Samstag den 26. Deeembcr erscheint kein Anzeiger.
. Die Expedition.
Preis vierteljährlich 36 kr. mit Bringerlohn. Durch die Post bezogen vierteljährlich 49 fr.
Gießener Anzeiger.
Erscheint wöchentlich dreimal: Dienstags, Donnerstags und Samstags. — Expedition: Tanzleibcrg eit. B. Nr. 1.
Anzeige- und Amtsblatt für den Kreis Kielen.
Ne. 132. Donnerstag den 24. December 1868.
Einladung zum Abonnement.
Mit dem 1. Januar 1869 beginnt ein neues ^jähriges Abonnement auf den
Gießener Anzeiger.
Derselbe erscheint nach Form und Inhalt , wie seither wöchentlich dreimal, Dienstags, Donnerstags und Samstags, und kostet in Gießen vierteljährlich 36 Kreuzer frei iws Haus geliefert. — Für auswärtige Abonnenten, welche nur bei der Post oder den Landpostboten abouniren können, betragt der ^jährige Abonmmentövreis LS Kreuzer incl. Postaufschlags.
Mir Die auswärtigen Abonnenten machen wir daraus aufmerksam, daß nur dann vollzählige Nummern des Blattes geliesert werden können, wenn sie schon jetzt bei der Post ihr Abonnement erneuern.
Den Abonnenten in der Stadt Gießen werden wir, wenn vorher keine ausdrückliche Abbestellung erfolgt, das Blatt auch im I. Quartal 1869 zusenden und den Abonnementbetrag wie seither durch Quittung erheben lassen. Die Expedition des Gießener Anzeigers.
Amtliche Bekanntmachungen.
Gießen, am 15. December 1868.
Betreffend: Das Landgestüt, nunmehr die Untersuchung der als Beschäler zu benutzenden Hengste von Privatpersonen für 1869.
Das
Großh ermögliche Kreisamt Gieße»
an
die Großherzoglichen Bürgermeistereien Allendorf a. d. Lahn, Annerod, Berörod, Beuern, Dorf-Gill, Eberstadt, Ettingshausen, Gießen, Großen-Linden, Hattenrod, Hausen, Holzheim, Lang-Göns, Leihgestern, Lich, Lollar, Rieder-Bessingen, Ober-Hörgern, Oppenrod, Reiskirchen, Rödgen, Ruttershausen, Staufenberg, Trohe, Watzenborn und Wikseck.
Wir erinnern Sie an Erledigung der Verfügung vom 23. November 1868 binnen 8 Tagen.
Dr. G o l d m a n n.
Gießen, am 5. December 1868.
Betreffend: Die Revision der Hypothekenbücher in den Gemeinden des Landgerichtsbczirks.
Das
Groß herzogliche Landgericht Gießen
an
die Großherzoglichen Drtsgerichte des Bezirks.
Bei der diesjährigen Revision der Hypothckenbücher haben wir wahrgenommen, daß bei Vielen von Ihnen die das Hypothekenwesen betreffenden Generalactcn nicht vollständig, daß auch bezüglich des alphabetischen Namcnsregisters zum zweiten Bande der Hypothckenbücher bis jetzt der Vorschrift des §.6 pos. 2 Ihrer Instruction, betreffend das Hypothekenwesen, nicht entsprochen worden. Wir fordern Sie darum auf, dieses Register, sobald Sie solches entbehren können, zur Nachholung des Erforderlichen an uns einzusenden und lassen gleichzeitig nachstehend ein Vcrzeichniß der General-Ausschrciben folgen, die in Ihren Generalactcn nicht fehlen dürfen. Wer von Ihnen diese Ausschreiben noch nicht besitzt, wird sich wenigstens eine Abschrift derselben anschaffen und werden wir bei der nächstjährigen Revision darauf sehen, daß Ihre Generalactcn vollständig.
Die oben erwähnten Generalausschreiben sind:
1) Rescript des Großherzoglichen Landgerichts Gießen vom 21. Juli 1861 an die Großherzoglichen Ortsgerichte seines Bezirks, betr.: den §. 4 der Instruction für die Ortsgerichte vom 23. April 1859 über das Hypothckenwesen.
2) Rescript desselben an die Großherzoglichen Ortsgerichte seines Bezirks vom 16. April 1862, die Instruction für die Großherzoglichen Landgerichte, das Hypothekenwesen betreffend.
3) Rescript desselben vom 14. December 1863 an die Großherzoglichen Ortsgerichte seines Bezirks, die Einführung des Gesetzes über das Pfandrecht, hier den Artl7. dieses Gesetzes insbesondere die Frage wegen Zahlung ortsgerichtlicher Gebühren in Folge des Eintrags früher entstandener gesetzlicher Hypotheken betreffend.
4) Rescript desselben vom 28. August 1864 an die Großherzoglichen Ortsgerichte seines Bezirks, die neue Psandgesctzgebung, jetzt insbesondere den für die nachträglichen Einträge in dem Hypothekenbuche zu bestimmenden Raum.
5) Rescript desselben vom 2. Februar 1865 an die Großherzoglichen Ortsgerichte seines Bezirks, die Revision der Hypothckenbücher betreffend.
6) Rescript desselben vom 13. October 1866 mit Anschluß eines Generalausschreibcns Großherzoglichen Hofgcrichts der Provinz Oberhessen vom 27. September 1866, die Einträge in die Register der Hypothckenbücher betreffend.
7) Rescript desselben vom 28. October 1867 an die Großherzoglichen Ortsgcrichte seines Bezirks, die Einführung der neuen Pfandgesetzgebung betreffend. Bötticher.
Besondere Bekanntmachung.
9720) Zur Bezahlung der Zinsen, welche von den bei der hiesigen Spar- und Leihkasse angelegten Kapitalien am Ende dieses Jahres fällig werden, sind nachstehende Termine festgesetzt, und zwar:
1) Donnerstag den 24. December,
2) Dienstag „ 29. „
3) Mittwoch „ 30. „
4) Donnerstag „ 31. „
Die Interessenten werden daher aufgefordert, die Zahlung an diesen Tagen in Empfang zu nehmen und hierzu durch Vor- zcigung der Schuldscheine sich zu legitimsten.
Zugleich wird bemerkt, daß die auf den Donnerstag fallenden Zahltage für die Interessenten der Stadt Gießen, die übrigen Zahltage dagegen für die Auswärtigen bestimmt sind.
Die Herren Bürgermeister werden ersucht, dieses in ihren Gemeinden auf ortsübliche Weise bekannt machen zu lassen.
Gießen, den 25. November 1868.
Der Rechner der Spar- und Leihkasse: Kehr.
Freitag den 8. Januar 1869, Vormittags 10 Uhr, im Geschäftslocale der unterzeichneten Di- rection auf dem Bahnhofe zu Cassel anbe-
4000 Stück Stoßschwellen u.
16000 „ Mittelschwcllen, von Eichenholz, im Wege der öffentlichen Submission beschafft werden. Termin hierzu wird auf
Versteigerungen.
9733) Für den Bedarf der k« Main-Weser-Bahn im Jahre sMM 1869 sollen
räumt, in welchem die eingegangenen Offerten — welche frankirt und versiegelt mit der Aufschrift „Submission auf Schwellenlieferung" einzureichen sind — im Beisein der etwa erschienenen Submittenten werden eröffnet werden.
Die Lieferungsbedingungen liegen bei den Materialien-Verwaltungen der Main-Weser- Bahn zu Cassel, Gießen und Frankfurt a.M. zur Einsicht aus und können auch daselbst auf mündliches resp. portofreies Ansuchen unentgeltlich empfangen werden.
Cassel, am 17. December 1868.
Königliche Directton der Main-Weser-Bahn.


