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Politische Rundschau

Darmstadt, 16. April. Das heute erschie. neue Regierungsblatt Nr. 19 enthält:

I. Bekanntmachung, die Einberufung des deutschen ZvllparlamentS betreffend.

II. Bekanntmachung Großherzoglichen Ministe- riums des Innern, die öffentliche Anerkennung einer edlen That. Am 5. September v. I. fiel die Ehe- stau des Michael Müller zu Mainz von einem Stege in der Nähe des Fischthors vasetbst in den Rhein und würde ertrunken sein, wenn nicht der zufällig anwesende Fischer Jacob Kissel III. aus Gerns­heim, im Kreise Bensheim, ohne die Kleider abzule- gen, rasch nachgesprungen wäre, und die bereits Un­tergesunkene aus dem Wasser gezogen und glücklich an das Ufer gebracht hätte. Als Anerkennung für riefe menschenfreundliche, mit Lebensgefahr ausge- führte That haben Seine Königliche Hoheit der Großherzog dem Jacob Kissel III., neben der an denselben erfolgten Verleihung einer Geldprämie, das allgemeine Ehrenzeichen mit der Inschrift:Für Rettung von Menschenleben" Allergnävigst zu ver­leihen geruht.

III. Bekanntmachung, die Wahl der Geschworenen in der Provinz Rheinhessen für 1869 betreffend.

IV. Bekanntmachung, die Postverbindung zwischen Sinsheim und Jaxtfelv über Wimpfen betreffend.

V. Verzeichniß rechtskräftig gewordener, in Ge- mäßheit des Art. 30 des «Strafgesetzbuchs im Regie- rungsblatt bekannt zu machenden Straferkennt­nisse der Gerichte der Provinz Ob er Hessen.

VI. Namensveränderung. Seine König- liche Hoheit der Großherzog haben allergnävigst ge- ruht: am 2. April dem Hermann Levy von Mainz zu gestatten, daß derselbe statt seines bishe- rigen Vornamens Hermann in Zukunft die Vorna- men Hermann Adalbert führe.

VII. Dienstnachrichten. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben allergnädigst geruht: am 30. März den Director des Oberappellations­und Cassationsgerichts, Geheimerath Hermann Fe- lix Ludwig Benner zum Präsidenten vieses Ge- richtshofs zu ernennen; am 31. März dem cvange- lischen Pfarrer zu Wetterfeld im Decanate Laubach, Ludwig Wahl, die evangelische Pfarrstelle zu Bischofsheim im Decanate Groß-Gerau, dem Schullehrer an der evangelischen Schule zu Stan­genrod im Kreise Grünberg, Heinrich Sauer, die fünfte evangelische Schulstelle zu Lich im Kreise Gießenund dem SchulamtS-Aspiranten Johan- nes Balvner aus Badenheim im Kreise Alzey die katholische Schulstelle zu Neu-Bamberg im Kreise Alzey zu übertragen; am 4. April vem Kreis- rath des Kreises Offenbach, Julius Rink Frei­herrn von <starck, zum außerordentlichen Mit- gliede des Staatsrathcs für das Jahr 1868 zu ernennen; an demselben Tage den Districtsein- nehmer der Districtseinnehmerei Bingenheim, Phi­lipp Johann Justus Carl Platz, in gleicher Diensteigenschaft in die Districtseinnehmerei Büvingen I, den DiftrictSeinnehmer der Districtseinnehmerei Beerfelven, Nicolaus Ludwig Kriegk, in die Districtseinnehmerei Groß-Umstadt, den ListrictS- einnehmer der Districtseinnehmerei Ulrichstein, Hein­rich Jacob Klein, in die Districtseinnehmerei Bingenheim zu versetzen, sowie den Finanz-Aspi- ranten, Johannes Fischer aus Altenstadt, zum DistrictSeinnehmer der Districtseinnehmerei Beerfel­den, den Finanz-Accessisten Friedrich Lehr aus VolkartShain zum DistrictSeinnehmer der Di­strictseinnehmerei Ulrichstein, den Finanz-Acceffi- sten Wilhelm Arnold aus Grünberg zum Di- strictseinnehmer der Districtseinnehmerei Groß-Felda und den Steueraufseher Wilhelm Keller in Pfevdersheim zum Steuerpfanvmeister in der Ober­einnehmerei Nivva zu ernennen; an demselben Tage den Oberappellations- uno Cassationsgerichts­rath bei dem Oberappellations- und Caffaiionsge- richte, Geheimerath Dr. Wilhelm Müller, zum Director dieses Gerichthofes zu ernennen.

VIII. Charakterertheilungen. Seine Kö­nigliche Hoheit der Großherzog haben allergnädigst geruht: am 10. März dem Sattlermeister Wil­helm Kling zu Darmstadt den Charakter als Hofsattler, dem Tapezier Hermann Blens- dors zu Nauheim, KreisamtS*Friedberg, den Cha­rakter als Hoftapezier und am 28. März dem Registrator bei dem Oberappellations- und Caffa- tionSgerichte, Gustav von Zangen, den Cha­rakter als Justiz-Secretär zu verleihen.

IX. Versetzungen in den Ruhestand. Se. Königliche Hoheit der Großherzog haben allergnä- digst geruht: am 28. März den DistrictSeinnehmer der Districtseinnehmerei Groß-Felda, Jacob Wei-

gel, auf sein Nachsuchen und mit Rücksicht auf seine geschwächte Gesundheit, an demselben Tage den secretariatsgehülfen bei dem Oberappellations - und Cassationsgerichte, Justizrath FriedrichWilhelm Frommann, auf sein Nachsuchen und unter An­erkennung seiner beinahe sechs zig jährigen treuen Dienste und am 31. März den Geheimen Ober­gerichtsrath bei dem Obergericht der Provinz Rhein- Hessen, Georg Gottfried Uhler, auf sein Nachsuchen und unter Anerkennung seiner langjäh­rigen, treu geleisteten Dienste, in den Ruhestand zu versetzen.

Darmstadt, 21. April. Wie dieDarmst. Ztg." mittheilt, ist der zwischen dem norddeutschen Bunde und dem Großherzogthum Hessen, vorbehalt­lich der Zustimmung der Bundes- und beziehungs- weise Lanvesvertretung, am 9. d. M. abgeschlossene Vertrag, die Besteuerung des Branntweins und Biers betreffend, von dem Ministerium der Finanzen den Ständen des Großherzogthums vorgelegt worden. Nach dem Inhalte dieses Vertrages soll die Bestelle- rung des Branntweins nach den gesetzlichen und administrativen Vorschriften, welche in Preußen und in den meisten übrigen Staaten des norddeutschen Buntes bestehen, von dem Zeitpunkte an, wo deren Einführung in dem zum norddeutschen Bunde gehö­rigen Theilen des Großherzogthums (auf Grund des Art. 35 der Verfassung des norddeutschen Bun­des) erfolgt, jedoch nicht vor dem 1. Juli d. I., auch in den nicht zu diesem Bunde gehörigen Lan- destheilen oes Großherzogthums eingeführt und gleich­zeitig zwischen diesen Landestheilen und den derselben Besteuerung unterliegenden Ländern des norddeutschen Bundes völlige Freiheit des Verkehrs mit Brannt- wein hergestellt werden. Zugleich soll eine Gemein- schäft des Ertrags der Branntweinsteuer, nach Abzug der Rückerstattungen und eines Pauschquantums von 15 Procent für ErhebungS- unv VerwaltungSkoften, nach dem Maßstab der Bevölkerung eintreten. Hin­sichtlich der Besteuerung des Biers bestimmt der Ver- trag, daß, wenn im norddeutschen Bunde eine gemein- same Gesetzgebung für die innere Besteuerung des BierS zu Stande kommt, dieselbe, gleichzeitig mit ihrer Einführung in den zu dem Bunde gehörigen Theilen des Großherzogthums, auch auf die übrigen Landestheiie ausgedehnt werden, und alsdann eine Steuergemeinschaft, wie bei der Branntweinsteuer ein­treten soll. Eine alsbaldige Aenderung der derma- ligen Besteuerung des Biers im Großherzogthum ist durch den Vertrag nicht bedingt.

Nauheim. Seit voriger Woche ist ein kreis­amtlicher Polizeibefehl in den Spielsälen angeschla­gen, wonach unter Zustimmung des Ministeriums angeordnet wird, daß den Angehörigen des Groß­herzogthums bei einer Geldstrafe von 150 fl. das Spielen an der hiesigen Spielbank verboten ist. So lange Nauheim kurhessisch war, blieb den Darm- städtern das Spiel unverboten. Aehnliche Anord- nungen bestanden früher auch in Nassau, wie die Erfahrung lehrte, ohne besonderen Erfolg, da eine Durchführung solcher Strafbefehle sehr schwierig ist, man fremden Spielern nicht ansehen kann, woher sie uid, und doch auch nicht Jedermann auf seine Staatsangehörigkeit inquiriren kann. Bei ver Nähe Homburg's wirv die neue Maßregel diesem manche ^ssische spiel» zuführen, wogegen uns dieses an Sonn- und Feiertagen, an denen dort das Spiel verboten ist, seine Spieler herüberschickt.

Berlin, 21. April. In der gestrigen Ausschuß- Sitzung des Bunvesrathes hat Preußen, wie vcr- ichert wird, gegen die von den süvveutschen Staaten beantragte Ausdehnung der Freizüzigkeit auf diesel­ben, im Vertragswege Bedenken geäußert und dieselbe beanstandet, weil eine Herstellung der Freizügigkeit ohne ein gemeinsames Organ praktisch nicht durch­führbar fein würbe.

Berlin, 22. April. DiePrivatcorrespondenz" schreibt: Der König eröffnet Montag das Zollpar­lament mit einer der hohen Bedeutung dieser Ver­sammlung entsprechenden Feierlichkeit. Norddeutsch, land trägt den Süddeutschen die aufrichtigsten, herz­lichsten Wünsche für wahrhaft einige, gedeihliche Wirkjamkeit entgegen. Es ist anzunehmen, daß Simson Präsivent, ein hervorragender Vertreter Süd­deutschlands erster, ein Norvdeutscher zweiter Vice­präsident wird.

Berlin, 22. April. Reichstag. Auf der Tagesorvnung steht die Interpellation Lasker's, be­treffend die den Freizügigkeltsgesetzen widersprechenden Verordnungen des Polizeipräsiventen zu Frankfurt a. M. Das Bundeskanzleramt verspricht, solche Be­stimmungen baldigst beseitigen zu wollen.

Kassel, 22. April. Vom 1. Januar 1869 ab

sollen die ausgegebenen kurhessischen Lassen sch ei», nicht mehr bei öffentlichen Lassen an Zahlung fltl, genommen werden. Nach einer Bestimmung Finanzministers sind die hiesige Regierungs-Ha^, caste sowohl, als die sämmtlichen Rentereien und Renp ämter des Regierungsbezirks Kassel mit der von jw an zu bewirkenden Einlösung dieser Cassenscheine h', auftragt worden.

Biebrich, 22. April. Die Wintergärten solle, um den Preis von 180,000 fl. verkauft worden sch und zwar an einen auswärtigen Käufer. Biebrich würve hiernach diese Zierde verlieren müssen.

Münster, 20. April. Wie derA. Z." hier gemeldet wird, hat im wcstphälischen Probst, ziallandtag ver Graf Frievrich zu Landsberg-Velm. gemen einen Antrag auf Errichtung einer katho- lischen Universität hieselbst, beziehungsweise auf Erweiterung ver hiesigen Akademie zu einer sol. chen gestellt. Der Landtag hat mit Einftimmigkeil beschlossen, die Erfüllung dieses Wunsches bei bei Regierung zu beantragen.

Wien, 22. April. In der Berathung des Club! der Linken waren die Minister Breftel und Berg» anwesend. Die Mehrzahl der Redner sprach sich st, die Bedeckung des DesicitS durch die Besteuerung b» bemittelten Claffen aus. Dr. Brestel erklärte sein, Geneigtheit zu allen wünschenSwerthen Modifikation« ausschließlich Staatsbankrott. Berger gab zu verstehen, daß das Ministerium seine Entlassung fordern würde, falls die Majorität den Bankrvll wollte.

Dfen, 22. April. Wegen der glücklichen Ent­bindung ver Königin war Die Stavt heute festlich beflaggt. Abends fand allgemeine Beleuchtung Statt. Morgen wird ein Tedcum abgehalten. Der Haupt- name der neugeborenen Erzherzogin soll Maria sein.

Turin, 22. April. Heute Vormittag waren tu königliche Familie, die ausländischen Prinzen, bit Hofchargen, die Minister, die Parlamentsmitglied« und die städtischen Deputationen im großen Ballsaal des Königsschloffes zur Civiltrauungsceremonie des Kronprinzen Humbert mit der Prinzessin Margerite versammelt. Der Scnatspräfivent verlas die Codex- artikel, empfing die Erklärung des Prinzen und er­klärte darauf den Civiltrauact für geschlossen. Un­mittelbar darauf fand der Zug nach der Kathedrale, dem sich Vas diplomatische Corps anschloß, Statt. Der Erzbischof von Turin hielt die Messe und tu I Trauungsceremonic. Nach Rückkehr in den M/? überreichten Deputationen der Armee und der tionalgarde der Prinzessin Margcrita Blumensträch. Die Stadt ist sehr belebt und voll. Es fanden en­thusiastische Demonstrationen des Volkes Statt. - Der Prinz Napoleon wird den Festlichkeiten in Flo­renz nicht beiwohnen.

Paris, 20. April. Die Nachrichten aus Ita­lien lauten fortwährend höchst beunruhigend. Die Berichte, die man von Dort erhält, stellen die Lage als äußerst düster dar. Die Unzufriedenheit über die neuen Steuern ist im Zunehmen begriffen. Zu­gleich will Die Florentiner Regierung Kenntniß ha­ben von einer großartigen Verschwörung, die nächstens I zum Ausbruch kommen soll. Die Absicht der Ver­schworenen besteht darin, sich der Spitzen der jetzige» Regierung mit Gewalt und durch Ueberraschung zu bemächtigen, und dann die Republik zu proklamiren, welche, wie die Verschworenen hoffen, bei der Stim­mung, Die gegenwärtig in ganz Italien herrscht, und bei der geringen Sympathie, welche ver König im Augenblicke besitzt, vom ganzen Lande einstimmig angenommen werden würbe.

London, 22. April. Nachrichten aus Shanghai vom 19. März melden, daß in den japanischen Ge­wässern Offiziere unv Mannfchaften eines zu dem frarn zösischen KriegsschiffDuplcniS" gehörigen Boot»' niedergemetzelt worden seien. Die japanische Regie­rung habe zwar Genugthuung angeboten, aber alle ausländischen Gesandten, mit Ausnahme des briti­schen, hätten ihre Flaggen eingezogen.

London, 23. April. In Shanghai gelangten am 27. März Nachrichten aus Japan an, welche melden, daß die Angelegenheit, die die Ermordung der französischen Seeleute bei Ohasaka betrifft, wahr- scheinlich ausgeglichen werde. Die japanische Regie­rung wird die Schuldigen bestrafen und einen Scha­denersatz von angeblich 150,000 Dollars leisten.

Herrieden. Der hiesige Witterungsbeobachter schreibt unterm 20.: Allen Anzeichen nach scheint uns noch kein beständiges Wetter bevorzustehen. Das europäische Luftmeer zeigt zwar nur geringe Diffe­renzen, steht aber in den meisten Sectionen unter dem Mittel. Die Kälte hat überall nachgelassen.

Redactlon, Druck und Verlag der Brühl'schen Druckerei (Fr. Ehr- Pietsch) in Gießen.