht mehr in Frage kommt, ohne daß es einer förmlichen Ent­lassung aus dem Preußischen Unterthanenverbande bedarf, als Angehörige des Großherzogthums betrachtet werden, wenn sie innerhalb der bestimmten Frist von einem Jahre bei ihrer früheren Heimathbebörde die Erklärung abgegeben haben, in das Großherzogthum zurücktretcn zu wollen.

Dagegen sollen diejenigen, hinsichtlich deren die Erfüllung der Militärpflicht noch in Frage steht, zwar verpflichtet fein, die förmliche Entlassung aus/.dem Preußischen Unterthanenverbande nachzusuchen, doch soll ihnen diese Entlassung nicht verweigert werden, wenn sie den von einem Großherzoglich Hessischen Kreisamte bestätigten Nachweis erbringen, daß sie innerhalb der bestimmten Frist in das Großherzogthum zurückgetrcten sind- .

Es wird dieß hiermit zur Kenntnis; der Betheiligtcn gebracht und werden Diejenigen, welchen hiernach einer förmlichen Entlastung aus dem Preußischen Unterthanen­verbande bedürfen, aufgefordert, sich bei der unterzeichneten Behörde darüber auszumcisen, daß sie diese Entlassung erhalten haben.

Gießen, den 22. Juni 1868. Großherzogliches Kreisamt Gießen.

In Verhinderung des Kreisraths:

Kekulö, Kreisassessor.

Besondere Bekanntmachungen.

4542) Vom 27. auf den 28. Februar und 12. auf den 13. März d. I. sind in der Ge­markung Gießen auf den Staatsstraßen nach Bromskirchen und Marburg sieben Linden-, zwei Ahorn- und zwei Pappclbäume bos­hafter Weise theils abgebrochen und theils angehauen worden, wodurch ein Schaden von 3 Gulden 6 Kreuzer entstanden, zu des­sen Ersätze die Gemeinde Gießen nach dem Gesetze vom 3. Februar 1797 verbunden ist, weil die stattgefundene Untersuchung auf die Spur der Thäter nicht geführt hat.

Den hiesigen Einwohnern geben wir hier­von mit dem Anfügen Kenntniß, uns Ju­dicien anzugeben, welche zur Ermittelung der Thäter führen. Etwaige Einwendungen gegen den Schadenersatzbetrag sind bei uns vorzubringcn.

Gießen, den 26. Juni 1868.

Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen. Vogt.

4489) Bei der Stadt Gießen können Kapitalien zu 4 Procent angelegt werden.

Gießen, den 82. Juni 1868. Großherz. Bürgermeisterei Gießen.

Vogt.

4496) Wegen Chaussirung resp. Neubau des Vicinalwegs von Großen-Buseck nach Alten-Buseck ist derselhe von jetzt an bis .aus Weiteres unfahrbar und kann statt

dessen der Vicinalweg von Großen-Buscck nach Rödgen benutzt werden.

Großen-Buseck, am 18. Juni 1868.

Großherzogliche Bürgermeisterei

Großen-Buseck. Wagner.

Versteigerungen.

4537) Donnerstag den 2. Juli und den fol­genden Tag,

von Nachmittags 2 Uhr an, sollen in der Wohnung der Christine Loos in der Brandgasse die zu deren Nachlaß ge­hörenden Mobilien, bestehend in Bettung, Wcißzeug, Möbeln, Hans- und Küchenge- räthen, namentlich zwei goldenen Herren- Uhren, silbernen Löffeln u. s. w., öffentlich meistbietend versteigert werden.

Gießen, den 25. Juni 1868.

Großherzogliches Ortsgericht Gießen. Ebel.

4538) Dienstag den 14. Juli, Nachmittags 2 Uhr, soll auf dahiestgem Rathhause die Hofraithe des Georg Braun, al§ r Flur Nr. UMftr.

VioeU-ios» 52 Hofraithe auf dem weißen Sand,

Vio9U-ioea 91 Grabgarten daselbst, gibt 26 kr. abgel. Grundrente, nochmals öffentlich meistbietend versteigert werden.

Gießen, den 24. Juni 1868. Großherzogliches Ortsgericht Gießen.

Ebel.

Holzvkrsteigerung im Gießener Stad! walde.

4488) Montag den 29. Juni d. I., von Vormittags 9 Uhr an,

soll in dem Gießener Stadtwalde, District Hochwarte re., nachverzeichnetes Holz öffent­lich versteigert werden, als:

24 Stecken Buchen-Scheidholz,

11 Prügelholz,

16 Stockholz,

454 Wellen Reisholz,

23 Stecken Eichen-Prügelholz,

11 Nadel-

48 Eichen- und Nadel-Stockholz,

1104 Wellen Reisholz,

500 Nadel-

21 Eichen-Stämme mit 4193 Cubikfuß,

73 Nadel- 3360

9 Eichen-Stangen 35

66 Nadel- 333

12 Heinbuchen- 48

Die Zusammenkunft ist am Lumpenmanns­brunnen.

Credit gegen vorschriftsmäßige Bürgschaft bis 1. November d. I.

Die Großherzoglichen Bürgermeistereien der umliegenden Orte werden ersucht, dies in ihren Gemeinden bekannt machen zu lassen. Gießen, den 22. Juni 1868.

Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen.

Vogt. ____

4501) Montag den 29. Juni, Nachmittags 2 Uhr,

soll das zum Nachlaß der Gg. PH. Faber s Wittwe gehörende Mobiliar, bestehend in

allerlei Blechgeräthen, Spenglerwerkzeugen und sonstigen Gegenständen, in deren Woh­nung am Marktplatz gegen gleich baare Zahlung versteigert werden.

Gießen, den 24. Juni 1868.

In Auftrag: Weidig, Ortsgerichtsmann.

4504) Dienstag den 7. Juli, Nachmittags 2 Uhr, sollen auf dahiesigem Rathhause die Grund­stücke, zum Nachlasse des Ludwig Becker ge­hörig , als:

Flur Nr. iHKlftr.

23/245 210 Acker am untersten Weiher,

gibt 16'/« kr.,

23/248,3 173 Acker daselbst, gibt 11'/4 kr.,

23/,,3 208 Wiese am obersten Weiher,

gibt 4Hz fr-,

21/ 160 Äcker, auf den Barresgra­

ben, gibt 5 Hz fr-, .

24;..t 368 Acker am Hasenkoppcl, im halben Zehnten, gibt 37 fr.,

26/.,. 64 Acker auf der Weißerd, gibt

153/4 fr,

30-,., 183 Acker in der Oberau, am

Verdries'schen Weiher,

so/... 417 Acker daselbst,

öffentlich nieistbietend versteigert werden.

Gießen, deii 22. Juni 1868.

Großherzogliches Ortsgericht Gießen- Ebel.

Arbeitsversteisterunsi.

4539) Die zur Regulirung des abbrüchi­gen Lahnufers an der Kaufunger StiftS-